Die Deutsche Bahn stattet ihr Personal an Bahnhöfen mit Körperkameras aus. Nach einer Mitteilung des Konzerns vom Donnerstagmorgen bekommen 2.700 Beschäftigte im Bahnhofsservice und in der Stationsbetreuung die Möglichkeit, eine Bodycam zu tragen. Die ersten Geräte sind den Angaben zufolge unter anderem in den Hauptbahnhöfen Frankfurt am Main und Bielefeld im Einsatz.

Neu daran ist der Kreis der Ausgestatteten: An Bahnhöfen trugen solche Kameras bislang vor allem Kräfte von DB Sicherheit. Jetzt erhalten sie auch Beschäftigte, deren Aufgabe Auskunft und Betreuung ist.

Die Bahn begründet den Schritt mit Übergriffszahlen aus dem ersten Halbjahr 2026. Danach wurden Servicemitarbeitende in Bahnhöfen 50-mal angegriffen, Sicherheitskräfte rund 300-mal. In Regionalzügen zählte der Konzern 989 Angriffe auf Beschäftigte, darunter 781 Fälle einfacher und 185 Fälle versuchter Körperverletzung; 22 Menschen wurden Opfer schwerer Körperverletzung. Zu Jahresbeginn war ein Zugbegleiter bei einer Fahrkartenkontrolle getötet worden. An 50 Bahnhöfen können Mitarbeitende zudem über einen Hilferufknopf, den sogenannten Prio-Ruf, Unterstützung anfordern.

Katja Hüske, Vorständin Personenbahnhöfe der DB InfraGO AG, bezeichnet die Kamera in der Mitteilung als „Teil der persönlichen Schutzausrüstung“. Nach dem Alkoholkonsumverbot an den Bahnhöfen sei sie ein weiterer Baustein des Sicherheitskonzepts.

Das Tragen ist nach Konzernangaben freiwillig, eine Schulung dagegen verpflichtend – zu Einsatzbedingungen, Rechtsgrundlagen, Kennzeichnungspflichten und Bedienung der Geräte.

Was in der Mitteilung nicht steht

Aufgenommen werden mit einer Bodycam nicht nur Angreifer, sondern alle, die im Bild sind: Reisende, Begleitpersonen, Umstehende. Zu dieser Seite des Vorgangs enthält die Pressemitteilung keine Angabe. Weder Rechtsgrundlage noch Speicherdauer noch die Frage, woran Fahrgäste erkennen sollen, dass eine Kamera läuft, kommen darin vor.

Veröffentlicht hat die Bahn diese Angaben an anderer Stelle. Der Datenschutzhinweis Bodycam auf bahnhof.de weist die DB InfraGO AG als Verantwortliche aus, nennt als Rechtsgrundlage Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung – das berechtigte Interesse – und eine Speicherdauer von 72 Stunden im Ereignisfall. Weitergegeben werden die Daten demnach anlassbezogen an Ermittlungsbehörden, insbesondere an die Bundespolizei. Das Dokument trägt den Stand 27. März 2025. Wie Fahrgäste im Moment der Aufnahme davon erfahren, steht dort nicht.

Für den Fernverkehr ist der Konzern ausführlicher. Auf seiner Informationsseite zu Bodycams heißt es, die Kamera werde nur in Konflikt- oder Eskalationssituationen eingeschaltet, das Zugpersonal kündige die Aufnahme vorher deutlich an, die Aufnahmen würden nach 72 Stunden automatisch gelöscht, und Ton werde derzeit nicht aufgezeichnet. Ob im Bahnhofsservice ebenso verfahren wird, geht aus den veröffentlichten Unterlagen nicht hervor.

Diese Frage hat seit Kurzem mehr Gewicht. Der Europäische Gerichtshof entschied am 18. Dezember 2025 in der Rechtssache C-422/24, dass bei Bodycam-Aufnahmen die Informationspflicht nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung greift – jene Variante also, die gilt, wenn Daten bei der betroffenen Person selbst erhoben werden. Ausgangspunkt war ein Bußgeld der schwedischen Datenschutzbehörde gegen das Stockholmer Nahverkehrsunternehmen AB Storstockholms Lokaltrafik, dessen Fahrkartenkontrolleure Körperkameras einsetzten. Nach der Pressemitteilung des Gerichts müssen betroffene Fahrgäste die wesentlichen Angaben unmittelbar erhalten; sie können auf einem Hinweisschild stehen, weitere Informationen an leicht zugänglicher Stelle.

Gemessen daran wirkt das Verfahren der Bahn im Fernverkehr eher zurückhaltend: Aktivierung nur in eskalierenden Situationen, Ansage vorab, kurze Löschfrist, kein Ton. Für das dritte Quartal 2026 kündigt der Konzern allerdings an, Tonaufzeichnungen zu erproben. Das wäre eine Ausweitung, die den Eingriff spürbar vergrößert – ob sie später auch an den Bahnhöfen kommt, beantwortet die Mitteilung nicht.

Fühlen Sie sich sicherer, wenn Bahnhofspersonal Bodycams trägt – oder überwiegt das Unbehagen, dabei selbst gefilmt zu werden? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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