Das Wichtigste in Kürze
- Das deutsche Bundeskabinett hat am Mittwoch die Eckpunkte zum Wärmenetzpaket beschlossen. Fernwärme in Deutschland soll eine Preisaufsicht bei einer Bundesbehörde, eine verpflichtende Preistransparenzplattform und eine eigene Schlichtungsstelle bekommen.
- Zugleich soll das Kostenneutralitätsgebot gelockert werden: Bei erheblichen Investitionen in die Heizungsanlage – etwa beim Anschluss an ein Wärmenetz – soll eine Mehrbelastung von bis zu 0,50 Euro je Quadratmeter zulässig sein. Auf welchen Zeitraum sich der Betrag bezieht, nennt die Mitteilung des Ministeriums nicht.
- Beschlossen ist damit noch kein Gesetz, sondern die Grundlage dafür. Rund 15 Prozent der Wohnungen in Deutschland werden nach dem Zensus 2022 mit Fernwärme beheizt.
Das deutsche Bundeskabinett hat am Mittwoch die Eckpunkte zum Wärmenetzpaket beschlossen. Sie stammen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und sollen die Grundlage für ein neues deutsches Wärmenetzgesetz bilden. Das Papier bündelt mehrere Vorhaben, die den Rechtsrahmen für Fernwärme neu ordnen – von der Preisberechnung über eine staatliche Preisaufsicht bis zu den Bedingungen, unter denen ein Haus an ein Wärmenetz angeschlossen werden darf.
Bundesministerin Katherina Reiche erklärte dazu, die Dekarbonisierung der Wärmenetze sei „zentral für eine erfolgreiche Wärmewende“. Mit dem Beschluss schaffe die Bundesregierung „eine wichtige Grundlage“ und sorge „für mehr Planungssicherheit für Unternehmen und Preistransparenz für Verbraucher“. Ein moderner Rechtsrahmen stelle „einen fairen Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Versorgern her“.
Für Haushalte in Mietwohnungen steht in derselben Mitteilung allerdings ein Satz, der weder in der Überschrift noch im Zitat der Ministerin vorkommt – und der die Abrechnung unmittelbar berührt.
Beschlossen sind Eckpunkte, nicht das Gesetz
Der Beschluss vom Mittwoch legt fest, was in einem künftigen Gesetz stehen soll. Er ändert für sich genommen noch keine Rechtslage. Nach den Angaben des Ministeriums werden die deutsche AVB-Fernwärmeverordnung und die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte in einem gemeinsamen Verfahren angepasst und in ein neues Wärmenetzgesetz überführt. Auch die für den Fernwärmeanschluss maßgeblichen Vorgaben im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch sollen dabei geändert werden, zuständig dafür ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Das Ministerium ordnet die Eckpunkte selbst als „ersten Schritt zur Überarbeitung des Markt- und Rechtsrahmens für Fernwärme“ ein und verweist auf den Koalitionsvertrag sowie auf Eckpunkte der Koalition vom 24. Februar 2026. Ein Referentenentwurf, ein Kabinettsbeschluss zum Gesetz selbst und die Beratung in Bundestag und Bundesrat stehen damit noch aus. Bis dahin kann sich an jedem einzelnen Punkt noch etwas ändern – das gilt für die Preisaufsicht ebenso wie für den Betrag, um den es im nächsten Abschnitt geht.
0,50 Euro je Quadratmeter: der Punkt, an dem es für Mietwohnungen teurer werden kann
Angesetzt wird beim Kostenneutralitätsgebot, das die Eckpunkte im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch und in der Wärmelieferverordnung verorten. Im Wortlaut des Ministeriums soll es so angepasst werden, „dass bei erheblichen Investitionen des Vermieters oder eines Dritten in die Änderung der Heizungsanlage (z.B. Anschluss an ein Wärmenetz oder Errichtung einer neuen Heizungsanlage) eine Mehrbelastung der Mieter von bis zu 0,50 Euro/qm zulässig ist“.
Zugleich soll der Anwendungsbereich des Gebots auf Haushalte ausgeweitet werden, die sich bislang selbst versorgen – ausdrücklich genannt sind Gasetagenheizungen. Das Ministerium begründet beides mit der Nachverdichtung der Netze: Mehr Anschlüsse an einem bestehenden Netz sollen dafür sorgen, „dass das Fernwärmeangebot für alle Fernwärmekunden kostengünstiger wird“.
| Punkt | Was die Eckpunkte vorsehen | Wirkung auf Haushalte |
|---|---|---|
| Kostenneutralitätsgebot | Mehrbelastung bis 0,50 Euro/qm bei erheblichen Investitionen in die Heizungsanlage | Belastung |
| Preisänderungsklauseln | zusätzliche Klausel nach tatsächlichen Kosten, Gas-Börsenindizes im Marktelement ausgeschlossen | Entlastung |
| Preisaufsicht | Prüfung der Preise auf Angemessenheit im Nachhinein bei einer Bundesbehörde | Entlastung |
| Leistungsanpassungsrecht | bisher voraussetzungslos, künftig an Energieberatung und bestimmte Gründe gebunden | Einschränkung |
| Sonderkündigungsrecht | begrenzt auf unzureichend dekarbonisierte Netze, Versorger erhält Anspruch auf Ersatz der Anschlussinvestition | Einschränkung |
Was das Papier zu dem Betrag offenlässt
Die Mitteilung des deutschen Wirtschaftsministeriums nennt „bis zu 0,50 Euro/qm“, ohne einen Zeitraum anzugeben. Bezieht sich der Wert – wie bei Quadratmeterangaben zur Miete üblich – auf den Monat, wären das bei einer Wohnung von 70 Quadratmetern bis zu 35 Euro monatlich und bis zu 420 Euro im Jahr. Ebenfalls nicht beziffert wird, ab welcher Investitionshöhe eine Änderung der Heizungsanlage als „erheblich“ gilt und wie lange die Mehrbelastung bestehen bleiben darf. Beides entscheidet darüber, wie viele Haushalte die Regel tatsächlich trifft.
Preisaufsicht, Transparenzplattform und Schlichtungsstelle stehen auf der anderen Seite
Dem steht ein Bündel von Vorhaben gegenüber, das seit Jahren gefordert wird. Die Eckpunkte sehen eine Preisaufsicht bei einer Bundesbehörde vor, die Fernwärmepreise im Nachhinein auf ihre Angemessenheit prüft – etwa im Vergleich mit „strukturell vergleichbaren Versorgungsunternehmen“. Hinzu kommt eine verpflichtende Preistransparenzplattform, auf der Wärmeversorger Preise, Tarifstrukturen und Strukturparameter veröffentlichen und mindestens einmal jährlich aktualisieren sollen. Damit sollen zugleich die EU-Transparenzanforderungen an Wärmenetze erfüllt werden.
Bei den Preisänderungsklauseln soll die bisherige gesetzliche Ausgestaltung grundsätzlich bestehen bleiben, aber um eine Variante ergänzt werden, die sich nicht an einem Kostenindex, sondern an den tatsächlichen Kosten ausrichtet. Ausdrücklich ausgeschlossen werden soll die Nutzung von Gas-Börsenindizes im sogenannten Marktelement. Für Streitfälle soll eine branchenspezifische Schlichtungsstelle im Verantwortungsbereich des Ministeriums entstehen, zuständig für Anschluss, Belieferung, Messung und Leistungsanpassung.
Welcher Bundesbehörde Preisaufsicht und Plattform zugewiesen werden, legen die Eckpunkte nicht fest. Auch ein Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren steht nicht in der Mitteilung.
Preisänderungsklauseln beschäftigen derzeit auch ein deutsches Gericht
Der Zeitpunkt ist bemerkenswert, weil die Preisbildung bei Fernwärme parallel ein Gericht beschäftigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband führt eine Sammelklage gegen die E.ON Energy Solutions GmbH, mit der er Preiserhöhungen bei Fernwärme angreift; nach Darstellung des Verbandes genügen „die Berechnungsformeln des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen“. Am 24. August verhandelte das Oberlandesgericht Hamm mündlich.
„Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung erkennen lassen, dass es die Preisänderungsklauseln von E.ON für unwirksam hält“, sagte Ronny Jahn vom Verbraucherzentrale Bundesverband nach der Verhandlung. Eine Entscheidung ist damit nicht gefallen; die Äußerung gibt die Einschätzung des Verbandes zum Verlauf der Verhandlung wieder. Eine öffentliche Stellungnahme von E.ON zu dem Verfahren war nicht auffindbar; eine eigene Anfrage der Redaktion lag bis zum Abend nicht vor. Betroffene aus Versorgungsgebieten in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Hessen können sich nach Angaben des Verbandes noch bis zum 14. September 2026 kostenlos in das Klageregister beim deutschen Bundesamt für Justiz eintragen.
Dass die Preisbildung bei Fernwärme als Problem gilt, ist nicht neu. Bereits im Juni 2023 forderten der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Deutsche Mieterbund vor einem Fernwärmegipfel gemeinsam eine regelmäßige Preiskontrolle. Der intransparente und monopolistische Fernwärmemarkt mache eine solche Kontrolle notwendig, erklärte damals Melanie Weber-Moritz vom Deutschen Mieterbund.
Rund 15 Prozent der Wohnungen hängen an einem Wärmenetz
Wie viele Haushalte die Neuregelung betrifft, lässt sich aus der amtlichen Statistik ablesen. Nach dem Zensus 2022 des Statistischen Bundesamtes werden 15 Prozent der Wohnungen in Deutschland mit Fernwärme beheizt. Gas kommt auf 56 Prozent, Öl auf 19 Prozent. Regional ist die Verteilung sehr ungleich: In Berlin sind es 43 Prozent, in Hamburg 35 Prozent, in ostdeutschen Regionen zwischen 22 und 34 Prozent.

Preislich stand Fernwärme zuletzt vergleichsweise ruhig da. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes zur Inflationsrate im Juli 2026 lag Fernwärme in Deutschland 1,2 Prozent unter dem Vorjahresmonat, Haushaltsenergie insgesamt 1,4 Prozent darunter. Strom war 5,3 Prozent günstiger, Erdgas 2,9 Prozent, leichtes Heizöl dagegen 34,7 Prozent teurer. Diese Werte beschreiben allerdings nur die Preisentwicklung des vergangenen Jahres und sagen nichts darüber, ob die zugrunde liegenden Klauseln rechtmäßig sind – das ist die Frage, die in Hamm verhandelt wird.
Zustimmung aus der Immobilienwirtschaft, eine Mahnung von den Erneuerbaren
Aus der Immobilienwirtschaft kam am Mittwochnachmittag Zustimmung. Die Bundesregierung schlage „mit der stärkeren Ausrichtung auf eine bezahlbare Wärmeversorgung, eine höhere Transparenz sowie einen verbesserten Verbraucherschutz den richtigen Weg ein“, erklärte Iris Schöberl, Präsidentin des Zentralen Immobilien Ausschusses, in einer Mitteilung des Verbandes um 15:01 Uhr. „Gerade bei einem natürlichen Monopol wie im Fernwärmenetz sind transparente Preise, nachvollziehbare Regeln und eine wirksame Kontrolle entscheidend, um Vertrauen zu stärken.“ Der Verband verlangt zugleich, die deutsche Bundesförderung für effiziente Wärmenetze auf jährlich 3,5 Milliarden Euro aufzustocken.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie meldete sich um 18:03 Uhr und verband seine Zustimmung mit einer Forderung. Die Eckpunkte verbesserten die Rahmenbedingungen und schüfen mehr Planungssicherheit, sagte Verbandspräsidentin Ursula Heinen-Esser laut Verbandsmitteilung. „Nun kommt es auf eine zügige, praxistaugliche und sozialverträgliche Umsetzung an, bei der die Interessen von Verbrauchern und Mietern gleichermaßen berücksichtigt werden.“ Nach ihren Angaben sollen 2030 in Deutschland 50 Prozent der jährlichen Nettowärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien stammen; derzeit liege der Anteil bei rund 30 Prozent.
Eine Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands oder des Deutschen Mieterbunds speziell zu den Eckpunkten vom Mittwoch war am Abend nicht auffindbar. Damit liegt zu dem Punkt, der Haushalte am unmittelbarsten betrifft – den 0,50 Euro je Quadratmeter –, bislang keine öffentliche Bewertung der Verbraucher- und Mieterseite vor.
Was als Nächstes ansteht
Der nächste belegbare Schritt ist der Gesetzentwurf. Das deutsche Wirtschaftsministerium kündigt an, die beiden Verordnungen „so schnell wie möglich“ in einem gemeinsamen Gesetzgebungsverfahren anzupassen und in das neue Wärmenetzgesetz zu überführen; ein Datum nennt es nicht. Für die Schlichtungsstelle kündigt das Ministerium einen „strukturierten Dialog mit den Stakeholdern“ an. Erst der Entwurf wird zeigen, ob es bei den 0,50 Euro je Quadratmeter bleibt, auf welchen Zeitraum sich der Betrag bezieht und ab welcher Investitionssumme er greifen soll.
Ein zweiter Termin steht dagegen fest: Am 14. September endet die Anmeldefrist im Klageregister zur Sammelklage gegen E.ON. Wie stark politische Entscheidungen inzwischen auf die Heizkosten deutscher Haushalte durchschlagen, zeigte zuletzt auch der beschlossene CO₂-Preiskorridor für 2027. Was das Heizen einer Wohnung konkret kostet, hat NETZ-TRENDS am Beispiel einer 60-Quadratmeter-Wohnung durchgerechnet.
Wohnen Sie in einer Wohnung mit Fernwärme – und wie hat sich Ihre Abrechnung in den vergangenen zwei Jahren entwickelt? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Pressemitteilung „Erleichterter Ausbau der Wärmenetze nimmt Fahrt auf – Bundeskabinett beschließt Eckpunkte zum Wärmenetzpaket“ vom 26. August 2026
- Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA): Pressemitteilung „ZIA-Präsidentin Iris Schöberl: Wärmenetzpaket bringt mehr Transparenz, mehr Verbraucherschutz und mehr Akzeptanz“ vom 26. August 2026, 15:01 Uhr
- Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE): Pressemitteilung „Wärmenetzpaket: BEE fordert praxistaugliche und sozialverträgliche Umsetzung“ vom 26. August 2026, 18:03 Uhr
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Pressemitteilung „Sammelklage: Letzte Chance für E.ON-Fernwärmekunden“ vom 25. August 2026
- Verbraucherzentrale Bundesverband und Deutscher Mieterbund: Pressemitteilung „Verbesserter Verbraucher- und Mieterschutz beim Fernwärme-Ausbau nötig“ vom 9. Juni 2023
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung zum Zensus 2022 „Drei Viertel aller Wohnungen mit Gas oder Öl beheizt“ vom 25. Juni 2024
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung „Inflationsrate im Juli 2026 bei +2,8 %“ vom 12. August 2026
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