Faker Schüler kopiert Hausarbeit aus Internet und darf Matura nicht ablegen

Ach wie schön, dass niemand weiß, dass ich Matura-Faker heiß dachte sich ein Schüler aus Basel. Bild: pixabay.com

Millionen Schülern denken, sie könnten ihre Lehrer ganz easy hinters Licht führen und ihre Hausarbeiten in großen Teilen aus dem Internet kopieren. Was früher Fleiß und Grips waren, wird heute oft ersetzt durch copy and paste. Ein besonders dreister Schüler aus Basel in der Schweiz zahlt jetzt einen hohen Preis dafür, berichtet die in der Schweiz weit verbreitete kostenlose Zeitung "20 Minuten".

24 Prozent seiner Maturarbeit, also jede vierte Seite, kopierte er fast eins zu eins aus dem Internet und verkaufte es der Schule und seinem Lehrer als seine eigene intellektuelle Glanzleistung. Obendrein gab er keine Quellenangaben an, was in der Wissenschaft überhaupt nicht geht und schnell als Betrug gewertet werden kann.

Da Lehrer nicht so blöd sind, wie manche Schülerinnen und Schüler es gerne hätten, flog sein Betrug auf. Das Rektorat schloss ihn kurzerhand von der Schweizerischen Maturitätsprüfung aus, vergleichbar mit der deutschen Abiturprüfung oder der österreichischen Matura.

Der Schüler beschwerte sich daraufhin beim Schweizerischen Erziehungsdepartement, das den Fall an ein Appellationsgericht weiterreichte. Doch lehnte das Appellationsgericht seinen Antrag ab. Der Maturand hatte beantragt, dass er seine Maturaprüfung wenigstens mündlich machen dürfe und die schriftliche Prüfung nachholen dürfe.

Das Gericht stellte sich hinter den Rektor

20 Minuten schreibt: "Das Gericht anerkannte zwar, dass der Rektor den Entscheid nicht habe allein fällen dürfen. Dieser werde damit aber nicht nichtig und die Konsequenzen blieben bestehen."

Es half auch nichts, dass der Schüler argumentierte, dass die Nichtzulassung unverhältnismäßig sei, da er "zwar mangelhaft, aber nicht böswillig falsch zitiert" habe.

Harte Strafe, aber Lehre fürs Leben

Die Strafe ist trotzdem hart, zumal Millionen Schüler und Studenten seit Jahren sich ähnlich durch ihre Hausarbeiten oder Prüfungen mogeln: Er muss nun die vierte Klasse ganz wiederholen. Ein verlorenes Jahr also, aber vielleicht auch eine Warnung an andere Schülerinnen und Schüler, die das gleiche machen wie er, aber bislang nicht aufgeflogen sind.

Das Gericht verwies darauf, dass er nicht der einzige Schüler sei, der eine Klasse wiederholen müsse, weshalb die Strafe durchaus verkraftbar sei. Jetzt kann er im Jahr 2023 einen neuen Anlauf nehmen.

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