Das Wichtigste in Kürze

  • Der deutsche Hersteller FRITZ! aus Berlin hat am 29. September 2026 das Router-Betriebssystem FRITZ!OS 8.50 veröffentlicht. Neu ist ein DNS-Filter, mit dem sich Anfragen aus Heim- und Gastnetz über hinterlegte Filterlisten blockieren lassen – nach Angaben des Herstellers etwa gegen Werbung, Tracker und Schadsoftware.
  • Auf dem offiziellen Download-Server des Unternehmens lag die Version am 29. September 2026 gegen 19 Uhr für genau ein Modell bereit: die FRITZ!Box 7690, Dateidatum 29. September, 12:06 Uhr Serverzeit. Von 14 geprüften Modellen standen die übrigen 13 bei FRITZ!OS 08.26, 08.25 oder 07.62.
  • Eine Voreinstellung ändert sich mit dem Update still: Die Endung „fritz.box“ wird laut Release Notes nicht mehr standardmäßig per DHCP an die Geräte im Heimnetz verteilt. Wer sie braucht, muss sie in den erweiterten Netzwerkeinstellungen wieder aktivieren.

Werbung und Tracker lassen sich im Browser mit einer Erweiterung blockieren. Auf dem Fernseher, dem Saugroboter oder der Spielkonsole fehlt diese Möglichkeit in der Regel – dort läuft, was der Hersteller vorsieht. Genau an dieser Stelle setzt die Funktion an, die der deutsche Hersteller FRITZ! aus Berlin am Dienstagnachmittag angekündigt hat: Mit FRITZ!OS 8.50 kann der Router selbst filtern – und damit für alle Geräte im Haushalt gleichzeitig.

Die Pressemitteilung des Unternehmens trägt beim deutschen Verteilerdienst Presseportal den Zeitstempel 29. September 2026, 14:11 Uhr. Die Release Notes auf dem Download-Server nennen als Release-Datum ebenfalls den 29. September 2026; die Update-Datei für die FRITZ!Box 7690 weist der Server dort mit dem Dateidatum 29. September, 12:06 Uhr aus.

Was der DNS-Filter tut – und was die Release Notes offenlassen

Die Funktion sitzt an der Stelle, an der ein Gerät einen Namen wie beispiel.de in eine Adresse übersetzen lässt. Steht der Name auf einer hinterlegten Sperrliste, antwortet die FRITZ!Box nicht mit der Adresse – die Verbindung kommt gar nicht erst zustande. In den Release Notes heißt es dazu, DNS-Anfragen aus Heim- und Gastnetz könnten „über angegebene Filterlisten gefiltert werden“; wer wolle, könne „auf öffentlich verfügbare DNS-Filterlisten zurückgreifen, um beispielsweise Werbung, Tracker und Malware auszufiltern“.

Eingerichtet wird das nach derselben Quelle über die Benutzeroberfläche unter Heimnetz → Netzwerk → Netzwerkeinstellungen → Erweiterte Netzwerkeinstellungen ändern → DNS-Filter. Listen lassen sich hinzufügen und „periodisch oder manuell“ aktualisieren. Die Filterung wirke auf alle Heimnetzgeräte, „sofern sie die IP-Einstellung von der FRITZ!Box übernehmen“.

Der Hersteller knüpft die Wirkung damit an eine Bedingung, die er selbst nennt. Anwendungen, die ihre Namensauflösung über einen eigenen, im Programm eingetragenen DNS-Dienst abwickeln, fragen die FRITZ!Box dabei nicht – auf sie wirkt ein Filter im Router folglich nicht. Eine eigene Anfrage an das Unternehmen zu diesen Punkten war bis Redaktionsschluss am Dienstagabend nicht möglich.

Drei Punkte, die die Unterlagen offenlassen

  • Von mitgelieferten oder vorkonfigurierten Sperrlisten ist in den Release Notes nicht die Rede. Beschrieben wird ausschließlich das Hinzufügen von Listen über die Benutzeroberfläche.
  • Welche Serveradressen die FRITZ!Box beim periodischen Aktualisieren der Listen kontaktiert, steht dort nicht.
  • Zur Frage, was bei überblockierten Adressen passiert, nennen die Release Notes nur, dass sich Ausnahmen „bei Bedarf konfigurieren“ lassen. Welche Anzeige eine gesperrte Seite erhält, bleibt offen.

Am Starttag steht 8.50 auf genau einem Modell

In der Mitteilung heißt es, der Roll-out starte mit der FRITZ!Box 7690 und folge „in den nächsten Wochen für alle aktuellen FRITZ!Box- und FRITZ!Repeater-Modelle“. Eine Liste der Modelle und ein Termin stehen nicht dabei. NETZ-TRENDS hat deshalb am 29. September 2026 gegen 19 Uhr die öffentlich zugänglichen Verzeichnisse auf dem Download-Server des Herstellers (download.avm.de) ausgewertet und für 14 Modelle notiert, welche Version dort jeweils als jüngste Datei liegt.

Modell FRITZ!OS auf dem Download-Server Dateidatum
FRITZ!Box 7690 08.50 29.09.2026
FRITZ!Box 7583 08.26 01.07.2026
FRITZ!Box 7682 08.25 28.07.2026
FRITZ!Box 5690 Pro 08.25 21.07.2026
FRITZ!Box 4060 08.25 02.07.2026
FRITZ!Box 4690 08.25 02.07.2026
FRITZ!Box 5590 Fiber 08.25 25.06.2026
FRITZ!Box 6690 Cable 08.25 20.05.2026
FRITZ!Box 7530 08.25 22.04.2026
FRITZ!Box 7530 AX 08.25 16.04.2026
FRITZ!Box 7590 08.25 26.03.2026
FRITZ!Box 7590 AX 08.25 26.03.2026
FRITZ!Box 6591 Cable 08.25 19.03.2026
FRITZ!Box 7490 07.62 08.01.2026
Quelle: eigene Auswertung der öffentlich zugänglichen Verzeichnisse auf download.avm.de, jeweils Unterverzeichnis „deutschland/fritz.os“, abgerufen am 29. September 2026 gegen 19 Uhr. Angegeben ist die jüngste dort liegende Update-Datei mit dem Datum, das der Server für sie ausweist. Die Auswahl umfasst 14 Modelle und ist keine vollständige Produktliste.

Aus der Aufstellung folgt zunächst nur eines: Wer eine andere FRITZ!Box als die 7690 besitzt, bekommt den DNS-Filter am Tag der Ankündigung noch nicht. Sie zeigt aber auch, wie weit die Versionsstände auseinanderliegen. Elf der 14 geprüften Modelle standen bei 08.25, mit Dateidaten zwischen März und Juli 2026; die FRITZ!Box 7583 lag bei 08.26.

Aus der Reihe fällt die FRITZ!Box 7490: Für sie lag als jüngste Datei FRITZ!OS 07.62 vom 8. Januar 2026 bereit – ein anderer Versionszweig als bei allen übrigen geprüften Geräten. Das Modell wird also weiter mit Aktualisierungen versorgt, aber nicht auf der 8er-Linie, auf der der DNS-Filter erscheint. Ob und wann ältere Geräte die neuen Funktionen erhalten, teilt der Hersteller in der Mitteilung nicht mit; der Begriff „aktuelle Modelle“ bleibt dort undefiniert.

Nicht jede Neuerung kommt auf jeder Box an

Eine zweite Einschränkung steht in den Release Notes selbst. Zur neuen automatischen Priorisierung, die Videokonferenzen und ähnliche Echtzeitübertragungen erkennen und bevorzugt behandeln soll, heißt es dort: Diese Erweiterungen stünden „aktuell für eine Reihe ausgewählter FRITZ!Box-Modelle zur Verfügung“. Welche das sind, steht nicht dabei.

Auch der neue „Smart Check“, der in der MyFRITZ!App den Zustand von Internet, Telefonie, Heimnetz, WLAN und Sicherheit anzeigen soll, hängt an zusätzlichen Voraussetzungen: Die Release Notes nennen dafür MyFRITZ!App 2.16.0 unter iOS und 2.29.0 unter Android.

Eine Voreinstellung ändert sich still

Unter „Weitere Verbesserungen“ steht eine Änderung, die vielen erst auffallen dürfte, wenn etwas nicht mehr funktioniert: Die Domain „fritz.box“ wird nach den Release Notes „standardmäßig nicht mehr als Domain-Name über DHCP verteilt“. Heimnetzgeräte wiederholen fehlgeschlagene Namensanfragen damit nicht mehr automatisch mit der Endung „fritz.box“.

Praktisch heißt das: Wer einen Drucker, einen Netzwerkspeicher oder eine Kamera bisher über einen Kurznamen erreicht hat, der im Hintergrund um „.fritz.box“ ergänzt wurde, muss den vollständigen Namen eintragen – oder die frühere Verteilung wieder einschalten. Der Weg dorthin steht in den Release Notes: Heimnetz → Netzwerk → Netzwerkeinstellungen → Erweiterte Netzwerkeinstellungen → IPv4 → DHCP.

SOS-Ruf und ein einfacher Modus fürs Telefon

Der zweite größere Block betrifft die schnurlosen FRITZ!Fon-Telefone. Ein neuer „Einfacher Modus“ reduziert nach Herstellerangaben Menüs und Funktionen auf die Telefonie; die Release Notes nennen als Zielgruppe ausdrücklich ältere Menschen und weniger technikaffine Nutzung. Dazu gehören Schnellwahltasten und eine laute Ansage der gewählten Ziffer, die sich abschalten lässt.

Enthalten ist auch ein SOS-Ruf: Hinterlegen lassen sich bis zu vier Notfallkontakte, die „im Ernstfall automatisch nacheinander angerufen werden“. Dauer und Wiederholung der Anrufsequenz sind einstellbar. Beschrieben wird damit eine Wahlautomatik über hinterlegte Rufnummern, keine Aufschaltung auf eine Notrufleitstelle – ein Unterschied, der im Ernstfall zählt.

Der rechtliche Rahmen: seit dem 11. September gilt in der EU eine Meldepflicht

Update-Politik bei vernetzten Geräten ist seit wenigen Wochen nicht mehr allein Sache des Herstellers. Die Cyberresilienz-Verordnung der EU, die Verordnung (EU) 2024/2847, ist nach Angaben der Europäischen Kommission am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten. Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen gelten seit dem 11. September 2026, die übrigen Hauptpflichten ab dem 11. Dezember 2027.

Der Länderbezug dazu: Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, also in Deutschland und in Österreich. Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU; dort wirkt sie nicht unmittelbar, wohl aber mittelbar über Geräte, die für den EU-Markt gebaut werden. Einen Anspruch auf eine bestimmte Update-Dauer für bereits gekaufte Geräte begründet sie derzeit nicht – die Anforderungen an den Unterstützungszeitraum greifen erst mit den Hauptpflichten. Dieselbe Frage stellte sich zuletzt bei den Sicherheitsaktualisierungen von Apple und, mit umgekehrtem Vorzeichen, bei den acht Schwachstellen in Citrix NetScaler.

Zur Einordnung der Größenordnung: FRITZ! bezeichnet sich auf der eigenen Unternehmensseite als „in Deutschland die führende Marke im Heimnetz“. Das 1986 gegründete Berliner Unternehmen erzielte nach denselben Angaben im Jahr 2025 mit 925 Mitarbeitenden einen Umsatz von 630 Millionen Euro. Eine unabhängig geprüfte Zahl zum Marktanteil oder zur Zahl der im DACH-Raum genutzten Geräte lag der Redaktion nicht vor.

Praxishinweis

  • Verfügbarkeit prüfen: In der Benutzeroberfläche unter System → Update lässt sich sehen, welche Version angeboten wird. Wird 8.50 nicht angezeigt, ist das Modell nach dem Stand vom 29. September noch nicht an der Reihe.
  • Vor dem Update sichern: Unter System → Sicherung lassen sich die Einstellungen exportieren. Das kostet eine Minute und erspart im Fehlerfall die Neueinrichtung.
  • Nach dem Update prüfen: Erreichen Drucker, Netzwerkspeicher und Kameras ihre gewohnten Namen noch? Falls nicht, liegt es mit hoher Wahrscheinlichkeit an der geänderten Voreinstellung für „fritz.box“.
  • DNS-Filter behutsam einrichten: Erst eine Liste hinzufügen, dann Bezahl-, Anmelde- und Streamingdienste testen. Ausnahmen für einzelne Geräte lassen sich nach den Release Notes konfigurieren.

Was als Nächstes belegbar ansteht

Ein Datum für die weiteren Modelle nennt der Hersteller nicht; die Mitteilung spricht von den nächsten Wochen. Nachprüfbar bleibt das an derselben Stelle, an der sich der heutige Stand ablesen lässt: Auf dem Download-Server erscheint für jedes Modell die neue Datei, sobald sie dort freigegeben ist. Wie groß der Abstand zwischen der ersten und der letzten Box am Ende ausfällt, ist die Zahl, an der sich die Ankündigung messen lassen muss.

Nutzen Sie einen Werbe- und Trackerfilter im Heimnetz – und würden Sie ihn direkt im Router einrichten? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

  • FRITZ! GmbH, Berlin: Pressemitteilung „Intelligenter, sicherer, schneller: FRITZ! bringt großes Update FRITZ!OS 8.50“ vom 29. September 2026, 14:11 Uhr, veröffentlicht über den Dienst Presseportal – Roll-out-Start mit der FRITZ!Box 7690, Ankündigung für „alle aktuellen FRITZ!Box- und FRITZ!Repeater-Modelle“ in den nächsten Wochen, Übersicht der neuen Funktionen (Link)
  • FRITZ!/AVM: Release Notes „info_de.txt“ zu FRITZ!OS 8.50 für die FRITZ!Box 7690, Release-Datum 29. September 2026 – Wortlaut zum DNS-Filter, zur Priorisierung, zum Smart Check, zum SOS-Ruf und zur geänderten DHCP-Voreinstellung für „fritz.box“ (Link)
  • FRITZ!/AVM: öffentlich zugängliche Verzeichnisse auf download.avm.de für 14 FRITZ!Box-Modelle, jeweils Unterverzeichnis „deutschland/fritz.os“, abgerufen am 29. September 2026 gegen 19 Uhr – Grundlage der Tabelle; die Versionsstände und Dateidaten sind eine eigene Auswertung der Redaktion (Beispielverzeichnis)
  • FRITZ! GmbH: Unternehmensseite „Über FRITZ!“ – Gründungsjahr 1986, 925 Mitarbeitende, 630 Millionen Euro Umsatz im Jahr 2025, Selbstbeschreibung als führende Marke im Heimnetz in Deutschland (Link)
  • Europäische Kommission: Informationsseite zum Cyber Resilience Act – Inkrafttreten am 10. Dezember 2024, Meldepflichten ab 11. September 2026, Hauptpflichten ab 11. Dezember 2027 (Link)
  • Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung), veröffentlicht im Amtsblatt der EU (Link)
  • Wikimedia Commons: Bilddatei „Fritz!Box 7590-7406.jpg“ von Raimond Spekking, Aufnahmedatum 8. Januar 2026, Lizenz CC BY-SA 4.0 – Beitragsbild (Link)

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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