29.12.2015

E-Commerce

Schlammschlacht: softwarebilliger.de soll von notebooksbillliger.de abgemahnt worden sein

Zwei Webseiten im Clinch: Links softwarebilliger, rechts notebooksbilliger. Grafisch scheinen die Seiten deutlich unterscheidbar, doch sieht das notebooksbilliger.de nicht so. Bild: Screenshots
Es gibt generische Begriffe, die sind so alltäglich, dass sie eigentlich kaum schützbar sind. Das Wort "billiger" gehört dazu. Jedenfalls schreibt jetzt das Portal softwarebilliger.de (TYR Holding GmbH; Geschäftsführer: Mehmet Simav) es habe von notebooksbillliger.de (notebooksbilliger.de AG; Vorstandsvorsitzender: Arnd von Wedemeyer) eine Abmahnung erhalten. ...