Teuer! O2 trickst Kunden beim Roaming aus und kriegt jetzt eine Klage dafür

02 can do. Diesen Werbespruch kennen wir zur Genüge. Eigentlich soll er Kunden suggerieren: 02 sei besonders innovativ, wenn es um Kundenlösungen geht.

Jetzt zeigt sich: Nicht nur dann ist 02 kreativ. Denn die Manager von O2 (Telefónica Deutschland Holding AG bzw. Telefónica Germany GmbH & Co. OHG oder Telefónica Germany Management GmbH; Geschäftsführer ist u.a. Markus Haas [1]) haben sich eine besonders perfide Art und Weise ausgedacht, wie man zumindest noch ein paar nicht aufmerksame Kunden dazu bringen könnte, beim Telefonieren nach Deutschland aus dem EU-Ausland oder auch beim Surfen im EU-Ausland mehr zu bezahlen, als es die EU vorsieht.

Denn zum 15. Juni 2017 hatte die Europäische Union verfügt, dass keine zusätzlichen Entgelte für Handy-Gespräche aus dem EU-Ausland nach Deutschland anfallen.

Zu beachten ist dabei aber: Länder wie die Schweiz, Liechtenstein, Monaco oder Island of Man in Großbritannien gehören nicht zur EU. Telefoniert jemand aus diesen Ländern nach Deutschland muss tagsüber leicht mit 100 bis 130 Euro pro Stunde gerechnet werden. Das gilt auch, für den Fall, dass jemand mit seinem Smartphone beispielsweise vom Heimatland Deutschland nach Österreich, Frankreich oder in die Schweiz anruft.

Die Rede ist von den seit Jahrzehnten aberwitzig hohen Roaming-Gebühren. Mit ihnen versuchen zahlreiche Telekommunikationsanbieter ihre europäischen Kunden abzocken. Das ist ein Geschäftsgebaren, welches Hunderte Milliarden Euro umfasst.

Jedenfalls schrieb nun der Bundesverband Verbraucherschutz, ein führender deutscher Verbraucherschutzverein [2]:

"Die O2-Kunden des Telekommunikationsunternehmens Telefonica sollen von dem Wegfall (Anmerkung: Der Roaming-Gebühren) aber erst dann profitieren dürfen, wenn sie zuvor eine SMS an ihren Anbieter schicken. Diese Vorgehensweise will der vzbv nun gerichtlich untersagen lassen."

02 zockt Kunden weiterhin beim Roaming ab, wenn diese nicht auf der Hut sind. Da erscheint der Werbespruch 02 can do unter einem ganz anderen Blickfeld.

Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim VZBV, kommentiert die dubios anmutende O2-Praxis mit den Worten:

"EU-Roaming gilt aus Sicht des vzbv automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten."

Bislang zeigte sich 02 nicht einmal nach einer Abmahnung einsichtig und weigerte sich, die ungewöhnliche Art der Umgehung von EU-Richtlinien zu beenden.

Der VZBV sieht in dem Verhalten von 02, Kunden dazu zu zwingen, erst mit dem Absenden einer SMS an O2 das kostenlose Roaming im EU-Ausland zu aktivieren, eine Nötigung.

Dies sei illegal, so der Verbraucherschutz-Verband aus Berlin, da es ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstelle.

"Roam-Like-At-Home" bedeute, so der VZBV weiter, gerade ein Modell des schrankenlosen Handy-Telefonierens und Surfens innerhalb der EU – zumindest aber eben aus dem EU-Ausland ins EU-Heimatland.

In dem oben eingeblendeten auf YouTube veröffentlichten Video wird das Ende der Roaminggebühren vom EU-Ausland ins EU-Heimatland erklärt.

Einzelnachweis

[1] Impressum 02.

[2] "EU-Roaming nur auf Abruf", von Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. vzbv vom 07.08.2017.

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