In Deutschland ist die Dämmerung besonders riskant; nach einer Kollision sind Belege für die Schadenregulierung wichtig
Das Wichtigste in Kürze
- Der ADAC warnt vor Wildwechsel rund um die Zeitumstellung am 25. Oktober 2026.
- Für den Schutz am eigenen Auto müssen Kaskodeckung und Tierklausel geprüft werden.
- Ein Ausweichschaden ohne Tierkontakt schließt einen Anspruch aus der Teilkasko nicht grundsätzlich aus.
Der ADAC warnt vor Wildwechsel rund um die Zeitumstellung am 25. Oktober 2026. Wer auf Wald- und Feldstrecken unterwegs ist, sollte aufmerksam und bremsbereit fahren. Für Schäden am eigenen Auto reicht die Kfz-Haftpflicht allein nicht: Entscheidend sind der Kaskoschutz und die versicherten Tierarten.
In seiner Mitteilung vom 23. Oktober weist der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) auf die Überschneidung von Berufsverkehr und Dämmerung hin. In dieser Phase sind viele Wildtiere auf Nahrungssuche. Der Hinweis betrifft besonders Fahrten am frühen Morgen und am Abend. Die Zeitumstellung selbst und die Bedienung von Uhren erklärt NETZ-TRENDS im gesonderten Beitrag zur Rückstellung auf Winterzeit.
Tempo herausnehmen, bevor ein Tier auf die Straße springt
Der Club empfiehlt Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und einen aufmerksamen Blick auf den Fahrbahnrand. Sobald dort ein Tier auftaucht: langsamer werden, Fernlicht ausschalten und hupen. Mit weiteren Tieren muss gerechnet werden, auch wenn das erste bereits verschwunden ist. Läuft Wild unmittelbar vor das Auto, rät der ADAC zu starkem Bremsen und dazu, die Spur zu halten. Ein unkontrolliertes Ausweichen kann in den Gegenverkehr oder gegen einen Baum führen.
Die Empfehlungen ersetzen keine Einschätzung der konkreten Verkehrslage. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erläutert auf seinem Verbraucherportal, dass Ausweichen meist größere Gefahren birgt, im Einzelfall aber die bessere oder unvermeidbare Alternative sein kann. Als pauschale Fahranweisung für jede denkbare Situation taugt daher weder „immer ausweichen“ noch „niemals ausweichen“.
Für die Größenordnung nennt der GDV rund 276.000 versicherte Wildunfälle mit Pkw für 2024. Das ist eine Jahreszahl aus der Versicherungsstatistik, keine aktuelle Zählung für 2026 und keine vollständige Erfassung aller Tierkollisionen.
In der Police zählt, welche Tiere erfasst sind
Nach dem ADAC-Ratgeber zur Schadenregulierung übernimmt eine Teilkaskoversicherung üblicherweise Fahrzeugschäden durch den Zusammenstoß mit Haarwild. Dazu gehören etwa Rehe, Hirsche und Wildschweine. Vögel sind dagegen nicht in jedem Vertrag erfasst. Manche Policen erweitern die Deckung auf Zusammenstöße mit Tieren aller Art.
Für die eigene Prüfung helfen drei Angaben aus den Versicherungsunterlagen:
- Deckung: Besteht Teil- oder Vollkasko, oder nur Kfz-Haftpflicht?
- Tierklausel: Steht dort Haarwild, eine erweiterte Tiergruppe oder Tiere aller Art?
- Selbstbeteiligung: Welcher Betrag bleibt im versicherten Schadenfall selbst zu zahlen?
Der GDV rät in seinen Hinweisen zum Versicherungswechsel, neben dem Beitrag auch die Leistungsbausteine und Selbstbeteiligungen zu vergleichen. Ein niedrigerer Jahrespreis beantwortet die Frage nach dem Schutz bei Tierkollisionen deshalb noch nicht.
Auch ohne Berührung mit dem Tier können Ansprüche bestehen
Wer einem Reh ausweicht und dabei das Auto beschädigt, hat keinen gewöhnlichen Kollisionsschaden mit dem Tier. Nach Darstellung des ADAC kann dennoch ein Anspruch auf Ersatz sogenannter Rettungskosten aus der Teilkasko bestehen. Schwierig ist oft der Nachweis des Wildwechsels, etwa wenn niemand den Vorfall beobachtet hat. Eine pauschale Aussage, ohne Tierkontakt zahle die Teilkasko niemals, wäre daher falsch.
Die gesetzliche Grundlage für einen solchen erweiterten Aufwendungsersatz steht in § 90 des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes. Er verweist für Maßnahmen gegen einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall auf § 83. Danach zählt unter anderem, ob die Aufwendungen nach den Umständen für geboten gehalten werden durften. Daraus folgt keine Zahlungsgarantie für jedes Lenkmanöver.
Bei einem Unfall nennt der ADAC als erste Schritte Warnblinker, Warnweste und das Absichern der Unfallstelle. Bei Verletzten sind Erste Hilfe und der Notruf 112 nötig; auch ohne verletzte Menschen soll die Polizei verständigt werden. Verletzte Tiere nicht anfassen. Eine Wildunfallbescheinigung und Fotos können für die Regulierung wichtig sein.
Der GDV empfiehlt außerdem, den Versicherer zu informieren, bevor Wildspuren beseitigt oder Reparaturen begonnen werden. Beweise zu sichern bedeutet dabei nicht, sich selbst auf der Fahrbahn in Gefahr zu bringen. Das Verhalten vor Ort und die spätere Prüfung des Versicherungsschutzes sind zwei getrennte Aufgaben.
Häufige Fragen
Ist jeder Tierunfall von der Teilkasko erfasst?
Nein. Für den Vergleich genügt das Wort Teilkasko allein nicht. Prüfen Sie den genauen Umfang der Tierklausel in Ihren Unterlagen; Vögel oder Haustiere sind nicht automatisch eingeschlossen.
Welche Angaben sollte ich nach einem Unfall festhalten?
Unfallort, Ablauf und vorhandene Spuren helfen, das Geschehen nachvollziehbar zu dokumentieren. Fotos und eine Wildunfallbescheinigung unterstützen die Schadenmeldung. Die eigene Sicherheit geht beim Sammeln von Belegen vor.
Haben Sie die Tierklausel Ihrer Kaskoversicherung schon einmal geprüft? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen und Stand
- ADAC: Zeitumstellung: Erhöhtes Risiko für Wildunfälle, Pressemitteilung vom 23. Oktober 2026.
- ADAC: Wildunfall: So verhalten Sie sich richtig, 29. September 2025.
- GDV: Was tun nach einem Wildunfall?, 7. April 2026.
- GDV: Wildunfälle: Die unterschätzte Gefahr, aktualisiert am 29. September 2025, Daten für 2024.
- Bundesrepublik Deutschland: Versicherungsvertragsgesetz, §§ 83 und 90, geltende Fassung im Lauf abgerufen.
- GDV: Kfz-Versicherung wechseln – sinnvoll oder nicht?, im Lauf abgerufen.
Recherche- und Quellenstand: 24. Oktober 2026. Maßgeblich für eine Versicherungsleistung bleiben Unfallhergang und konkrete Vertragsbedingungen.
Transparenz: KI-Unterstützung
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.