Verleger Oberstes Gericht lässt Klage gegen Google Books nicht nochmal in USA zu

Die Buchautoren der USA müssen einen weiteren herben Rückschlag im juristischen Kampf mit Alphabet, der Holding von Google, hinnehmen.

Nur vergriffene Bücher? netz-trends.de konnte ohne Probleme 109 Seiten von Günther Grass' \"Blechtrommel\" als PDF zum Nachlesen in Google Books finden.

So erklärte jetzt ein Richter am Obersten Gerichtshof der USA, wonach er keine weitere Klage gegen Google Books zulassen wolle. Seit 2004 scannt Google teils in Kooperation mit Bibliotheken Millionen Bücher weltweit ein. Zahlreiche Verlage, darunter auch in Deutschland, hatten sich daraufhin bei Google mit Hilfe von Anwälten und Gerichtsverfahren versucht zu wehren mit dem Argument, sie sähen erhebliche Urheberrechtsverletzungen.

Google entgegnete dem, wonach man Bücher überwiegend nur dann einscanne und digital über Google Books zur Verfügung stelle, wenn die betroffenen Bücher „vergriffen“ seien. Doch was vor allem deutsche Buchautoren und Verleger ärgerte:

Als „vergriffen“ bezeichnet Google einfach Bücher, die in den USA nicht in den Buchhandlungen zu finden waren. Da aber die meisten deutschen Bücher nicht in den USA verkauft werden, behauptete Google einfach, diese Bücher seien „vergriffen“, weshalb man sich im Recht sehe, diese einzuscannen und digital über Google Books anzubieten.

Bis heute schwelt dieser Streit. Google hat dabei vor Jahren eingelenkt und gesagt, man wolle für die Fälle, in welchen sich Autoren oder Verlage nach dem Einscannen eines Buches dagegenstellten, den Titel wieder aus dem Sortiment nehmen.

Doch bis heute sagen die Verleger: Dieses sei eine Umkehrung von Recht: Man könne nicht erst einen Gesetzverstoß begehen und dann das Opfer auffordern, nachträglich tätig werden zu müssen, damit das Unrecht wieder ungeschehen gemacht werde.

"Epische Ausmaße" des Streits?

Jedenfalls erklärte nun ein Richter am Obersten Gerichtshof der USA, er habe keine Lust sich noch einmal auf einen langwierigen Urheberrechtsstreit mit der klagenden Seite – der Authors Guild und einzelnen Autoren auf der einen Seite – und Google auf der anderen, einzulassen. Schon jetzt zögen sich die rechtlichen Auseinandersetzungen wegen Google Books "in epische Ausmaße".

Deshalb sei das jetzt gesprochene Wort das Ende des Kapitels. Man werde auch in Zukunft keine weiteren Verfahren in den USA gegen Google Books wegen Urheberrechtsverletzungen beim Einscannen zulassen.

Mittlerweile soll Google 20 Millionen Bücher eingescannt haben und über Google Books zur Verfügung stellen. Allerdings stellt Google unentgeltlich die Bücher nicht komplett zur Verfügung, sondern nur auszugsweise. Wer dann mehr möchte, muss bezahlen.

Die Buchautoren wehren sich dennoch gegen diesen Entscheid. Sie sagen, Google kopiere die Bücher und biete sie nicht nur zum Anlesen an, sondern erwirtschafte damit auch Gewinne. Google entgegnet dem wiederum, wonach Google Books neue Wege anbiete, Bücher zu finden und letztlich dann auch zu kaufen. Dies fördere letztlich die Interessen der Buchautoren.

Des weiteren behauptet Google, dass zahlreiche Bücher, die man eingescannt habe, keinen Urheberrechtsschutz mehr hätten, also als Public Domain von Google angesehen würden, als Öffentliches Gut. In Deutschland wäre ein solch Öffentliches Gut allerdings bei Büchern erst nach 70 Jahren der Erst-Publikation erreicht. Allerdings ist diese von Google gerne verbreite Behauptung durchaus umstritten.

So konnte netz-trends.de beispielsweise ein weltbekanntes Buch des deutschen Literatur-Nobelpreisträgers Günther Grass - "Die Blechtrommel" ("The Thin Drum") - mit 109 Seiten ohne Probleme in Google Books finden (Verlag: Houghton Mifflin Harcourt, Boston New York). Dabei handelte es sich um eine englische Übersetzung des Grass-Werkes aus dem Jahr 2009. Allerdings waren in der PDF nicht alle 109 Seiten abgebildet, immer wieder waren einige Seiten ausgelassen worden. Faktisch fehlten etwas mehr als die Hälfte der 109 Seiten.

Im Oktober 2015 hatte ein New Yorker Gericht, das „Zweite US Circuit Court of Appeals“ gesagt, wonach Google mit der zur Verfügungstellung einer digitalen Kopie eine Suchfunktion anbiete, ohne dass die Öffentlichkeit mit dem Buch-Ersatz einen Copyright-Schaden erleide.

Schon vergangenes Jahr hatte sich aber eine Gruppe prominenter Schriftsteller auch gegen diesen Gerichtsentscheid gewendet. Darunter waren Malcolm Gladwell, Nobelpreisträger JM Coetzee, Margaret Atwood sowie der Dramatiker Tony Kushner.

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