53 Prozent der Privatversicherten zahlen laut PKV-Verband ab 1. Januar mehr – wer die Mitteilung erhält, hat nach § 205 VVG zwei Monate Zeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach Angaben des PKV-Verbands steigt der Beitrag für 53 Prozent der privat Krankenversicherten zum 1. Januar 2027 im Schnitt um 13,4 Prozent – für Beihilfeberechtigte um 11,4 Prozent, für übrige Versicherte um 15,3 Prozent.
  • Die reguläre Kündigungsfrist nach § 205 Absatz 1 VVG beträgt drei Monate zum Jahresende; bei Verträgen mit Kalenderjahr als Versicherungsjahr war der Stichtag für einen Wechsel zum 1. Januar 2027 bereits der 30. September 2026.
  • Bei einer Beitragserhöhung bleibt unabhängig davon ein Sonderkündigungsrecht nach § 205 Absatz 4 VVG: zwei Monate ab Zugang der Änderungsmitteilung.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung rechnet für 2027 mit spürbar höheren Beiträgen. Nach eigenen Angaben zahlen 53 Prozent der Versicherten ab Januar durchschnittlich 13,4 Prozent mehr.

Grund für die Anpassung sind nach Darstellung des PKV-Verbands vor allem steigende medizinische Leistungsausgaben. Diese Zahlen beziehen sich auf Deutschland; die reguläre Kündigungsfrist für einen Wechsel zum 1. Januar 2027 ist bei vielen Verträgen bereits verstrichen – unabhängig davon bleibt bei einer Erhöhung das Sonderkündigungsrecht. Stand aller Angaben: 31. Oktober 2026.

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Warum die PKV-Beiträge 2027 steigen

Nach Angaben des PKV-Verbands treiben vor allem steigende Ausgaben für medizinische Leistungen die Beiträge. Die privaten Krankenversicherer zahlten 2025 für allgemeine Krankenhausleistungen nach Verbandsangaben knapp 7,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Im ambulanten Bereich stiegen die Ausgaben für Arzneimittel um rund 8 Prozent, für Heilmittel um mehr als 6,6 Prozent und für ambulante Arztbehandlungen um etwa 6 Prozent.

Die seit 2022 gestiegenen Zinsen wirken nach Darstellung des Verbands grundsätzlich dämpfend auf die Beitragsentwicklung, weil sie die Kapitalerträge der Versicherer verbessern. Diese Wirkung werde aber derzeit von den höheren Kostensteigerungen überlagert. Welche konkreten Ursachen hinter dem Anstieg der Krankenhauskosten stehen, benennt der Verband im Einzelnen nicht.

Wer wie viel mehr zahlt

Für gut jeden zweiten Privatversicherten – 53 Prozent – ändert sich der Beitrag zum 1. Januar 2027 laut PKV-Verband. Im Schnitt der Betroffenen liegt die Erhöhung bei 13,4 Prozent, wobei der Verband zwei Gruppen unterscheidet: Bei Beihilfeberechtigten, deren Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, steigen die Beiträge im Schnitt um 11,4 Prozent, bei allen übrigen Versicherten um 15,3 Prozent. Versicherte, deren Unternehmen die Beiträge unterjährig anpasst, sind in diesen Werten nicht erfasst.

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Modellrechnung: Was eine Erhöhung bedeuten kann

  • Ausgangsbeitrag: 650 Euro im Monat (Beispielwert, keine reale Tarifberechnung)
  • Durchschnittliche Erhöhung, nicht beihilfeberechtigt: 15,3 Prozent
  • Durchschnittliche Erhöhung, beihilfeberechtigt: 11,4 Prozent

650 € × 1,153 ergibt rund 749,45 € bei der durchschnittlichen Erhöhung für nicht beihilfeberechtigte Versicherte – ein Plus von rund 99 € im Monat beziehungsweise rund 1.193 € im Jahr. Bei Beihilfeberechtigten wären es rund 724,10 € (+74,10 € im Monat). Modellrechnung, keine Prognose: Die tatsächliche Erhöhung hängt vom gewählten Tarif und Versicherer ab und kann abweichen.

Der PKV-Verband nennt keine Liste einzelner Versicherer oder Tarife mit ihren jeweiligen Erhöhungssätzen. Wer wissen will, wie stark der eigene Vertrag betroffen ist, erfährt das nur aus der individuellen Änderungsmitteilung des eigenen Versicherers.

Ordentliche Kündigung: Frist meist schon verstrichen

Für einen Versicherungswechsel unabhängig von der Beitragserhöhung gilt nach § 205 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) eine ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Bei vielen Tarifen ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr: Wer zum 1. Januar 2027 wechseln wollte, musste die Kündigung dann bereits bis zum 30. September 2026 beim bisherigen Versicherer eingereicht haben – dieser Stichtag ist zum Erscheinen dieses Artikels bereits verstrichen. Bei Verträgen mit abweichendem Versicherungsbeginn gilt stattdessen das individuelle Versicherungsjahr; maßgeblich ist der im Versicherungsschein genannte Termin, den nur der eigene Vertrag ausweist.

Hinzu kommt bei vielen Tarifen eine vertraglich vereinbarte Mindestversicherungsdauer, die laut § 205 Absatz 1 VVG einer ordentlichen Kündigung vorgeht. Sie reicht je nach Gesellschaft von keiner Mindestlaufzeit bis zu mehreren Jahren; welche Frist gilt, steht in den eigenen Vertragsunterlagen.

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Sonderkündigungsrecht: zwei Monate ab Zugang

Unabhängig vom Jahresstichtag kann ein eigenes Kündigungsrecht entstehen, wenn der Versicherer wegen einer Anpassungsklausel die Prämie erhöht. Nach § 205 Absatz 4 VVG können Versicherte dann innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Die Kündigung wirkt frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung tatsächlich in Kraft tritt.

Wer von der Erhöhung zum 1. Januar 2027 betroffen ist und die Mitteilung seines Versicherers in den kommenden Wochen erhält, kann über diesen Weg unabhängig vom verstrichenen Jahresstichtag kündigen. Nach Angaben des Verbraucherportals kvoptimal.de muss dabei zusätzlich der nahtlose Anschluss an eine andere Krankenversicherung nachgewiesen werden – das ergibt sich aus der allgemeinen Krankenversicherungspflicht nach § 193 Absatz 3 VVG, wonach Personen mit Wohnsitz in Deutschland grundsätzlich nicht ohne Krankenversicherungsschutz bleiben dürfen. Ohne diesen Nachweis wird eine Kündigung nicht wirksam.

Checkliste: Was Betroffene jetzt prüfen können

  • Ankündigungsschreiben des Versicherers auf neuen Beitrag und Datum des Wirksamwerdens prüfen.
  • Bei einer Erhöhung: Zwei-Monats-Frist ab Zugang der Mitteilung notieren (§ 205 Absatz 4 VVG) – die Kündigung wirkt frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung.
  • Vor einer Kündigung eine neue Krankenversicherung abschließen; ohne nahtlosen Anschluss wird die Kündigung nicht wirksam.
  • Beihilfeberechtigte: eigenen Beihilfesatz und Beihilfetarif vor einem Wechsel gegenprüfen, da sich Tarife unterscheiden.
  • Bei Unsicherheit: unabhängige Versicherungsberatung oder Verbraucherzentrale einschalten – dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Keine Erhöhung und kein Sonderkündigungsrecht entsteht dagegen, wenn der Beitrag aus anderen Gründen steigt, etwa durch eine ohnehin vertraglich vorgesehene Altersänderung. Dafür gilt nach § 205 Absatz 3 VVG eine eigene, ebenfalls zweimonatige Frist ab Wirksamwerden der Änderung.

Hat Sie die Ankündigung einer höheren PKV-Prämie für 2027 schon erreicht? Schreiben Sie uns gerne, wie hoch die Erhöhung bei Ihnen ausfällt.

Häufige Fragen

Wie viele Menschen sind von der PKV-Beitragserhöhung 2027 betroffen?

Laut PKV-Verband steigt der Beitrag für 53 Prozent der privat Krankenversicherten zum 1. Januar 2027. Im Schnitt der Betroffenen liegt die Erhöhung bei 13,4 Prozent – bei Beihilfeberechtigten bei 11,4 Prozent, bei den übrigen Versicherten bei 15,3 Prozent.

Kann ich jetzt noch regulär zum Jahreswechsel kündigen?

Bei Verträgen mit dem Kalenderjahr als Versicherungsjahr lag der Stichtag für eine ordentliche Kündigung zum 1. Januar 2027 beim 30. September 2026 – diese Frist ist bereits verstrichen. Bei abweichendem Versicherungsbeginn gilt der im Versicherungsschein genannte Termin.

Wie lange habe ich Zeit, wenn mein PKV-Beitrag erhöht wird?

Nach § 205 Absatz 4 VVG besteht ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung. Die Kündigung wirkt frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung in Kraft tritt.

Muss ich beim Wechsel wegen einer Beitragserhöhung etwas nachweisen?

Nach Angaben von Verbraucherportalen muss ein nahtloser Anschluss an eine andere Krankenversicherung nachgewiesen werden, da für Personen mit Wohnsitz in Deutschland grundsätzlich eine allgemeine Krankenversicherungspflicht gilt (§ 193 Absatz 3 VVG). Ohne diesen Nachweis wird die Kündigung nicht wirksam.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 31. Oktober 2026.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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