Der reichste Technik-Konzern der Welt, Apple, beendet jetzt eine mehrjährige juristische Auseinandersetzung mit dem Online-Händler Amazon über die Frage, ob die Namen "App Store" oder "Appstore" markenrechtlich geschützt sind oder nicht. Apple hatte mit seinen Rechtsanwälten versucht Amazon die Nutzung dieser Namen gerichtlich zu verbieten und war deshalb vor das U.S. District Court for the Northern District of California gezogen.
Während Apple im Juli 2008 seinen App Store gestartet hatte, zog Amazon knapp drei Jahre später nach. So bot der weltgrößte Onlinehändler (neben Otto, Ebay & Co.) seinen Nutzern seit März 2011 an, über die Mobilen Endgeräte Apps zu kaufen und herunterzuladen. Betroffen waren alle Geräte mit dem Google-Betriebssystem Android mobile operating system. Noch im März 2011 hatte Apple daraufhin mit seinen Rechtsanwälten Klage gegen Amazon eingereicht.
Apples Anwälte hatten vor Gericht argumentiert, wonach für den "App Store" das Markenrecht nach kalifornischem Recht greife und Amazon deshalb seine Apps nicht in einem Online-Shop mit diesem Namen anbieten dürfe. Man sah also die Markenrechte verletzt. Zudem argumentierte Apple, wonach beide Unternehmen über das Internet Produkte verkauften, aber Amazon-Kunden irritiert sein könnten, wenn Amazon plötzlich Produkte, Apps, anbiete in einem Store, der so benannt sei, wie jener von Apple.
Als weitere juristische Waffen führte Apple einige andere Gesetze an, die Unternehmen gerne vor Gericht auffahren. Dazu gehörten neben dem "Professions Code" das Wettbewerbsrecht und die dort aufgeführten Regeln, wonach irreführende Werbung nicht erlaubt sei.
Auch wenn Apple jetzt vor Gericht klein beigibt, so darf sich der amerikanische Digitalkonzern doch als Schöpfer der klassischen App Stores feiern. Das fünfjährige Jubiläum kommentierte Apple-Chef Tim Cook vor wenigen Tagen mit den Worten, wonach "vor der Einführung unseres App Stores nichts vergleichbares existierte". Der Apple App-Store habe "die Welt fundamental verändert".
Das klingt zwar etwas hochtrabend, ist aber in der Telefonnutzung durchaus wahr. So erlebten die Konsumenten erstmals, dass ein Telefon zu mehr genutzt werden kann, als zum Telefonieren und Internet-Surfen. Viele Apps machen das Alltagsleben einfacher und komfortabler: Ob Aktienkurse, die Abfahrtzeiten des Öffentlichen Nahverkehrs, Taxi-Tarife, Benzinpreise, Spiele, Kontaktbörsen oder die Abfrage des Wetters - mit Apps geht alles einfacher und schneller.
Neben dem App Store von Apple gehört der App Store von Google, "Google Play" und jener von Amazon zu den wichtigsten weltweit. Apple gab kürzlich bekannt, wonach man in den vergangenen fünf Jahren über 50 Mrd. App-Downloads verzeichnet habe. Über 900.000 App-Programme stünden mittlerweile zur Verfügung. Insgesamt habe Apple rund 10 Mrd. Euro an die Entwickler ausgeschüttet. Das zeigt: Mit den Apps ist es erstmals umfangreicher gelungen, den Verbrauchern zu vermitteln, dass nicht alle Onlinedienste kostenlos sind. Gerade die Refinanzierbarkeit von Onlinediensten ist nach wie vor ein großes Thema für die Digital- und Onlinebranche.
Derweil lässt sich Amazon mit den Worten zitieren, wonach man "sehr zufrieden" sei, dass "das Gericht das Markenrechts-Gerichtsverfahren nun eingestellt hat". Man schaue "nach vorne, um den Verbrauchern die bestmögliche Appstore-Erfahrung zu liefern".
Apple hatte bereits im Jahre 2008 Markenrechte vor dem amerikanischen Markenrechtsamt - dem U.S. Patent and Trademark Office - geltend gemacht. Doch schon damals hatte man Apple signalisiert, wonach die Begriffe "Appstore" und "App Store" nicht markenrechtlich geschützt werden könnten, da es sich um Gattungsbergriffe handele, also generische Begriffe, welche allgemein genutzt werden dürfen müssten.