Der Bund staffelt die Kaufprämie für Elektroautos nach Einkommen und Kinderzahl; bis Anfang Oktober flossen 432 Millionen Euro von drei Milliarden Euro.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund fördert neue Elektroautos mit 1.500 bis 6.000 Euro, gestaffelt nach Haushaltseinkommen und Kinderzahl, aus einem Fördertopf von drei Milliarden Euro bis 2029.
- Bis zum 1. Oktober 2026 zahlte die Förderbehörde BAFA laut eigener Zwischenbilanz 432 Millionen Euro aus; rund 2,5 Milliarden Euro sind noch verfügbar.
- Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) sieht die Mittel nach derzeitiger Einschätzung auch für das gesamte Jahr 2027 gesichert.
- Förderfähig sind nur Neuwagen mit Erstzulassung in Deutschland ab dem 1. Januar 2026; die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 bis 90.000 Euro.
Der Bund fördert E-Autos bis 2029 mit drei Milliarden Euro – je nach Einkommen und Kinderzahl zwischen 1.500 und 6.000 Euro pro Fahrzeug. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) sieht das Budget auch für 2027 gesichert.
Die Prämie ist an das zu versteuernde Haushaltseinkommen und die Anzahl minderjähriger Kinder gekoppelt. Wer wenig verdient und Kinder hat, bekommt am meisten; oberhalb von 90.000 Euro Jahreseinkommen gibt es nichts.
Seit dem Start im Mai 2026 hat die Förderbehörde BAFA mehr als 100.000 Anträge bewilligt. Wie weit das Geld reicht und was Haushalte jetzt wissen müssen, zeigen die folgenden Zahlen.
Drei Milliarden Euro für 800.000 Autos
Offiziell heißt das Programm „Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“. Es läuft über das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und wird von der BAFA abgewickelt.
Finanziert wird die Prämie aus dem Klima- und Transformationsfonds mit drei Milliarden Euro, verfügbar von 2026 bis 2029. Der Bund rechnet damit, in diesem Zeitraum rund 800.000 Fahrzeuge zu fördern.
Förderfähig sind neue Pkw der Klasse M1 mit Erstzulassung in Deutschland ab dem 1. Januar 2026: batterieelektrische Autos (BEV), Brennstoffzellenfahrzeuge, BEV mit Range-Extender sowie bestimmte Plug-in-Hybride. Sowohl Kauf als auch Leasing zählen.
Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 online über das Portal Förderzentrale Deutschland möglich, auch rückwirkend für bereits zugelassene Fahrzeuge seit Jahresbeginn. Zugang braucht eine BundID, bestätigt per Online-Ausweisfunktion oder ELSTER-Zertifikat.
Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, zuzüglich 5.000 Euro je minderjährigem Kind bis höchstens zwei Kindern – damit maximal 90.000 Euro. Maßgeblich ist der Durchschnitt der zwei jüngsten Steuerbescheide, die höchstens drei Jahre alt sein dürfen; bei Ehe oder Partnerschaft wird das Einkommen beider Partner addiert.
„Elektromobilität kommt jetzt in der breiten Bevölkerung an. Unser Förderprogramm gibt dafür den nötigen Schub.“
Carsten Schneider (SPD), Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bis 6.000 Euro: So gestaffelt ist die Prämie
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für ein batterieelektrisches Auto und 1.500 Euro für einen förderfähigen Plug-in-Hybrid oder Range-Extender. Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten dieselben Sätze wie batterieelektrische Autos.
Zwei Zuschläge erhöhen den Betrag: 500 Euro je minderjähriges Kind, höchstens 1.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern, sowie ein sozialer Zuschlag von 1.000 Euro unter 60.000 Euro Jahreseinkommen und weiteren 1.000 Euro unter 45.000 Euro. Insgesamt reicht die Spanne von 1.500 bis 6.000 Euro.
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Ohne Kind | 1 Kind | 2 oder mehr Kinder |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001–60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001–80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001–85.000 € | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001–90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
Werte für batterieelektrische Autos (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge. Plug-in-Hybride und Range-Extender erhalten 1.500 bis 4.500 Euro, je nach Einkommen und Kinderzahl. Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Förderrichtlinie Elektroautos, Stand: 1. Oktober 2026.
Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern und 42.000 Euro Einkommen
- Zu versteuerndes Haushaltseinkommen: 42.000 Euro, zwei minderjährige Kinder
- Einkommensstufe: bis 45.000 Euro – damit die höchste Förderstufe
- Förderhöhe laut Tabelle: 6.000 Euro für ein batterieelektrisches Auto
Rechenweg: 32.000 € Listenpreis für ein Beispielmodell − 6.000 € Prämie = 26.000 € Kaufpreis nach Förderung. Eine Preisobergrenze für das Fahrzeug nennt die Förderrichtlinie nicht; die volle Prämie gilt unabhängig vom Fahrzeugpreis. Modellrechnung der Redaktion, keine Prognose für ein bestimmtes Modell.
432 Millionen Euro bereits ausgezahlt
Nach einer Zwischenbilanz der BAFA waren Anfang Oktober 2026 mehr als 100.000 Anträge mit einem Gesamtwert von über 430 Millionen Euro bewilligt. Ausgezahlt wurden laut Förderbehörde 117 Millionen Euro zum 1. August, 230 Millionen Euro zum 1. September und 432 Millionen Euro zum 1. Oktober 2026.
Von den drei Milliarden Euro Gesamtbudget waren zum 1. Oktober damit rund 2,5 Milliarden Euro noch nicht gebunden. Im Schnitt erhielt jeder geförderte Haushalt bislang 4.418 Euro.
Von den bewilligten Anträgen entfielen 91,6 Prozent auf reine Elektroautos und 8,4 Prozent auf Plug-in-Hybride. Kauf und Leasing halten sich etwa die Waage. Rund zwei Drittel der Anträge kamen von Haushalten ohne förderrelevantes Kind, gut die Hälfte aus der untersten Einkommensstufe bis 45.000 Euro.
Der Anteil chinesischer Hersteller an den geförderten Fahrzeugen liegt laut Bundesumweltministerium je nach Zählweise zwischen 9 und 17 Prozent – abhängig davon, ob Gemeinschaftsunternehmen wie Leapmotor International als chinesisch gelten.
Reicht das Geld auch 2027?
Bundesumweltminister Schneider äußerte sich zuletzt zuversichtlich, dass die Mittel nach derzeitiger Einschätzung auch für das gesamte Jahr 2027 ausreichen. Sollte der Fördertopf früher ausgeschöpft sein, wolle sein Ministerium rechtzeitig informieren, damit sich Kaufinteressierte darauf einstellen können.
Kurzfristige Änderungen am Förderprogramm sind nach Angaben des Ministeriums derzeit nicht vorgesehen. Geplant sind lediglich künftige Kriterien zur europäischen Wertschöpfung, die greifen sollen, sobald eine europarechtskonforme Regelung vorliegt – einen Zeitplan dafür gibt es noch nicht. Kurzfristige Einschränkungen allein für chinesische Modelle sind laut Ministerium nicht geplant.
Für Haushalte heißt das: Wer die Einkommensgrenze einhält und ein förderfähiges Fahrzeug zulässt, kann die Prämie nach aktuellem Stand ohne Zeitdruck beantragen – sollte aber die Ankündigungen des Ministeriums im Blick behalten, falls sich die Ausschöpfung beschleunigt.
Checkliste: So beantragen Haushalte die Prämie
- Neuwagen der Klasse M1 muss ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen sein – Kauf oder Leasing zählen beide.
- Für den Antrag im Portal Förderzentrale Deutschland ist eine BundID nötig, bestätigt per Online-Ausweisfunktion oder ELSTER-Zertifikat.
- Als Einkommensnachweis dienen die zwei jüngsten Steuerbescheide, höchstens drei Jahre alt; bei Ehe oder Partnerschaft zählt das gemeinsame Einkommen.
- Plug-in-Hybride und Range-Extender brauchen zusätzlich eine EU-Konformitätsbescheinigung mit CO2- oder Reichweitenwert.
- Ein Antrag ist auch rückwirkend für Fahrzeuge möglich, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung maximal?
Höchstens 6.000 Euro für ein batterieelektrisches Auto, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen höchstens 45.000 Euro beträgt und mindestens zwei minderjährige Kinder im Haushalt leben. Ohne Kinder und bei höherem Einkommen sinkt die Summe bis auf 1.500 Euro bei Plug-in-Hybriden.
Reicht das Geld noch für 2027?
Nach Einschätzung von Bundesumweltminister Schneider ja. Rund 2,5 Milliarden Euro des Fördertopfs waren zum 1. Oktober 2026 noch nicht gebunden; das Ministerium will informieren, falls die Mittel vor Ende 2027 ausgeschöpft sind.
Welche Fahrzeuge sind förderfähig?
Neue Pkw der Klasse M1 mit Erstzulassung in Deutschland ab dem 1. Januar 2026: batterieelektrische Autos, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie bestimmte Plug-in-Hybride und Range-Extender mit Nachweis über CO2-Ausstoß oder elektrische Reichweite.
Wie wird das Einkommen nachgewiesen?
Mit dem Durchschnitt der zwei jüngsten Steuerbescheide, die höchstens drei Jahre alt sein dürfen. Bei Ehe oder Partnerschaft wird das Einkommen beider Partner zusammengerechnet.
Quellen und Stand
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Das Förderprogramm für Elektroautos
- BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung (Einkommensstufen, Förderbeträge, Fördervoraussetzungen, Zwischenbilanz der BAFA)
Recherche- und Datenstand: 30. Oktober 2026, mit Förderzahlen der BAFA zum Stichtag 1. Oktober 2026.
Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und formuliert und ist zur menschlichen redaktionellen Prüfung vorgesehen.