Der EU-Rat will Cookie-Ausnahmen präzisieren – das betrifft direkt nur EU-Staaten. Für die Schweiz gilt weiterhin das eigene Datenschutzrecht, das Cookies grundsätzlich anders behandelt als die EU.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rat der EU einigte sich am 21. Oktober 2026 auf eine Verhandlungsposition, die zusätzliche Ausnahmen von der Cookie-Einwilligung vorsieht.
  • Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied: Die EU-ePrivacy-Regeln gelten hier nicht automatisch.
  • Für Schweizer Websites massgebend ist das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) mit dem Leitfaden des EDÖB zu Cookies.

In Brüssel wird über weniger Cookie-Banner diskutiert – für die Schweiz ändert das direkt nichts: Der Rat der EU hat sich auf seine Verhandlungsposition zu einem Gesetzespaket für das digitale Regelwerk geeinigt, das auch Cookies und Online-Tracking betrifft. Weil die Schweiz kein EU-Mitglied ist, gilt eine spätere EU-Einigung hier nicht unmittelbar. Für Schweizer Unternehmen, die auch Nutzende in der EU ansprechen, kann sie aber mittelbar relevant werden.

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Was der EU-Rat zu Cookies vorschlägt

Das Mandat des Rates betrifft die EU-ePrivacy-Regeln zu Cookies und ähnlichen Tracking-Technologien. Nach seiner Position soll der bestehende Rahmen erhalten bleiben, zugleich aber zusätzliche Zwecke benannt werden, für die auf einem Endgerät keine vorherige Einwilligung nötig wäre – etwa Cookies für einen angeforderten Dienst, für Reichweitenmessung oder für die Gerätesicherheit. Es handelt sich bislang nur um die Position der EU-Mitgliedstaaten, nicht um den endgültigen Text. Die Mitteilung des Rates vom 21. Oktober nennt die Details seines Mandats.

Was in der Schweiz gilt

Für Schweizer Websites massgebend ist nicht die EU-ePrivacy-Richtlinie, sondern das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG). Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat dazu einen eigenen Leitfaden zu Cookies veröffentlicht (Version 1.1, Stand 6. Oktober 2025), der seine Aufsichtspraxis unter dem neuen Gesetz erläutert. Anders als die EU-Regel kennt das Schweizer Recht keine generelle Pflicht zur vorherigen Einwilligung für alle Cookies; massgebend sind unter anderem Zweckbindung, Transparenzpflichten und – bei besonders schützenswerten Personendaten oder Profiling – strengere Vorgaben.

Wie sich EU- und Schweizer Recht unterscheiden

Die EU verfolgt mit der ePrivacy-Richtlinie einen eigenständigen, cookie-spezifischen Einwilligungsansatz, den der Rat nun lockern will. Die Schweiz hat diesen Ansatz mit dem revDSG nicht übernommen, sondern setzt stärker auf die allgemeinen Datenschutzgrundsätze des Gesetzes. Das bedeutet: Eine EU-weite Lockerung der Cookie-Einwilligung ändert an der Rechtslage in der Schweiz nichts – wohl aber können Schweizer Firmen mit EU-Publikum von den EU-Regeln betroffen bleiben, solange sie Nutzende in der EU ansprechen.

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Wie das EU-Verfahren weitergeht

Für ein EU-Gesetz müssen sich Rat und Europäisches Parlament auf einen gemeinsamen Text einigen. Die Verfahrensakte des Europäischen Parlaments führt das Dossier derzeit als „Awaiting committee decision“ – eine Ausschussentscheidung steht noch aus. Bis zu einer Einigung bleiben die heutigen EU-Regeln massgeblich; für die Schweiz bleibt ohnehin das revDSG mit der EDÖB-Praxis die primäre Grundlage.

Häufige Fragen

Muss ich als Schweizer Website-Betreiber jetzt etwas ändern?

Nein. Die EU-Ratsposition ist noch kein Gesetz, und sie gilt für die Schweiz ohnehin nicht automatisch. Massgebend bleibt das revDSG mit dem Leitfaden des EDÖB.

Gilt EU-Recht automatisch auch für die Schweiz?

Nein. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. EU-Richtlinien wie die ePrivacy-Richtlinie werden hier nicht automatisch übernommen.

Wo finde ich die Schweizer Regeln zu Cookies?

Im Leitfaden des EDÖB zu Cookies, der die Aufsichtspraxis unter dem revidierten Datenschutzgesetz erläutert.

Ihre Einschätzung

Finden Sie, die Schweiz sollte sich bei Cookie-Regeln stärker an der EU orientieren – oder ist der eigene Weg richtig? Schreiben Sie Ihre Einschätzung in die Kommentare.

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Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 3. November 2026.

Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und formuliert und ist zur menschlichen redaktionellen Prüfung vorgesehen. Länderfassung auf Basis eines Artikels von NETZ-TRENDS.de, für die Schweiz recherchiert. Beitragsbild: Eigene digitale Illustration, Gestaltung NETZ-TRENDS.

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