Neobarockes Gerichtsgebäude des Kriminalgerichts Moabit in der Turmstraße in Berlin mit Uhrturm und grünen Kuppeln, davor eine regennasse Straße
Das Kriminalgericht in der Turmstraße in Berlin-Moabit, aufgenommen am 28. Juli 2023. In dem Gebäude sind die Berliner Strafgerichte untergebracht; der Prozess gegen den früheren deutschen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wird vor dem Landgericht Berlin geführt. Das Bild zeigt das Gebäude von außen und keine Szene aus dem Verfahren. Foto: Gerd Eichmann / Wikimedia Commons, CC BY 4.0; Bearbeitung: Beschnitt auf 16:9 durch die Redaktion.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor dem Landgericht Berlin hat am Montagvormittag der Prozess gegen den früheren deutschen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und den früheren Staatssekretär Gerhard Schulz begonnen. Der Vorwurf lautet auf falsche uneidliche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Pkw-Maut.
  • Beide weisen den Vorwurf nach übereinstimmenden Agenturberichten zurück. Angesetzt sind zwölf Verhandlungstage, ein Urteil ist nach Angaben des juristischen Fachdienstes beck-aktuell für den 25. November 2026 vorgesehen.
  • Für die Abgabe, die in Deutschland nie erhoben wurde, zahlte der Bund 243 Millionen Euro Schadenersatz an das Betreiberkonsortium und nach Agenturberichten weitere rund 27 Millionen Euro an die österreichische Kapsch TrafficCom – zusammen rund 270 Millionen Euro.

Sieben Jahre nach dem Aus für die deutsche Pkw-Maut sitzt der Mann, der sie einführen wollte, auf der Anklagebank. Vor der 38. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin hat nach Angaben des juristischen Fachdienstes beck-aktuell am Montagvormittag der Prozess gegen den früheren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und den früheren Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Gerhard Schulz, begonnen. Die Anklage lautet dabei nicht auf Untreue und nicht auf Verschwendung öffentlicher Mittel, sondern auf falsche uneidliche Aussage nach Paragraf 153 des deutschen Strafgesetzbuches. Verhandelt wird damit nicht das Maut-Projekt selbst, sondern ein einzelner Satz, den beide im Herbst 2020 vor einem Untersuchungsausschuss des Bundestages gesagt haben.

Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Ein Urteil ist nicht ergangen; die Anklage ist nach Angaben des juristischen Fachdienstes beck-aktuell im August 2025 erhoben und am 29. Mai 2026 zur Hauptverhandlung zugelassen worden.

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Der Streit dreht sich um einen Abend im November 2018

Im Kern geht es um den 29. November 2018. An diesem Tag kam die Spitze des deutschen Bundesverkehrsministeriums mit dem Bieterkonsortium zusammen, das die Maut betreiben sollte. Nach Darstellung der Berliner Staatsanwaltschaft boten die Unternehmen an, mit der Unterzeichnung der Betreiberverträge zu warten, bis der Europäische Gerichtshof über die Klage Österreichs gegen die deutsche Infrastrukturabgabe entschieden hat. Unterzeichnet wurden die Betreiberverträge nach übereinstimmenden Berichten am 30. Dezember 2018 – rund ein halbes Jahr vor dem Urteil aus Luxemburg.

Ein knappes halbes Jahr später kippte das Projekt. Der Europäische Gerichtshof entschied am 18. Juni 2019 in der Rechtssache C-591/17, dass die deutsche Infrastrukturabgabe zusammen mit der Entlastung bei der deutschen Kfz-Steuer gegen Unionsrecht verstößt, weil die Belastung wirtschaftlich allein auf Halterinnen und Halter aus anderen EU-Staaten entfallen wäre. Der Bund kündigte die Verträge, die Betreiber verlangten Schadenersatz.

Was Scheuer und Schulz im Oktober 2020 zu Protokoll gaben

Der 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“) der 19. Wahlperiode des Bundestages ging der Frage nach, warum vor dem Urteil unterschrieben wurde. Am 1. Oktober 2020 sagte Scheuer dort als Zeuge aus. Nach der Meldung des Bundestages über diese Sitzung erklärte er: „Meiner Erinnerung nach gab es kein Angebot, mit der Unterzeichnung des Vertrags bis nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu warten.“ Schulz sagte demnach: „Meiner Erinnerung nach gab es kein konkretes Angebot, mit der Vertragsunterzeichnung zu warten.“

Die Zeugen aus dem Bieterkonsortium schilderten es anders. Am 26. November 2020 bestätigte Michael Blum, Geschäftsführer der für den Betrieb vorgesehenen Autoticket GmbH, nach der Mitteilung des Bundestages zu dieser Sitzung, dass ihn CTS-Eventim-Chef Klaus-Peter Schulenberg am Abend des 29. November 2018 telefonisch über ein solches Angebot an den Minister informiert habe. Damit stehen zwei Aussagegruppen gegeneinander – und genau diese Differenz ist der Gegenstand des Strafverfahrens.

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Paragraf 153 StGB: Was strafbar ist – und was nicht

Die falsche uneidliche Aussage setzt voraus, dass jemand als Zeuge vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle – dazu zählt nach der Anklage auch ein Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestages – bewusst die Unwahrheit sagt. Der Strafrahmen reicht von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Eine echte Erinnerungslücke ist nicht strafbar. Die Kammer muss deshalb nicht nur klären, ob es das Angebot gab, sondern vor allem, ob sich die Angeklagten im Oktober 2020 daran erinnerten und dennoch das Gegenteil sagten. Die Legal Tribune Online beschreibt diesen Kern des Verfahrens als Frage nach einer inneren Tatsache.

Am ersten Verhandlungstag bestreiten beide Angeklagte den Vorwurf

Zum Auftakt äußerten sich beide Angeklagte. Scheuer sagte nach übereinstimmenden Agenturberichten: „Es nimmt mich emotional sehr mit, hier heute zu sitzen.“ Zur Sache erklärte er demnach: „An ein Verschiebungsangebot habe ich keine Erinnerung.“ Seine Verteidigung bestreite den Vorwurf der Falschaussage entschieden. Auch Schulz wies die Vorwürfe nach denselben Berichten zurück. Diese Angaben stammen aus Agenturmeldungen vom Montag; eine eigene Mitteilung des Landgerichts Berlin zum Auftakt war bis Redaktionsschluss nicht abrufbar.

Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet nach Angaben der Legal Tribune Online 538 KLs 16/25.

270 Millionen Euro für eine Abgabe, die nie erhoben wurde

Unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens steht die finanzielle Bilanz des Projekts fest – und sie ist der Teil, der Haushalte in Deutschland unmittelbar betrifft, weil er aus Steuermitteln bezahlt wurde. Die Betreiber verlangten im Schiedsverfahren nach Berichten rund 560 Millionen Euro. Am 5. Juli 2023 stimmte der Haushaltsausschuss des Bundestages nach Medienberichten einem Vergleich über 243 Millionen Euro zu. 2025 kam nach Agenturberichten eine weitere Zahlung von rund 27 Millionen Euro an die österreichische Kapsch TrafficCom hinzu, die aus einem gesonderten Schiedsverfahren zum gekündigten Vertrag über die automatische Kontrolle der Infrastrukturabgabe stammt.

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Balkendiagramm: Forderung der Betreiber im Schiedsverfahren rund 560 Millionen Euro, Vergleich 2023 243 Millionen Euro, Vergleich 2025 27 Millionen Euro
Schadenersatz im Zusammenhang mit der gescheiterten deutschen Pkw-Maut. Grafik: NETZ-TRENDS; Quellen: Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages vom 5. Juli 2023 sowie Agenturberichte zum Bundeshaushalt 2025. Die Forderung der Betreiber ist gerundet.
Vorgang Empfänger Jahr Betrag
Forderung im Schiedsverfahren Betreiberkonsortium – rund 560 Mio. €
Vergleich, Zustimmung des Haushaltsausschusses am 5. Juli Autoticket-Konsortium 2023 243 Mio. €
Vergleich zur automatischen Kontrolle der Abgabe Kapsch TrafficCom (Österreich) 2025 rund 27 Mio. €
Summe der Schadenersatzzahlungen – – rund 270 Mio. €
Quellen: Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 5. Juli 2023 sowie Agenturberichte zum Bundeshaushalt 2025. Anwalts- und Verfahrenskosten des Bundes sind darin nicht enthalten; eine amtliche Gesamtsumme dazu war bis Redaktionsschluss nicht auffindbar.

Was in dieser Rechnung fehlt, ist ebenfalls eine Information: die Kosten der Verfahren selbst. Der damalige deutsche Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) räumte 2023 nach Berichten ein, der Bund müsse zusätzlich hohe Anwalts- und Verfahrenskosten tragen; eine Zahl dazu wurde damals nicht genannt. Auch der Aufwand für den Untersuchungsausschuss und für das laufende Strafverfahren taucht in keiner der veröffentlichten Summen auf.

Der österreichische Doppelbezug: Klage aus Wien, Zahlung nach Wien

Das Verfahren hat einen Bezug, der in der deutschen Berichterstattung meist untergeht. Es war die Republik Österreich, die die deutsche Infrastrukturabgabe vor dem Europäischen Gerichtshof zu Fall brachte – die Rechtssache C-591/17 trägt deshalb den Titel Österreich gegen Deutschland. Und es ist mit Kapsch TrafficCom ein Wiener Technologieunternehmen, das als Teil des Konsortiums Zahlungen aus den Vergleichen erhielt. Ein Vorwurf gegen die beteiligten Unternehmen ist damit nicht verbunden; sie sind an dem Strafverfahren nicht als Partei beteiligt. Für Leserinnen und Leser in Österreich ist der Fall damit doppelt relevant: als erfolgreiche Klage gegen eine Abgabe, die österreichische Fahrzeughalter getroffen hätte, und als Geschäft eines heimischen Technologiekonzerns mit dem deutschen Bund.

Erhoben wurde die Abgabe nie. Weder Halterinnen und Halter in Deutschland noch solche aus Österreich oder der Schweiz haben je eine deutsche Infrastrukturabgabe gezahlt. Bezahlt hat allein der deutsche Bundeshaushalt.

Was dieser Prozess nicht klärt

  • Ob die Entscheidung, vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu unterschreiben, haushaltsrechtlich zu beanstanden war. Angeklagt ist ausschließlich die Aussage vor dem Untersuchungsausschuss, nicht die Vergabe.
  • Wer die rund 270 Millionen Euro politisch zu verantworten hat. Ob und gegen wen der Bund Regressansprüche prüft, war bis Redaktionsschluss öffentlich nicht auffindbar.
  • Wie hoch die Gesamtkosten des Projekts einschließlich Planung, Anwaltshonoraren und Schiedsverfahren ausfallen. Eine amtliche Gesamtsumme war bis Redaktionsschluss nicht auffindbar.

Was als Nächstes belegbar ansteht

Die Kammer hat nach Angaben von beck-aktuell zwölf Verhandlungstage angesetzt; ein Urteil ist für den 25. November 2026 vorgesehen. Bis dahin steht die Beweisaufnahme an; vernommen werden sollen nach Angaben von beck-aktuell unter anderem die Personen, deren Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss den Gegensatz erst begründet haben. Ob es bei dem Termin bleibt, hängt vom Verlauf der Beweisaufnahme ab; Fortsetzungstermine werden von den Berliner Strafgerichten laufend veröffentlicht.

Verkehrsabgaben bleiben in Deutschland auch unabhängig davon ein Kostenthema: Zum 1. Oktober 2026 senken Bund und Länder die Energiesteuer um 14 Cent je Liter, was nach Angaben der Bundesregierung rund 2,5 Milliarden Euro kostet. Zum Vergleich: Die Schadenersatzsummen für die nie erhobene Maut entsprechen gut einem Zehntel dieses Betrags.

Halten Sie ein Strafverfahren wegen einer Aussage vor einem Untersuchungsausschuss für den richtigen Weg, politische Verantwortung zu klären? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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