Das Wichtigste in Kürze
- Im 1. Halbjahr 2026 starben in Deutschland 1 233 Menschen im Straßenverkehr – 122 weniger als im Vorjahreszeitraum. Das Statistische Bundesamt hat die vorläufigen Zahlen am 24. September 2026 veröffentlicht.
- Bei genau einer Gruppe stieg die Zahl der Todesopfer: Auf E-Scootern kamen 28 Menschen ums Leben, 13 mehr als von Januar bis Juni 2025. Im gesamten Jahr 2025 waren es 38.
- Auch bei Kindern unter 15 Jahren und Jugendlichen zwischen 15 und 17 stiegen die Zahlen gegen den Trend. In der Altersgruppe 15 bis 17 verunglückten 2 076 Menschen auf E-Scootern – 70 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Die Halbjahresbilanz des deutschen Straßenverkehrs liest sich zunächst als Erfolgsmeldung. Von Januar bis Juni 2026 kamen nach den vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes 1 233 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben. Das sind 9 Prozent oder 122 Todesopfer weniger als im 1. Halbjahr 2025, als 1 355 Menschen starben. Die Zahl der Verletzten sank um 4,2 Prozent auf 172 000.
In derselben Mitteilung steht eine Zahl, die in die andere Richtung zeigt. Nach Angaben der Behörde kamen von Januar bis Juni 2026 lediglich bei einem Verkehrsmittel mehr Menschen ums Leben als im Vorjahreszeitraum: bei E-Scootern. Dort stieg die Zahl der Getöteten um 13 auf 28. Rechnerisch waren es im 1. Halbjahr 2025 also 15 – die Zahl hat sich binnen eines Jahres fast verdoppelt.
Bei jedem anderen Verkehrsmittel gingen die Zahlen zurück
Der Kontrast ist deutlich, weil er auf allen übrigen Feldern in die Gegenrichtung läuft. Die Zahl der getöteten Pkw-Insassen sank um 20 auf 531. Bei den Menschen auf amtlich zugelassenen Krafträdern – Leichtkrafträder, Motorroller und Motorräder – ging sie um 32 auf 216 zurück. Im Fahrradverkehr starben 211 Menschen und damit 22 weniger. Den stärksten absoluten Rückgang gab es bei denen, die zu Fuß unterwegs waren: minus 44 auf 150 Todesopfer.

Gemessen an der Gesamtzahl bleibt der E-Scooter ein kleiner Posten: 28 von 1 233 Todesopfern sind rund 2,3 Prozent. Die Richtung ist aber die entscheidende Information, und sie steht im Widerspruch zur Gesamtentwicklung.
| Verkehrsbeteiligung | Getötete 1. Halbjahr 2026 | Veränderung zum Vorjahr |
|---|---|---|
| Pkw-Insassen | 531 | −20 |
| Krafträder (amtlich zugelassen) | 216 | −32 |
| Fahrrad | 211 | −22 |
| zu Fuß | 150 | −44 |
| E-Scooter | 28 | +13 |
28 Todesopfer in sechs Monaten, 38 im ganzen Vorjahr
Wie ungewöhnlich der Halbjahreswert ist, zeigt der Blick auf die Jahresstatistik. Für 2025 hatte das Statistische Bundesamt am 16. Juli 2026 gemeldet, dass bei E-Scooter-Unfällen im gesamten Jahr 38 Menschen ums Leben kamen, nach 27 im Jahr 2024. Die 28 Todesopfer der ersten sechs Monate 2026 entsprechen rechnerisch rund drei Vierteln des gesamten Vorjahreswerts.
Ein Halbjahr ist kein Jahr, und die Zahlen sind vorläufig. Beide Größen beschreiben aber dieselbe Entwicklung: 2025 registrierte die Polizei in Deutschland 16 496 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden, 38,1 Prozent mehr als 2024. Der Anteil an allen Unfällen mit Personenschaden stieg binnen eines Jahres von 4,1 auf 5,5 Prozent. Diese Redaktion hat die Jahreszahlen am 10. September ausführlich ausgewertet.
Kinder und Jugendliche: die zweite Zahl gegen den Trend
Der zweite Ausreißer betrifft das Alter. In nahezu allen Altersgruppen wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes weniger Menschen verletzt oder getötet – mit Ausnahme der Jüngsten. Bei Kindern unter 15 Jahren stieg die Zahl um rund 450 auf 14 900. Bei Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren erhöhte sie sich um knapp 390 auf fast 9 900.
Die beiden Gruppen verunglücken dabei unterschiedlich. Kinder unter 15 Jahren kamen am häufigsten mit dem Fahrrad zu Schaden: 5 100 Fälle, ein Plus von 4 Prozent. Bei den 15- bis 17-Jährigen war der E-Scooter das häufigste Verkehrsmittel – 2 076 Verunglückte oder 21 Prozent dieser Altersgruppe, und damit 70 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Damit fallen die beiden Auffälligkeiten dieser Halbjahresbilanz in einem Punkt zusammen.
Was die Statistik nicht sagt
Die veröffentlichte Unfallstatistik zählt Unfälle, keine Fahrten. Weder die Mitteilung vom 24. September noch die gesonderte E-Scooter-Auswertung vom Juli 2026 weisen aus, wie viele Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland unterwegs sind oder wie viele Kilometer damit zurückgelegt werden. Ob das Risiko je Fahrt gestiegen ist oder schlicht mehr gefahren wird, lässt sich aus den veröffentlichten Zahlen deshalb nicht ableiten. Das Statistische Bundesamt hatte im Juli 2026 selbst darauf hingewiesen, dass der hohe Anteil junger Verunglückter auch damit zusammenhängen dürfte, dass jüngere Menschen häufiger mit E-Scootern unterwegs sind.
Unangepasste Geschwindigkeit ist die einzige Hauptursache mit einem Plus
Bei den Unfallursachen registrierte die Polizei in Deutschland im 1. Halbjahr 2026 bei Unfällen mit Personenschaden 24 900 Fälle von Fehlverhalten beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Anfahren und Einfahren – trotz eines Rückgangs um 5 Prozent die häufigste Kategorie. Es folgen Verstöße gegen Vorfahrt oder Vorrang mit 21 100 Fällen (minus 6 Prozent) und Abstandsverstöße mit knapp 20 000 Fällen (minus 9 Prozent).
Unter den in der Mitteilung genannten Hauptursachen stieg nur ein Wert: unangepasste Geschwindigkeit, 19 800 Fälle und damit 4 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Alkohol wurde knapp 6 500-mal als Unfallursache erfasst, 9 Prozent weniger.
Zwischen Berlin und Mecklenburg-Vorpommern liegt mehr als der Faktor vier
Auf die Bevölkerung bezogen starben im 1. Halbjahr 2026 in Deutschland durchschnittlich 15 Menschen je 1 Million Einwohner im Straßenverkehr. Am höchsten lag der Wert in Mecklenburg-Vorpommern mit 22, gefolgt von Niedersachsen mit 21 sowie Thüringen und Brandenburg mit jeweils 19. Unter den Flächenländern waren Schleswig-Holstein und Hessen mit je 13 sowie Nordrhein-Westfalen mit 12 am niedrigsten. Die Stadtstaaten liegen darunter: Berlin bei 5, Hamburg bei 7.
Eine Begründung für die Spanne nennt die Mitteilung nicht. Naheliegend ist ein Zusammenhang mit der Siedlungs- und Straßenstruktur: Tödliche Unfälle passieren überwiegend außerorts, wo schneller gefahren wird – das hat das Statistische Bundesamt in seiner Jahresauswertung für 2025 ausdrücklich beschrieben: 56 Prozent der Getöteten kamen damals auf Landstraßen ums Leben, 34 Prozent innerorts und 10 Prozent auf Autobahnen.
Die neuen E-Scooter-Regeln greifen erst ab März 2027
Rechtlich hat sich in Deutschland zuletzt einiges bewegt – nur wirkt davon im Berichtszeitraum noch wenig. Die Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften datiert vom 30. Januar 2026 und wurde am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Nach den Angaben des deutschen Bundesverkehrsministeriums trat Artikel 1 am 1. April 2026 in Kraft; die übrigen Artikel folgen erst am 1. März 2027.
Zu den Änderungen, die nach Darstellung des Ministeriums ab 2027 gelten, zählen eine Ausrüstungspflicht mit Fahrtrichtungsanzeigern für neu produzierte Elektrokleinstfahrzeuge, die Geltung des Grünpfeils auch für diese Fahrzeuge, die Erlaubnis zum Nebeneinanderfahren, sofern der Verkehr nicht behindert wird, sowie ein erhöhtes Verwarnungsgeld, wenn mehrere Personen auf einem Fahrzeug fahren. Bestehende Fahrzeuge dürfen dem Ministerium zufolge weiter genutzt werden; eine Nachrüstpflicht gibt es nicht.
Eine Helmpflicht führt das Ministerium in seiner Aufstellung zur Novelle nicht auf. In Österreich ist das anders: Der Nationalrat in Wien beschloss am 25. März 2026 ein Verkehrssicherheitspaket, nach dem Rollerfahrende unter 16 Jahren einen Helm tragen müssen, nur eine Person auf dem Fahrzeug fahren darf und eine Grenze von 0,5 Promille gilt. Nach Darstellung des österreichischen Automobilclubs ÖAMTC gelten die Regeln seit dem 1. Mai 2026.
Wie es weitergeht
Die am 24. September veröffentlichten Zahlen sind vorläufig. Für 2025 hatte das Statistische Bundesamt die Jahresauswertung am 7. Juli 2026 vorgelegt und die gesonderte Auswertung zu E-Scooter-Unfällen am 16. Juli 2026. Ob sich der Halbjahrestrend bei den Elektrokleinstfahrzeugen fortsetzt, zeigt sich damit erst in den Zahlen für das zweite Halbjahr – und dieser Zeitraum liegt noch vollständig vor dem 1. März 2027, zu dem die neuen Vorschriften greifen sollen.
Fahren Sie selbst E-Scooter oder ärgern Sie sich über sie – und halten Sie die neuen Regeln ab 2027 für ausreichend? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Statistisches Bundesamt: Verkehrsunfälle im 1. Halbjahr 2026: Mehr Unfälle, aber weniger Verkehrstote, Pressemitteilung Nr. 337 vom 24. September 2026, vorläufige Ergebnisse
- Statistisches Bundesamt: 38,1 % mehr E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2025, Pressemitteilung Nr. N049 vom 16. Juli 2026
- Statistisches Bundesamt: 8 Tote und mehr als 1 000 Verletzte pro Tag bei Verkehrsunfällen im Jahr 2025, Pressemitteilung Nr. 238 vom 7. Juli 2026
- Bundesgesetzblatt: Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Januar 2026, BGBl. I 2026 Nr. 32, ausgegeben am 6. Februar 2026
- Bundesministerium für Verkehr: Fragen und Antworten zur Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, abgerufen am 24. September 2026
- Parlament Österreich: Nationalrat beschließt Verkehrssicherheitspaket für E-Bikes, E-Scooter und E-Mopeds, Parlamentskorrespondenz Nr. 245 vom 25. März 2026
- ÖAMTC: 36. StVO-Novelle – Welche Neuerungen gelten ab 1. Mai 2026?, abgerufen am 24. September 2026
- NETZ-TRENDS: E-Scooter-Unfälle 2025: 16.496 mit Personenschaden, 10. September 2026
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.