Test Dublicate Content auf Webseiten finden: 3 Tools im Test

Google liebt keinen dublicate content, also doppelte gleiche redaktionelle Beiträge oder Produktbeschreibungen auf unterschiedlichen Webseiten. Das ist seit Jahren bekannt.

Haben uns nicht überzeugt - Tools zum angeblichen Auffinden von Double Content.

Zwar lässt sich dublicate content manchmal – gerade bei Preisvergleichsportalen – nicht immer umgehen, aber als Richtschnur gilt: Wann immer möglich, doppelte Inhalte auf der Webseite sind zu vermeiden. Nun gibt es unterschiedlichste Möglichkeiten, herauszufinden, auf welchen anderen Webseiten sich möglicherweise urheberrechtlich geschützte eigene Webseiten-Inhalte finden lassen.

Die weit verbreitete Möglichkeit ist es, einfach ein beliebiges Textstück aus dem eigenen Text oder der Produktbeschreibung kopieren, vorne und hinten mit Anführungszeichen versehen und dann in Internet-Suchmaschinen wie google.de, bing.com oder yahoo.com einfügen. Dann schauen: Wo ist der Text eventuell noch publiziert. Doch auch diverse Tools bieten ihre Dienste an. Wir haben in einem Kurz-Check uns drei Apps für doppelte Webseiten-Inhalte angeschaut. So bietet die Google Inc. – die künftige Alphabet-Holding – die Möglichkeit über ein Add-on im Google Chrome Webbrowser double content herauszufinden. Der Name des Google Chrome Adds lautet "Google Similar Pages". Das Add-On kann in den Google Chrome Browser integriert werden. Google schreibt dazu: "Finde Webseiten, welche der momentan angezeigten Seite ähnlich sind. Liebst Du Seiten und bist daran interessiert, die ähnlich zu anderen sind? Versuche doch herauszufinden, ob es zu dem Themenschwerpunkt, den Du suchst, aber wo Du dich schwer tust, da was über Google zu finden, ob Google Similar Pages helfen kann."

Nachteil an der App "Google Similar Pages": Google nötigt seine Nutzer mal wieder, dass man sich nur im dem Ökosystem von Google aufhält. Sprich: eine Installierung scheint nur über eine vorherige Anmeldung über Google+ oder GMail (Google Mail) möglich zu sein – zumindest konnten wir im Test keine andere Möglichkeiten finden. Unser Urteil: Nicht gut, wir verzichten drauf. Eine weitere Möglichkeit ist der siteliner.com. Hier gibt man einfach die Domain ein, um die es geht und wartet ab, was das Tool ausspuckt. Nachteil: Das Tool ist in Englisch und tut sich entsprechend schwer wirklich gut deutsche Seiten zu scannen. Zudem ist der Scan einer Webseite limitiert auf 250 Unterseiten ("The free scan is limited to 250 pages - scan up to 25,000 pages with Siteliner Premium...").

Außerdem fällt uns bei einem Test mit siteliner.com auf: Die Scan-Ergebnisse wirken willkürlich. So wird für eine Webseite, wo wir hundertprozentig wissen, dass kein einziger Text darauf double content ist, von siteliner.com behauptet, 18% des Inhalts wären Text-Dubletten. Weitere angebliche "Test"-Ergebnisse: Your Pages (249), Broken Links, Skipped Pages (4) Related Domains (0). Unser Urteil: Für uns wirkt das alles recht albern und oberflächlich, wenig seriös und tiefgehend in der Analyse. Hinzu kommt: Dieser Scan ist witzlos, da wir unspezifische Hinweise erhalten, was angeblich double content sei, ohne aber das nachprüfen zu können, da der angebliche – aber in der Realität gar nicht vorhandene dublicate content – nicht angezeigt wird. Unser Testergebnis deshalb auch hier: Unbefriedigend und für den Mülleimer.

Dann gibt es schließlich noch die ebenfalls sehr stark anglikanisch geprägte Webseite zur Überprüfung von double content – und zwar die SEO REVIEW TOOLS und dort im Unterkapitel den angeblichen "Duplicate content checker". Doch auch hier sind wir im Test nicht zufrieden. So kommt als Ergebnis am Ende des Sekunden-Checks lediglich die folgende in Englisch gehaltene Antwort: "Sorry, unable to extract enough words for this specific URL to perform a duplicate content check", übersetzt: "Entschuldigung, wir sind nicht in der Lage genügend Wörter dieser spezifischen URL zu überprüfen, um einen duplicate content durchzuführen."

Unser Urteil: Die Seo-Tools zum angeblichen Webseiten-Check für double content sind leere Versprechen mit kaum Inhalt, also letztlich unnütz. Am sinnvollsten scheint es noch zu sein, man macht den stinknormalen manuellen Test mit den Anführungszeichen rund um zwei oder drei Sätze und gibt das in eine Internet-Suchmaschine ein.

Doch auch das gilt: Da in Google letztlich vor allem der in der Pole Position ist, der als erstes redaktionelle Inhalte oder Produktbeschreibungen postete, ist es zumindest Seo-technisch eher irrelevant ob irgendjemand abgekupfert hat. Man könnte bösartig sogar auch sagen: Selber schuld, wer das tut, denn Google liebt keinen double content, straft dafür sogar Webseiten tendenziell kurz- bis langfristig ab. Deshalb: Zur juristischen Keule – Urheberrechtsverletzung – braucht man eigentlich gar nicht greifen. Das Gericht ist hier früher oder später Google. Zum Rechtsanwalt sollte man vielleicht auch erst dann greifen, wenn trotz Mahnungs-E-Mail an den Übeltäter, das copy-und-paste nicht unterlassen wird.

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