Das Wichtigste in Kürze

  • Der SPIEGEL macht in Ausgabe 35 vom 21. August 2026 die Meinungsfreiheit zur Titelgeschichte – ein Thema, das in deutschen Leitmedien lange als Randthema behandelt wurde.
  • In Nordrhein-Westfalen stieg die Zahl der Ermittlungsverfahren nach Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs von 57 (2019) auf 1.218 (2024) – das 21-Fache in fünf Jahren.
  • Beim Institut für Demoskopie Allensbach sagten 1991 noch 78 Prozent, man könne in Deutschland frei seine Meinung sagen. Im Oktober 2025 waren es 46 Prozent, 44 Prozent hielten Vorsicht für besser.

Das Hamburger Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL hat in seiner Ausgabe 35 vom 21. August 2026 die Meinungsfreiheit auf den Titel gehoben – unter der Zeile „Warum die Meinungsfreiheit bedroht ist“, das Cover mit schwarzen Balken über den eigenen Schlagzeilen. Die Titelgeschichte stammt von Markus Verbeet, dazu kommen ein Interview des Mannheimer Politikwissenschaftlers Richard Traunmüller und ein Essay von Tobias Rapp über die „Grenzen des Sagbaren“.

Der Dank ist ernst gemeint, und er ist nicht selbstlos. Wer in den vergangenen zehn Jahren darauf hinwies, dass sich das Klima der öffentlichen Rede in Deutschland verändert hat, bekam in aller Regel zwei Antworten: Erstens, Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes gelte unverändert. Zweitens, wer sich beschwere, gehöre vermutlich zu denen, die etwas Anrüchiges sagen wollten. Beide Antworten treffen den Punkt nicht – und der SPIEGEL sagt das jetzt selbst.

Was das Magazin aufschreibt

Der Aufhänger der Titelgeschichte ist ein Fall aus Heilbronn. Nach Angaben des SPIEGEL hatte die dortige Polizei am 21. Oktober 2025 anlässlich eines Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz ein Drohnenverbot verhängt und dies auf Facebook mitgeteilt. Unter dem Beitrag kommentierte ein Mann sinngemäß, das werde man ja wohl noch sagen dürfen – verbunden mit dem Wort „Lackaffe“. Die Staatsanwaltschaft wertete das als Straftat nach Paragraf 188 StGB, dem 2021 erweiterten Beleidigungsschutz für Personen des politischen Lebens. Das Amtsgericht erließ laut SPIEGEL einen Strafbefehl über 30 Tagessätze; nach Einspruch wurde das Verfahren Ende Mai gegen eine Geldauflage von 100 Euro eingestellt. 38 Personen habe die Staatsanwaltschaft in dem Zusammenhang geprüft.

Das Magazin zeichnet nach, wie es dazu kam. Ausgangspunkt war der Fall der früheren Grünen-Abgeordneten Renate Künast, die 2019 vor dem Landgericht Berlin zunächst unterlag und erst nach drei Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe umfassend recht bekam. Es folgte der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Jahr 2019. 2021 verschärfte der deutsche Gesetzgeber unter der damaligen Bundesjustizministerin Christine Lambrecht das Beleidigungsstrafrecht und ergänzte Paragraf 188.

Die Leipziger Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven sagt dem SPIEGEL, der deutsche Staat sei „übers Ziel hinausgeschossen“; sie fordert, den Paragrafen abzuschaffen oder mindestens zu reformieren. Der frühere Bundesverfassungsrichter Ferdinand Kirchhof beschreibt in der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ eine „moralisierende Vorzensur unerwünschter Meinungen“. Und die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, kommt nach einer zwölftägigen Reise durch sechs deutsche Städte laut SPIEGEL zu dem Schluss, Deutschland stehe „an einem Scheideweg“.

Die Zahl, die den Befund härtet

Das eindrücklichste Belegstück steht nicht im SPIEGEL, sondern in einer Landtagsdrucksache aus Nordrhein-Westfalen. Auf eine parlamentarische Anfrage hin nannte die nordrhein-westfälische Landesregierung am 3. Juli 2025 die Zahl der Ermittlungsverfahren nach Paragraf 188 StGB in diesem einen Bundesland.

Jahr Ermittlungsverfahren nach § 188 StGB in NRW Faktor gegenüber 2019
2019 57 1,0×
2020 135 2,4×
2021 199 3,5×
2022 226 4,0×
2023 260 4,6×
2024 1.218 21,4×
Quelle: Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 18/14588 vom 3. Juli 2025, Antwort der Landesregierung. Angaben nur für Nordrhein-Westfalen.

Ein Anstieg auf das 21-Fache in fünf Jahren, in einem einzigen deutschen Bundesland, bei einem Straftatbestand, dessen Anwendung im Einzelfall stets eine Abwägung verlangt. Eine belastbare bundesweite Statistik zu Paragraf 188 liegt bislang nicht vor; im Bundestag kursierende Zahlen stammen aus einem Fraktionsantrag und sind nicht amtlich belegt. NETZ-TRENDS hat deshalb auf ihre Verwendung verzichtet.

Drei Erhebungen, ein Trend

Beim Institut für Demoskopie Allensbach läuft seit Jahrzehnten dieselbe Frage: Kann man in Deutschland seine politische Meinung frei sagen, oder ist es besser, vorsichtig zu sein? 1991 antworteten 78 Prozent mit „frei sagen“ und 16 Prozent mit „lieber vorsichtig“. In der Erhebung im Auftrag der „FAZ“ vom 26. September bis 10. Oktober 2025 (1.044 Befragte, persönlich-mündlich) standen sich 46 und 44 Prozent nahezu gleichauf gegenüber.

Liniendiagramm: Anteil der Befragten in Deutschland, die ihre politische Meinung frei sagen können, sinkt von 78 Prozent 1991 auf 46 Prozent im Oktober 2025, während der Anteil der Vorsichtigen von 16 auf 44 Prozent steigt
Die Kurven haben sich gekreuzt: 1991 hielten 16 Prozent der Befragten in Deutschland Vorsicht für angebracht, im Oktober 2025 waren es 44 Prozent. Grafik: NETZ-TRENDS. Quelle: Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der „FAZ“.
Erhebung Gemessene Größe Wert
Allensbach für „FAZ“, Oktober 2025 hält Vorsicht beim Äußern der politischen Meinung für besser 44 %
dimap für die Friedrich-Naumann-Stiftung, Oktober 2025 hat negative Konsequenzen einer Meinungsäußerung erlebt 51 %
German Internet Panel, Universität Mannheim, Januar 2026 fühlt sich eher unfrei, öffentlich zu sagen, was er denkt 29 %
German Internet Panel, Universität Mannheim, Januar 2026 fühlt sich auch im privaten Bereich eher unfrei 13 %
Quellen: Institut für Demoskopie Allensbach (n = 1.044); dimap im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung; παρρησία Politics Lab der Universität Mannheim, German Internet Panel Welle 81 (n = 4.153). Alle Angaben beziehen sich auf Deutschland.

Die methodisch stärkste dieser Erhebungen ist die des German Internet Panel unter Leitung von Richard Traunmüller: offline rekrutierte Zufallsstichprobe, Panel über drei Wellen, 4.153 Befragte im Januar 2026, Schätzunsicherheit rund 1,7 Prozentpunkte. Und sie liefert den Satz, an dem sich die ganze Debatte entscheidet: Das Empfinden mangelnder Meinungsfreiheit hängt messbar mit tatsächlich erlebten Sanktionen zusammen – es lasse sich, so die Mannheimer Studie, „nicht als ‚bloßes Gefühl‘ abqualifizieren“.

Das Strafrecht ist die Spitze, nicht der Anfang

Hier setzt die Einordnung an, die im SPIEGEL nur angedeutet wird. Paragraf 188 ist ein staatliches Instrument, aber er beschreibt nicht den Ursprung der Entwicklung. Der liegt früher – und er liegt, das legen mehrere Datensätze nahe, in erheblichem Maß im linken und linksliberalen Milieu, dort, wo über zwei Jahrzehnte hinweg Sprachregeln, Ausladungen, Boykottaufrufe und Verhaltenskodizes zum akzeptierten Mittel der Auseinandersetzung wurden.

Die längste Zeitreihe dazu führt die US-Organisation FIRE (Foundation for Individual Rights and Expression). Ihre Datenbank „Scholars Under Fire“ zählt für die Jahre 2000 bis 2022 insgesamt 1.080 Versuche, Wissenschaftler für Äußerungen zu sanktionieren. Davon gingen 560 (52 Prozent) von links aus, 442 (41 Prozent) von rechts, 78 (7 Prozent) waren nicht zuzuordnen. 225 dieser Versuche endeten mit einer Entlassung.

In Deutschland liefert das German Internet Panel das Gegenstück auf der Ebene des Alltags. Nach den Mannheimer Daten berichten 29 Prozent der Wählerschaft der Linken und 22 Prozent der Wählerschaft der Grünen davon, andere Menschen für deren Äußerungen selbst sanktioniert zu haben – der höchste Wert im Parteienvergleich. Spiegelbildlich fühlen sich 73 Prozent der AfD-Anhängerschaft öffentlich unfrei, bei den Grünen sind es 9 Prozent. Und rund 10 Prozent aller Befragten geben an, im vergangenen Jahr für eine Meinungsäußerung als „rechts“ oder „extrem“ bezeichnet worden zu sein. Hochgerechnet auf die 61,9 Millionen Menschen zwischen 16 und 75 Jahren in Deutschland entspricht das nach Angaben der Mannheimer Forschenden 5,5 bis 8,0 Millionen Personen pro Jahr.

Dazu kommen die Vorgänge, die keine Statistik erfasst, weil sie Einzelfälle sind – aber Einzelfälle mit Signalwirkung. Der SPIEGEL nennt die Absage einer Podiumsdiskussion mit dem US-Investor Peter Thiel bei den Wiener Festwochen in Österreich: Der Intendant Milo Rau hatte eingeladen, zahlreiche Künstler kündigten Boykott an, ein eigens befragtes Beratungsgremium riet zur Durchführung – abgesagt wurde trotzdem. Rau selbst beschreibt das Ergebnis dem Magazin so: „Wir sitzen debattierend in unseren Theatern, Feuilletonredaktionen und Universitäten, während im Internet und in der Wirklichkeit der Faschismus längst gesiegt hat.“

Was die Daten nicht hergeben

Eine Studie, die Einschränkungen der Meinungsfreiheit weltweit sauber nach der Links-Rechts-Achse von Regierungen quantifiziert, existiert nicht. Die belastbarste Untersuchung dazu – ein V-Dem-Arbeitspapier auf Basis von 47 Ländern und 289 Amtszeiten – verortet den Effekt beim Populismus, nicht bei der Ideologie; die ideologischen Unterschiede erreichen keine statistische Signifikanz.

Auch bei FIRE hat sich die Richtung gedreht: 2025 zählte die Organisation mit 309 Sanktionsversuchen gegen Wissenschaftler ein Rekordjahr, gegenüber 80 im Vorjahr – und diese gingen nach FIRE-Angaben überwiegend von rechts und dabei fast durchweg vom Staat selbst aus.

Richard Traunmüller sagt dem SPIEGEL entsprechend, es gebe „in keinem politischen Lager die ganz großen Champions der Meinungsfreiheit“. Wer die Debatte gewinnen will, indem er sie zu einer Schuldfrage macht, hat sie bereits verloren.

Der Streit um das Neutralitätsgebot an deutschen Schulen

Ein Beispiel dafür, wie schnell aus einem Befund eine Zuschreibung wird, liefert die Robert Bosch Stiftung in Stuttgart. Ihr Deutsches Schulbarometer vom 23. Juni 2026 – erhoben von forsa zwischen dem 11. November und 2. Dezember 2025 unter 1.547 Lehrkräften – enthält erstmals Fragen zum sogenannten Neutralitätsgebot.

Die Zahlen: 18 Prozent der befragten Lehrkräfte fühlen sich durch das Neutralitätsgebot im beruflichen Handeln verunsichert, an beruflichen Schulen 25 Prozent, in Ostdeutschland 27 Prozent. 27 Prozent meinen, sie dürften ihre eigene Meinung zu politischen oder gesellschaftlichen Fragen im Unterricht grundsätzlich nicht äußern – was rechtlich so nicht zutrifft. Gleichzeitig lehnen 92 Prozent die Aussage ab, sie dürften im Unterricht keine politischen Themen ansprechen.

Im Forschungsbericht steht auf Seite 29 der Satz, um den es geht: Die Verunsicherung werde „mithilfe von Dienstaufsichtsbeschwerden, Kleinen Anfragen und Forderungen nach ‚Neutralität‘ von Akteur:innen der extremen Rechten verstärkt“. Belegt wird die zugrunde liegende Rechtsauffassung – ein Neutralitätsgebot bestehe gar nicht – mit drei Quellen: einem Beitrag im Verfassungsblog, einer Präsentation für die Friedrich-Ebert-Stiftung und einem Fachaufsatz. Eine höchstrichterliche deutsche Entscheidung ist nicht darunter.

Zwei Dinge sind daran bemerkenswert. Erstens wird die im SPIEGEL und in Verbandsmeldungen kursierende Formulierung „aus rechten Kreisen“ von der Stiftung selbst nicht verwendet; sie schreibt „Akteur:innen der extremen Rechten“. Zweitens weist die Studie nach Durchsicht des veröffentlichten Fragebogens keinen eigenen Datensatz aus, der die Zuschreibung quantitativ stützt: Die befragten Lehrkräfte wurden nicht danach gefragt, von welcher Seite sie den Druck wahrnehmen.

Der globale Rahmen: Der Trend ist echt, das Lager ist nicht eindeutig

Der SPIEGEL blickt fast ausschließlich auf Deutschland. Der internationale Befund macht die Sache nicht kleiner, aber komplizierter. Nach dem Democracy Report 2026 des schwedischen V-Dem-Instituts ist die staatliche Medienzensur mit Verschlechterungen in 44 Ländern der weltweit am häufigsten zurückgehende Demokratieindikator überhaupt; direkt dahinter folgt die Freiheit akademischer und kultureller Äußerung mit 41 Ländern. Freedom House registriert für 2025 das 20. Rückgangsjahr in Folge, mit Verschlechterungen in 54 und Verbesserungen in 35 Staaten.

Beide politischen Lager stellen dabei Beispiele. Im linksregierten Nicaragua wurde nach Freedom-House-Angaben seit 2018 mehr als 5.670 Nichtregierungsorganisationen die Rechtsfähigkeit entzogen; in Venezuela wurden in 20 Jahren rund 405 Medien geschlossen. Auf der anderen Seite kontrolliert in Ungarn die regierungsnahe KESMA-Stiftung nach Angaben von Reporter ohne Grenzen rund 500 Medien, und die Vereinigten Staaten stürzten im Liberal Democracy Index von V-Dem binnen eines Jahres von Rang 20 auf Rang 51 von 179 – der stärkste je gemessene Einbruch für dieses Land. Deutschland liegt in der RSF-Rangliste der Pressefreiheit 2026 auf Platz 14 mit 82,17 Punkten, nach Rang 11 im Vorjahr.

Und die Rolle der Zivilgesellschaft?

Ein Punkt, der in der Debatte regelmäßig überzeichnet wird, verdient eine nüchterne Zahl. Unter dem Digital Services Act der EU sind inzwischen rund 70 Organisationen als „Trusted Flagger“ anerkannt, in Deutschland vier: die Meldestelle REspect!, der Bundesverband Onlinehandel, HateAid und der Verbraucherzentrale Bundesverband. Nach Angaben der EU-Kommission entfielen im zweiten Halbjahr 2025 im Schnitt rund 800 Meldungen pro Monat EU-weit auf diese Stellen – etwa 0,1 Prozent aller Meldungen an sehr große Plattformen. Wer darin den Hebel der Meinungslenkung vermutet, überschätzt das Instrument erheblich.

Das heißt nicht, dass der Vorgang folgenlos wäre. Das US-Außenministerium verhängte am 23. Dezember 2025 Einreisebeschränkungen gegen fünf Personen aus Europa, darunter zwei Verantwortliche der deutschen Organisation HateAid – wegen angeblicher Beteiligung an einem „Zensur-Komplex“. Dagegen läuft seit März 2026 eine Klage vor einem US-Gericht. Meinungsfreiheit ist längst auch ein außenpolitischer Konfliktgegenstand.

Was bleibt

Der SPIEGEL-Titel wird die Debatte nicht entscheiden, aber er verschiebt ihre Zuständigkeit. Solange die Frage nach dem Zustand der öffentlichen Rede als Reklamation eines politischen Randes galt, musste sie niemand beantworten. Jetzt steht sie in dem Magazin, das jahrzehntelang die Tagesordnung der deutschen Publizistik mitbestimmt hat.

Zu klären bleibt genug. Der deutsche Bundestag hat sich am 11. Juni 2026 erstmals mit einem Antrag zur Streichung von Paragraf 188 StGB befasst. Eine amtliche bundesweite Statistik zu diesem Paragrafen fehlt weiterhin. Und die Frage, wer in Deutschland eigentlich wen zum Schweigen bringt, ist empirisch schlechter erforscht, als es der Lautstärke der Auseinandersetzung entspricht. Genau da müsste die nächste Recherche ansetzen – nicht bei der Schuldzuweisung, sondern bei den Daten.

Wie erleben Sie das Klima der öffentlichen Rede – in Deutschland, Österreich oder der Schweiz? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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