
Das Wichtigste in Kürze
- Der deutsche Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat am Dienstagabend in der ARD-Sendung „maischberger“ angekündigt, die Bundesregierung in Berlin werde gegen die hohen Kraftstoffpreise „auf jeden Fall eine steuerliche Komponente“ beschließen – konkret bei der Mehrwertsteuer. Einen Satz, einen Zeitpunkt und eine Dauer nannte er nicht.
- In einem Liter Super E10 steckten beim Rekordwert von 2,270 Euro, den der ADAC für den 13. September meldet, rechnerisch 36,2 Cent deutsche Mehrwertsteuer. Ein Satz von 10 Prozent würde den Liter auf 2,098 Euro senken – 8,58 Euro je 50-Liter-Tankfüllung.
- Für Kraftstoff sieht die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie keinen ermäßigten Satz vor. Spanien mahnte die Europäische Kommission deshalb Ende März 2026 wegen einer geplanten Senkung von 21 auf 10 Prozent ab.
Der deutsche Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) rechnet damit, dass die Bundesregierung in Berlin die Mehrwertsteuer auf Benzin und Diesel senkt. Das geht aus einer Vorabmeldung der ARD vom Dienstagabend, 21.05 Uhr, zur Talksendung „maischberger“ hervor, die am selben Abend um 22.50 Uhr im Ersten ausgestrahlt werden sollte. Der Wortlaut stammt damit aus der Vorabmeldung des Senders und nicht aus der ausgestrahlten Sendung. „Wir sind jetzt in Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über die Maßnahmen“, wird Schneider darin zitiert. Es werde „auf jeden Fall eine steuerliche Komponente geben“, und „bei der Mehrwertsteuer ist das der Fall“.
Damit benennt ein Mitglied der Bundesregierung ein Instrument, das der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am selben Tag noch offengelassen hatte. Merz hatte nach einem Bericht von ZDFheute vom 15. September beim Unternehmertag des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen in Berlin gesagt: „Wir müssen handeln.“ Zum Werkzeug äußerte er sich nicht, kündigte aber an: „Sie können aber davon ausgehen, dass wir sehr bald einen Vorschlag dazu vorlegen werden.“
Was der Minister angekündigt hat – und was nicht
Schneiders Äußerung ist eine Ankündigung, kein Beschluss. Weder ein Steuersatz noch ein Starttermin, eine Befristung oder eine Kostenschätzung sind darin genannt. Nach der Vorabmeldung schloss der Minister zugleich zwei andere Wege aus: Für ordnungspolitische Eingriffe – also staatlich gesetzte Preise – gebe es „keine Mehrheit mit der Union“. Und am nationalen CO₂-Preis werde sich nichts ändern: „Der ist fix, der steigt nicht mit Ölpreisen.“
Die Preislage, auf die sich das bezieht, dokumentiert der deutsche Automobilclub ADAC auf seiner Nachrichtenseite zum aktuellen Spritpreis mit Stand vom 14. September. Ausgewiesen sind dort für Super E10 ein bundesweiter Durchschnitt von 2,259 Euro je Liter und für Diesel 2,321 Euro. Für Sonntag, den 13. September, meldet der Club einen neuen Rekordwert: „Für den Liter zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher im Durchschnitt 2,27 Euro.“ Ein Barrel Brent kostete nach denselben Angaben am 14. September rund 107 US-Dollar, eine Woche zuvor waren es 100 US-Dollar. NETZ-TRENDS hatte über den Höchststand von Anfang September bereits berichtet.
Für Kraftstoff kennt die EU-Richtlinie keinen ermäßigten Satz
Der Satz, den die Bundesregierung senken müsste, ist der deutsche Normalsatz von 19 Prozent. Das Problem, das die Ankündigung nicht anspricht, liegt eine Ebene tiefer: Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz ist nach der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie nur für die Waren und Dienstleistungen zulässig, die in deren Anhang III aufgeführt sind. Kraftstoffe stehen dort nicht.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kam schon 2022 zu diesem Ergebnis. In der Ausarbeitung WD 4 – 3000 – 042/22 vom 30. März 2022 heißt es: „Heiz- und Treibstoffe lassen sich demgegenüber nicht vertretbar unter einen der Tatbestände des Anhang III subsumieren.“ Und weiter: „Insbesondere ein ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Heizöl und Kraftstoffen wie Benzin und Diesel wäre nicht unionsrechtskonform.“
Praktisch geprüft wurde das in diesem Jahr bereits – in Spanien. Die dortige Regierung wollte die Mehrwertsteuer auf Kraftstoff von 21 auf 10 Prozent senken. Nach Darstellung von Euronews vom 8. April 2026 schickte die Europäische Kommission am 28. März ein förmliches Schreiben nach Madrid, in dem sie die Senkung für unionsrechtswidrig erklärte; eine Sprecherin habe erläutert, die Mehrwertsteuerrichtlinie sehe keine Möglichkeit vor, auf die Lieferung von Kraftstoff einen ermäßigten Satz anzuwenden. Brüssel habe Spanien stattdessen auf die Mineralölsteuer verwiesen, deren Absenkung das EU-Recht erlaubt. Ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren hat die Kommission nach diesem Bericht bislang nicht eingeleitet.
Hinzu kommt eine Richtung, die das EU-Recht seit 2022 vorgibt: Die Richtlinie (EU) 2022/542 verlangt, dass ermäßigte Sätze und Steuerbefreiungen für fossile Brennstoffe spätestens am 1. Januar 2030 auslaufen. Sie öffnet also keine neue Tür, sie schließt eine bestehende.
Was der Normalsatz hergibt
Bleibt der ermäßigte Satz versperrt, bliebe der Normalsatz selbst. Nach den Angaben des EU-Portals „Ihr Europa“ darf der Normalsatz in einem EU-Land 15 Prozent nicht unterschreiten, ermäßigte Sätze nicht 5 Prozent. Deutschland liegt bei 19 Prozent, Österreich bei 20 Prozent. Der Normalsatz gilt allerdings nicht nur für Kraftstoff, sondern für alles, was ihm unterliegt – von der Waschmaschine bis zur Handwerkerrechnung. Eine Senkung nur an der Zapfsäule ließe sich darüber nicht abbilden. Die Schweiz, die nicht der EU angehört, ist an die Richtlinie nicht gebunden.
36 Cent je Liter: was ein niedrigerer Satz rechnerisch brächte
Wie viel in der Mehrwertsteuer steckt, lässt sich aus dem Endpreis herausrechnen. Bei 2,270 Euro je Liter Super E10 – dem vom ADAC für den 13. September gemeldeten Tagesdurchschnitt – entfallen 36,2 Cent auf die deutsche Mehrwertsteuer von 19 Prozent; der Nettopreis liegt bei 1,908 Euro. Beim Diesel sind es, gerechnet auf den vom ADAC ausgewiesenen Durchschnitt von 2,321 Euro je Liter, 37,1 Cent.
Die folgende Tabelle zeigt, was verschiedene Sätze rechnerisch bedeuten würden, wenn der Nettopreis unverändert bliebe. Es sind Rechenbeispiele: Einen Satz hat die Bundesregierung nicht genannt.
| Mehrwertsteuersatz | Preis je Liter Super E10 | Differenz je Liter | Differenz je 50 Liter |
|---|---|---|---|
| 19 Prozent (geltender deutscher Normalsatz) | 2,270 € | – | – |
| 15 Prozent (EU-Mindestnormalsatz) | 2,194 € | 7,6 ct | 3,82 € |
| 10 Prozent (Rechenbeispiel) | 2,098 € | 17,2 ct | 8,58 € |
| 7 Prozent (deutscher ermäßigter Satz) | 2,041 € | 22,9 ct | 11,45 € |
Beim letzten Entlastungsversuch kamen 13,8 von 16,7 Cent an
Ob eine Steuersenkung an der Zapfsäule ankommt, ist in Deutschland seit diesem Sommer keine theoretische Frage mehr. Vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026 galt ein abgesenkter Energiesteuersatz von 14,04 Cent je Liter für Benzin und Diesel, mit der Mehrwertsteuer rund 16,7 Cent. Der Deutsche Bundestag hatte die Senkung am 24. April mit 451 zu 134 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen; die Steuermindereinnahmen wurden dort mit 1,6 Milliarden Euro angegeben.
Nachgerechnet hat das Ergebnis das Bundeskartellamt in Bonn. In seinem Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe vom 10. Juli 2026 kommt die Behörde über den gesamten Zeitraum auf eine Weitergabe von 13,8 Cent je Liter beim Diesel – 82,6 Prozent, also eine Lücke von 2,9 Cent – und 13,0 Cent bei Super E5, das sind 77,8 Prozent und eine Lücke von 3,7 Cent. Die Lücke entstand nach den Feststellungen der Behörde überwiegend auf der Ebene der Tankstellen. NETZ-TRENDS hat die Zahlen und die Debatte über einen Spritpreisdeckel am Wochenende ausführlich dargestellt.
Für die angekündigte Mehrwertsteuersenkung heißt das: Die in der Tabelle ausgewiesenen Beträge sind Obergrenzen. Ob und wie weit sie an der Zapfsäule ankämen, entscheidet sich nicht im Steuerrecht, sondern in der Preissetzung entlang der Lieferkette. Ob eine Weitergabe verbindlich vorgeschrieben werden könnte, ist in der Debatte bisher nicht beantwortet.
Was offen bleibt
Drei Fragen beantwortet die Ankündigung bisher nicht. Erstens: Auf welchem Weg soll eine Senkung erfolgen, wenn der ermäßigte Satz für Kraftstoff nach der EU-Richtlinie ausscheidet? Zweitens: Für welchen Zeitraum – und was kostet das den deutschen Bundeshaushalt, der beim zwei Monate langen Tankrabatt dieses Jahres bereits 1,6 Milliarden Euro getragen hat? Drittens: Wie verhält sich eine steuerliche Entlastung an der Zapfsäule zu dem CO₂-Preis, den derselbe Minister im selben Gespräch für unverändert erklärt hat?
Das deutsche Bundesfinanzministerium, das eine solche Änderung vorbereiten müsste, hatte bis zum Abend des 15. September keine Mitteilung dazu veröffentlicht; die jüngste Pressemitteilung auf seiner Website datiert vom 4. September. Eine Stellungnahme lag der Redaktion bis Redaktionsschluss nicht vor. Belegbar ist damit vorerst nur der Terminhinweis, den Merz selbst gegeben hat: Ein Vorschlag soll „sehr bald“ vorliegen.
Wie beurteilen Sie eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Kraftstoff – und rechnen Sie damit, dass eine solche Entlastung bei Ihnen an der Zapfsäule ankommt? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- ARD Das Erste: Vorabmeldung zur Sendung „maischberger“ vom 15. September 2026, 21.05 Uhr (Pressemitteilung)
- ADAC: Aktueller Spritpreis, Auswertung vom 14. September 2026
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: WD 4 – 3000 – 042/22, „Mehrwertsteuerermäßigungen und -befreiungen für Grundnahrungsmittel sowie Treib- und Heizstoffe“, 30. März 2022
- Euronews: Bericht über das Schreiben der Europäischen Kommission an Spanien, 8. April 2026
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2022/542 des Rates zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie
- Europäische Union, Portal „Ihr Europa“: Mehrwertsteuer – Vorschriften und Sätze
- Bundeskartellamt: Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, 10. Juli 2026 (Pressemitteilung)
- Deutscher Bundestag: Befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel, Beschluss vom 24. April 2026
- ZDFheute: Bericht über die Äußerungen von Bundeskanzler Merz, 15. September 2026
- Bundesministerium der Finanzen: Übersicht der Pressemitteilungen (abgerufen am 15. September 2026)
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