Der Rat der EU will Ausnahmen von der Cookie-Einwilligung präzisieren. Für Österreich ändert sich vorerst nichts: Das Europäische Parlament hat noch keine eigene Position beschlossen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rat der EU einigte sich am 21. Oktober 2026 auf eine Verhandlungsposition zu Datenschutz-, Cookie- und Cyberregeln.
  • Sein Mandat sieht zusätzliche Fälle vor, in denen Cookies ohne Einwilligung gesetzt werden könnten, etwa für Reichweitenmessung oder Gerätesicherheit.
  • Für österreichische Websites gilt das noch nicht: Laut Verfahrensakte des Europäischen Parlaments steht eine Ausschussentscheidung noch aus.

Cookie-Banner könnten eines Tages seltener erscheinen – auch in Österreich ändert sich aber nichts sofort: Der Rat der EU hat sich auf seine Verhandlungsposition zu einem Gesetzespaket für das digitale Regelwerk geeinigt, das auch Cookies und Online-Tracking betrifft. Weil es sich um EU-Recht handelt, träfe eine spätere Einigung Österreich unmittelbar – wie alle EU-Mitgliedstaaten.

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Was der Rat zu Cookies vorschlägt

Das Mandat des Rates betrifft die ePrivacy-Regeln zu Cookies und ähnlichen Tracking-Technologien, die als EU-Richtlinie auch in Österreich umgesetzt sind. Nach der Ratsposition soll der bestehende Rahmen erhalten bleiben, zugleich aber zusätzliche Zwecke benannt werden, für die auf einem Endgerät keine vorherige Einwilligung nötig wäre – etwa Cookies für einen angeforderten Dienst, für Reichweitenmessung oder für die Gerätesicherheit.

Die Änderung wäre Teil des „Digital Omnibus“, eines EU-Pakets zur Vereinfachung verschiedener Digitalregeln. Es handelt sich bislang nur um die Position der Mitgliedstaaten – nicht um den endgültigen Text. Die Mitteilung des Rates vom 21. Oktober enthält die Details.

Was heute in Österreich gilt

Die bestehende EU-ePrivacy-Richtlinie verlangt grundsätzlich eine Einwilligung, bevor Informationen auf einem Gerät gespeichert oder abgerufen werden; die Richtlinie 2002/58/EG regelt das in Artikel 5 Absatz 3. In Österreich wacht die Datenschutzbehörde (DSB) über die Einhaltung der damit verbundenen Datenschutzregeln. Das Ratsmandat erweitert diese Ausnahmen noch nicht. Österreichische Website-Betreiber müssen daher ihre Cookie-Banner nicht ändern, bis ein endgültiger Gesetzestext vorliegt.

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Welche weiteren Regeln betroffen sind

Das Paket reicht über Cookies hinaus: Nach Angaben des Rates umfasst es Änderungen an der Datenschutz-Grundverordnung, Regeln zum Umgang mit Daten und Geschäftsgeheimnissen sowie eine gemeinsame Struktur für Meldungen von Cyber- und Datenschutzvorfällen – auch das Regeln, die in Österreich unmittelbar gelten würden, sobald sie beschlossen sind.

Wie das Verfahren weitergeht

Für ein EU-Gesetz müssen sich Rat und Parlament auf einen gemeinsamen Text einigen. Die Verfahrensakte des Europäischen Parlaments führt das Dossier derzeit als „Awaiting committee decision“. Bis zu einer Einigung bleiben die heute geltenden Regeln maßgeblich – auch für Unternehmen mit Sitz in Österreich.

Häufige Fragen

Werden Cookie-Banner in Österreich jetzt abgeschafft?

Nein. Der Rat hat eine Verhandlungsposition beschlossen, aber noch kein neues Gesetz. Selbst der Ratsvorschlag sieht nicht vor, alle Einwilligungen abzuschaffen.

Gilt eine künftige EU-Regel automatisch auch in Österreich?

Ja. Die ePrivacy-Vorgaben werden als EU-Recht umgesetzt; eine Einigung von Rat und Parlament würde auch für österreichische Websites gelten.

Was gilt bis zu einer Einigung?

Die bestehenden Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie bleiben maßgeblich, überwacht von der österreichischen Datenschutzbehörde.

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Ihre Einschätzung

Welche Cookie-Abfragen halten Sie für sinnvoll – und wo wünschen Sie sich weniger Banner? Schreiben Sie Ihre Einschätzung mit konkreten Beispielen in die Kommentare.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 3. November 2026.

Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und formuliert und ist zur menschlichen redaktionellen Prüfung vorgesehen. Länderfassung auf Basis eines Artikels von NETZ-TRENDS.de, für Österreich recherchiert. Beitragsbild: Eigene digitale Illustration, Gestaltung NETZ-TRENDS.

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