Kraftfahrt-Bundesamt schaltet die Fahrerlaubnis in der i-Kfz-App frei – Nutzung bleibt freiwillig, der Kartenführerschein gilt weiter
Das Wichtigste in Kürze
- Ab Ende November 2026 lässt sich die Fahrerlaubnis zusätzlich zum Kartenführerschein in der kostenlosen i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamts speichern.
- Rechtsgrundlage ist der neue Paragraf 2d des Straßenverkehrsgesetzes, in Kraft seit dem 14. Oktober 2026.
- Die Nutzung ist freiwillig: Der Kartenführerschein bleibt gültig, im Ausland gilt ohnehin weiter nur die Plastikkarte.
Der Führerschein kommt aufs Smartphone: Das Kraftfahrt-Bundesamt will die digitale Fahrerlaubnis noch im November 2026 in der i-Kfz-App freischalten. Pflicht wird dabei nichts, der Kartenführerschein bleibt weiter gültig.
Einen genauen Starttag nennt das Bundesverkehrsministerium bislang nicht, nur den Monat. Wer die digitale Fahrerlaubnis zuerst nutzen will, braucht schon jetzt ein paar Dinge: die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, die passende sechsstellige PIN und ein kompatibles Smartphone.
Die rechtliche Grundlage dafür steht bereits fest. Sie stammt aus einem größeren Gesetzespaket, das auch die digitale Zulassungsbescheinigung betrifft.
Die Rechtsgrundlage: Paragraf 2d StVG
Grundlage für den digitalen Führerschein ist der neue Paragraf 2d des Straßenverkehrsgesetzes. Eingeführt wurde er durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 142). Die Vorschrift zum digitalen Führerschein selbst ist seit dem 14. Oktober 2026 in Kraft, einzelne andere Regelungen desselben Gesetzes galten schon ab dem 1. Juli 2026.
Das Gesetz erlaubt dem Kraftfahrt-Bundesamt, auf Antrag einen digitalen Führerschein zu erstellen, der alle Daten des Kartenführerscheins enthält – mit einer Ausnahme: die Unterschrift fehlt. Die Behörde greift dafür auf das Zentrale Fahrerlaubnisregister und das Fahreignungsregister zurück. Technische Form und Standard legt das Kraftfahrt-Bundesamt selbst fest und veröffentlicht sie im Bundesanzeiger und im Verkehrsblatt – unter anderem, damit sich der deutsche Nachweis später in die europäische Brieftasche für die digitale Identität nach der eIDAS-Verordnung einfügt.
Zuständig für die technische Umsetzung ist die i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamts. Sie digitalisiert seit November 2025 bereits die Zulassungsbescheinigung Teil I, den Fahrzeugschein. Seit März 2026 lässt sich der Fahrzeugschein auch per QR-Code in die App übertragen, inzwischen auch für Firmenwagen. Der Führerschein soll in dieselbe App integriert werden.
Was Sie für den Antrag brauchen
Den digitalen Führerschein kann beantragen, wer einen gültigen deutschen Kartenführerschein besitzt, der seit dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. Hinzu kommen zwei weitere Voraussetzungen:
- ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion samt der zugehörigen sechsstelligen PIN;
- ein Smartphone, das die Anwendung technisch unterstützt.
Wer die PIN seines Personalausweises nicht mehr weiß, kann sie laut ADAC über den staatlichen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst per Brief neu bestellen oder bei einer Behörde vor Ort neu setzen lassen. Kosten für den digitalen Führerschein selbst sind öffentlich noch nicht benannt; die i-Kfz-App ist kostenlos.
Checkliste: Was Sie vorab prüfen können
- Ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises aktiviert?
- Ist die sechsstellige PIN dafür bekannt oder muss sie neu beantragt werden?
- Wurde der Kartenführerschein nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt?
- Unterstützt das eigene Smartphone-Modell die i-Kfz-App?
Wer eines dieser Kriterien nicht erfüllt, kann die digitale Fahrerlaubnis zum Start voraussichtlich nicht nutzen und bleibt auf den Kartenführerschein angewiesen – ein Nachteil entsteht dadurch nicht, da die Nutzung ohnehin freiwillig ist.
Diese Smartphones sind vorgesehen
Nach Angaben des ADAC setzt die i-Kfz-App mindestens iOS 17 oder Android 12 voraus. Nicht unterstützt werden Smartphones von Huawei, weil ihnen die Google-Dienste fehlen, die die App benötigt. Auch einzelne ältere Motorola-Modelle fallen durch das Raster; als unterstützt gelten laut ADAC etwa die Modelle Edge 50 Neo, Edge 50 Ultra und Razr 50 Ultra, beim Moto G85 sei die Kompatibilität nach bisherigem Stand noch nicht eindeutig gesichert.
„Entscheidend ist aus Sicht des ADAC, dass die Nutzung freiwillig bleibt.“
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC)
Der ADAC begrüßt die Einführung grundsätzlich, weil sie den Alltag erleichtere, etwa wenn der Kartenführerschein einmal vergessen wurde. Der Automobilclub betont zugleich, dass Datenschutz und Datensicherheit bei der Umsetzung gewährleistet sein müssten. Wer ein nicht unterstütztes Gerät besitzt, führt wie bisher den Kartenführerschein mit – ein Umtausch ist nicht vorgesehen und auch nicht nötig.
Was im Ausland weiter gilt
Der digitale Führerschein gilt zunächst ausschließlich innerhalb Deutschlands. Wer ins EU-Ausland oder in andere Länder reist, muss weiterhin den Kartenführerschein mitführen – die deutsche Smartphone-Version wird dort nicht als gleichwertiger Nachweis anerkannt. Einen EU-weit nutzbaren digitalen Führerschein sieht die neue EU-Führerscheinrichtlinie zwar vor, dieser soll aber laut Berichten erst bis spätestens 2030 verfügbar sein.
Auch beim digitalen Fahrzeugschein rät das Kraftfahrt-Bundesamt derzeit, bei Auslandsfahrten zusätzlich die Papierdokumente mitzuführen, da die Rechtsänderung nicht allen ausländischen Polizeibehörden bekannt sei. Für die Fahrt zum Supermarkt oder innerhalb Deutschlands betrifft diese Einschränkung Fahrerinnen und Fahrer nicht.
Was bei einem Fahrverbot passiert
Das Gesetz sieht eine Sicherung für den Fall vor, dass eine Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit verliert. Liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt Hinweise auf ein wirksames Fahrverbot oder eine vorläufige Entziehung vor, kann die Behörde den digitalen Führerschein in der Anwendung als ungültig anzeigen lassen. Damit soll verhindert werden, dass ein entzogener Führerschein auf dem Smartphone weiter als gültig erscheint, während die Karte längst eingezogen wäre.
Was noch offen ist
Ein konkretes Startdatum innerhalb des Monats November hat das Bundesverkehrsministerium bislang nicht genannt; auch dem ADAC liegt nach eigenen Angaben noch kein fester Tag vor. Mit der i-Kfz-App als technischer Basis ist der Rahmen gesetzt, zum Testfortschritt macht das Ministerium keine öffentlichen Angaben.
Für die Zeit nach dem November kündigen Berichte zwei weitere Bausteine an: eine europäische Brieftasche für die digitale Identität nach der eIDAS-Verordnung sowie eine separate staatliche App, die beide Anfang 2027 folgen sollen. Beide sind an dieser Stelle ein angekündigter, aber noch nicht umgesetzter nächster Schritt – kein bereits geltendes Recht.
Wie würden Sie entscheiden: lieber früh auf den digitalen Führerschein umstellen, oder erst einmal beim Kartenführerschein bleiben? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Kartenführerschein nach dem Start abgeben?
Nein. Der Kartenführerschein bleibt gültig, ein Umtausch ist nicht vorgesehen. Die digitale Variante kommt freiwillig hinzu.
Welche Smartphones werden voraussichtlich unterstützt?
Nach Angaben des ADAC mindestens Geräte mit iOS 17 oder Android 12. Huawei-Smartphones und einzelne ältere Motorola-Modelle sind nicht vorgesehen.
Gilt der digitale Führerschein auch im Ausland?
Nein, zunächst nur in Deutschland. Bei Fahrten ins Ausland ist weiterhin der Kartenführerschein mitzuführen.
Was passiert bei einem Fahrverbot?
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann den digitalen Führerschein in der Anwendung als ungültig anzeigen lassen, wenn Hinweise auf ein wirksames Fahrverbot oder eine vorläufige Entziehung vorliegen.
Quellen und Stand
- Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz): Paragraf 2d Straßenverkehrsgesetz, Gesetzestext mit Antrags- und Erstellungsvoraussetzungen.
- buzer.de (Rechtsdatenbank): Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 142; Identität und Fundstelle des Änderungsgesetzes.
- dejure.org (Rechtsdatenbank): Inkrafttreten von Paragraf 2d StVG am 14.10.2026.
- Bundesregierung: Den Führerschein gibt es bald auch digital; Zeitplan und Einordnung des Vorhabens.
- Kraftfahrt-Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 10/2026, i-Kfz-App ab sofort auch für Unternehmen nutzbar, 3. März 2026; Funktionsstand der i-Kfz-App.
- ADAC: Digitaler Führerschein startet 2026 und digitaler Fahrzeugschein schon jetzt, Stand 4. November 2026; Geräte-Voraussetzungen und Einordnung des Automobilclubs.
Recherche- und Datenstand: 8. November 2026.
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.
Artikel teilen