Sonderkündigungsrecht bei Vodafone GigaTV: Deaktivierung der Zurückspulfunktion sorgt für Kritik – NETZ-TRENDS.de sieht Kundenforderungen im Recht

Seit dem 13. Dezember 2024 hat Vodafone die Zurückspulfunktion für alle Sender bei seinen GigaTV-Diensten deaktiviert. Diese Änderung betrifft sowohl öffentlich-rechtliche Sender wie ARD und ZDF als auch private Sender wie RTL und ProSieben. Betroffen sind zahlreiche Geräte, darunter die GigaTV Cable Box 2, GigaTV Home, GigaTV Home Sound und die GigaTV Mobile App. Viele Kunden zeigen sich enttäuscht, da die Funktion als zentrales Feature beworben wurde und für sie ein wichtiger Grund war, sich für den Dienst zu entscheiden (Quelle: Vodafone-Forum, TVKatzer88, 14.12.2024).

Diesese KI-generierte Bild erstellte NETZ-TRENDS über Chat GPT.

Plötzlicher Funktionsverlust bei Vodafone GigaTV sorgt für Unmut

Vodafone begründet den Wegfall der Funktion mit „lizenzrechtlichen Gründen“ und „vertraglichen Bestimmungen mit den Sendern“, wie der Pressesprecher von Vodafone, Helge Buchheister, am 22.01.2025 gegenüber NETZ-TRENDS.de bestätigte. Allerdings werfen Berichte von Kunden bei einigen auch leichte Zweifel an dieser Erklärung auf und fühlen sich immer noch nicht ganz abgeholt. So hätten öffentlich-rechtliche Sender wie ARD und ZDF angeblich dementiert, dass sie diese Einschränkungen verlangt haben.

Einschränkungen und Auswirkungen auf die Nutzererfahrung

Die Deaktivierung der Zurückspulfunktion hat erhebliche Auswirkungen auf die Nutzererfahrung. Kunden können verpasste Szenen in laufenden Sendungen nicht mehr zurückspulen, was insbesondere bei längeren Programmen oder Live-Sendungen als großer Nachteil empfunden wird. Besonders ärgerlich ist für viele Kunden, dass bei privaten Sendern wie RTL oder ProSieben zusätzlich das Vorspulen von Werbepausen nicht mehr möglich ist. Dadurch werden Kunden gezwungen, Werbeblöcke in Echtzeit zu konsumieren, was den Komfort erheblich mindert.

Auch öffentlich-rechtliche Sender wie ARD und ZDF, die nicht auf Werbeeinnahmen angewiesen sind, sind von der Deaktivierung betroffen. Viele Kunden empfinden dies als unverständlich, da sie erwarten, dass diese Sender eine kundenfreundlichere Haltung einnehmen. Einige Nutzer vermuten zudem, dass technische Probleme der eigentliche Grund für die Deaktivierung sein könnten, was Vodafone bislang nicht transparent kommuniziert hat (Quelle: Vodafone-Forum, sreitzne, 15.12.2024).

Kritik von Kunden: Vertrauensverlust und Forderung nach Sonderkündigungsrecht

Die Entscheidung hat bei Kunden erhebliche Kritik ausgelöst. Ein Nutzer, der im Vodafone-Forum unter dem Namen TVKatzer88 aktiv ist, schrieb am 14.12.2024: „Vorwärts-Spulen ist noch möglich, aber Rückwärts-Spulen nicht? Ich bin mehr als enttäuscht und kann den Sinn dahinter nicht erkennen.“ Ein weiterer Nutzer, sreitzne, kritisierte am 15.12.2024, dass die Zurückspulfunktion ausdrücklich in seinem Vertrag beworben worden sei. „Soll es jetzt normal sein, dass man eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft bei einem Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit schon nach zwei Monaten nicht mehr erwarten darf?“ Aus Sicht vieler Kunden stellt der Wegfall der Zurückspulfunktion eine wesentliche Einschränkung der ursprünglich beworbenen Leistung dar. Diese Einschätzung wird von NETZ-TRENDS.de geteilt.

NETZ-TRENDS.de: Klare Grundlage für ein Sonderkündigungsrecht

NETZ-TRENDS.de schließt sich der Meinung vieler Kunden an, dass die Deaktivierung der Zurückspulfunktion ein Sonderkündigungsrecht begründet. Das Feature war ein zentrales Element des GigaTV-Dienstes, und sein plötzlicher Wegfall stellt aus unserer Sicht eine erhebliche Vertragsänderung dar. Die Einschränkungen beeinträchtigen die Nutzererfahrung in einem solchen Maße, dass der GigaTV-Dienst seinen beworbenen Mehrwert nach unserer Meinung in einem großen Ausmaß verliert, das nicht zumutbar ist. Zudem besteht das Problem schon länger als die üblichen zwei bis drei Wochen, wo technische Probleme zur Verteidigung einer misslichen Situation von Unternehmen geltend gemacht werden könnten.

Sonderkündigungsrecht in Deutschland: Wann greift es?

Das Sonderkündigungsrecht ist in Deutschland ein wichtiges Instrument, um Verbraucher vor einseitigen Änderungen oder unzumutbaren Vertragsbedingungen zu schützen. Nach geltender Rechtsprechung können Kunden in verschiedenen Situationen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Eine Grundlage für ein Sonderkündigungsrecht ist gegeben, wenn der Anbieter Preiserhöhungen von mindestens 5 % einführt. Dabei muss der Anbieter seine Kunden rechtzeitig über die Änderung informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen (Quelle: dslweb.de, 2025). Ebenso können technische Veränderungen oder Einschränkungen ein Sonderkündigungsrecht auslösen, etwa wenn der Anbieter am neuen Wohnort des Kunden die vereinbarten Leistungen nicht mehr in vollem Umfang bereitstellen kann. Störungen oder dauerhafte Ausfälle, die nicht innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel zwei bis drei Wochen) behoben werden, sind ebenfalls ein Grund für eine vorzeitige Vertragsbeendigung.

Weitere Gründe für ein Sonderkündigungsrecht umfassen den Umzug ins Ausland, den Einzug in ein Pflegeheim oder den Todesfall des Vertragsinhabers. In jedem dieser Fälle wird Verbrauchern die Möglichkeit eingeräumt, sich vorzeitig von ihren Vertragsverpflichtungen zu lösen.

Speziell bei Vodafone GigaTV könnte ein Sonderkündigungsrecht dann greifen, wenn die Deaktivierung der Zurückspulfunktion als wesentliche Vertragsänderung interpretiert wird. Die Funktion wurde prominent beworben und stellte für viele Kunden einen zentralen Mehrwert des Dienstes dar. Wenn diese Funktion wegfällt, liegt eine erhebliche Einschränkung der vertraglich vereinbarten Nutzung vor, was rechtlich problematisch sein könnte.

Fazit: Klärung durch Vodafone dringend notwendig

Die Entscheidung von Vodafone, die Zurückspulfunktion zu deaktivieren, hat das Vertrauen vieler Kunden nachhaltig beschädigt. NETZ-TRENDS.de sieht in der Einschränkung eine eklatante Verletzung der Kundenbeziehung und unterstützt die Forderung vieler Nutzer nach einem Sonderkündigungsrecht. Kunden sollten ihre Vertragsunterlagen sorgfältig prüfen, schriftlich Kontakt mit Vodafone aufnehmen und, falls notwendig, rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.

Vodafone ist nun gefordert, durch Transparenz, kundenorientierte Lösungen und die Wiederherstellung der Zurückspulfunktion das verlorene Vertrauen zurückzugewinnen. Die aktuelle Situation könnte andernfalls nicht nur zu vermehrten Kündigungen, sondern auch zu langfristigen Reputationsschäden im Wettbewerb mit der Konkurrenz führen. NETZ-TRENDS.de wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und darüber berichten. Vodafone ist gut beraten, eingereichte Sonderkündigungen zu akzeptieren und nicht für noch mehr Wirbel zu Sorgen.

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