Das Wichtigste in Kürze

  • Der niederländische Erdgasförderer ONE-Dyas hat für die Nordseefelder N04-A und N04-C eine zweite Förderplattform beantragt: unbemannt, sechs Bohrungen, bis zu 2,5 Millionen Kubikmeter Gas am Tag, Förderung bis Mitte 2049. Der Standort liegt 650 Meter von der deutschen Seegrenze entfernt.
  • Die deutsche Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kommt in ihrer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zu dem Schluss, die Errichtung eines Bauwerks in der Trennzone des dortigen Verkehrstrennungsgebietes verstoße „gegen Art. 60 (7) SRÜ und somit gegen internationales Recht“.
  • Aus Deutschland kamen 21 Stellungnahmen, aus den Niederlanden sechs. Das niederländische Bureau Energieprojecten antwortet, der beantragte Standort liege außerhalb der gesetzlich abgegrenzten Schifffahrtsgebiete; dort gälten keine Beschränkungen für Bergbauanlagen.

Vor Borkum soll eine zweite Gasplattform entstehen. Der niederländische Erdgasförderer ONE-Dyas B.V. hat für die Felder N04-A und N04-C eine Genehmigung beantragt – 650 Meter von der deutschen Seegrenze entfernt, unmittelbar neben dem deutschen Naturschutzgebiet Borkum Riffgrund und in der Trennzone einer stark befahrenen Schifffahrtsroute. Die Deutsche Umwelthilfe hat an diesem Montag um 4 Uhr morgens darauf aufmerksam gemacht und dabei auf Bedenken deutscher Behörden verwiesen. Die Organisation fordert die zuständigen Fachbehörden auf, den Antrag abzulehnen, und verlangt von der deutschen Bundesregierung, gegenüber den Niederlanden auf einen Stopp der fossilen Expansion vor Borkum zu dringen.

Die Unterlagen, um die es geht, sind nach Angaben der niederländischen Projektseite seit dem 10. September 2026 öffentlich einsehbar. NETZ-TRENDS hat sie gelesen. In ihnen steht ein Satz, der weiter geht als die Bedenken, die die Pressemitteilung benennt.

Was ONE-Dyas beantragt hat

Das Vorhaben ist in der festgestellten Notitie Reikwijdte en Detailniveau vom 20. Juli 2026 beschrieben, dem niederländischen Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Geplant ist eine unbemannte, ferngesteuerte Satellitenplattform mit sechs Förderbohrungen: Die vorhandene Explorationsbohrung N04-04 wird zur Produktionsbohrung umgebaut, fünf weitere kommen hinzu. Das Gas läuft über eine neue Pipeline zur bereits bestehenden Plattform N05-A; ein integriertes Strom- und Datenkabel versorgt N04-A mit Elektrizität.

Die Lagerstätten liegen rund 2.700 Meter unter dem Meeresspiegel und reichen nach den Unterlagen teilweise unter das deutsche Natura-2000-Gebiet Borkum Riffgrund. Die Wassertiefe am Standort beträgt 25 Meter. Erschlossen werden sollen nach den Unterlagen rund vier Milliarden Kubikmeter Erdgas, die Auslegungskapazität der Plattform liegt bei 2,5 Millionen Kubikmetern je Tag – bei voller Auslastung gut 900 Millionen Kubikmeter im Jahr. Die Förderung soll bis Mitte 2049 laufen; die deutschen Behörden nennen in ihren Stellungnahmen eine Betriebsdauer von zehn bis 24 Jahren.

Neun deutsche Behörden haben sich geäußert

Das Beteiligungsverfahren lief über die Grenze hinweg. Aus Deutschland gingen 21 eigenständige Stellungnahmen ein – von Privatpersonen, Organisationen und Behörden. Neun davon stammen von staatlichen Stellen, hinzu kommen die Deutsche Umwelthilfe und eine ostfriesische Bürgerinitiative. Wer sich geäußert hat, listet der von der niederländischen Verfahrensstelle veröffentlichte Einwendungsband auf.

Deutsche Behörde Sitz Ebene
Bundesamt für Naturschutz Leipzig Bund
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Hamburg Bund
Bundeswehr Bonn Bund
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Bonn Bund
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Hannover Land Niedersachsen
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Aurich Land Niedersachsen
Landkreis Aurich Aurich Kommune
Landkreis Leer Leer Kommune
Stadt Borkum Borkum Kommune
Quelle: Inspraakbundel zur concept-NRD Gaswinning N04-A, veröffentlicht vom niederländischen Bureau Energieprojecten. Aufgeführt sind die deutschen Behörden, die im Beteiligungsverfahren eine Stellungnahme eingereicht haben; die Tabelle sagt nichts darüber aus, wie die jeweilige Stellungnahme ausfällt. Zusätzlich haben sich die Deutsche Umwelthilfe e. V. (Berlin) und die Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland e. V. (Emden) geäußert.

Was eine ESPOO-Konsultation ist

Kann ein Projekt in einem Land erhebliche Umweltauswirkungen im Nachbarland haben, sieht das internationale Espoo-Übereinkommen eine grenzüberschreitende Beteiligung vor. In Deutschland regeln das die Paragrafen 58 und 59 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Koordinierende Stelle war hier das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie: Es hat die Unterlagen am 23. April 2026 an die zuständigen deutschen Behörden weitergeleitet, deren Stellungnahmen gesammelt und geschlossen an das niederländische Bureau Energieprojecten übergeben.

Der Standort liegt in der Trennzone einer Schifffahrtsroute

Der schärfste der deutschen Einwände ist kein Umweltargument, sondern ein nautisches. Die Plattform soll nach den Antragsunterlagen in der Trennzone des Verkehrstrennungsgebietes Terschelling – German Bight stehen, unmittelbar westlich des sogenannten Emskorridors. Ein Verkehrstrennungsgebiet ist eine von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation eingerichtete Einbahnstraßenregelung auf See: zwei gegenläufige Fahrwege und dazwischen ein Streifen, der freigehalten wird.

Genau dieser Streifen ist der strittige Punkt. Die deutsche Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt beschreibt ihn in ihrer Stellungnahme als unverzichtbaren Bestandteil der Verkehrsführung: Auch wenn die Trennzone in der Regel nicht befahren werden solle, sei ihre Benutzung beim Queren, bei regulären und bei unplanmäßigen Ausweichmanövern sowie in Notfällen – etwa bei Antriebsausfällen – nicht nur möglich, sondern zur Wahrung der Sicherheit erforderlich und nach Regel 10 e der Kollisionsverhütungsregeln ausdrücklich vorgesehen.

Hinzu kommt die Lage am Emskorridor, dem Durchlass für den Nord-Süd-Verkehr zu den Häfen an der Ems. Südgehende Schiffe sind dort beim Queren gegenüber den ostgehenden ausweichpflichtig. Die regelkonforme Kursänderung nach Steuerbord führe nach Darstellung der Behörde dann gezielt in Richtung der Plattform; das sei nicht zumutbar. Die Schiffsführungen stünden vor der Wahl zwischen einem Manöver auf das Hindernis zu und einem nicht stringenten Ausweichen mit entsprechenden Nahbereichsgefahren – das Kollisionsrisiko erhöhe sich dadurch bedeutend.

Die Wasserstraßenverwaltung nennt den Standort völkerrechtswidrig

Im Fazit ihrer sechsseitigen Stellungnahme vom 4. Juni 2026 wird die deutsche Bundesbehörde ungewöhnlich deutlich. Der Errichtung einer Gasförderplattform in der Trennzone stünden „gewichtige verkehrliche- und schifffahrtspolizeiliche Gründe“ entgegen. Und weiter: „Die Errichtung eines Offshorebauwerkes innerhalb der Trennzone verstößt gegen Art. 60 (7) SRÜ und somit gegen internationales Recht und steht zudem der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs diametral entgegen.“

Artikel 60 Absatz 7 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen bestimmt, dass Bauwerke dort nicht errichtet werden dürfen, wo dies die Benutzung anerkannter und für die internationale Schifffahrt wichtiger Schifffahrtswege behindern kann. Die Behörde verweist zusätzlich auf zwei völkerrechtliche Verträge zwischen Deutschland und den Niederlanden – den Ems-Dollart-Vertrag und den Vertrag über die Nutzung des Küstenmeeres zwischen 3 und 12 Seemeilen –, in denen ein sicherer und ungehinderter Zugang zu den Häfen an der Ems vereinbart ist. Den Häfen komme, so die Stellungnahme, neben ihrer wirtschaftlichen Bedeutung im Zusammenhang mit Landes- und Bündnisverteidigung künftig unter Umständen eine noch bedeutsamere Rolle zu.

Balkendiagramm mit drei Abständen am geplanten Standort der Gasplattform N04-A: 500 Meter Sicherheitszone laut Antragsunterlagen, 650 Meter zur deutschen Grenze und zum Naturschutzgebiet Borkum Riffgrund sowie 4.204 Meter, die die deutsche Wasserstraßenverwaltung als angemessenen Abstand nennt.
Die Antragsunterlagen setzen eine Sicherheitszone von 500 Metern um die Plattform an. Die deutsche Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt hält unter Verweis auf Empfehlungen des Fachverbands PIANC einen Abstand von mindestens zwei Seemeilen zum Verkehrstrennungsgebiet zuzüglich dieser 500-Meter-Zone für angemessen. Grafik: NETZ-TRENDS auf Basis der im Text genannten Dokumente.

Der Streit um die 500 Meter ist ein Streit darüber, was eine Sicherheitszone leistet. Das Seerechtsübereinkommen begrenzt sie auf 500 Meter, sagt aber nichts darüber, welcher Abstand an einer konkreten Stelle sicher ist. Mehrere Einwendungen rechnen vor, dass ein Schiff mit zwölf Knoten Fahrt die Plattform 81 Sekunden nach dem Eindringen in die 500-Meter-Zone erreicht. Das ist die Zeit, die im Ernstfall bliebe, um die Förderung abzuschalten oder Personen von der Anlage zu holen.

Im BSH-Original steht der bekannte Satz in einem engeren Zusammenhang

Die Deutsche Umwelthilfe schreibt in ihrer Mitteilung, das deutsche Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) halte eine Gasförderplattform an dieser Stelle mit Blick auf die Sicherheit der Schifffahrt für „nicht geeignet“. Die englischsprachige Stellungnahme des BSH vom 2. Juni 2026 fasst den Punkt enger: Eine Gasförderplattform in der Trennzone direkt an der Grenze zu Deutschland sei „not suitable for establishing coherent cross-border regulations for maritime uses with regard to the ease and safety of shipping“ – also nicht geeignet, um zusammenhängende grenzüberschreitende Regeln für die Meeresnutzung aufzustellen.

Das BSH hält außerdem fest, formal stehe das Projekt dem deutschen Raumordnungsplan für die ausschließliche Wirtschaftszone nicht grundsätzlich entgegen; mit Blick auf international kohärente Planung sei es aber nur eingeschränkt mit dessen Vorgaben vereinbar. Betroffen seien insbesondere die dort festgelegten Vorränge für Schifffahrt, erneuerbare Offshore-Nutzungen und Meeresnaturschutz. Konkrete Aussagen zur Vereinbarkeit mit Schifffahrt und Meeresschutz, schreibt die Behörde weiter, könnten nur die dafür zuständigen deutschen Stellen treffen. Von einer dieser Stellen – der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung – stammt die schärfere Bewertung.

Das Bundesamt für Naturschutz fragt nach dem deutschen Verfahren

Das deutsche Bundesamt für Naturschutz (BfN) weist in seiner Stellungnahme vom 5. Juni 2026 auf einen bislang wenig beachteten Punkt hin: Die Lagerstätten reichen in den deutschen Festlandsockel hinein. Für Aufsuchung und Gewinnung dort ist nach Paragraf 52 Absatz 2a des deutschen Bundesberggesetzes ein Rahmenbetriebsplan vorzulegen und ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Unter Verweis auf das am 27. August 2025 unterzeichnete Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden über grenzüberschreitende Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee bittet das BfN „um Mitteilung, ob auf deutscher Seite bereits ein Genehmigungsverfahren eingeleitet wurde“.

Eine Antwort darauf enthält die veröffentlichte Reaktionsnotiz nicht – das BfN kennzeichnet den Punkt selbst als nicht zum ESPOO-Verfahren gehörend. Der deutsche Bundestag befasst sich mit dem Vertragsgesetz zu diesem Abkommen seit Jahresbeginn: Der Entwurf liegt als Drucksache 21/3491 vom 6. Januar 2026 vor, der Wirtschaftsausschuss hörte am 25. Februar 2026 Sachverständige dazu an.

Inhaltlich verlangt das BfN, die grenzüberschreitenden Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet Borkum Riffgrund – zugleich FFH-Gebiet DE 2104-301 – im Umweltbericht zu prüfen: Dauerschall und Impulsschall durch Rammarbeiten und Bohrungen, Trübungsfahnen beim Verlegen von Pipeline und Kabel, Einträge von Bohrklein sowie Havarien. Ein ungeplantes Freisetzen von Erdgas oder Erdöl könne wegen der unmittelbaren Nähe zum Schutzgebiet eine hohe Schadwirkung entfalten.

Was das niederländische Verfahren den Einwänden entgegenhält

Die Einwände sind beantwortet. In der Reactienota des niederländischen Bureau Energieprojecten heißt es zur nautischen Sicherheit, der beantragte Standort liege ausdrücklich außerhalb der geometrisch abgegrenzten Gebiete, die das niederländische Umweltrecht für stark befahrene Seegebiete, Anker- und Anlaufgebiete vorsieht. Er liege in der Separationszone zwischen den Fahrwegen, in einem Gebiet, für das keine gesetzlichen Beschränkungen für die Errichtung von Bergbauanlagen gälten. Die nautische Sicherheit werde im Umweltbericht behandelt.

Zum sogenannten 2K-Kriterium, einer Vorgabe aus dem deutschen Offshore-Regelwerk, vermerkt die Antwort knapp, es stamme aus deutschem Recht und sei in den Niederlanden nicht anwendbar. Zugleich hält die Notiz fest, dass die niederländischen Ministerien für Infrastruktur und Wasserwirtschaft sowie für Wirtschaft und Klima eine gemeinsame Untersuchung zu den kumulierten Schifffahrtsrisiken im Bereich Terschelling – German Bight begonnen haben. Deren Ergebnis werde etwa zeitgleich mit dem Umweltbericht vorliegen – und daraus könne folgen, dass im äußersten Fall bestimmte Plattformen nicht errichtet werden könnten oder an einen anderen Standort verlegt werden müssten.

Anlass dafür ist ein Bericht des niederländischen Onderzoeksraad voor Veiligheid vom Juni 2024, der den enger werdenden Seeraum in der Nordsee untersucht hat. Parallel prüft das niederländische Infrastrukturministerium nach der Reactienota eine alternative Anlaufroute für Tanker mit gefährlicher Ladung, darunter Flüssigerdgas – deren Umsetzung werde durch die geplanten Plattformen erschwert.

Die Begründung: Versorgungssicherheit und ein kleinerer CO₂-Fußabdruck

Die Antragsunterlagen begründen das Vorhaben energiepolitisch. Gasförderung aus kleinen Nordseefeldern ist in den Niederlanden als Tätigkeit von nationalem Interesse eingestuft, festgelegt im Programma Noordzee 2022–2027 und im Sektorabkommen „Gaswinning in de Energietransitie“ vom April 2025. Inländisch gefördertes Gas, heißt es dort, habe einen erheblich geringeren CO₂-Fußabdruck als eingeführtes Flüssigerdgas; die Abhängigkeit von Importen sei seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ein vorrangiges Thema. ONE-Dyas will die neue Plattform nach eigenen Angaben mit Strom aus dem nahe gelegenen Offshore-Windpark Riffgat betreiben und prüft die Wiederverwendung eines vorhandenen Plattformoberteils.

Die Größenordnung lässt sich einordnen. Gut 900 Millionen Kubikmeter im Jahr bei voller Auslastung sind ein Beitrag zur europäischen Versorgung, aber kein Hebel, der Preise bewegt – und sie fallen über zwei Jahrzehnte an. Wie knapp die Lage im Winter tatsächlich wird, entscheidet sich in Deutschland bislang eher an anderen Größen, etwa am Füllstand der Gasspeicher vor Beginn der Heizsaison.

Sechs niederländische Stellungnahmen, 21 deutsche

Auffällig ist die Beteiligung selbst. In den Niederlanden lagen die Unterlagen vom 3. April bis 18. Mai 2026 aus; eingegangen sind sechs Reaktionen von Interessengruppen und staatlichen Stellen, von Privatpersonen keine einzige. In Deutschland lief die Auslegung vom 24. April bis 5. Juni 2026 – von dort kamen 21 eigenständige Stellungnahmen.

Die Beteiligung fiel auf deutscher Seite damit deutlich stärker aus. Entschieden wird aber in den Niederlanden: Den erforderlichen Projektbeschluss fasst nach den Unterlagen das niederländische Ressort für Klima und grünes Wachstum; das Verfahren koordiniert das Bureau Energieprojecten des niederländischen Wirtschafts- und Klimaministeriums.

Was offen bleibt

Auf den Projektseiten von ONE-Dyas findet sich am Morgen des 14. September 2026 keine Aussage zu den deutschen Stellungnahmen. Offen ist ebenso, ob für den deutschen Teil der Lagerstätte ein Planfeststellungsverfahren läuft – die Frage des Bundesamts für Naturschutz dazu ist in den veröffentlichten Unterlagen nicht beantwortet. Und die gemeinsame Risikountersuchung der beiden niederländischen Ministerien, die nach eigener Darstellung bis zur Verlegung einzelner Plattformen führen kann, ist noch nicht abgeschlossen.

Was als Nächstes ansteht

Mit der Feststellung des Untersuchungsrahmens ist das Verfahren nicht am Ende, sondern am Anfang seines eigentlichen Teils. Als Nächstes entsteht der Umweltbericht. Er wird gemeinsam mit dem Entwurf des Projektbeschlusses erneut öffentlich ausgelegt – in den Niederlanden und, wie schon in dieser Runde, auch in Deutschland. Einen Termin dafür nennt die Projektseite bislang nicht.

Erst dann liegt auf dem Tisch, was heute offen ist: wie die nautische Bewertung ausfällt, was die Untersuchung zu den kumulierten Schifffahrtsrisiken ergibt und wie die niederländische Seite mit der Feststellung einer deutschen Bundesbehörde umgeht, die Errichtung an diesem Ort verstoße gegen internationales Recht.

Halten Sie es für vertretbar, eine Förderplattform in der Trennzone einer Schifffahrtsroute zu errichten – oder sollte dieser Streifen frei bleiben? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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