
Spionage-Apps, Spy Apps, auch als Stalkerware bekannt, haben in den letzten Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit gewonnen. Besonders perfide: Wie vermarkten sich gerne als Kinder-Überwachungs-Apps und versuchen das Kindliche schon im bunten Logo zu verdeutlichen, wie im Falle der perfiden App mSpy (mSpy Software).
Diese Software ermöglicht eine umfassende Überwachung von Smartphones, einschließlich E-Mails, Nachrichten, Anrufe, Standortdaten, Fotos und Videos. Bekannte Beispiele für solche Apps sind mSpy und Scannero4. Wie gefährliche diese illegalen Apps sein können, darauf machte jetzt der SRW, Südwestrundfunk in einem Beitrag aufmerksam. Anlass für NETZ-TRENDS sich das Thema anzusehen. Hier findest Du alle Hintergründe:
Die Verwendung von Spionage-Apps ohne Zustimmung der überwachten Person ist in Deutschland illegal. Sie verstößt gegen mehrere Strafgesetze, darunter das Ausspähen und Abfangen von Daten (§202a und §202b StGB), die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§201 StGB) und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§201a StGB)1. Bereits der Besitz solcher Apps kann strafbar sein3.
Im Juni 2021 wurde das Gesetz um den Tatbestand des Cyberstalkings bzw. digitalen Stalkings erweitert, um Täter einfacher vor Gericht bringen zu können2. Zudem hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht einen Entwurf zur Verschärfung des Paragrafen 238 des Strafgesetzbuchs vorgelegt, der das Überwachen mithilfe von Stalking-Apps explizit in die Verbotsliste aufnehmen soll5.
Ein rechtmäßiger Einsatz von Spionage-Apps ist höchstens in einem beschränkten Umfang durch Eltern gegenüber ihren Kindern denkbar. Allerdings muss hier das wachsende Selbstbestimmungsrecht des Kindes berücksichtigt werden1. Im Arbeitskontext sind kaum rechtmäßige Einsatzbereiche vorstellbar, selbst bei einer vermeintlichen Einwilligung des Arbeitnehmers1.
Trotz der rechtlichen Einschränkungen erfreuen sich Spionage-Apps einer gewissen Beliebtheit. Interne Nachrichten von Anbietern zeigen einen massenhaften Gebrauch4. Die Apps werden oft als Software für Eltern vermarktet, finden aber häufig Anwendung bei Personen, die ihren Partner heimlich überwachen wollen4.
Rechtliche Konsequenzen für Anbieter Auch die Anbieter solcher Apps können strafrechtlich belangt werden, wenn sie wissentlich dabei helfen, die App für illegale Zwecke einzusetzen. Nach § 27 StGB (Beihilfe) machen sich Personen oder Unternehmen strafbar, die eine Haupttat fördern oder ermöglichen3. Christoph Safferling von der Universität Erlangen-Nürnberg sieht hier mögliche rechtliche Konsequenzen für die Anbieter4.
Um sich vor Spionage-Apps zu schützen, empfiehlt es sich, eine starke Bildschirmsperre und ein sicheres Passwort zu verwenden, regelmäßig die App-Berechtigungen zu prüfen und auf ungewöhnliches Verhalten des Geräts zu achten. Bei Android-Geräten sollten die Datenschutzeinstellungen überprüft und verdächtigen Apps die Berechtigungen entzogen werden.
Generell ist es wichtig, das Betriebssystem und alle Apps stets auf dem neuesten Stand zu halten und nur Apps aus offiziellen App-Stores zu installieren4. Abschließend lässt sich sagen, dass trotz der klaren rechtlichen Lage die Verbreitung von Spionage-Apps ein anhaltendes Problem darstellt. Es bleibt eine Herausforderung für Gesetzgeber und Strafverfolgungsbehörden, effektiv gegen den Missbrauch dieser Technologie vorzugehen und die Privatsphäre der Bürger zu schützen.
Tests des SWR mit den Apps mSpy und Scannero zeigen, dass Kunden gezielt zu hochpreisigen Abonnements gedrängt werden. Was als günstige Testversion beginnt, endet oft in einem Jahresabo für über 300 Euro. Der Download-Link wird erst nach Zahlung verschickt – da diese Apps aus Google Play oder dem App Store verbannt wurden.
Einmal installiert, ermöglicht die App den Zugriff auf WhatsApp, Tinder, E-Mails, SMS und sogar Tastatureingaben – ein mächtiges Kontrollwerkzeug für Stalker.