Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschlossen. Der Entwurf hält den nationalen CO2-Preis auch im Jahr 2027 in demselben Rahmen, der bereits 2026 gilt: mindestens 55 Euro, höchstens 65 Euro je Tonne. Ohne diese Novelle wäre für 2027 ein anderer Mechanismus in Kraft getreten.
Der Beschluss fiel in der 55. Kabinettssitzung und stand auf der sogenannten TOP-1-Liste – der Liste jener Punkte, die ohne Aussprache verabschiedet werden. Aus derselben Sitzung stammt auch die Reform des Nachrichtendienstrechts, über die NETZ-TRENDS gesondert berichtet hat.
Für Haushalte bedeutet die Entscheidung zunächst: 2027 kommt keine neue Preisstufe hinzu. Sie bedeutet aber auch keine Rückkehr auf ein niedrigeres Niveau. Und sie sagt nichts darüber, wo innerhalb des Korridors der Preis tatsächlich landet – dazu liefert das laufende Jahr allerdings eine sehr eindeutige Antwort.
Was genau beschlossen wurde
Die Kabinettsfassung des Gesetzentwurfs datiert vom 4. August 2026. Kern ist eine Änderung in § 10 Absatz 2 Satz 4 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG): Der dort für 2026 festgeschriebene Preiskorridor – Mindestpreis 55 Euro, Höchstpreis 65 Euro je Emissionszertifikat – wird auf das Jahr 2027 erstreckt.
Das Bundesumweltministerium verweist in der Begründung auf einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom 12. Mai 2026. Ziel sei, die CO2-Bepreisung im nationalen Brennstoffemissionshandel „im kommenden Jahr stabil zu halten“ und in der angespannten Lage auf den Energie- und Rohstoffmärkten Planungssicherheit zu schaffen.
Der nationale Emissionshandel, kurz nEHS, betrifft Brennstoffe, die nicht bereits vom europäischen Emissionshandel erfasst sind: Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas und Flüssiggas. Verpflichtet sind nicht die Verbraucher, sondern die Unternehmen, die diese Brennstoffe in Verkehr bringen. Der Preis erreicht Haushalte also indirekt – über den Literpreis an der Tankstelle und den Arbeitspreis in der Gas- oder Heizölrechnung.
Warum die Novelle überhaupt nötig ist
Das BEHG in seiner geltenden Fassung war darauf angelegt, 2027 in den europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr überzugehen – den EU-ETS 2. Der Start dieses Systems ist inzwischen auf 2028 verschoben. Damit entstand für 2027 eine Lücke: Das nationale System sollte auslaufen, das europäische aber noch nicht greifen.
Der Gesetzentwurf schließt diese Lücke, indem er das nationale System um ein Jahr verlängert. Neben § 10 ändert er dafür die Sanktionsvorschrift in § 21 und die Übergangsregelung in § 24. § 23, der einen Erfahrungsbericht vorsah, entfällt. Ab 2028 sollen die Pflichten nach dem BEHG entfallen, weil dann der EU-ETS 2 greift.
Der Korridor ist keine Spanne, sondern ein Deckel
Bis einschließlich 2025 galt im nEHS ein staatlich festgesetzter Festpreis: 25 Euro je Tonne im Jahr 2021, 30 Euro 2022 und 2023, 45 Euro 2024 und 55 Euro 2025. Seit 2026 werden die Zertifikate versteigert – wöchentlich mittwochs an der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig. Die Gesamtversteigerungsmenge für 2026 beziffert die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) auf 192.085.240 nationale Emissionszertifikate, die reguläre Menge je Termin auf rund 10,67 Millionen Stück.
Die von der EEX veröffentlichten Auktionsergebnisse lassen an einem Punkt keinen Interpretationsspielraum: An allen sieben Terminen zwischen dem 1. Juli und dem 12. August 2026 lag der Zuschlagspreis bei exakt 65,00 Euro. An keinem einzigen Termin hat sich ein Preis innerhalb des Korridors gebildet.
| Termin | Zuschlag | Zugeteilt | Gebote | Zuteilungsquote | Bieter |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Juli 2026 | 65,00 € | 21,34 Mio. | 291,7 Mio. | 7,3 % | 101 |
| 8. Juli 2026 | 65,00 € | 21,34 Mio. | 358,3 Mio. | 6,0 % | 106 |
| 15. Juli 2026 | 65,00 € | 21,34 Mio. | 411,3 Mio. | 5,2 % | 106 |
| 22. Juli 2026 | 65,00 € | 21,34 Mio. | 460,8 Mio. | 4,6 % | 108 |
| 29. Juli 2026 | 65,00 € | 21,34 Mio. | 515,9 Mio. | 4,1 % | 110 |
| 5. August 2026 | 65,00 € | 21,34 Mio. | 535,0 Mio. | 4,0 % | 111 |
| 12. August 2026 | 65,00 € | 21,34 Mio. | 546,1 Mio. | 3,9 % | 115 |
Weil der Zuschlag jedes Mal die Obergrenze erreichte, kam jedes Mal die sogenannte 65-Euro-Regel nach § 12 Absatz 4 der Brennstoffemissionshandelsverordnung zur Anwendung: Die zugeteilte Menge wurde auf rund 21,34 Millionen Zertifikate verdoppelt. Das reichte nicht annähernd. Die Nachfrage wuchs schneller als die Zuteilung: Am ersten Termin standen Geboten über 291,7 Millionen Zertifikate gut 21,3 Millionen zugeteilte gegenüber, eine Quote von 7,3 Prozent. Am 12. August waren es 546,1 Millionen Gebote bei unveränderter Zuteilung – 3,9 Prozent. Die Zahl der Bieter stieg von 101 auf 115.
Die sieben bisherigen Auktionen haben zusammen rund 9,71 Milliarden Euro erlöst.
Für den Kalender hat die Regel eine Nebenwirkung: Weil die verdoppelten Zuteilungen die Gesamtmenge doppelt so schnell aufzehren, fallen Termine am Ende weg. Nach dem 12. August verblieben laut EEX noch 42,69 Millionen Zertifikate, also rechnerisch vier reguläre Termine. Die Börse hatte angekündigt, dass bei vollumfänglicher Anwendung der 65-Euro-Regel von Beginn an der letzte Versteigerungstermin auf den 9. September 2026 fiele. Genau dieser Fall ist eingetreten – ursprünglich reichte der Kalender bis in den Oktober.
Der 12. August war zugleich der letzte Termin mit verdoppelter Menge. Die Regel greift nur, solange die Restmenge vor einem Termin mindestens ein Drittel der Gesamtversteigerungsmenge beträgt. Diese Schwelle liegt bei rund 64,03 Millionen Zertifikaten – die Restmenge lag vor dem Termin am 12. August nur noch gut 7.500 Zertifikate darüber.
Damit ist die Frage, wo sich innerhalb des Korridors ein Preis bildet, für 2026 beantwortet: gar nicht. Der Mindestpreis von 55 Euro hat bislang keine praktische Bedeutung. Preisbildend ist allein die Obergrenze. Genau diese Konstellation schreibt der Kabinettsbeschluss für ein weiteres Jahr fort. „Stabil“ heißt in diesem Fall: stabil an der oberen Kante.
Was das in Cent bedeutet
Die DEHSt hat vorgerechnet, wie sich die Spanne zwischen Mindest- und Höchstpreis auf Endpreise auswirkt. Bezugspunkt ist ein CO2-Preis von 55 Euro je Tonne, also das Niveau von 2025 und zugleich der Mindestpreis des Korridors.

Bei 65 Euro liegt der Aufschlag gegenüber 55 Euro demnach bei 2,8 Cent je Liter Benzin, 3,2 Cent je Liter Diesel oder leichtem Heizöl und 0,22 Cent je Kilowattstunde Erdgas. Für einen 50-Liter-Tank sind das rund 1,40 Euro, für 15.000 Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr rund 33 Euro – jeweils bezogen allein auf diese Differenz, nicht auf den gesamten CO2-Anteil im Preis.
Weil sämtliche Auktionen bei 65 Euro schlossen, ist das nicht der obere Rand einer Spanne, sondern der tatsächlich gezahlte Preis.
Reicht die versteigerte Menge nicht aus, sieht das Verfahren für 2026 anschließend einen Verkauf zum Festpreis von 68 Euro vor. Dieser Wert entspricht 3,7 Cent je Liter Benzin und 4,1 Cent je Liter Diesel oder Heizöl gegenüber der 55-Euro-Basis.
Das sind, gemessen an den Schwankungen des Rohölpreises, keine dramatischen Beträge. Sie sind aber dauerhaft, planbar und in jeder Rechnung enthalten – anders als Marktbewegungen, die auch wieder zurücklaufen können.
Wo der CO2-Preis im Juli sichtbar war – und wo nicht
Wie stark der CO2-Preis in der Verbraucherstatistik durchschlägt, lässt sich an den jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes ablesen. Die Behörde bestätigte am 12. August die Inflationsrate für Juli 2026 mit 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, nach 2,3 Prozent im Juni. Energie insgesamt verteuerte sich um 8,3 Prozent.

Innerhalb der Energieträger klafft die Entwicklung weit auseinander. Leichtes Heizöl kostete 34,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, Kraftstoffe 23,0 Prozent. Auf der anderen Seite wurde Strom um 5,3 Prozent billiger, Erdgas um 2,9 Prozent und Fernwärme um 1,2 Prozent. Haushaltsenergie insgesamt lag um 1,4 Prozent unter dem Vorjahreswert.
Bemerkenswert ist, was Destatis als Ursachen nennt – und was nicht. Die Behörde führt den Sprung bei den Kraftstoffen auf die Entwicklung am Rohölmarkt infolge des anhaltenden Iran-Krieges und auf das Ende der befristeten Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe zum 30. Juni 2026 zurück. Gegenüber dem Vormonat stiegen die Kraftstoffpreise um 11,2 Prozent, Diesel um 12,6 Prozent, Super um 11,0 Prozent. Der CO2-Preis wird in der Mitteilung nicht als Treiber genannt.
Destatis-Präsidentin Ruth Brand wird mit den Worten zitiert, die Energiepreise hätten sich „weiterhin überdurchschnittlich“ verteuert und seien „somit zentraler Preistreiber“ geblieben. Gemeint ist der Energieblock insgesamt, nicht die CO2-Komponente im Besonderen.
Das ist die nüchterne Einordnung: Der nationale CO2-Preis ist ein fester, aber vergleichsweise kleiner Baustein im Endpreis. Wer im Juli mehr fürs Tanken bezahlt hat, hat das überwiegend anderen Faktoren zu verdanken. Wer über Jahre hinweg auf die Heizkostenabrechnung schaut, sieht ihn dagegen als stetig wachsende Position – wie unterschiedlich sich das je nach Heizungsart auswirkt, hat NETZ-TRENDS am Beispiel einer 60-Quadratmeter-Wohnung vorgerechnet. Für Autofahrer wiederum ist der CO2-Aufschlag nur eine von vielen Kostenpositionen – der Langzeitvergleich verschiedener Fahrzeuge zeigt, wie klein der Kraftstoffanteil an den Gesamtkosten häufig ausfällt.
Was der Entwurf sonst noch regelt
Neben dem Preiskorridor enthält der Gesetzentwurf mehrere technische Festlegungen für den Übergang. Der Zusatzbedarf für 2026 wird auf 40 Millionen Emissionszertifikate festgesetzt. Für 2027 nennt der Entwurf einen Preis von 73 Euro je Zertifikat für Überschussmengen und von 75 Euro für Nachkaufmengen, die bis zum 31. August 2028 erworben werden können; die Nachkaufoption ist auf zehn Prozent des im Vorjahr erworbenen Volumens begrenzt.
Beim Erfüllungsaufwand rechnet der Entwurf ab 2028 mit Entlastungen: rund 794.000 Euro weniger für die Wirtschaft und rund 2,18 Millionen Euro weniger für die Verwaltung, weil eine Kompensation für Doppelbilanzierung entfällt.
Für Bürgerinnen und Bürger weist der Entwurf keinen Erfüllungsaufwand aus. Er richte sich „ausschließlich an die Wirtschaft und die Verwaltung“. Zugleich hält er fest, dass es durch den Brennstoffemissionshandel „mittelbar zu Veränderungen von Einzelpreisen“ komme. Beides ist juristisch korrekt und beschreibt doch zwei verschiedene Dinge: Erfüllungsaufwand meint Bürokratiekosten, nicht die Belastung durch den Preis selbst. Wer die Wirkung auf Haushaltsbudgets sucht, findet sie in diesem Gesetzentwurf nicht beziffert.
Wie es weitergeht
Als Gesetzentwurf der Bundesregierung geht die Novelle zunächst in den ersten Durchgang beim Bundesrat, bevor sie im Bundestag beraten wird. Der Bundestag hat nach der Sommerpause Sitzungswochen vom 7. bis 11. September und vom 21. bis 25. September 2026. Der nächste Plenartermin des Bundesrates ist der 25. September 2026; der Entwurf der Tagesordnung erscheint nach Angaben des Bundesrates am 8. September. Ob die BEHG-Novelle dort aufgerufen wird, stand am Donnerstag noch nicht fest.
Zeitlich besteht Druck: Die Regelung muss stehen, bevor am 1. Januar 2027 die nächste Handelsperiode beginnt. Bis dahin bleibt offen, ob der Korridor unverändert durch das Verfahren geht. Änderungen an Preisgrenzen im parlamentarischen Verfahren wären nicht ohne Vorbild.
Rechnen Sie für 2027 mit spürbar höheren Heiz- oder Tankkosten – oder fällt der CO2-Preis in Ihrer Abrechnung kaum ins Gewicht? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Bundesregierung: Ergebnisse der 55. Kabinettssitzung vom 12. August 2026
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Verfahrensseite zum Dritten Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes sowie Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF, Kabinettsfassung vom 4. August 2026)
- European Energy Exchange (EEX): Marktdatenbericht zu den nEHS-Versteigerungen (CSV, abgerufen am 14. August 2026) sowie Informationsseite zum nationalen Emissionshandelssystem
- Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt: Verkauf und Versteigerung im nationalen Emissionshandel und FAQ zur Versteigerungsphase ab 2026 und ihren Auswirkungen auf Verbraucherpreise
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 283 vom 12. August 2026 zur Inflationsrate im Juli 2026
- Deutscher Bundestag: Sitzungswochen 2026; Bundesrat: Termine der Plenarsitzungen
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