Brüssel kritisiert die Risikoprüfung und Schutzmaßnahmen des personalisierten „For You“-Feeds. Die DSA-Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission veröffentlichte am 6. November 2026 vorläufige Feststellungen zum Empfehlungsfeed von TikTok.
  • Im Mittelpunkt steht der sogenannte „Rabbit-Hole-Effekt“: Wiederholte Interaktionen können ähnliche Videos häufiger in den Feed bringen.
  • Ein endgültiger Rechtsverstoß oder eine Geldbuße ist damit noch nicht festgestellt. TikTok kann die Untersuchungsakten einsehen und schriftlich antworten.

Wer sich in einem Kurzvideo-Feed länger mit einem Thema beschäftigt, kann anschließend mehr ähnliche Inhalte sehen. Die EU-Kommission hält genau diese Verstärkung beim TikTok-Feed „For You“ für ein mögliches systemisches Risiko – etwa, wenn sich Inhalte um Traurigkeit, Isolation oder das Körperbild drehen. Ihre Feststellungen vom 6. November sind ausdrücklich vorläufig. Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet die Nachricht deshalb zunächst eine laufende Aufsicht, keine bereits angeordnete Änderung der App.

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Was die Kommission beanstandet

Der „For You“-Feed zeigt personalisierte Videos. Laut der deutschsprachigen Mitteilung der Kommission können Interaktionen mit einer bestimmten Art von Beitrag dazu führen, dass der Empfehlungsalgorithmus ähnliche Inhalte häufiger vorschlägt. Die Kommission beschreibt das als „Rabbit-Hole-Effekt“: Der Feed kann Nutzer wiederholt in eine ähnliche Themenfolge führen.

Die Behörde richtet ihre vorläufige Kritik auf zwei Punkte. Erstens soll TikTok nach ihrer Einschätzung die Risiken solcher Empfehlungsschleifen nicht ausreichend bewertet haben. Zweitens seien die ergriffenen Gegenmaßnahmen bislang nicht angemessen wirksam. Als mögliche Risikoinhalte nennt die Kommission unter anderem Beiträge zu Traurigkeit, Isolation und Körperbild. Besonders berücksichtigt sie mögliche Folgen für Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene.

Das ist eine behördliche Risikobewertung im laufenden Verfahren, keine medizinische Diagnose und kein Nachweis, dass jeder betroffene Nutzer gesundheitlich geschädigt wird. Die Kommission untersuchte nach eigener Darstellung unter anderem Risikoberichte, interne Daten und Dokumente, Antworten auf Auskunftsersuchen sowie wissenschaftliche Literatur und Gespräche mit Fachleuten. Welche Einzelfakten TikTok entgegensetzt, muss das weitere Verfahren zeigen.

Welche Pflichten der DSA setzt

Der Digital Services Act verpflichtet sehr große Online-Plattformen, systemische Risiken ihrer Dienste zu ermitteln und zu bewerten. Artikel 34 nennt dabei ausdrücklich mögliche erhebliche negative Folgen für das körperliche und mentale Wohlbefinden sowie das Design von Empfehlungssystemen. Artikel 35 verlangt angemessene, verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen zur Risikominderung; dazu können Anpassungen am Dienst und Tests oder Änderungen von Algorithmen gehören.

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Die Kommission prüft damit nicht einzelne Videos darauf, ob sie rechtswidrig sind. Im Kern geht es darum, ob eine Plattform die Risiken ihrer Produktgestaltung ausreichend bewertet und mindert. Die Behörde erklärt, sie halte beim „For You“-Feed Änderungen am Design für nötig. Diese Einschätzung ist Teil der vorläufigen Feststellungen und noch keine abschließende Anordnung. TikTok ist von der Kommission als sehr große Online-Plattform benannt; die einschlägigen DSA-Pflichten richten sich an diese Plattformklasse.

Der DSA enthält daneben eine konkrete Wahlmöglichkeit: Anbieter sehr großer Plattformen, die Empfehlungssysteme einsetzen, müssen für jedes dieser Systeme mindestens eine Option anbieten, die nicht auf Profiling beruht. Das ist eine gesetzliche Vorgabe zur Auswahl des Empfehlungsprinzips. Sie beantwortet für sich allein aber nicht, ob ein bestimmter Feed alle Anforderungen zur Risikobewertung und Risikominderung erfüllt.

Wie das Verfahren weitergeht

TikTok kann die Unterlagen in den Untersuchungsakten einsehen und schriftlich zu den vorläufigen Feststellungen Stellung nehmen. Parallel soll der Europäische Ausschuss für digitale Dienste konsultiert werden. Erst danach kann die Kommission entscheiden, ob sie ihre vorläufige Auffassung bestätigt oder zu einem anderen Ergebnis kommt. Die Behörde betont, dass die Feststellungen dem Ausgang der Untersuchung nicht vorgreifen.

Eine mögliche Geldbuße ist derzeit keine festgesetzte Zahlung. Falls die Kommission später einen Verstoß feststellt, sieht der DSA bei bestimmten Verstößen eine Obergrenze von sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Anbieters vor. Ob und in welcher Höhe eine Sanktion verhängt würde, hängt von einem späteren Verfahren und einer konkreten Entscheidung ab.

Was Nutzer jetzt wissen sollten

Aus der Mitteilung folgt noch kein sofortiger Umbau der App und keine neue Pflicht für Nutzer. Wer verstehen will, warum Inhalte vorgeschlagen werden, kann die jeweils verfügbaren Feed- und Datenschutzinformationen der Plattform prüfen. Die vorläufige EU-Bewertung erinnert zugleich daran, dass die Verantwortung nach dem DSA nicht allein bei einzelnen Nutzern liegt: Sehr große Plattformen müssen Risiken ihrer Systeme selbst untersuchen und wirksam begrenzen.

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Für Eltern und andere Bezugspersonen ist die Einordnung ebenfalls wichtig: Die Kommission nennt Minderjährige als besonders schutzbedürftige Gruppe, spricht aber nicht von einer pauschalen Sperre des Dienstes. Sollte das Verfahren zu verbindlichen Änderungen führen, wären deren konkreter Umfang und Zeitplan erst einer späteren Entscheidung zu entnehmen.

Häufige Fragen

Hat die EU TikTok bereits zu Änderungen verpflichtet?

Nein. Die Kommission hat vorläufige Feststellungen veröffentlicht. TikTok kann Stellung nehmen; eine endgültige Entscheidung und eine verbindliche Änderung folgen daraus noch nicht.

Was bedeutet „Rabbit-Hole-Effekt“?

Der Begriff beschreibt hier die Sorge, dass Interaktionen mit einer bestimmten Art von Video zu immer mehr ähnlichen Empfehlungen führen können. Die Kommission bewertet dies als mögliches systemisches Risiko des Feed-Designs.

Wird TikTok jetzt mit sechs Prozent des Umsatzes bestraft?

Nein. Sechs Prozent sind eine gesetzliche Höchstgrenze für bestimmte DSA-Geldbußen, keine aktuell verhängte oder feststehende Strafe. Eine Sanktion käme nur nach einer späteren Entscheidung in Betracht.

Geht es um verbotene Videos?

Nach der Kommissionsmitteilung betrifft das Verfahren die Bewertung und Minderung von Risiken des Empfehlungssystems. Es ist keine pauschale Feststellung, dass die genannten Videos rechtswidrig seien.

Ihre Erfahrung

Welche Einstellung oder Information hilft Ihnen am meisten, einen personalisierten Feed besser zu verstehen? Teilen Sie Ihre Erfahrung und Fragen in den Kommentaren.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 8. November 2026. Die Darstellung bezieht sich auf die vorläufigen Feststellungen der EU-Kommission und den Digital Services Act.

Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und formuliert. Die verlinkten Rechtsakte und Mitteilungen der EU-Kommission wurden redaktionell geprüft; der Text ist zur menschlichen Prüfung vorgesehen.

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