BAG meldet 2027 ein Prämienplus von durchschnittlich 5,0 Prozent – Wechselfrist läuft bis 30. November

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am 29. September 2026 die Krankenkassenprämien für 2027 bekanntgegeben: Sie steigen schweizweit im Schnitt um 5,0 Prozent.
  • Die durchschnittliche Prämie für Erwachsene in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) liegt 2027 bei 487.60 Franken im Monat – ein Plus von 22.80 Franken gegenüber 2026.
  • Wer die Krankenkasse oder das Versicherungsmodell wechseln will, muss bis zum 30. November 2026 kündigen; die Kassen mussten ihre Versicherten bis Ende Oktober über die neuen Prämien informieren.

Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keinen bundesweiten Zusatzbeitragssatz, den ein Ministerium für alle Kassen festlegt. Stattdessen setzt jede Krankenkasse ihre Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) pro Kanton und Modell selbst fest – das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht im Herbst nur den Durchschnitt aller genehmigten Prämien. Für 2027 bedeutet das: im Schnitt 5,0 Prozent mehr, und für Versicherte zählt jetzt vor allem die Wechselfrist bis 30. November.

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Die OKP-Grundversicherung ist in der Schweiz für alle Einwohnerinnen und Einwohner Pflicht, unabhängig vom Einkommen. Sie wird – anders als die deutsche GKV – nicht über einen Lohnprozentsatz finanziert, sondern über eine Kopfprämie: Jede versicherte Person zahlt denselben Betrag, den ihre Kasse für ihr Modell und ihren Wohnkanton festgelegt hat. Einkommensschwache Haushalte erhalten über die Kantone individuelle Prämienverbilligungen.

5,0 Prozent mehr: Was das BAG meldet

Das Bundesamt für Gesundheit teilte am 29. September 2026 mit, dass die von den Kassen für 2027 beantragten und vom BAG geprüften Prämien schweizweit im Durchschnitt um 5,0 Prozent steigen. Für erwachsene Versicherte liegt die mittlere Monatsprämie 2027 bei 487.60 Franken, ein Plus von 22.80 Franken gegenüber 2026. Das BAG nennt als Treiber vor allem weiter steigende Gesundheitskosten, etwa bei ambulanten Behandlungen und Medikamenten.

Wie in Deutschland gilt auch hier: Der nationale Durchschnitt ist nur ein Richtwert. Die tatsächliche Prämie hängt von Kanton, Altersgruppe, gewähltem Versicherungsmodell (etwa Hausarztmodell oder Telmed) und der gewählten Franchise-Höhe ab – zwischen den günstigsten und teuersten Kassen derselben Region liegen oft mehrere Hundert Franken Unterschied pro Jahr.

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Warum das Schweizer System anders funktioniert

In Deutschland zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag je zur Hälfte, gestaffelt nach Einkommen. In der Schweiz gibt es diese Lohnkopplung bei der Grundversicherung nicht: Die Prämie ist eine Pauschale pro Kopf, unabhängig vom Verdienst. Das macht die OKP-Prämie für Geringverdienende verhältnismässig teurer – weshalb die Kantone individuelle Prämienverbilligungen auszahlen, deren Höhe vom Kanton und vom Einkommen abhängt.

Einen Zwang zur Vorab-Information per Brief wie früher in Deutschland gibt es in der Schweiz dagegen ausdrücklich: Die Kassen müssen ihre Versicherten jährlich bis Ende Oktober schriftlich über die Prämie des Folgejahres informieren, damit die Wechselfrist sinnvoll genutzt werden kann.

Checkliste: Prämie 2027 prüfen und wechseln

  • Eigene Prämie 2027 im Brief der Kasse oder im Prämienrechner des BAG (priminfo.admin.ch) mit anderen Anbietern im eigenen Kanton vergleichen.
  • Kündigung der Grundversicherung bzw. Modellwechsel spätestens am 30. November 2026 (Datum des Poststempels) einreichen.
  • Bei einem Kassenwechsel die neue Kasse die Anmeldung meist direkt übernehmen lassen, Bestätigung der alten Kasse abwarten.
  • Anspruch auf Prämienverbilligung beim zuständigen Kanton prüfen, falls das Einkommen niedrig ist.

Bis 30. November: Die Wechselfrist

Wer mit der neuen Prämie nicht einverstanden ist, kann die Grundversicherung ordentlich auf Ende des Kalenderjahres kündigen. Die Kündigung muss der bisherigen Kasse bis spätestens 30. November 2026 vorliegen beziehungsweise rechtzeitig aufgegeben werden, damit der Wechsel zum 1. Januar 2027 wirksam wird. Eine ausserordentliche Kündigung ist zusätzlich möglich, wenn die eigene Kasse die Prämie stärker erhöht als im kantonalen Durchschnitt – dafür gelten engere Fristen, die im Prämienbrief der jeweiligen Kasse stehen.

Anders als in Deutschland endet die Mitgliedschaft bei einem fristgerechten Wechsel in der Schweiz direkt zum Jahreswechsel, ohne zusätzliche zweimonatige Nachlauffrist bei der alten Kasse.

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Häufige Fragen

Zahle ich 2027 automatisch 5,0 Prozent mehr?

Nicht zwingend in dieser Höhe. 5,0 Prozent ist der gesamtschweizerische Durchschnitt aller Kassen und Modelle. Die eigene Prämie hängt von Kanton, Modell, Franchise und Kasse ab und kann davon nach oben oder unten abweichen.

Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Die ordentliche Kündigungsfrist für die Grundversicherung endet am 30. November 2026, wirksam für den Wechsel zum 1. Januar 2027.

Bekomme ich automatisch einen Brief über die neue Prämie?

Ja. Krankenkassen in der Schweiz müssen ihre Versicherten bis Ende Oktober schriftlich über die Prämie des Folgejahres informieren – anders als in Deutschland, wo diese Pflicht 2026 entfallen ist.

Gibt es in der Schweiz eine Unterstützung bei niedrigem Einkommen?

Ja, die Kantone zahlen individuelle Prämienverbilligungen. Höhe und Antragsweg unterscheiden sich je nach Kanton.

Was ist Ihre Erfahrung?

Ist Ihre Prämie 2027 stärker gestiegen als die gemeldeten 5,0 Prozent, und wechseln Sie deshalb die Kasse? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrung gerne in die Kommentare.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 7. November 2026.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe. Länderfassung auf Basis eines Artikels von NETZ-TRENDS.de, für die Schweiz recherchiert.

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