Die Bundesnetzagentur leitete am 20. Oktober ein Verfahren ein, der vzbv prüft eine Sammelklage gegen den Anbieter.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ökostromanbieter grüüün (Münch Energie GmbH & Co. KG) hat nach eigenen Angaben rund 200.000 Privatkunden beliefert und die Stromlieferung zum 31. Oktober 2026 eingestellt, obwohl er mit einer Preisgarantie von zehn Jahren geworben hatte.
- Die Bundesnetzagentur eröffnete am 20. Oktober 2026 ein Aufsichtsverfahren, weil der Lieferstopp nach ihren Angaben nicht rechtzeitig angezeigt wurde.
- Seit dem 1. November 2026 beliefert automatisch der örtliche Grund- oder Ersatzversorger die betroffenen Haushalte – meist zu höheren Preisen als beim gekündigten Vertrag.
- Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft seit dem 29. Oktober 2026 eine Sammelklage und rät zu schriftlichem Widerspruch.
Der Ökostromanbieter grüüün hat rund 200.000 Privatkunden zum 31. Oktober 2026 die Stromlieferung gekündigt – mitten in einer Zehn-Jahres-Preisgarantie. Die Bundesnetzagentur ermittelt, der vzbv prüft eine Sammelklage.
Betroffen sind Kundinnen und Kunden der Marke grüüün, hinter der die Münch Energie GmbH & Co. KG steht. Das Unternehmen kündigte den Lieferstopp nach Angaben der Verbraucherzentralen rund drei Wochen vor dem Stichtag per E-Mail und auf seiner Website an und begründete ihn mit erwarteten, aber noch nicht beschlossenen Gesetzesänderungen rund um die Energiewende.
Verbraucherzentralen und der vzbv halten diese Begründung für unzureichend: Geschäftsrisiken aus möglichen künftigen Regelungen seien kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung, und die Ankündigung beende laufende Verträge nicht automatisch.
Die zugesagte Zehn-Jahres-Preisgarantie
grüüün hatte nach Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband mit einer Preisgarantie von zehn Jahren geworben und nach eigenen Angaben im Juni 2026 rund 200.000 Kundinnen und Kunden. Beworben war ausschließlich der Energiepreis – Netzentgelte, Steuern und Umlagen kommen bei jedem Anbieter unabhängig davon hinzu.
Anfang Oktober 2026 informierte grüüün seine Kundinnen und Kunden per E-Mail und auf der eigenen Website, dass die Belieferung zum 31. Oktober 2026 ende. Zwischen Ankündigung und Stichtag lagen nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen rund drei Wochen – nach deren Einschätzung weniger, als für eine ordentliche Kündigung nötig gewesen wäre.
Der Vorwurf: zu spät und ohne Grund angezeigt
Die Bundesnetzagentur leitete am 20. Oktober 2026 ein Aufsichtsverfahren gegen die Münch Energie GmbH & Co. KG ein. Sie prüft, ob das Unternehmen seine Tätigkeit beenden will, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Frist von mindestens drei Monaten einzuhalten, und ob die Kundeninformationen den Transparenzanforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) genügen. Eine Anzeige bei der Bundesnetzagentur war nach deren Angaben bis zur Verfahrenseröffnung nicht erfolgt.
Der Ausgang des Aufsichtsverfahrens ist nach Angaben des vzbv offen. Unabhängig davon prüft der vzbv seit dem 29. Oktober 2026 eine eigene Sammelklage gegen den Anbieter.
„Wer mit solchen Zusagen wirbt, muss sich daran messen lassen. Die Mehrkosten des erzwungenen Wechsels dürfen nicht an den Verbraucherinnen und Verbrauchern hängen bleiben.“
Ronny Jahn, Leiter Team Sammelklagen, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Was seit dem 1. November automatisch gilt
Ohne eigenen neuen Vertrag übernimmt seit dem 1. November 2026 automatisch der örtliche Netzbetreiber die Versorgung: zunächst bis zu drei Monate als Ersatzversorgung, die jederzeit ohne Frist endet, danach die reguläre Grundversorgung mit zwei Wochen Kündigungsfrist. Beide Tarife liegen nach Einschätzung der Verbraucherzentralen in der Regel über dem Preis eines frei gewählten Sondervertrags.
Auch das von grüüün selbst empfohlene Wechselangebot der Naturwerke GmbH lag nach Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband in den bekannten Fällen über den ursprünglich zugesagten grüüün-Konditionen. Wer freiwillig zu einem anderen Anbieter wechseln will, muss dabei die Münch Energie GmbH & Co. KG als bisherigen Versorger angeben.
Welche Ansprüche Betroffene haben könnten
Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen bleibt grüüün an seine vertraglichen Zusagen gebunden, solange keine wirksame Kündigung vorliegt. Betroffene können dem Lieferende deshalb schriftlich widersprechen und eine Weiterbelieferung zu den vereinbarten Konditionen verlangen.
Kommt grüüün dem nicht nach, sieht der vzbv mögliche Schadensersatzansprüche nach den Paragrafen 280 und 281 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB): Ersatzfähig wäre dann die Preisdifferenz zu einem neuen Vertrag bis zum ursprünglich vereinbarten Laufzeitende – nach Angaben der Verbraucherzentralen auch für Kundinnen und Kunden, die das Wechselangebot der Naturwerke GmbH bereits angenommen haben. Ob und wie der vzbv tatsächlich klagt, hängt auch davon ab, wie viele Betroffene sich melden.
Checkliste für Betroffene
- Der Einstellung der Belieferung schriftlich widersprechen – die Verbraucherzentralen stellen dafür den kostenlosen Musterbrief E12 bereit.
- Wechsel- oder Ersatzangebote vor einer Entscheidung mit anderen Tarifen vergleichen, statt das grüüün-Angebot ungeprüft anzunehmen.
- Den bisherigen Arbeits- und Grundpreis bei grüüün sowie alle neuen Preise mit Datum dokumentieren.
- Auftragsbestätigung, Tarifblatt, Werbe-E-Mails und Portal-Screenshots zur Preisgarantie sichern.
- Verträge und Rechnungen zusätzlich außerhalb des grüüün-Kundenportals speichern.
- Den Zählerstand vom 31. Oktober 2026 dokumentieren, falls noch nicht geschehen.
- Die Schlussrechnung genau prüfen, sobald sie eintrifft, und unberechtigte Lastschriften innerhalb von acht Wochen von der Bank zurückbuchen lassen.
- Für Neuigkeiten zum Verfahren kostenlos den NewsAlert des vzbv unter sammelklagen.de abonnieren.
Wer unsicher ist, welcher Schritt im eigenen Fall sinnvoll ist, findet bei den Verbraucherzentralen der Länder kostenlose Erstberatung – die Rechtslage hängt auch vom genauen Vertragsdatum und den individuellen AGB ab.
Häufige Fragen
Was ist grüüün, und warum wurde die Stromlieferung eingestellt?
grüüün ist eine Marke der Münch Energie GmbH & Co. KG. Das Unternehmen stellte die Belieferung von Privatkundinnen und -kunden zum 31. Oktober 2026 ein und begründete das mit erwarteten, aber noch nicht beschlossenen Gesetzesänderungen rund um die Energiewende.
Darf ein Stromanbieter eine Preisgarantie einfach kündigen?
Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen und des vzbv nicht ohne Weiteres: Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen binden auch den Anbieter, und erwartete regulatorische Änderungen gelten nicht als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Was passiert jetzt mit meinem Stromvertrag?
Ohne eigenen neuen Vertrag beliefert seit dem 1. November 2026 automatisch der örtliche Netzbetreiber über Ersatz- beziehungsweise Grundversorgung weiter. Beide Tarife sind nach Einschätzung der Verbraucherzentralen in der Regel teurer als ein frei gewählter Sondervertrag.
Kann ich Schadensersatz verlangen?
Der vzbv hält Schadensersatzansprüche für die Mehrkosten eines erzwungenen Wechsels für möglich, auch nach Annahme des grüüün-eigenen Wechselangebots. Der Anspruch hängt vom Einzelfall ab; der vzbv prüft parallel eine Sammelklage.
Sind Sie von der grüüün-Kündigung betroffen und haben bereits einen neuen Tarif gefunden oder der Kündigung widersprochen? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrung gerne in die Kommentare.
Quellen und Stand
- Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur leitet Aufsichtsverfahren gegen Energielieferanten ein, 20. Oktober 2026.
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): Verbraucherzentrale prüft Sammelklage gegen Stromanbieter grüüün, 29. Oktober 2026.
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Stromanbieter grüüün: Zahlen Sie nach dem Lieferstopp mehr für Ihren Strom?, Stand 29. Oktober 2026.
- Verbraucherzentrale NRW: Stromanbieter „grüüün“ kündigt Lieferende zum 31. Oktober an: Was Kundinnen und Kunden jetzt wissen sollten, Stand 30. Oktober 2026.
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Grüüün stellt Stromlieferung ein: Darf ein Anbieter laufende Verträge einfach beenden?, Stand 22. Oktober 2026.
Recherche- und Datenstand: 6. November 2026.
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.
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