SPD und CDU im Bund gegen steuerlichen Anreize Bundesrat stimmt für Busspuren-Nutzung durch Elektroautos - zähneknirschend

Demnach dürfen Inhaber akkugetriebener Fahrzeuge, also der meisten Elektrofahrzeuge (BMW i3, Tesla, Nissan Leaf etc.), schon bald in deutschen Innenstädten beispielsweise auf den für Busse und Taxis vorgesehenen Sonder-Fahrbahnen an anderen Autos vorbeifahren. Voraussetzung ist, dass die Städte oder Gemeinden das jeweils auch erlauben (Straßenschilder beachten).

Das Elektrofahrzeug von BMW, der BMW i3, wird in der Presse hoch gelobt.
Bild: BMW Group

Kein Umweltschutz ohne weniger Abgasbelastung der Umwelt. Deshalb stimmte nun auch die Länderkammer in Deutschland - der Deutsche Bundesrat - für einen neuen Entwurf des Elektromobilitätsgesetzes.

Besonders in der Rushhour dürfte eine Sondernutzung von Busspuren oder Taxispuren durch Elektrofahrzeuge für Berufspendler ein großer Ansporn sein möglicherweise beim nächsten Autokauf doch etwas tiefer in die Taschen zu greifen und ein Elektroauto zu kaufen.

Mit der Verabschiedung des neuen Elektromobilitätsgesetzes in Deutschland ist es nun offiziell den Gemeinderäten oder Stadträten erlaubt, eine Zweiklassen-Gesellschaft im Straßenverkehr zu etablieren: die umweltschonenderen Elektroautos dürfen priorisiert behandelt werden.

So dürfen die Gemeinden oder Städte einerseits an prominenten Plätzen Ladesäulen für Elektroautos zu Verfügung stellen. Ebenfalls dürfen Parkplätze für Elektroautos kostenlos angeboten werden. Das neue Elektromobilitätsgesetz hatte der Deutsche Bundestag bereits Anfang März 2015 abgesegnet und an den Bundesrat weitergereicht.

Elektrofahrzeuge sollen in Städten gefördert werden

Weitere Möglichkeiten den Absatz von umweltfreundlichen Elektrofahrzeugen zu fördern, sollen die Gemeinden und Städte in Deutschland dadurch erhalten, indem es ihnen gesetzlich erlaubt wird, Elektrofahrzeuge unterschiedlich zu kennzeichnen.

Möglich ist beispielsweise eine besondere Kennungen für privilegierte Elektrofahrzeuge. Hier denkt der Gesetzgeber insbesondere an Lieferfahrzeuge der Fahrzeugklasse N2. Voraussetzung hierfür ist aber, dass diese Fahrzeuge mit einem Pkw-Führerschein gefahren werden, welcher für Deutschland zugelassen ist. Ebenfalls einen Sonderstatus möchte man Elektrofahrzeugen einräumen, welche eine Gewichtsklasse von bis 3,5 Tonnen aufweisen. Voraussetzung hier ist allerdings wiederum, dass solche Autos mindestens 40 Kilometer mit einem Elektromotor fahren können ohne zu tanken.

Auch wenn Hybridwagen nicht ganz so umweltfreundlich sind, wie reine Elektrofahrzeuge, so stellt der deutsche Gesetzgeber es den Städten und Gemeinden frei, auch für diese Sonderregelungen im Verkehr zu erlauben. Gedacht ist hier sogar an Autos der beliebten Sport- oder Oberklasse.

Doch ob in Berlin, Köln, München, Stuttgart oder in Hamburg künftig Elektroautos auf den für Taxis und Bussen vorgesehenen Sonderstreifen tatsächlich fahren dürfen, ist noch nicht klar. Aus einigen Stadträten ist bereits zu hören, man sehe keinen Grund, den Elektrofahrzeugen ein Sonderrecht einzuräumen.

Stadträte sind noch unschlüssig: Angst ums Wählervolk?

Doch ob eine Verweigerung der Sonderbehandlung von umweltfreundlichen Elektrofahrzeugen tatsächlich rein der Verkehrspolitik geschuldet ist, oder nicht doch eher der Angst, in der Wählergunst beim Volk zu verlieren, ist noch nicht klar. Denn noch liegen kaum Studien und Umfragen vor, die be- oder widerlegen könnten, wie denn der Gedanke beim Volk ankommt, Haltern der teureren aber umweltfreundlichen Elektrofahrzeuge in eng umgrenzten Bereichen Sonderrechte einzuräumen, um den Kauf von Elektrofahrzeugen anzukurbeln.

Nach bisherigem Stand möchte der Deutsche Bundestag das neue Elektromobilitätsgesetz bis zum Jahr 2026 testen. Gleichzeitig sagte die deutsche Bundesregierung in Berlin, sie wolle alle drei Jahre das neue Gesetz für Elektrofahrzeuge überprüfen, erstmals aber am 1. Juli 2018.

Allerdings ist das nun vom Bundesrat verabschiedete Gesetz für Elektromobile noch einmal grundlegend verändert worden. Denn der Umweltausschuss des Bundesrats hatte den Ministerpräsidenten empfohlen, mittels des Vermittlungsausschuss die Bundestagsabgeordneten des Deutschen Bundestag zu kontaktieren und zu bitten, das Gesetzes noch einmal zu überarbeiten.

CDU und SPD wollten wohl mehrheitlich keine steuerlichen Anreize für den Kauf der teuren Elektrofahrzeuge

Dabei sind allerdings die erbetenen Änderungen "im wesentlichen" unterblieben, da es im Plenum der Parlamentarier im Deutschen Reichstag in Berlin keine Mehrheit gegeben habe. Verweigert wurde beispielsweise im Reichstag, dass Käufer von Elektrofahrzeugen in Deutschland eine steuerliche Besserstellung beim Kauf ihres Autos erhalten.

Das ist unverständlich. Denn in Ländern wie den USA ist es beispielsweise längst üblich, dass durch steuerliche Begünstigungen finanzielle Anreize für den Kauf der teuren Elektromobile gemacht werden.

Doch sowohl auf Seiten der CDU als auch der SPD habe man die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten nicht für einen solchen Plan begeistern können, heißt es von Seiten des Bundesrats.

Ebenfalls konnte sich der Bundesrat beim Vorhaben nicht durchsetzen, das Vorhaben, die Busspuren für die Elektroautos zu öffnen, wieder rückgängig zu machen. Der Bundesrat hatte erklärt, dass Elektroautos auf Busspuren vor allem den noch wichtigeren Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) störten. Gleichzeitig forderte der Bundesrat sowohl die Kommunen als auch Parlamentarier dazu auf, mehr Stadtbusse mit Elektromotoren auszustatten. Auch das fördere die Umwelt.

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