München BLM-Aufsichtsverfahren gegen 1-2-3.tv wegen irreführender Werbung-Verdacht eingeleitet

Trash-TV-Sender 123tv fällt immer wieder negativ auf. Jetzt hat ihn die BLM mal wieder im Fokus. Bild: NETZ-TRENDS.de mit KI midjourney.app.

München, BLM, NETZ-TRENDS.de exklusiv - Seit Jahren steht der in München ansässige Teleshopping-Sender 1-2-3.tv in der Kritik wegen seiner Verkaufsmethoden und einer umstrittenen Preispolitik. Nun hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ein Aufsichtsverfahren gegen den Sender eingeleitet. Der Vorwurf: Irreführende Werbung, die möglicherweise die Interessen der Verbraucher schadet. Hier sind die Details, exklusiv in NETZ-TRENDS.de.

Die laufende Untersuchung

Aktuell läuft ein Aufsichtsverfahren gegen 1-2-3.tv, das von der BLM in eine Prüfgruppe der ZAK (Zulassung und Aufsicht der Kommission für Zulassung und Aufsicht) eingebracht wurde. Der Kernvorwurf lautet auf einen mutmaßlichen Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Medienstaatsvertrags (MStV). Dieser besagt, dass Werbung nicht irreführend sein darf und nicht den Interessen der Verbraucher schaden darf. Das Aufsichtsverfahren bezieht sich auf drei Sendungen, die zwischen November 2021 und Juli 2022 ausgestrahlt wurden.

Das bestätigte die BLM gegenüber NETZ-TRENDS.de, hält sich jedoch bedeckt und gibt während des laufenden Verfahrens keine weiteren Einzelheiten preis.

Sanktionen bei Werbeverstößen

Im Falle von Werbeverstößen ist die Beanstandung gemäß § 109 Abs. 1 des Medienstaatsvertrags üblicherweise das erste Mittel der Wahl. In der Vergangenheit hat die BLM bereits mehrere Verstöße gegen 1-2-3.tv beanstandet, die aufgrund von Bürgerbeschwerden und Schwerpunktanalysen aufgefallen sind. Die Beanstandungen betrafen Ausstrahlungen von als irreführend eingestufter Werbung. So gab es Beanstandungen seitens der BLM aus den Jahren 2021 und 2022, darunter die Sendungen "gastro," "Münzwelt," "Clever Wounder," und "Christians Genussreise."

Einige dieser Fälle werden voraussichtlich in der ersten Ausgabe des Werbemagazins "OBACHT!" der BLM berücksichtigt, das in der Kalenderwoche 42/2023 erscheinen soll und unter www.blm.de verfügbar sein wird.

Die Rolle der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)

Die BLM ist verantwortlich für die Werbeaufsicht bei rund 130 Radiosendern, etwa 180 TV-Sendern und Internetangeboten mit Sitz in Bayern. Diese Aufgabe umfasst die Programmbeobachtung, bei der das Gesamtprogramm sowie einzelne Formate von zugelassenen Anbietern auf die Einhaltung der Werbebestimmungen überprüft werden. Auch Beschwerden von Bürgern über mutmaßliche Werbeverstöße werden ernst genommen und untersucht. Die Aufsicht und Entscheidungen über bundesweite Fernsehprogramme erfolgen in Zusammenarbeit mit anderen Landesmedienanstalten.

Die Vorgeschichte: NETZ-TRENDS.de deckt dubiose Praktiken auf

Das Verbraucherportal NETZ-TRENDS.de hat bereits mehrfach über dubiose Vorgänge beim Shoppingsender 1-2-3.tv (bzw. "123.tv") berichtet. Zuletzt wurde in einem Artikel unserer Autorin Petra Tang vom 3. Dezember 2022 dem Sender eine Exklusivstorry gewidmet:

"Betrug mit Preisen, Verarsche oder seriös? 1-2-3.tv, SayaZ Handtaschen, Christian Giese‘s BAGS by C.G. und merkwürdige Geschäfts-Verbindungen zu einem Freund namens Jens Schilling und dessen Onlineshops".

Tang deckte in monatelanger Recherche dubios anmutende Machenschaften auf, fragwürdige Geschäftsverbindungen zwischen dem Sender und einem Moderatoren-Freund namens Christian Schilling sowie dessen Onlineshops und angebliche exklusive "Designer"-Handtaschen mit einem angeblichen exklusiven "Designer"-Brand namens "SayaZ". Ihr Artikel enthüllte bereits im Detail zahlreiche fragwürdigen Praktiken von 1-2-3.tv. Wie es scheint, kein Einzelfall - weder in der Handtaschen-Sendung von Marktschreier-Moderator Christian Giese noch im Sender generell.

Wir werden die Entwicklungen in diesem Fall weiterhin verfolgen und darüber berichten.

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