Kommentar Schlammschlacht: softwarebilliger.de soll von notebooksbillliger.de abgemahnt worden sein

Es gibt generische Begriffe, die sind so alltäglich, dass sie eigentlich kaum schützbar sind. Das Wort "billiger" gehört dazu. Jedenfalls schreibt jetzt das Portal softwarebilliger.de (TYR Holding GmbH; Geschäftsführer: Mehmet Simav) es habe von notebooksbillliger.de (notebooksbilliger.de AG; Vorstandsvorsitzender: Arnd von Wedemeyer) eine Abmahnung erhalten.

Bild: Screenshots
Zwei Webseiten im Clinch: Links softwarebilliger, rechts notebooksbilliger. Grafisch scheinen die Seiten deutlich unterscheidbar, doch sieht das notebooksbilliger.de nicht so.

Der Betreiber von notebooksbillliger wolle damit nach Auskunft von softwarebilliger unter anderem verhindern, dass es ein Portal gebe, welches im Technikbereich ebenfalls das Wort billiger im Domainnamen nutze. Jedenfalls teilte nun softwarebilliger.de mit, man habe den Eindruck, als wolle notebooksbillliger den Konkurrenten mit der Abmahnung vom Markt verdrängen.

In der Pressemitteilung schreibt softwarebilliger.de: "Notebooksbilliger, mit Sitz in Sarstedt, ist im Onlinehandel für den Verkauf von Hard-und Software bekannt. Nun mahnt das Unternehmen seinen größten Konkurrenten, softwarebilliger.de aus Berlin ab. Durch eine Abmahnung seitens des Händlers aus Sarstedt wird softwarebilliger.de nun dazu aufgefordert die vermeintlichen Ähnlichkeiten der beiden Webseiten, sowie die Ähnlichkeiten des Namens zu ‚beheben'."

Angeblich sehe Notebooksbilliger durch eine "hochgradige Übereinstimmung der Websites der Unternehmen" eine Verletzung des geschützten Markennamens von notebooksbilliger. Dies habe der Rechtsanwalt von notebooksbilliger nun softwarebilliger mitgeteilt.

Softwarebilliger.de werde zudem dazu aufgefordert, "die Gestaltung der Webseite im vorliegenden Design abzuändern". Außerdem sehe notebooksbilliger einen Wettbewerbsverstoß, schreibt softwarebilliger.de, "da beide Onlineportale Computer und Computer-Zubehör, sowie Software von verschiedenen Herstellern anbieten und verkaufen".

Die Betreiber von softwarebilliger.de kommentieren die Abmahnung von notebooksbilliger – die etwas an eine unschöne juristische Schlammschlacht erinnert – mit den Worten, man sei selbst "kein Neuling auf dem Markt" und führe "das Online-Geschäft bereits seit mehr als fünf Jahren".

Deshalb habe man auch genug Selbstvertrauen und weise deshalb "sämtliche Vorwürfe" von notebooksbilliger zurück. In der Pressemeldung von softwarebilliger.de heißt es:

"Das Zusammenspiel einer weißen Hintergrundfarbe sowie des orange/roten Farbtons sind geläufige Gestaltungen für Webseiten im Elektronikbereich. Diese wird vorzugsweise dann gewählt, wenn bei den Verbrauchern hinsichtlich gewisser Angebote, besondere Aufmerksamkeit erweckt werden soll. Außerdem ist weiß eine übliche Hintergrundfarbe bei Onlineshops."

Auch werde der Zusatz ‚-billiger "von unzähligen Anbietern im Internet verwendet" und stelle deshalb "keine Markenverletzung dar", so softwarebillger: "Dass das Sarstedter Unternehmen Unterlassungsansprüche geltend macht", lege "den Verdacht nahe, dass es sich derzeit von den Angeboten von softwarebilliger.de bedroht" fühle. Softwarebilliger.de sehe deshalb "ggf. einem Streit gelassen entgegen" und warte "auf weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit."

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung hatte erst kürzlich berichtet, dass in Alt-Laatzen bei Hannover notebooksbilliger.de einen Shop eröffnet habe, zu dessen Eröffnung Tausende gekommen seien. notebooksbilliger-Gründer Arnd von Wedemeyer, 43, sagte der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, er erwarte mit dem neuen Shop einen hohen Umsatz. Schon mit dem Geschäft in München sei es notebooksbilliger gelungen, in einem Jahr 25 Millionen Euro zu erwirtschaften. Nach Angaben der Hannoverschen Allgemeinen habe notebooksbilliger seit 2004 seinen (Handels)Umsatz von damals 56,9 Millionen Euro auf 620 Millionen im Jahr 2014 erhöhen können.

Beim Blick ins Internet lassen sich zahlreiche Portale finden, welche den Zusatz billiger haben. Netz-trends.de fand beispielsweise über die Internetsuchmaschine bing.com innerhalb weniger Minuten die folgenden Portale:

teures-billiger.de, markenuhren-billiger.de, baugeldbilliger.de, osmose-billiger.de, teures-billiger.de, tischtennis-billiger.de, parkett-billiger.de, ersatzteil-billiger.de, arbeitskleidung-billiger.de, sportauspuff-billiger.de, markenschmuck-billiger.de, markenuhren-billiger.de, strom-tarife-billiger.de, kopierpapier-billiger.de, badminton-billiger.de, sanitaer-billiger.de, wer-ist-billiger.de, markenklamotten-billiger.de, wir-haben-billiger.de, gas-billiger.de oder knete-billiger.de und natürlich das bekannteste aller Billiger-Portale: billiger.de.

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