Teil drei der Reihe „The Ferry Man“ läuft seit dem 1. Oktober – die gemeldeten 8 Millionen Yuan gelten für den Stand 23. September
Das Wichtigste in Kürze
- Der chinesische Streamingdienst iQIYI hat am Freitagmorgen deutscher Zeit mitgeteilt, dass der dritte Film seiner Reihe „The Ferry Man“ seit dem 1. Oktober 2026 läuft. Das Unternehmen bezeichnet die Reihe als AIGC-Produktion, also als mit generativer KI erstellt.
- Den kumulierten Erlösanteil der Reihe beziffert iQIYI auf mehr als 8 Millionen Yuan – rund 1,06 Millionen Euro – mit Stand 23. September 2026. Die Produktionskosten seien in der ersten Woche wieder eingespielt worden; einen Betrag dazu nennt die Mitteilung nicht.
- Zum Größenvergleich: Im zuletzt bei der US-Börsenaufsicht SEC berichteten Quartal, dem zweiten Quartal 2026, wies iQIYI 3,82 Milliarden Yuan Inhaltekosten aus. Der gemeldete Erlösanteil entspricht 0,2 Prozent davon.
Ein Filmstart, der ohne Drehort auskommt: Der chinesische Streamingdienst iQIYI hat den dritten Teil seiner KI-Filmreihe „The Ferry Man“ veröffentlicht. Dieselbe Mitteilung stellt die Reihe zugleich als wirtschaftlichen Beleg dar – künstlich erzeugte Bilder tragen sich demnach inzwischen selbst. Der Filmstart ist belegt. Die Zahl dahinter verdient einen zweiten Blick.
Die Mitteilung mit der Datumszeile Peking, 1. Oktober 2026 ging am Freitag um 5:56 Uhr MESZ über den Verteiler PR Newswire. Danach sind seit dem 22. August 2026 zwei Filme der Reihe auf iQIYI und iQIYI International zu sehen – „The Ferry Man: Butterfly Dream“ und „The Ferry Man: The Dream of the Celestial Maiden“ –, der dritte, „The Ferry Man: The Dream of the Princess“, seit dem 1. Oktober. Produziert hat die Reihe iQIYI nach eigenen Angaben gemeinsam mit G.H.Y Culture & Media.
Was an der Meldung neu ist – und was nicht
Neu ist der dritte Film. Die Zahl, die die Überschrift der Mitteilung trägt, ist es nicht: Die mehr als 8 Millionen Yuan hatte iQIYI bereits auf seiner Branchenveranstaltung iJOY am 23. September genannt und zwei Tage später in einer eigenen Mitteilung verbreitet. Auch der Stichtag ist derselbe geblieben: der 23. September 2026. Für den Zeitraum seither, einschließlich des Starts von Teil drei, nennt das Unternehmen keinen aktualisierten Wert.
Zum Produktionsweg schreibt iQIYI, KI habe die Bildwelten geliefert – Entwürfe, Kulissen, Requisiten, Ausstattung und die Effekte zentraler Szenen –, dazu digitale Figurenabbilder und wiederverwendbare Szenenbausteine für ein einheitliches Aussehen über alle drei Filme. Der genannte Produzent Zhichao Li wird mit dem Satz zitiert, KI habe die Effizienz in Vorbereitung und Produktion deutlich verbessert; Drehbuchentwicklung und Nachbearbeitung seien weitgehend wie bei herkömmlichen Film- und Fernsehproduktionen abgelaufen. Das Zitat steht im englischen Original der Mitteilung und ist hier sinngemäß übersetzt. Von der Projektidee bis zum Start der ersten beiden Filme vergingen nach Unternehmensangabe weniger als vier Monate.
Was „Erlösanteil“ hier bedeutet
Die Mitteilung spricht von „revenue-sharing box office“. Gemeint ist nach der Erläuterung in der Mitteilung ein Beteiligungsmodell: Produktionspartner werden an den Einnahmen beteiligt, die iQIYI mit einem Titel erzielt, gemessen an der Nutzung auf der Plattform. Das ist kein Kinoeinspielergebnis und kein Gewinn, sondern die Summe, die zwischen Plattform und Produktion verteilt wird. Wie viel davon bei iQIYI selbst bleibt und wie viel bei dem Produktionspartner, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
| Titel | Start | Plattform |
|---|---|---|
| The Ferry Man: Butterfly Dream | 22.08.2026 | iQIYI, iQIYI International |
| The Ferry Man: The Dream of the Celestial Maiden | 22.08.2026 | iQIYI, iQIYI International |
| The Ferry Man: The Dream of the Princess | 01.10.2026 | iQIYI, iQIYI International |
8 Millionen Yuan, gemessen an 3,82 Milliarden
Wie groß dieser Erfolg ausfällt, lässt sich an den Zahlen ablesen, die iQIYI selbst der US-Börsenaufsicht meldet. Im Quartalsbericht zum zweiten Quartal 2026, eingereicht am 19. August als Anlage zum Formular 6-K, weist das an der US-Technologiebörse Nasdaq notierte Unternehmen 6,29 Milliarden Yuan Gesamtumsatz aus – ein Rückgang um 5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal – und 3,82 Milliarden Yuan Inhaltekosten. Unter dem Strich stand ein auf iQIYI entfallender Nettoverlust von 287,5 Millionen Yuan.
Die mehr als 8 Millionen Yuan aus gut einem Monat KI-Filmreihe entsprechen damit 0,2 Prozent dieser Inhaltekosten und 0,13 Prozent dieses Quartalsumsatzes. Die Zeiträume decken sich nicht – die Reihe lief erst ab dem 22. August, das Berichtsquartal endete am 30. Juni –, die Quartalszahlen dienen hier als Größenmaßstab. Das macht die Zahl nicht wertlos: Für drei Filme, die nach Unternehmensangabe in weniger als vier Monaten entstanden sind, ist sie beachtlich. Sie trägt aber nicht die Deutung, KI habe das Geschäftsmodell eines Streamingdienstes bereits verändert. Umgerechnet zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank vom 1. Oktober 2026 von 7,5748 Yuan je Euro sind die 8 Millionen Yuan rund 1,06 Millionen Euro.
Dass das Unternehmen auf KI setzt, ist dabei keine Randnotiz. Vorstandschef Yu Gong nennt im Quartalsbericht einen Umbau hin zu einem dezentralen Social-Media-Ökosystem und einen „all-in“-Ansatz bei KI. Nach der Mitteilung zur iJOY-Konferenz ist für das vierte Quartal 2026 zudem eine erste lange Serie angekündigt, die KI-Material und reale Darsteller mischt: „Immortals Over Mortal Love“, 16 Folgen in der ersten Staffel.
China verlangt sichtbare Hinweise seit September 2025
Für deutschsprachige Leser ist weniger die Zahl interessant als die Frage, unter welchen Regeln solche Filme laufen. Für China beschreibt die US-Kanzlei Covington & Burling in einer Analyse der Vorgaben der chinesischen Internetaufsicht CAC: Die am 14. März 2025 veröffentlichten Regeln gelten seit dem 1. September 2025 und verlangen sowohl sichtbare Hinweise am Inhalt als auch eine Kennzeichnung in den Metadaten. Zusätzlich nehmen sie nach dieser Darstellung die verbreitenden Plattformen in die Pflicht, mutmaßlich KI-erzeugte Inhalte zu erkennen und entsprechend auszuzeichnen.
In der EU greift Artikel 50 der KI-Verordnung seit dem 2. August
In der Europäischen Union ist seit dem 2. August 2026 Artikel 50 der KI-Verordnung anwendbar, der Verordnung (EU) 2024/1689. Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Bild-, Ton-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen deren Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt kennzeichnen. Wer solche Inhalte einsetzt, muss das offenlegen – bei erkennbar künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken allerdings in einer Form, die die Darstellung des Werkes nicht beeinträchtigt. Ein Spielfilm fällt damit in eine Kategorie, in der die Pflicht besteht, aber bewusst zurückhaltend ausgestaltet ist.
Wie die drei Filme auf iQIYI International gekennzeichnet sind und ob der Dienst in der EU angeboten wird, geht aus der Mitteilung nicht hervor; NETZ-TRENDS konnte das bis zum Redaktionsschluss am Freitagmorgen nicht unabhängig prüfen. Wie weit die Rechtslagen zu KI international auseinanderlaufen, zeigte zuletzt der Vorschlag der USA an China für ein gemeinsames Meldesystem für KI-Vorfälle. Und dass KI-erzeugtes Bewegtbild längst im Alltag angekommen ist, war schon beim Fotos-zu-Video-Werkzeug „AI Alive“ bei TikTok zu besichtigen.
Was offen bleibt
- Die Verteilung der Einnahmen. Welcher Anteil der mehr als 8 Millionen Yuan bei iQIYI bleibt und welcher bei dem Produktionspartner, nennt die Mitteilung nicht.
- Die Produktionskosten. Dass sie in der ersten Woche wieder hereingekommen seien, ist eine Unternehmensangabe ohne Betrag. Ohne diese Zahl lässt sich nicht nachrechnen, wie viel günstiger die KI-Produktion tatsächlich war.
- Die Reichweite. Zuschauerzahlen, Abrufe oder Sehdauer führt die Mitteilung zu keinem der drei Filme auf.
- Der aktuelle Stand. Die 8 Millionen Yuan gelten für den 23. September. Was der Start von Teil drei gebracht hat, bleibt offen.
Belegbar ist damit dies: Ein an der Nasdaq notierter chinesischer Streamingdienst, der im zweiten Quartal 2026 Umsatz verloren und Verlust gemacht hat, hat seit August drei überwiegend mit KI gestaltete Filme veröffentlicht und beziffert deren Erlösanteil nach eigenen Angaben auf mehr als 8 Millionen Yuan. Ob daraus eine Produktionsweise wird, die mehr trägt als eine Nebenposition in der Quartalsbilanz, dürfte sich frühestens an der ersten langen Serie im vierten Quartal zeigen.
Würden Sie einen Spielfilm ansehen, dessen Bilder weitgehend von einer KI erzeugt wurden – und müsste das Ihrer Meinung nach deutlicher gekennzeichnet werden? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- iQIYI: Pressemitteilung „iQIYI AIGC Series ‚The Ferry Man‘ Exceeds RMB 8 Million in Revenue-Sharing as Third Instalment Debuts on October 1“, Datumszeile Peking, 1. Oktober 2026, verbreitet über PR Newswire am 2. Oktober 2026, 3:56 Uhr UTC
- iQIYI: Quartalsbericht zum zweiten Quartal 2026, Anlage 99.1 zum Formular 6-K bei der US-Börsenaufsicht SEC, eingereicht am 19. August 2026
- iQIYI: Pressemitteilung zur iJOY-Konferenz 2026 vom 25. September 2026 mit der erstmaligen Nennung des Erlösanteils und der Ankündigung der Serie „Immortals Over Mortal Love“, abgerufen in der Wiedergabe von StockTitan
- Europäische Union: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) auf EUR-Lex; Wortlaut des Artikels 50 zu den Transparenzpflichten, anwendbar seit dem 2. August 2026
- Covington & Burling: Analyse der chinesischen Kennzeichnungsvorgaben für KI-erzeugte Inhalte der Internetaufsicht CAC vom 14. März 2025, in Kraft seit dem 1. September 2025
- Europäische Zentralbank: Euro-Referenzkurse, Stand 1. Oktober 2026: 7,5748 chinesische Yuan je Euro
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.