Das Wichtigste in Kürze

  • Am Montag, 7. September 2026, ist beim Verwaltungsgericht Berlin ein Eilantrag gegen den geplanten Rückbau des geschützten Radwegs in der Kantstraße eingegangen. Gestellt hat ihn nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe ein betroffener Radfahrer, den die Organisation unterstützt.
  • Die Umwelthilfe zählte vom 25. bis 27. August 2026 nach eigenen Angaben 236 bis 278 Radfahrende je Stunde und Fahrtrichtung. Ihr Rechtsvertreter hält eine gemeinsame Bus- und Radspur nur bis 200 Fahrräder in der Spitzenstunde für zulässig.
  • Die deutsche Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt beziffert die Kosten des Umbaus in einer Parlamentsdrucksache auf rund 2,4 Millionen Euro und begründet ihn mit dem zweiten Rettungsweg für die Feuerwehr. Zum Eilantrag lag am Montagabend keine öffentliche Stellungnahme der Senatsverwaltung vor.

Der Streit um die Kantstraße in Berlin-Charlottenburg hat am Montagnachmittag den Rechtsweg erreicht. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist am 7. September 2026 beim Verwaltungsgericht Berlin ein Eilantrag eingegangen, der den geplanten Rückbau des geschützten Radwegs in der Kantstraße in Berlin-Charlottenburg stoppen soll – und zwar, bevor die Arbeiten beginnen. Antragsteller ist der Mitteilung zufolge nicht die Organisation selbst, sondern ein betroffener Radfahrer; die DUH unterstützt ihn. Die Mitteilung wurde um 16.28 Uhr veröffentlicht.

Für ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz kommt es auf den Zeitpunkt an. Die zuständige deutsche Landesbehörde, die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, hatte in einer Antwort an das Abgeordnetenhaus im August erklärt, die straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Umbau werde „im Laufe des Monats August 2026“ erwartet. Wer einen Rückbau gerichtlich verhindern will, muss handeln, solange die Fahrbahn noch so aussieht wie heute.

Der Kern des Streits ist eine Zahl

In der Sache geht es um eine überraschend schmale Frage: Wie viele Menschen dürfen auf einer Spur Rad fahren, die zugleich Linienbusse aufnimmt? Nach der Planung soll der geschützte Radweg verschwinden, der Radverkehr auf einen Bussonderfahrstreifen wechseln, und die Parkstände am Fahrbahnrand sollen bleiben.

Die DUH hält das für unzulässig. Sie hat vom 25. bis 27. August 2026 nach eigenen Angaben gezählt und kommt auf 236 bis 278 Radfahrende je Stunde und Fahrtrichtung. Remo Klinger, der den Antragsteller vertritt, wird in der Mitteilung mit den Worten zitiert: „Die gemeinsame Führung ist rechtlich nur erlaubt, wenn dort nicht mehr als 200 Fahrräder in der Spitzenstunde unterwegs sind. Das ist hier nicht der Fall.“ DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nennt die Planung „extrem gefährlich und nach unserer Auffassung rechtswidrig“.

Säulendiagramm: Die Deutsche Umwelthilfe zählte auf der Kantstraße 236 bis 278 Radfahrende je Stunde und Fahrtrichtung; die von ihr genannten Grenzwerte der technischen Regelwerke für gemeinsame Bus- und Radspuren liegen bei 150 bis 200.
Die Zählwerte stammen aus einer eigenen Erhebung der Deutschen Umwelthilfe und sind nicht unabhängig überprüft. Auch die als Grenze genannten Werte von 150 bis 200 sind die Lesart der Organisation und ihres Rechtsvertreters; ob das Gericht ihr folgt, ist offen. Eigene Darstellung NETZ-TRENDS.

Beides ist bislang die Darstellung einer Seite. Eine eigene Zählung ist keine amtliche Verkehrserhebung, und welche Schwelle das deutsche Regelwerk im konkreten Fall vorgibt, ist genau die Frage, die das Gericht klären soll. Bemerkenswert ist die Konstellation trotzdem: Sie verlagert einen politischen Konflikt auf eine technische Größe, die sich messen lässt – und die eine Behörde entweder bestätigen oder widerlegen muss.

Die Zahlen, über die gestritten wird

Die Angaben stammen aus zwei Quellen, die denselben Umbau unterschiedlich beschreiben: der Mitteilung der DUH vom Montag und der Antwort der Senatsverwaltung auf die Schriftliche Anfrage 19/26755 der Abgeordneten Oda Hassepaß und Antje Kapek (Grüne) vom 12. August 2026.

Kennwert Angabe Wer sie nennt
Radfahrende je Stunde und Fahrtrichtung 236 bis 278 DUH, eigene Zählung 25. bis 27. August 2026
Zulässige Obergrenze für eine gemeinsame Bus- und Radspur 150 bis 200 DUH und ihr Rechtsvertreter Remo Klinger
Breite des geplanten Bussonderfahrstreifens 3,00 bis 3,90 m Senatsverwaltung, Drucksache 19/26755
Engste Abschnitte derselben Spur 3,00 bis 3,25 m DUH, Mitteilung vom 7. September 2026
Kosten des Umbaus insgesamt rund 2,4 Mio. € Senatsverwaltung, Drucksache 19/26755
Parkhäuser im Umkreis von höchstens 500 Metern 24 mit 4.545 Plätzen DUH unter Berufung auf die Berliner Verkehrsinformationszentrale
Quellen: Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe vom 7. September 2026 und Antwort der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf die Schriftliche Anfrage 19/26755 vom 12. August 2026. Die Werte sind Angaben der jeweiligen Seite und nicht unabhängig geprüft. Alle Beträge und Maße beziehen sich auf Deutschland.

Die Begründung des Senats steht in einer Drucksache – und sie handelt von Drehleitern

Wer wissen will, warum ein deutsches Bundesland 2,4 Millionen Euro für den Umbau einer einzelnen Straße ausgibt, findet die offizielle Antwort nicht in einer Pressemitteilung, sondern in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 19/26755. Dort nennt die Senatsverwaltung als Kern die „Problematik der Frage des Brandschutzes im Rahmen des zweiten Rettungsweges in den anliegenden Häusern“. Aus ihrer Sicht handele es sich nicht um den einfachen Rückbau einer Radverkehrsanlage, sondern um eine Neuaufteilung des Straßenraums, die ausreichende Aufstellflächen für die Feuerwehr schaffen soll.

Das ist ein Argument, das sich schlecht wegdiskutieren lässt: Eine Drehleiter braucht Platz, und wo sie ihn nicht bekommt, ist der zweite Rettungsweg aus den Obergeschossen nicht gesichert. Offen bleibt allerdings eine naheliegende Frage: Ob die Parkstände am Fahrbahnrand, die nach der Planung erhalten bleiben, als Alternativfläche für die Feuerwehr geprüft wurden, geht aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht hervor. Genau dort setzt der Gegenvorschlag der DUH an: Parkstreifen abschaffen, geschützten Radweg erhalten, eine eigene Busspur anlegen. Ob dieser Vorschlag den Brandschutzanforderungen genügen würde, ist bisher von keiner Seite belegt worden.

Was am Montagabend offen war

  • Ein Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts Berlin und eine Bestätigung des Eingangs durch das Gericht lagen nicht vor. Die Information stammt bislang allein von der antragstellenden Seite.
  • Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Senatorin Ute Bonde (CDU) hatte sich zu dem Eilantrag nicht öffentlich geäußert.
  • Ob die straßenverkehrsbehördliche Anordnung inzwischen erlassen wurde und wann die Arbeiten beginnen sollen, war aus öffentlich zugänglichen Quellen nicht zu klären.

Eine Pressemitteilung ist noch kein Sachverhalt

Die Mitteilung der DUH ist in eigener Sache geschrieben, und sie macht daraus kein Geheimnis: In der Überschrift nennt die Organisation den Berliner Senat „autovernarrt“. Das ist eine Bewertung, keine Feststellung, und sie gehört nicht in die Wiedergabe des Vorgangs. Von den Angaben der Mitteilung ließ sich bis zum Redaktionsschluss keine unabhängig überprüfen. Belegt ist aber, dass die Organisation ihre Rechtsauffassung seit Längerem vertritt: Ein von ihr veröffentlichtes Rechtsgutachten zur Kantstraße kommt bereits vor dem Eilantrag zu dem Ergebnis, der geplante Rückbau sei rechtswidrig. Nach Angaben der DUH hat sich der Radverkehr auf der Achse seit Einrichtung der geschützten Spur im Jahr 2020 verdreifacht.

Dass die Organisation den Rechtsweg als Mittel der Verkehrspolitik nutzt, ist kein Einzelfall. Anfang September hat sie in einem ganz anderen Feld geklagt – NETZ-TRENDS berichtete über die Klage gegen die Zulassung des Herbizids Joystick vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig. Wichtig für den Blick aus Österreich und der Schweiz: Der Streit betrifft ausschließlich deutsches Straßenverkehrsrecht und den Haushalt des deutschen Bundeslandes Berlin. In Österreich und der Schweiz gelten andere Regelwerke für die Führung des Radverkehrs auf Busspuren.

Zwei Wochen vor der Wahl

Der Termin ist politisch aufgeladen, ob die Beteiligten das wollen oder nicht: In Berlin wird am 20. September 2026 das Abgeordnetenhaus gewählt – dreizehn Tage nach dem Eingang des Eilantrags. Ein Gericht, das den Rückbau vorläufig stoppt, würde damit mitten in den Wahlkampf hinein entscheiden; ein Gericht, das den Antrag ablehnt, ebenfalls. An der Rechtsfrage ändert der Kalender nichts – an der Aufmerksamkeit, die der Vorgang gerade bekommt, sehr wohl.

Für Menschen, die die Kantstraße täglich mit dem Rad benutzen, ist die praktische Folge zunächst: Es ändert sich nichts. Ein Eilantrag stoppt die Arbeiten nicht von selbst; das kann nur eine Entscheidung des Gerichts. Bis dahin bleibt die Spur, wie sie ist – und die Frage offen, wie viel Verkehr eine Spur verträgt, die zwei Verkehrsarten zugleich aufnehmen soll.

Wie sollte der Platz auf einer Hauptstraße wie der Kantstraße aufgeteilt werden – und wiegt der Brandschutz schwerer als eine getrennte Radspur? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

Kommentar schreiben