:_*/ Babylonien zu Ende Ein Sieg gegen Gender-Fanatismus: Bundesländer setzen auf traditionelle Sprache

In den letzten Jahren hat sich in Deutschland eine Diskussion über die Verwendung geschlechtergerechter Sprache entwickelt. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob und wie in der Sprache auf die Vielfalt von Geschlechtsidentitäten und -ausdrücken Rücksicht genommen werden sollte. Eine der diskutierten Möglichkeiten ist die Verwendung von Gendersternchen, Doppelpunkten oder Unterstrichen, um männliche und weibliche Formen in einer Wortform zusammenzufassen. Diese Schreibweisen werden auch als “Gender-Gap” oder “Gender-Doppelpunkt” bezeichnet.

Am Ende führte der Gender-Irrsinn zu Babylonien. Jetzt handelt der Gesetzgeber, die Gesetzgeberin. Unser NETZ-TRENDS.de KI-Bild zum Thema entstand mit dem Bing Image Creator.

Sachsen hat sein bereits bestehendes Verbot, Genderzeichen zu benutzen, ausgeweitet. Dies gilt neuerdings nämlich auch für den Schriftverkehr mit Vertragspartnern. Das Land Sachsen bezog sich in seiner Begründung auf ein Schreiben des Rats für Deutsche Rechtschreibung aus dem Jahr 2021.

Gesetzliche Verbote: Sachsen führt den Weg

Damals hatte der Rat das Verwenden von Sonderzeichen im Wortinneren nicht empfohlen. Nun hat sich der Rat bei seiner Tagung in Eupen, Hauptort der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, erneut des Themas angenommen. Das Ergebnis: Die Empfehlung von 2021 gilt nach wie vor.

Schulen und Universitäten: Ein Ende der Verwirrung

Das sächsische Kultusministerium verbannt das Gendern: Weder an den Schulen noch in der Kommunikation der Bildungsbehörden darf die feministisch-radikale Schreibweise mit irrwitzigen Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder was sonst noch aus den Schöpfern von Babylonien so an irrwitzigen Vorschlägen kam und als angeblich einziger Weg hin zu einer "geschlechtsneutrale Sprache" verkauft wurde, nun verwendet werden. In der Schule gibt es beim Verwenden von Gendersternchen, Doppelpunkt und Co. Punktabzug.

Grund: Es gibt bereits seit Jahrhunderten genug Möglichkeiten mit der deutschen Sprache zu gendern - eben traditionell unter Nennung beider Wortstämme, dem Femininum und Maskulinum oder nur dem Neutrum (Mitarbeiterschaft, Aktionärsschaft etc.). Völlige Gaga-Spinner der Gender-Babylon-Fraktion wollten zuletzt sogar Wörter verbieten wie Schraubendreher. Grund: Das sei zu Maskulin, die Werkzeuge müssten künftig auch geschlechtsneutral formuliert werden in Schraubendreher:in oder Hammer:in. Obi müsse also seine Beschriftungen ändern. Auch Obi sei ein kritischer Name, da es eindeutlich ein männlicher Name sei.

Die Gender-Babylon-Frakton wollte zuletzt "Schraubendreher" verbieten - grund: Es müsse "Schraubendreher:in" bei Obi heißen

Auch in Schleswig-Holstein wird den Schülern das Gendern mit Zeichen als Fehler und bei Wiederholung als Folgefehler angekreidet. Bereits 2021 hatte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) einen Erlass an die Schulen herausgegeben. Auch sie hatte sich auf das Amtliche Regelwerk berufen, in dem das Gendern so nicht vorgesehen ist. Deshalb hält sie das Gendern in der Schule für falsch.

In Sachsen-Anhalt ist es ebenfalls verboten, Zeichen wie das Gendersternchen in der Schule zu benutzen. Dies könne laut dem Ministerium für Bildung mit bis zu zwei Punkten Abzug bestraft werden. In der Verwaltung gelte seit 1992 die Nennung der weiblichen und der männlichen Form. Aus dem Ministerium für Bildung hieß es, man bemühe sich aber auch um geschlechtsneutrale Begriffe, die alle mit einschließen.

Kretschmann gegen Gendern an der Schule

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hält nichts vom Gendern im Klassenzimmer. “Die Schulen müssen sich an das halten, was der Rat für deutsche Rechtschreibung vorgibt. Sonst haben wir am Ende keine einheitliche Rechtschreibung mehr”, sagte der Grünen-Politiker. “Es ist schon schlimm genug, dass so viele unserer Grundschüler nicht lesen können. Man muss es denen nicht noch erschweren, indem man in der Schule Dinge schreibt, die man gar nicht spricht.”

Kretschmann sorgt sich ganz allgemein um die Entwicklung der Sprache - die Genderdebatte allerdings steht für ihn nicht im Zentrum, sondern lenke eher ab: “Ich finde bedauerlich, dass wir die Fragen der Sprache oft auf das Gendern verkürzen”, sagt er. “Unsere Sprache ist nicht mehr kreativ. Wir überfrachten nur alles mit merkwürdigen Anglizismen”, kritisierte er. “Es wäre gut, wenn wir insgesamt wieder kreativer mit unserer eigenen Sprache umgehen würden statt mit Doppelpunkt und Unterstrich nicht sprechbare Dinge zu schreiben.”

Initiative für Gender-Verbot in Baden-Württemberg

Die Initiative „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ hat dafür an diesem Donnerstag rund 14 000 Unterschriften an das Innenministerium übergeben. Das Ziel: Sowohl in Behörden als auch in Schulen und Hochschulen soll Gendern verboten werden. Dann wären Formen mit Sternchen (Lehrer*innen), Unterstrich (Lehrer_innen) sowie Doppelpunkt (Lehrer:innen) Tabu. Denn diese verstoßen laut der Initiative gegen die Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung.

„Die deutsche Sprache ist genug inklusiv“, argumentiert der Heidelberger Professor Klaus Hekking, der die Initiative gestartet und mit seinen Mitstreitern bereits im Mai einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Den Gender-Gegnern geht es zum einen um die Verständlichkeit der Sprache: „Gendern macht die deutsche Sprache umständlicher, langatmiger und komplizierter“, heißt es auf der Internetseite der Initiative. Und zum anderen um den laut Hekking „informellen Gender-Zwang“ an Hochschulen.

Eine Ministeriumssprecherin bestätigte am Donnerstag die Übergabe der Unterschriften: „Das Innenministerium setzt den Landtag und die Regierung vom Eingang des Antrags in Kenntnis und prüft die Zulässigkeit des Volksbegehrens.“ Vier Wochen hat das Ministerium Zeit, um den Antrag zu prüfen, am 4. Januar muss dann die Entscheidung vorliegen.

Kein Gendern in staatlichen Behörden in Bayern

Angesichts der aktuellen Debatte um das ‚Gendern‘ in der deutschen Sprache hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bekräftigt: „Unsere staatlichen Behörden haben sich an die amtlichen Rechtschreibregeln zu halten. Das gibt die von der Staatsregierung erlassene ‚Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern‘ verpflichtend vor.“ Laut Herrmann sind beispielsweise Gendersternchen und die Nutzung des großen Binnen-I in der Schriftsprache entsprechend den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung nicht zu nutzen. „Wir legen großen Wert auf eine korrekte und verständliche Sprache“, betonte Herrmann. Das ‚Gendern‘ verunstalte regelwidrig und völlig unnötig die deutsche Sprache. „Uns ist die sprachliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Alltagssprache von Behörden genauso wichtig wie in Rechts- und Verwaltungsvorschriften“, machte der Innenminister deutlich. „Wer behauptet, dafür braucht es das ‚Gendern‘, beherrscht offenbar die deutsche Sprache nicht.“

Herrmann verweist auf die Broschüre ‚Freundlich, korrekt und klar – Bürgernahe Sprache in der Verwaltung‘, die das bayerische Innenministerium schon im vergangenen Jahr als Hilfestellung an alle Ressorts der Bayerischen Staatsregierung, die Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie an die staatlichen Verwaltungsbehörden im eigenen Geschäftsbereich versandt hat und die auch im Internet abrufbar ist. Die Broschüre erläutert anhand von konkreten Beispielen, dass Gender-Schrägstriche, Klammern, großes Binnen-I oder Sternchen vermieden werden sollen. „Für eine geschlechtergerechte Sprache bieten sich insbesondere neutrale Formulierungen wie ‚Beschäftigte‘ statt ‚MitarbeiterInnen‘ und Paarformeln wie ‚Bürgerinnen und Bürger‘ statt „Bürger*innen‘ an“, so der Innenminister.

Hessens neue Regierung will Gender-Sprache in Schulen und Universitäten verbieten

Die künftige schwarz-rote Koalition in Hessen hat sich in ihrem Eckpunktepapier darauf geeinigt, dass in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Universitäten und im Rundfunk auf gendergerechte Sprache verzichtet wird. Dies betrifft unter anderem die Verwendung von Gendersternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich.

Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat das geplante Verbot verteidigt. Er argumentiert, dass es um die Verständlichkeit von Texten gehe. Die vom Rat für deutsche Rechtschreibung vorgeschlagenen Regeln seien eindeutig und würden zu einer besseren Lesbarkeit führen.

So gehen die restlichen Bundesländer mit dem Thema um

Elf Bundesländer berufen sich ebenfalls auf den Rat der Deutschen Rechtschreibung und das Amtliche Regelwerk. In den Verwaltungen wird mit weiblicher und männlicher Form oder geschlechterneutralen Begriffen gearbeitet. In den Schulen wird in schriftlicher Form nicht mit verkürzenden Zeichen im Wortinneren gegendert. Allerdings ist es auch nicht explizit verboten und sollte deshalb nicht mit einem Fehler geahndet werden.

Schlussfolgerung

Insgesamt begrüßen wir diese Entwicklung, die einen Schritt in die richtige Richtung. Viele unserer jährlich 450.000 Leserinnen und Leser schrieben uns und forderten das Ende des Gender-Fanatismus und die Inkraftsetzung der normalen Rechtschreibregeln, die bereits heute zahlreiche Empfehllungen, auch amtliche Empfehlungen für eine geschlechterfaire oder geschlechterneutrale Sprachweise geben.

Gefällt mir
1