Das Wichtigste in Kürze

  • Der österreichische Nationalrat hat am Montag, dem 28. September 2026, in einer Sondersitzung eine erweiterte Spritpreisbremse für Oktober und November beschlossen: bis zu 6,7 Cent weniger Mineralölsteuer je Liter, dazu eine Margenbegrenzung von 3,5 Cent je Liter für die Mineralölwirtschaft.
  • Genau diesen Margeneingriff hatte dieselbe Koalition Ende Mai auslaufen lassen. Der Staatssekretär im österreichischen Wirtschaftsministerium erklärte dazu damals: „Der Staat ist kein Tankwart.“
  • Die Wirtschaftskammer Österreich nennt die Margenbegrenzung „inakzeptabel“ und verweist auf Versorgungsprobleme in anderen Ländern. In Deutschland sinkt am selben 1. Oktober die Energiesteuer um 14,04 Cent – dort gibt es keine Weitergabepflicht.

Der österreichische Nationalrat hat am Montagnachmittag die erweiterte Spritpreisbremse beschlossen. Nach der Parlamentskorrespondenz des österreichischen Parlaments vom 28. September, 17:02 Uhr, darf Finanzminister Markus Marterbauer die Mineralölsteuer in den Monaten Oktober und November per Verordnung um bis zu 6,7 Cent je Liter senken. Hinzu kommt eine Begrenzung der Margen der Mineralölwirtschaft auf 3,5 Cent je Liter.

Beschlossen wurde die Novelle zum österreichischen Mineralölsteuergesetz in einer Sondersitzung, die um 12 Uhr begonnen hatte. In Kraft treten soll sie am 1. Oktober. Davor muss noch der österreichische Bundesrat zustimmen; er hat dafür laut Parlament eine Sitzung am Dienstagnachmittag anberaumt. Zwischen Beschluss und Wirksamkeit liegen damit drei Tage.

Warum die Margenbegrenzung der eigentliche Streitpunkt ist

Die Steuersenkung ist das eine: Der Staat verzichtet auf einen Teil seiner Einnahmen und hofft, dass der Verzicht an der Zapfsäule ankommt. Die Margenbegrenzung ist das andere: Sie schreibt den Unternehmen vor, wie viel sie zwischen Einkauf und Verkauf verdienen dürfen – und macht die Weitergabe damit zur Pflicht statt zur Erwartung.

Wie groß die Entlastung insgesamt ausfällt, ist eine Rechnung der Koalition und keine gemessene Größe. Nach den in der Parlamentskorrespondenz wiedergegebenen Angaben des ÖVP-Klubobmanns Ernst Gödl könnten Benzin und Diesel unter Einrechnung des Umsatzsteuereffekts in den kommenden beiden Monaten um bis zu 12 Cent je Liter billiger werden. Ob dieser Wert erreicht wird, hängt davon ab, wie hoch der Finanzminister die Steuersenkung per Verordnung tatsächlich ansetzt und ob die Margengrenze eingehalten wird.

Was 12 Cent je Liter praktisch bedeuten

Gerechnet mit den von der Koalition genannten 12 Cent je Liter wird eine Tankfüllung von 50 Litern um rund 6 Euro günstiger. Bei 12.000 Kilometern Jahresfahrleistung und sieben Litern Verbrauch je 100 Kilometer entfallen auf die beiden Monate Oktober und November etwa 140 Liter – das entspricht knapp 17 Euro für den gesamten Zeitraum. Die Wirtschaftskammer Österreich verweist für heute, den 28. September, auf Durchschnittspreise von 1,956 Euro je Liter Eurosuper und 2,259 Euro je Liter Diesel.

Im Mai hieß es noch: „Der Staat ist kein Tankwart“

Die Margenbegrenzung ist keine neue Idee, sondern eine Rückkehr. Österreich hatte im Frühjahr bereits eine Spritpreisbremse eingeführt; der Nationalrat beschloss sie nach der Parlamentskorrespondenz vom 25. März 2026 mit der für den Margeneingriff nötigen Verfassungsmehrheit von 123 der 183 Stimmen, damals mit Zustimmung der Grünen. Die Überwachung der Margen liegt seitdem bei der österreichischen Regulierungsbehörde E-Control.

Ende Mai lief dieser Eingriff aus. Das österreichische Wirtschaftsministerium teilte am 30. Mai 2026 um 16:53 Uhr mit, der Margeneingriff ende „mit Ende Mai“; an seine Stelle trat bis August eine sogenannte Preis-Runter-Garantie, nach der sinkende Großhandelspreise rasch weitergegeben werden müssen. Staatssekretär Sepp Schellhorn wird in der Mitteilung des Ministeriums mit den Worten zitiert: „Der Staat ist kein Tankwart – funktionierender Wettbewerb, gerade auch für kleinere Betriebe, ist die nachhaltigste Lösung.“ Die Mineralölsteuer wurde im Juni nur noch um 1,7 Cent je Liter gesenkt.

Vier Monate später beschließt dieselbe Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS den Eingriff erneut – und zwar mit einer Grenze von 3,5 Cent je Liter. Eine Begründung für den Kurswechsel nennt die Parlamentskorrespondenz nicht; Finanzminister Marterbauer erklärte in der Debatte lediglich, die beschlossenen Maßnahmen würden wirken.

Die Wirtschaftskammer warnt vor Versorgungsproblemen

Den deutlichsten Widerspruch formulierte am Montag um 14:35 Uhr die Wirtschaftskammer Österreich. Generalsekretär Jochen Danninger wird in einer Aussendung der Kammer so zitiert: „Das bleibt inakzeptabel und ein schwerer Fehler: Eine Margenbegrenzung macht Österreich als Importmarkt unattraktiver …“

Die Kammer führt dafür nach eigener Darstellung mehrere Beispiele an: In Frankreich hätten Preisbegrenzungen zu Nachfrageverschiebungen geführt, unabhängige Tankstellen berichteten von Wettbewerbsnachteilen. In Ungarn habe ein staatlicher Preisdeckel 2022 Versorgungsprobleme verursacht, in Griechenland hätten Margenbegrenzungen laut einer Untersuchung eher zu höheren als zu niedrigeren Spritpreisen geführt. Eine Weltbank-Studie zähle für 2022 45 Länder mit regulierten Treibstoffpreisen, in denen es Versorgungsengpässe gegeben habe. Die Kammer fordert stattdessen niedrigere Steuern und Abgaben.

Diese Darstellungen stammen von einer Interessenvertretung, die die betroffene Branche mitvertritt. Unabhängig geprüft hat NETZ-TRENDS sie nicht; die zugrunde liegenden Untersuchungen nennt die Aussendung nicht mit Fundstelle. Ein sachlicher Kern bleibt dennoch bestehen: Eine Margengrenze wirkt nur, solange Anbieter den Markt nicht verlassen.

Auch im Parlament stimmten zwei Fraktionen dagegen – aus entgegengesetzten Gründen

Gegen die Novelle votierten laut Parlamentskorrespondenz die FPÖ und die Grünen. Die FPÖ verlangt, die CO2-Steuer zu streichen und die Mineralölsteuer zu halbieren. Nach ihrer Darstellung kommen gegenüber dem Stand vom März durch den nun beschlossenen Weg nur 1,7 Cent je Liter zusätzlich an der Zapfsäule an. Ihr eigener Antrag trägt die Nummer 1035/A, der Initiativantrag der Koalition die Nummer 1020/A.

Die Grünen argumentieren umgekehrt: Ursache sei die Abhängigkeit Österreichs von fossiler Energie, und finanzieren sollten die Entlastung die Gewinne der Ölkonzerne statt der Staatshaushalt. Ein Abänderungsantrag für eine Übergewinnsteuer fand keine Mehrheit. Auf derselben Linie liegt Julia Herr, SPÖ-Klubvize und Umweltsprecherin, die am Montag um 15:29 Uhr eine Übergewinnsteuer auf EU-Ebene forderte: „Schlechte Zeiten für die Menschen dürfen nicht die besten Zeiten für die Ölkonzerne sein.“ Ihre Partei sitzt in der Koalition, die den Steuerweg beschlossen hat.

Deutschland senkt am selben Tag mehr Steuer – und verpflichtet niemanden

Der 1. Oktober 2026 ist auch in Deutschland ein Stichtag. Dort sinkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um jeweils 14,04 Cent je Liter, befristet bis zum 31. Dezember. Das deutsche Bundesfinanzministerium schreibt in seinen Fragen und Antworten vom 25. September 2026, es obliege den Kraftstofflieferanten, die geringere Steuerbelastung an die Endkunden weiterzugeben. Eine Pflicht dazu enthält die Regelung nicht; NETZ-TRENDS hat den deutschen Tankrabatt und die fehlende Weitergabepflicht vergangene Woche ausführlich dargestellt.

Säulendiagramm: Österreich senkt die Mineralölsteuer um 6,7 Cent und schreibt eine Margenbegrenzung von 3,5 Cent vor, Deutschland senkt die Energiesteuer um 14,04 Cent ohne Weitergabepflicht
Beide Länder entlasten ab dem 1. Oktober 2026 – aber mit unterschiedlichen Mitteln. Grafik: NETZ-TRENDS. Quelle: Parlamentskorrespondenz des österreichischen Parlaments vom 28. September 2026; Bundesfinanzministerium in Berlin, FAQ vom 25. September 2026. Angaben ohne Umsatzsteuer.
Merkmal Österreich Deutschland
Steuersenkung je Liter (netto) bis zu 6,7 Cent 14,04 Cent
Pflicht zur Weitergabe ja, Margengrenze 3,5 Cent nein
Zeitraum Oktober und November 2026 1. Oktober bis 31. Dezember 2026
Aufsicht über die Weitergabe E-Control entfällt – es gibt keine Weitergabepflicht
Finanzierung Energiekrisenbeitrag Fossil Steuermindereinnahmen von Bund und Ländern
Quelle: Parlamentskorrespondenz des österreichischen Parlaments vom 28. September 2026; Bundesfinanzministerium in Berlin, FAQ vom 25. September 2026. Der österreichische Beschluss steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrates am 29. September.

Bezahlt wird die Entlastung aus einer Abgabe auf fossile Energie

Anders als in Deutschland, wo die Senkung als Mindereinnahme von Bund und Ländern zu Buche schlägt, ist die Finanzierung in Österreich einer bestimmten Abgabe zugeordnet. Nach der Darstellung des Finanzausschusses vom Montagvormittag stützt sich die außerordentliche Steuersenkung auf erwartete Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag Fossil; der Finanzminister rechnete demnach für September und Oktober 2026 mit rund 25 Millionen Euro monatlich aus dieser Quelle.

Dass eine solche Abgabe rechtlich nicht unumstritten ist, zeigt ein paralleler Vorgang: Den Energiekrisenbeitrag-Strom, das Gegenstück auf der Stromseite, prüft derzeit der österreichische Verfassungsgerichtshof für das Jahr 2024 – NETZ-TRENDS hat den österreichischen Krisenmechanismus beim Strompreis vergangene Woche beschrieben.

Was offen bleibt

Die Parlamentskorrespondenz nennt die Überwachung durch die E-Control als festen Bestandteil der Maßnahme, macht aber keine Angaben dazu, welche Folgen ein Überschreiten der Margengrenze hat. Offen ist auch, wie hoch der Finanzminister die Steuersenkung per Verordnung ansetzt: 6,7 Cent sind der Höchstwert der Ermächtigung, nicht der zugesagte Betrag. Wie stark der Margeneingriff im Frühjahr tatsächlich gewirkt hat, soll nach der Regelung vom März ein Bericht an das österreichische Parlament zeigen – fällig wird er erst nach dem Auslaufen des Gesetzes zum 31. Dezember 2026. Für den Beschluss vom Montag lag er damit nicht vor.

Was als Nächstes passiert

Am Dienstagnachmittag entscheidet der österreichische Bundesrat. Stimmt er zu, kann die Verordnung des Finanzministeriums in Kraft treten, und die neuen Sätze gelten ab dem 1. Oktober für Oktober und November. Ab dem 1. Dezember läuft die Regelung aus, sofern das Parlament nicht erneut tätig wird; die zugrunde liegenden Gesetze vom Frühjahr treten nach der damaligen Beschlussfassung mit dem 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Überprüfen lässt sich die Wirkung ab Donnerstag an jeder österreichischen Tankstelle. Anders als in Deutschland gibt es dafür in Österreich eine Behörde, die hinsehen muss – ob sie dabei etwas beanstandet, ist eine andere Frage.

Und Sie? Halten Sie eine staatliche Obergrenze für die Margen der Tankstellen für den richtigen Weg – oder sollte der Staat sich auf Steuern beschränken und den Wettbewerb machen lassen? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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