Der Verbraucherzentrale Bundesverband verlangt Entschädigungen; für dynamische Stromtarife zählt die funktionierende Datenübertragung

Das Wichtigste in Kürze

  • In einer Befragung von 937 Haushalten mit eingebautem Smart Meter sagten 16 Prozent, sie könnten das Gerät noch nicht nutzen.
  • 18 Prozent wussten nicht, ob ihr Messsystem die nötigen Viertelstundenwerte übermittelt. Das bedeutet nicht automatisch einen Defekt.
  • Der vzbv fordert pauschalen Schadensersatz. Die Forderung ist keine Zusage einer Auszahlung.

Ein eingebauter Smart Meter bringt Haushalten noch keinen Zugang zu dynamischen Stromtarifen, wenn die nötigen Messwerte nicht ankommen. In einer am 22. Oktober 2026 veröffentlichten Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) erklärten 16 Prozent der befragten Haushalte mit einem solchen Gerät, es noch nicht nutzen zu können.

Der Verband verlangt deshalb eine pauschale Entschädigung für Betroffene. Seine neue Veröffentlichung richtet den Blick auf die Zeit nach der Montage: Entscheidend ist, ob das Messsystem tatsächlich arbeitet. Für die eigene Tarifentscheidung lohnt sich deshalb die Nachfrage nach der Datenübertragung.

Anzeige

16 Prozent sagen Nein, 18 Prozent wissen es nicht

Die Zahlen stammen aus einer Onlinebefragung des Instituts eye square im Auftrag des vzbv. Befragt wurden vom 20. bis 28. Juli 2026 insgesamt 937 Haushalte, bei denen nach eigenen Angaben ein Smart Meter vorhanden war. Die Veröffentlichung ist neu; die Antworten beschreiben den Sommer und keine technische Bestandsaufnahme vom Oktober.

Im Chartbericht ist Nutzbarkeit konkret definiert: Das System schickt am Folgetag die tatsächlichen Stromverbräuche des Vortags in 15-Minuten-Intervallen an Verteilnetzbetreiber und Energielieferanten. So verteilen sich die Antworten:

Smart Meter bereits nutzbar? Anteil der Befragten
Ja 66 %
Nein 16 %
Weiß nicht 18 %

Quelle: vzbv/eye square, Chartbericht vom 22. Oktober 2026. Basis: 937 Haushalte mit nach eigenen Angaben vorhandenem Smart Meter; Befragung im Juli 2026.

Anzeige

Aus den Antworten lässt sich nicht ableiten, dass 34 Prozent der Geräte defekt seien. „Nein“ und „weiß nicht“ sind unterschiedliche Aussagen. Außerdem handelt es sich um Selbstauskünfte, nicht um Prüfungen der einzelnen Anlagen. Die Ergebnisse sind auch keine Quote für sämtliche deutschen Haushalte.

Die lange Wartezeit betrifft eine andere Teilgruppe

Eine weitere Frage galt den 622 Haushalten, deren Smart Meter laut eigener Antwort bereits funktionierte. Von dieser Gruppe berichteten 29 Prozent, länger als vier Monate ab Einbau gewartet zu haben. Bei 13 Prozent dauerte es länger als zwölf Monate. Diese Angaben beziehen sich auf inzwischen nutzbare Systeme, nicht auf alle 937 befragten Haushalte.

Der Bericht weist für die Gesamtstichprobe eine maximale statistische Fehlertoleranz von drei Prozentpunkten aus. Sie darf nicht ungeprüft auf jede kleinere Teilgruppe übertragen werden. Auch die Wartezeit wurde erfragt beziehungsweise geschätzt. Die Untersuchung benennt damit Erfahrungen und Informationslücken; sie liefert keine individuelle Fehlerdiagnose.

Schadensersatz ist eine Forderung des vzbv

Der Verband möchte Betroffene unkompliziert entschädigen lassen, wenn eingebaute Messsysteme gar nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Sein bereits im April datierter Vorschlag zielt auf eine Regelung im deutschen Messstellenbetriebsgesetz. Er ist als politischer Vorschlag zu lesen, nicht als Bescheid über einen bestehenden Zahlungsanspruch.

Das Papier benennt ein praktisches Problem: Ein entgangener Vorteil durch einen dynamischen Tarif ist schwer zu beziffern. Er hängt unter anderem davon ab, ob ein solcher Vertrag abgeschlossen wird und ob sich der Verbrauch in günstigere Zeiten verlagern lässt. Ein funktionsfähiges Messsystem allein garantiert daher noch keine bestimmte Ersparnis.

Anzeige

Die neue Befragung nennt keinen pauschalen Euroverlust je Haushalt. Sie weist auch keinem einzelnen Messstellenbetreiber eine konkrete Pflichtverletzung nach. Die Ergebnisse erlauben keine Rangliste einzelner Messstellenbetreiber.

Vor dem Tarifwechsel die Übermittlung klären

Die Bundesnetzagentur unterscheidet eine moderne Messeinrichtung mit digitaler Anzeige vom intelligenten Messsystem mit Kommunikationstechnik. Für einen dynamischen Stromtarif wird ein intelligentes Messsystem benötigt. Die reine Anzeige am Zähler beantwortet die Frage nach der Übertragung somit nicht.

Drei Fragen für die eigene Anlage

  • Ist zusätzlich zum digitalen Zähler ein Smart-Meter-Gateway vorhanden?
  • Werden tatsächliche Viertelstundenwerte bereits übermittelt und vom Stromlieferanten empfangen?
  • Ab welchem Termin lässt sich der gewünschte Tarif damit abrechnen?

Bei Problemen rät die Bundesnetzagentur zunächst zu einer Verbraucherbeschwerde beim betroffenen Unternehmen. Bleibt sie erfolglos, verweist sie auf einen kostenlosen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie. Für die Vorbereitung empfiehlt sich, Einbaudatum, bisherige Auskünfte und fehlende Funktionen schriftlich festzuhalten.

Wie sich Gerätetyp und Ausbauquote unterscheiden, erklärt unser Beitrag zu Smart Metern in Deutschland. Die neue Befragung ergänzt diesen Blick um die tatsächliche Nutzbarkeit nach dem Einbau.

Häufige Fragen

Belegen die 16 Prozent einen Gerätedefekt?

Nein. Erfragt wurde die Nutzbarkeit einschließlich der Übertragung von Messwerten. Die Befragung ersetzt keine technische Untersuchung.

Kann ich die geforderte Pauschale sofort beantragen?

Die Veröffentlichung des vzbv begründet keinen automatischen Zahlungsanspruch. Der Verband fordert eine entsprechende Regelung.

Wie lange dauerte es bei Ihnen vom Zählereinbau bis zur nutzbaren Datenübertragung? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen und Stand

Recherchestand: 23. Oktober 2026. Befragungszeitraum: 20. bis 28. Juli 2026.

Transparenz: KI-Unterstützung

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

Kommentar schreiben