Anders als in Deutschland kennt Österreich keinen jährlich neu festgelegten Zusatzbeitrag – der ASVG-Beitragssatz bleibt stabil

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland legt das Bundesgesundheitsministerium jedes Jahr einen neuen durchschnittlichen Zusatzbeitrag fest – für 2027 liegt er bei 2,9 Prozent. Ein direktes Gegenstück dazu gibt es im österreichischen System nicht.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich finanziert sich über einen fixen Beitragssatz nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), der 2026 bei 7,65 Prozent der Beitragsgrundlage liegt und zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer aufgeteilt wird.
  • Jährlich angepasst wird stattdessen vor allem die Höchstbeitragsgrundlage – der Einkommensbetrag, bis zu dem Beiträge erhoben werden; der genaue Wert für 2027 war zum Redaktionsschluss noch nicht amtlich kundgemacht.

Wer in Deutschland von einem „Zusatzbeitrag“ liest, der 2027 im Schnitt bei 2,9 Prozent liegt, sucht in Österreich vergeblich nach einer direkten Entsprechung. Die heimische gesetzliche Krankenversicherung kennt keinen von einzelnen Kassen variabel festgelegten Aufschlag – der Beitragssatz ist bundesweit einheitlich und wird nicht jährlich neu verhandelt.

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Grund dafür ist die Struktur der österreichischen Sozialversicherung: Seit der Zusammenlegung der bisherigen Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) im Jahr 2020 gibt es für den Grossteil der unselbstständig Beschäftigten nur noch einen Krankenversicherungsträger mit einem einheitlichen Satz – anders als in Deutschland, wo rund 93 Kassen jeweils eigene Zusatzbeiträge festlegen und sich damit gegenseitig Konkurrenz machen.

7,65 Prozent: So ist der Beitrag aufgeteilt

Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung für unselbstständig Beschäftigte beträgt nach § 51 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) 7,65 Prozent der Beitragsgrundlage, Stand 2026. Davon tragen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 3,87 Prozentpunkte, Arbeitgeber 3,78 Prozentpunkte. Der Satz gilt bundesweit einheitlich für alle bei der ÖGK Versicherten; für einzelne Berufsgruppen mit eigenen Trägern – etwa Selbstständige bei der SVS oder öffentlich Bedienstete bei der BVAEB – gelten eigene, ebenfalls gesetzlich fixierte Sätze.

Im Unterschied zum deutschen System wird dieser Satz nicht jährlich von einem Schätzerkreis neu kalkuliert und von einem Ministerium als Orientierungswert verkündet. Änderungen am ASVG-Beitragssatz selbst erfordern eine Gesetzesänderung durch den Nationalrat und kommen entsprechend selten vor.

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Warum ein Wechsel wie in Deutschland nicht möglich ist

Weil es keinen Zusatzbeitrag gibt, den einzelne Kassen unterschiedlich festlegen, entfällt in Österreich auch das deutsche Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung: Es gibt für die grosse Mehrheit der Versicherten schlicht keine Kasse, zu der gewechselt werden könnte, da die Zuständigkeit nach Berufsgruppe und nicht nach freier Wahl geregelt ist. Diskussionen um Beitragsgerechtigkeit drehen sich in Österreich deshalb seltener um einen Kassenvergleich und häufiger um die Höhe der Selbstbehalte, Wartezeiten oder den Leistungskatalog.

Was sich 2027 bei der Höchstbeitragsgrundlage ändert

Jährlich angepasst wird in Österreich vor allem die Höchstbeitragsgrundlage – also der Einkommensbetrag, oberhalb dessen keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge mehr anfallen. Wirtschaftsprüfungs- und Personalverrechnungs-Fachinformationen (unter anderem von Forvis Mazars Austria) nannten für 2027 bereits Richtwerte von rund 7.410 Euro monatlich beziehungsweise 247 Euro täglich; eine amtliche Kundmachung im Bundesgesetzblatt beziehungsweise durch die Sozialversicherung lag zum Redaktionsschluss dieses Artikels noch nicht vor. NETZ-TRENDS nennt an dieser Stelle bewusst keine ungeprüfte Zahl als Tatsache – sobald die Sozialversicherung beziehungsweise das Bundesgesetzblatt die Werte für 2027 amtlich veröffentlicht, wird dieser Artikel aktualisiert.

Checkliste: Eigenen Beitrag in Österreich einordnen

  • Eigenen Krankenversicherungsbeitrag auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung mit 7,65 Prozent der Beitragsgrundlage abgleichen (Stand 2026).
  • Prüfen, ob eine amtliche Kundmachung der Sozialversicherungswerte 2027 bereits auf sozialversicherung.at veröffentlicht wurde.
  • Bei Unklarheiten zur eigenen Einstufung die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) oder die Arbeiterkammer kontaktieren.

Häufige Fragen

Gibt es in Österreich einen Zusatzbeitrag wie in Deutschland?

Nein. Die Krankenversicherung finanziert sich über einen bundesweit einheitlichen gesetzlichen Beitragssatz von 7,65 Prozent (Stand 2026), nicht über einen von einzelnen Kassen variabel festgelegten Zusatzbeitrag.

Kann ich bei einer Beitragserhöhung die Krankenkasse wechseln?

Für die meisten Versicherten nicht, da die Zuständigkeit der ÖGK beziehungsweise anderer Träger nach Berufsgruppe und nicht nach freier Wahl geregelt ist.

Was ändert sich 2027 konkret?

Voraussichtlich die Höchstbeitragsgrundlage. Die genauen Werte für 2027 waren zum Redaktionsschluss noch nicht amtlich veröffentlicht; erste Branchenschätzungen nennen rund 7.410 Euro monatlich.

Wer zahlt den Beitrag – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

Beide: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen 3,87 Prozentpunkte, Arbeitgeber 3,78 Prozentpunkte der insgesamt 7,65 Prozent (Stand 2026).

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Was ist Ihre Erfahrung?

Haben Sie schon eine amtliche Information zu den Sozialversicherungswerten 2027 erhalten? Schreiben Sie uns gerne in die Kommentare.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 7. November 2026. Die Werte für die Höchstbeitragsgrundlage 2027 sind ausdrücklich als vorläufige Branchenschätzung gekennzeichnet, nicht als amtlich bestätigt.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe. Länderfassung auf Basis eines Artikels von NETZ-TRENDS.de, für Österreich recherchiert.

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