Sparen Steuerliche Vorteile für Unternehmer - Das Wachstumschancengesetz (WCG) im Überblick

Für die jährlich bis zu 450.000 Leserinnen und Leser von NETZ-TRENDS.de (www.netz-trends.de) sind die aktuellen steuerlichen Veränderungen durch das Wachstumschancengesetz (WCG) besonders relevant.

Die steuerlichen Änderungen durch das Wachstumschancengesetz (WCG) bieten Unternehmern erhebliche Vorteile. Die Abbildung zeigt, wie gezielte Maßnahmen wie Verlustvorträge, erweiterte Abschreibungen und vereinfachte Buchhaltungsregeln die finanzielle Flexibilität von Unternehmen stärken können.

Dieses Gesetz, das am 22.03.2024 verabschiedet wurde, zielt darauf ab, Unternehmen durch steuerliche Erleichterungen neue Impulse für Wachstum und Innovation zu geben. Besonders Unternehmer und Selbstständige sollten die neuen Regelungen genau unter die Lupe nehmen, da sie erhebliche finanzielle Vorteile bieten und dabei helfen können, Geld zu sparen.

Wesentliche Steueränderungen durch das WCG

Das Wachstumschancengesetz (WCG) bringt eine Reihe von Änderungen mit sich, die Unternehmen gezielt entlasten sollen. Ein zentraler Punkt ist die Anpassung des Verlustvortrags. Unternehmen, die in den Steuerjahren 2024 bis 2027 Verluste erleiden, können diese nun in größerem Umfang geltend machen. Die Neuregelung sieht vor, dass der Verlustvortrag für Ledige bei 1 Million Euro und für zusammenveranlagte Steuerzahler bei 2 Millionen Euro liegt. Besonders bemerkenswert ist, dass die Abzugsfähigkeit von Verlusten von 60 % auf 70 % der Einnahmen angehoben wurde. Dies schafft mehr Spielraum für Investitionen, da Unternehmen größere Verluste steuerlich berücksichtigen können.

Anhebung der Freigrenze für Geschenke

Unternehmer, die regelmäßig Geschenke an Geschäftspartner oder Kunden verteilen, profitieren von der erhöhten Freigrenze. Diese wurde im Rahmen des Gesetzes von 35 Euro auf 50 Euro netto pro Jahr und Empfänger angehoben. Diese Anpassung ermöglicht es, Geschenke in höherem Wert als Betriebsausgaben abzusetzen, was zu einer steuerlichen Entlastung führen kann.

Neue Möglichkeiten der Abschreibung

Ein weiterer bedeutender Aspekt des Gesetzes ist die Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche Vermögensgegenstände, die im Zeitraum vom 01.04.2024 bis zum 31.12.2024 angeschafft werden. Diese Abschreibungsmethode erlaubt es, in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen. Der maximale Abschreibungssatz beträgt dabei das Doppelte des linearen Satzes, darf aber 20 % der Anschaffungskosten nicht überschreiten. Dadurch können Unternehmen ihre Steuerlast in den Anfangsjahren erheblich senken und ihre Liquidität verbessern.

Erleichterungen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Besonders kleinere Unternehmen profitieren von den neuen Regelungen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Die Grenzen für die Anwendung der EÜR wurden deutlich angehoben: Die Umsatzgrenze liegt nun bei 800.000 Euro, die Gewinngrenze bei 80.000 Euro. Diese Erleichterungen reduzieren den buchhalterischen Aufwand und ermöglichen es mehr Unternehmen, von einer einfacheren Gewinnermittlungsmethode zu profitieren.

Erweiterte Sonderabschreibung

Die Möglichkeit zur Sonderabschreibung wurde ebenfalls verbessert. Ab dem 01.01.2024 können Unternehmen eine Sonderabschreibung in Höhe von 40 % für den Kauf beweglicher Gegenstände des betrieblichen Anlagevermögens in Anspruch nehmen. Diese Regelung, kombiniert mit der degressiven Abschreibung, ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr eine Gesamtabschreibung von bis zu 60 % zu erreichen. Dies bietet einen erheblichen steuerlichen Vorteil und kann die Investitionsbereitschaft erhöhen.

Weniger Bürokratie für Kleinunternehmer

Das Gesetz bringt auch eine erhebliche Erleichterung für Kleinunternehmer, die aufgrund geringer Umsätze von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Ab dem Steuerjahr 2024 entfällt für sie die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung, sofern das Finanzamt keine explizite Aufforderung dazu gibt. Diese Regelung senkt den administrativen Aufwand und erleichtert vor allem Existenzgründern den Start in die Selbstständigkeit.

Höhere Umsatzgrenze bei der Ist-Besteuerung

Schließlich wurde die Umsatzgrenze für die Anwendung der Ist-Besteuerung von 600.000 Euro auf 800.000 Euro angehoben. Diese Anpassung ermöglicht es mehr Unternehmen, die Umsatzsteuer erst bei tatsächlichem Zahlungseingang abzuführen, was die Liquidität schont und die finanzielle Flexibilität erhöht.

Empfehlung: Rechtsberatung in Anspruch nehmen

Diese umfassenden steuerlichen Änderungen durch das Wachstumschancengesetz bieten Unternehmern zahlreiche Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu optimieren und gleichzeitig die finanzielle Basis für künftiges Wachstum zu stärken. Wer sich nicht selbst mit den Details dieser Neuerungen auseinandersetzen möchte, sollte unbedingt eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um die bestmöglichen Vorteile für sein Unternehmen zu sichern und Geld zu sparen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Online-Rechtsberatungen Fehler aufweisenkönnen. Daher sollte bei der Auswahl des Anbieters auf Seriosität und Qualität geachtet werden.

Gefällt mir
4