Die Bundesnetzagentur hält das Erreichen der Novemberziele für die Versorgungssicherheit nicht für zwingend – die Linke fordert 150 Euro
Das Wichtigste in Kürze
- Die deutschen Erdgasspeicher waren nach der Lagebewertung der Bundesnetzagentur vom 2. Oktober 2026 zu 58 Prozent gefüllt, das entspricht 143,5 Terawattstunden. Die Behörde nennt die Versorgung stabil und schreibt, es sei „für die Versorgungssicherheit auch nicht zwingend, dass die Füllstandsziele zum November erreicht werden“.
- Nach Berichten der Berliner Zeitung und des Fachdienstes ZfK vom 30. September 2026 hat das deutsche Bundeswirtschaftsministerium das bundeseigene Unternehmen SEFE angewiesen, zusätzlich 8 Terawattstunden Erdgas zu beschaffen und bis zum 15. Dezember 2026 einzuspeichern.
- Für die ab 2027 geplante strategische Gasreserve nennt Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nach Darstellung der Berliner Zeitung zwei Finanzierungswege: „eine Umlage über die Gaskunden oder eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt“. Welcher es wird, ist offen.
Die Heizperiode in Deutschland hat begonnen, und die Erdgasspeicher sind zu etwas mehr als der Hälfte gefüllt. In ihrer aktuellen Lagebewertung vom 2. Oktober 2026 weist die Bundesnetzagentur einen Füllstand von 58 Prozent aus, gemessen am Arbeitsgasvolumen aller deutschen Untergrundspeicher. In absoluten Zahlen sind das 143,5 Terawattstunden. Die Behörde schreibt dazu, die Füllstände lägen „deutlich niedriger als in den Vergleichszeiträumen vergangener Jahre“.
Bemerkenswert ist weniger die Zahl selbst – sie steigt seit Wochen langsam, aber stetig – als der Satz, der bei der Bundesnetzagentur danebensteht.
Erst kaum erreichbar, jetzt nicht mehr zwingend
Mitte September hatte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, die gesetzliche Marke von 80 Prozent zum 1. November nach einer Mitteilung des Fernsehsenders phoenix als technisch kaum noch erreichbar bezeichnet. NETZ-TRENDS hat das am 16. September anhand der damaligen 55,93 Prozent nachgerechnet.
Jetzt geht die Behörde einen Schritt weiter. In der Lagebewertung vom 2. Oktober heißt es: „Es ist für die Versorgungssicherheit auch nicht zwingend, dass die Füllstandsziele zum November erreicht werden.“ Die niedrigen Stände seien „das Ergebnis der Absicherungsstrategien der Gashändler und für die sichere Gasversorgung nicht kritisch“. Zur Gesamtlage schreibt die Bundesnetzagentur: „Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet.“
Das ist ein Unterschied mit Gewicht. Im September ging es um die Frage, ob eine Vorgabe noch zu erfüllen ist. Jetzt geht es um die Frage, ob sie erfüllt werden muss. Die Vorgabe selbst steht unverändert: Die deutsche Gasspeicherfüllstandsverordnung vom 5. Mai 2025 verlangt zum 1. November 80 Prozent des Arbeitsgasvolumens in jeder Speicheranlage; für sechs namentlich genannte Porenspeicher – Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt und Uelsen – gelten 45 Prozent. Zum 1. Februar sinkt die Marke auf 30 Prozent, für vier weitere Anlagen auf 40 Prozent. Eine Vorgabe zum 1. Oktober gibt es seit der Fassung von 2025 nicht mehr, wie aus einer Übersicht des Fachverbands DVGW hervorgeht.
Wichtig für das Verständnis der Zahlen: Diese Prozentsätze gelten je Anlage, nicht als bundesweiter Mittelwert. Selbst eine vollständige Erfüllung der Verordnung ergäbe deshalb keinen Landesdurchschnitt von 80 Prozent, sondern einen deutlich niedrigeren Wert.
8 Terawattstunden bis zum 15. Dezember
Parallel zu dieser Einschätzung greift die deutsche Bundesregierung ein. Nach Berichten der Berliner Zeitung und des Fachdienstes ZfK vom 30. September 2026 hat das Bundeswirtschaftsministerium das zu 100 Prozent bundeseigene Unternehmen SEFE angewiesen, zusätzlich 8 Terawattstunden Erdgas zu beschaffen und bis zum 15. Dezember 2026 einzuspeichern.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche wird dort mit den Worten zitiert: „Aus der Perspektive der Krisenvorsorge ist dieser Schritt ein wichtiger zusätzlicher Beitrag, um die Resilienz der deutschen Gasversorgung zu erhöhen.“ Ein Ministeriumssprecher nannte als Begründung: „Der zentrale Grund für diesen Schritt liegt in den weiter andauernden geopolitischen Risiken.“
Der ZfK-Bericht ordnet den Vorgang als Kehrtwende ein: Zuvor habe das Ministerium eine Anweisung in Abrede gestellt, und SEFE selbst habe erklärt, es gebe „keine Anweisung dazu vom Bundeswirtschaftsministerium“. Zu den Kosten der 8 Terawattstunden heißt es in dem Bericht, anders als 2022 blieben „die Verluste zudem im Unternehmen“.
| Stichtag | Was gilt in Deutschland | Marke |
|---|---|---|
| 1. November 2026 | jede Speicheranlage außer den sechs unten genannten | 80 % |
| 1. November 2026 | Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt, Uelsen | 45 % |
| 15. Dezember 2026 | Frist für die 8 Terawattstunden, die SEFE im Auftrag des Bundes einspeichern soll | 8 TWh |
| 1. Februar 2027 | jede Speicheranlage; Bierwang, Breitbrunn, Inzenham-West und Wolfersberg 40 Prozent | 30 % |
Wer bezahlt – die Frage ist jetzt beantwortbar, aber nicht beantwortet
Für Haushalte mit Gasheizung ist das die eigentliche Nachricht. Bei den 8 Terawattstunden, die SEFE beschaffen soll, bleiben die Risiken nach dem ZfK-Bericht beim Unternehmen. Für die Zeit danach ist das offen: Für die ab 2027 geplante strategische Gasreserve nannte Reiche nach Darstellung der Berliner Zeitung zwei Wege – „eine Umlage über die Gaskunden oder eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt“; auch ein Mischmodell sei möglich.
Damit steht konkret im Raum, was in der Debatte der vergangenen Wochen eine offene Frage war: Eine Umlage über die Gaskunden ist genau jenes Instrument, das Deutschland 2022 schon einmal eingesetzt hat. Die deutsche Gasspeicherumlage lag zuletzt bei 0,289 Cent je Kilowattstunde – bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden rund 58 Euro im Jahr. Sie wurde nach Angaben der Bundesregierung zum 1. Januar 2026 abgeschafft; NETZ-TRENDS hatte die Kostenfrage Ende August bei einem Stand von 52,24 Prozent bereits als offenen Punkt beschrieben. Eine Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe eine vergleichbare Umlage zurückkehrt, ist bislang nicht gefallen.
Was eine Umlage für einen Haushalt bedeuten würde
Die frühere deutsche Gasspeicherumlage von 0,289 Cent je Kilowattstunde entsprach bei 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch rund 58 Euro brutto im Jahr. Ob eine künftige Umlage für die strategische Gasreserve in dieser Größenordnung läge, ist offen – eine Höhe hat das deutsche Bundeswirtschaftsministerium bislang nicht genannt. Die Rechnung zeigt nur die Größenordnung des zuletzt genutzten Instruments, keine Prognose.
Gas kostet mehr als doppelt so viel wie vor einem Jahr
Die Bundesnetzagentur führt die niedrigen Stände auf die Absicherungsstrategien der Gashändler zurück. Dahinter steht die Mechanik des Sommer-Winter-Abstands: Speicher füllen sich, wenn Gas im Sommer deutlich billiger ist als im Winter – diese Spanne finanziert die Einspeicherung. Wie groß der Abstand derzeit ist, weist die Lagebewertung nicht aus. Das Preisniveau selbst ist dagegen abrufbar.
Der europäische Referenzpreis TTF lag nach den von Trading Economics und Investing.com ausgewiesenen Börsendaten am 2. Oktober 2026 bei 74,76 Euro je Megawattstunde, nach 73,94 Euro am Vortag. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum weisen beide Dienste einen Anstieg von rund 138 Prozent aus. Zum Vergleich: Ende Oktober 2025 wurde die Megawattstunde für das erste Quartal 2026 nach einem ZfK-Bericht noch mit rund 32 Euro gehandelt.
Für Haushalte wirkt das nicht sofort, aber verzögert: Über Beschaffungsstrategien und Vertragslaufzeiten erreichen Großhandelspreise die Endkundenverträge mit Abstand. Die Bundesnetzagentur formuliert in ihrer Lagebewertung zurückhaltend: „Die Preiseffekte auf den Weltmärkten wirken sich auch auf die europäischen Großhandelspreise aus.“
Die Linke fordert 150 Euro und den Stopp der Privatisierung
In diese Lage hinein hat die Linksfraktion im deutschen Bundestag am Sonntag eine Forderung gestellt. Der energiepolitische Sprecher der Fraktion, Jörg Cezanne, sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung laut deren Vorabmeldung vom 4. Oktober 2026: „Neben einem jährlichen Klimageld von 320 Euro fordern wir, so schnell wie möglich ein Energiekrisengeld in Höhe von 150 Euro an alle Bürger auszuzahlen.“
Die Fraktion legt dazu nach dieser Darstellung einen Sechs-Punkte-Plan vor. Er umfasst unter anderem eine verpflichtende Weiterbefüllung der Speicher durch staatseigene Unternehmen, eine unabhängige Preisaufsicht, ein Verbot von Versorgungssperren, einen Stopp der Reprivatisierung von Uniper und SEFE sowie eine Übergewinnsteuer auf Öl, Gas und Kohle. Zur Privatisierung sagte Cezanne demnach: „Dass Uniper und SEFE privatisiert werden müssten, ist schlicht falsch.“ Die Kritik richtet sich der Vorabmeldung zufolge gegen Reiche.
Der Punkt hat einen sachlichen Hintergrund, unabhängig davon, wie man die Forderung bewertet: Beide Unternehmen, die hier eine Rolle spielen, gehören derzeit dem deutschen Staat. SEFE ist vollständig bundeseigen; über dieses Unternehmen lässt das Ministerium nach den genannten Berichten die zusätzlichen 8 Terawattstunden einspeichern. An Uniper hält der Bund nach Angaben des Bundesfinanzministeriums, die ZDFheute wiedergibt, über 99 Prozent der Anteile; den Verkaufsprozess startete die Bundesregierung am 19. Mai 2026. Gegenüber der EU-Kommission hat sich Deutschland verpflichtet, den Anteil bis spätestens 2028 auf höchstens 25 Prozent plus eine Aktie zu senken.
Was in den Mitteilungen nicht steht
Drei Punkte bleiben nach der aktuellen Quellenlage offen:
- Die Kosten der 8 Terawattstunden. Weder das Ministerium noch SEFE haben eine Zahl genannt. 8 Terawattstunden sind 8 Millionen Megawattstunden; zum TTF-Preis vom 2. Oktober 2026 von 74,76 Euro je Megawattstunde wären das nach eigener Berechnung von NETZ-TRENDS rund 598 Millionen Euro. Das ist eine Umrechnung, kein Einkaufspreis: Was tatsächlich gezahlt wird, hängt von den Beschaffungszeitpunkten ab, die SEFE nach Darstellung des Ministeriums selbst wählt.
- Die Finanzierung der strategischen Reserve. Ob Umlage, Haushalt oder Mischform – eine Festlegung gibt es nicht, und damit auch keine Zahl, mit der ein Haushalt rechnen könnte.
- Die Folgen einer Nichterfüllung am 1. November. Die Bundesnetzagentur nennt das Erreichen der Ziele „nicht zwingend“ für die Versorgungssicherheit. Was daraus für die weiterhin geltende Rechtsverordnung folgt, sagt die Lagebewertung nicht.
Eine Anfrage an das Bundeswirtschaftsministerium zu diesen Punkten war im Rahmen dieses Beitrags nicht möglich; die hier wiedergegebenen Angaben stammen aus den öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen und den genannten Berichten.
Was als Nächstes ansteht
Die nächsten belegbaren Termine sind gesetzt: Am 1. November gilt die Marke der Gasspeicherfüllstandsverordnung, am 15. Dezember läuft die Frist für die 8 Terawattstunden von SEFE ab, am 1. Februar 2027 greift die niedrigere Marke von 30 Prozent. Die Verordnung selbst tritt mit Ablauf des 31. März 2027 außer Kraft. Die Bundesnetzagentur aktualisiert ihre Lagebewertung und die Füllstandsdaten laufend.
Wie beurteilen Sie die Lage vor diesem Winter – reicht ein halb voller Speicher, oder sollte der Staat stärker eingreifen? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Bundesnetzagentur: Aktuelle Lage der Gasversorgung in Deutschland, Lagebewertung vom 2. Oktober 2026
- DVGW: Übersicht zu den Füllstandsvorgaben der Gasspeicherfüllstandsverordnung
- Berliner Zeitung: Bund weist SEFE an, zusätzliches Erdgas einzulagern, 30. September 2026
- ZfK – Zeitung für kommunale Wirtschaft: Gasspeicher: Warum Reiches Kehrtwende so heikel ist, 30. September 2026
- Neue Osnabrücker Zeitung: Vorabmeldung „Halbvolle Gasspeicher zu Beginn der Heizperiode: Linke fordert 150 Euro Soforthilfe“, 4. Oktober 2026
- ZDFheute: Bund startet Verkauf seiner Uniper-Anteile, 19. Mai 2026
- ZfK: Gaspreise, Speicher, Sicherheit: So ist die Lage im Oktober 2025, 30. Oktober 2025
- Börsendaten TTF: Trading Economics und Investing.com, abgerufen am 4. Oktober 2026
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.