Um Bürgern einen besseren Überblick zu Rechtsfragen zu bieten, startete bereits im Mai 2015 die Berufsvertretung der Rechtsanwälte, die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer das neue Portal ihr-ratgeber-recht.de.
Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer betreibt das Justizportal gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz und bestückt es mit dieser mit Anwalts-Tipps. Auf ratgeber-recht.de gibt es zu zahlreichen Rechtsbereichen kurze Ratgebertexte, die einen ersten Überblick zu komplexeren Rechtsbereichen bieten. Es sind dies: Arbeitsrecht, Baurecht Erbrecht, Familie, IT-Recht, Mediation, Mietrecht, Reiserecht, Sozialrecht, Strafrecht, Veranstaltung, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht und Vorsorgevollmachten.
Der neue Rechtsblog ratgeber-recht.de möchte allerdings keine klassische Rechtsberatung bieten, sondern lediglich einen ersten Überblick zum Paragraphendschungel bieten und Bürger ermutigen, gegebenenfalls einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
Kommentar:
Ratgeber-Portale sind in vielen Fällen sinnvoll. Aber gerade für Portale von Standesvertretungen gilt auch: Diese sind nicht unabhängig, sondern sollen auch als Aushängeschilde für die jeweilige Berufsgruppe – in diesem Fall die Anwalts-Zunft – dienen. Gerade für Anwälte gilt, dass diese bekanntlich oftmals nicht günstig, sondern teuer sein können.
Einige Anwälte – vor allem prominentere Kanzleien – rufen Stundensätze von 350 bis 450 Euro auf. Selbst im Falle einer einfachen Berufsrechtsauseinandersetzung kommt man leicht auf einen Pauschalbetrag von 4500 Euro oder mehr. Auch wenn es günstigere Rechtsanwälte gibt, so gilt häufig doch: „Guter Rat kann teuer sein“. Und ob der Rat wirklich gut war, sieht man meist erst hinterher. Die Rechnung steht dann aber bereits. Insofern: Wer keine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich zweimal überlegen, ob eine Anwalt wirklich notwendig ist.
Die Rechtsanwaltskammern vermitteln und empfehlen für bestimmte Rechtsfragen Anwälte. Ergänzend gibt es unabhängige Verbraucherportale, auf denen Anwälte bewertet werden. Ein Blick auf solche Portale lohnt sich allemal.
Eine Rechtsberatung darf nach Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nur von Rechtsanwälten durchgeführt werden. Nicht jeder vermeintlich Rechtskundige darf Rechtsrat erteilen. Dies ist nur dem Anwalt gestattet. Das deutsche Recht ist so kompliziert, dass es der Verbraucherschutz zwingend gebietet, dass die umfassende Rechtsberatung der Anwaltschaft vorbehalten bleibt. Rechtsanwälte sind durch eine fundierte juristische Ausbildung und durch zwei Staatsexamen qualifiziert. Darüber hinaus gewährleistet das anwaltliche Berufsrecht, dass der Anwalt in jedem Fall die Interessen seines Mandanten zu wahren hat. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss selbst den Anschein der Vertretung widerstreitender Interessen vermeiden. Die Einhaltung des Berufsrechts wird von der Rechtsanwaltskammer überwacht.
Der Rechtsanwalt betreut, berät und vertritt Mandanten mit dem Anspruch, eine umfassende Dienstleistung von höchster Qualität zu bieten. Auf der Grundlage einer kompetenten rechtlichen Bewertung werden wirtschaftlich vernünftige Lösungen für die spezifischen Fragestellungen der Mandanten erarbeitet. In enger Abstimmung mit dem Mandanten und nach dessen Vorgaben entwickelt der Anwalt juristisch und praktisch tragbare Konzeptionen gemäß den Vorstellungen des Mandanten und setzt sie um.
Jeder Anwalt versucht zunächst im Interesse seines Mandanten, eine außergerichtliche Regelung zu finden, um auf diese Weise ein Gerichtsverfahren abzuwenden. Kommt es dennoch zu einem Prozess, geht es oft gar nicht ohne Anwalt. Der Bürger darf sich nicht in jedem Falle selbst vertreten. So muss er sich in Zivilsachen vor den Land- und Oberlandesgerichten sowie in Scheidungsverfahren von einem Anwalt vertreten lassen. Und im Strafverfahren wird das Gericht in schwerwiegen¬den Fällen für den Angeklagten einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger bestellen, wenn er noch keinen Verteidiger hat.
Auch hinsichtlich der Haftungsfrage hat die anwaltliche Rechtsberatung ihre Vorteile für den Verbraucher. Unterläuft dem Anwalt ein Beratungs- oder Verfahrensfehler, ist es auf keinen Fall der Mandant, der den Schaden tragen muss. Für alle selbst verschuldeten Bearbeitungsfehler haftet der Rechtsanwalt.
Dafür muss er eine Haftpflichtversicherung abschließen. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden, die meistens ihre Leistungen im Rahmen einer GmbH anbieten, ist die Haftung des Anwaltes nicht beschränkt. Die Haftpflichtversicherungssumme muss mindestens 250.000 Euro betragen.
Um sicherzustellen, dass ein eventuell Geschädigter seine Ansprüche auch erfolgreich durchsetzen kann, erhält ein Volljurist erst dann seine Zulassung zur An-waltschaft, wenn er den Abschluss einer Berufshaft-pflichtversicherung nachweist.
Quelle: Rechtsanwaltskammer Koblenz