Das Wichtigste in Kürze

  • Die FPÖ hat am Mittwoch, 30. September 2026, in Wien den Beginn ihrer Kampagne für das „ORF-VOLKSBEGEHREN“ verkündet. Registriert ist das Begehren beim österreichischen Innenministerium bereits seit dem 22. September.
  • Seit dem 24. September steht dort ein zweites ORF-Begehren: „ORF Zwangsbeitrag abschaffen“ verlangt, das ORF-Beitrags-Gesetz ersatzlos aufzuheben, und geht laut seinem eigenen Text nicht auf eine Partei zurück. Beide sammeln gleichzeitig, jedes für sich braucht 8.969 Unterstützungserklärungen.
  • Der ORF-Beitrag liegt seit 2024 bei 15,30 Euro je Monat und Privatadresse, das sind 183,60 Euro im Jahr. Der österreichische Rechnungshof weist für 2024 Erträge von 681,71 Millionen Euro aus – die FPÖ nennt 750 Millionen Euro, im Text des von ihr beworbenen Volksbegehrens stehen rund 800 Millionen.

In Österreich sammeln seit vergangener Woche zwei Volksbegehren gleichzeitig Unterstützungserklärungen gegen die Finanzierung desselben Senders. Die FPÖ hat am Mittwoch, 30. September 2026, bei einer Pressekonferenz in Wien den Startschuss für ihr „ORF-Volksbegehren“ gegeben; die Aussendung dazu trägt den Zeitstempel 12.09 Uhr. Generalsekretär Christian Hafenecker sprach von einer „Totalreform“ und nannte drei Kernforderungen: einen budgetfinanzierten ORF ohne Beitragspflicht, einen „objektiven“ ORF und einen „echten Österreich-Sender“.

Der Vorgang selbst ist älter als die Pressekonferenz. In der Liste der registrierten Volksbegehren des österreichischen Innenministeriums steht das „ORF-VOLKSBEGEHREN“ seit dem 22. September 2026. Zwei Tage später kam dort ein zweites hinzu, das dieselbe Sache will – nur kürzer und nach eigener Angabe ohne Partei dahinter.

Was im Text des Volksbegehrens steht, für das die FPÖ wirbt

Der beim Ministerium hinterlegte Text des „ORF-VOLKSBEGEHRENS“ trägt den Untertitel „Saubere Info, österreichisches Programm, keine Zwangsgebühr“. Er fordert vom österreichischen Bundes- und Verfassungsgesetzgeber drei Dinge: einen ORF „ohne Zwangsgebühr, ohne Sonderprivilegien, ohne Luxusgehälter“, stattdessen budgetfinanziert; einen ORF, der „objektiv informiert, statt zu belehren“; und einen Sender mit Schwerpunkt auf Information, Sport, Bildung, Kultur und Regionales.

Die Begründung im Text arbeitet mit Wahrnehmungen, nicht mit Belegen: Die gesetzlichen Ansprüche an Objektivität und Unparteilichkeit würden „in der Wahrnehmung vieler Österreicher“ seit geraumer Zeit nicht mehr erfüllt. Bei der Pressekonferenz wurde Hafenecker konkreter und nannte unter anderem die Berichterstattung des ORF in der Corona-Zeit und über Zuwanderung. Das sind Bewertungen einer Partei, die ein Volksbegehren betreibt – keine Feststellungen einer Aufsichtsbehörde.

Seit dem 24. September sammelt ein zweites ORF-Begehren – nach eigener Angabe ohne Partei

Das zweite Begehren heißt „ORF Zwangsbeitrag abschaffen“ und ist seit dem 24. September 2026 registriert. Sein Text besteht aus zwei Zeilen: „Der Nationalrat möge das ORF-Beitrags-Gesetz ersatzlos aufheben!“ Darunter steht der Zusatz: „Dieses Volksbegehren wurde nicht von einer politischen Partei initiiert.“ Auf der Übersichtsseite des Ministeriums sind zu den registrierten Begehren nur Kurzbezeichnung, Registrierungsdatum und der Text abrufbar; die Namen der Bevollmächtigten werden dort nicht ausgewiesen.

Der Unterschied ist nicht nur formal. Das FPÖ-Begehren will den ORF anders finanzieren – aus dem Budget –, das parteiunabhängige will die Rechtsgrundlage der Abgabe ohne Ersatz streichen. Und es gibt einen praktischen Nebeneffekt, der beide Kampagnen betrifft: Eine Unterstützungserklärung gilt laut den Verfahrensregeln des Ministeriums immer nur für das eine Begehren, für das sie abgegeben wurde. Wer beide unterstützen will, muss zweimal unterschreiben.

Merkmal ORF-VOLKSBEGEHREN ORF Zwangsbeitrag abschaffen
Registriert seit 22. September 2026 24. September 2026
Trägerschaft FPÖ, Kampagnenstart am 30. September 2026 laut Text „nicht von einer politischen Partei“
Forderung zur Finanzierung Beitrag streichen, ORF aus dem Budget finanzieren ORF-Beitrags-Gesetz ersatzlos aufheben
Weitere Forderungen im Text Objektivität, „Österreich-Sender“, keine „Luxusgehälter“ keine
Nötige Unterstützungserklärungen 8.969 8.969
Quelle: Liste der registrierten Volksbegehren des österreichischen Bundesministeriums für Inneres und die dort hinterlegten Begehrenstexte, Abruf 30. September 2026.

8.969 Unterschriften, dann ein Eintragungszeitraum von acht Tagen

Der Weg eines Volksbegehrens in Österreich verläuft in vier Schritten, und die Registrierung ist erst der erste. Nach den Angaben des österreichischen Innenministeriums gilt:

  • Die Anmeldung kostet einen Kostenbeitrag von 685,40 Euro und muss den Text, eine Kurzbezeichnung aus höchstens drei Wörtern und eine bevollmächtigte Person nennen.
  • Ab der Registrierung können Unterstützungserklärungen abgegeben werden – in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden oder online mit ID Austria beziehungsweise einer eIDAS-Signatur. Wahlberechtigt ist, wer die österreichische Staatsbürgerschaft hat und am Tag der Unterstützung 16 Jahre alt ist.
  • Sind mindestens 8.969 Unterstützungserklärungen zusammen, kann ein Einleitungsantrag gestellt werden. Über ihn entscheidet das Innenministerium binnen drei Wochen.
  • Wird er bewilligt, folgt ein Eintragungszeitraum von acht aufeinanderfolgenden Tagen, der mindestens acht Wochen vorher verlautbart werden muss. Erst 100.000 Unterschriften inklusive der bereits abgegebenen Unterstützungserklärungen führen zur Behandlung im Nationalrat.

Die Schwelle von 8.969 richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung. Wird bis zum 31. Dezember des Folgejahres kein Einleitungsantrag eingebracht, wird die Registrierung gelöscht – für die beiden ORF-Begehren wäre das der 31. Dezember 2027. Beide Begehren stehen damit in einer Liste von 38 registrierten Volksbegehren, die derzeit gleichzeitig Unterstützung sammeln.

15,30 Euro im Monat – und ein Beitrag, der laut ORF bis 2029 nicht steigt

Worüber gestritten wird, lässt sich genau beziffern. Die österreichische Medienbehörde KommAustria hat den ORF-Beitrag für die Jahre 2024 bis 2026 auf 15,30 Euro monatlich je inländischer Privatadresse festgesetzt. Das sind 183,60 Euro im Jahr, unabhängig davon, ob im Haushalt ORF-Programm genutzt wird – dieser Punkt ist der Kern der Kritik beider Begehren. Befreiungen gibt es unter anderem bei Bezug von Pflegegeld, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe; 2024 waren es nach dem Bericht des Rechnungshofes 287.738.

Ein Detail aus dem ORF selbst ist dabei bemerkenswert, weil es in der Debatte am Mittwoch keine Rolle spielte: Nach Darstellung des ORF im Transparenzbericht 2025 entfällt eine Valorisierung des ORF-Beitrags bis einschließlich 2029. Der Sender rechnet dort zusammen mit der gesetzlichen Reduktion der Unternehmensbeiträge mit „massiven Einsparungsprogrammen in dreistelliger Millionenhöhe“ und verweist auf eine Null-Lohnrunde für die zwei höchsten Verwendungsgruppen im Jahr 2026.

Land Abgabe Betrag je Haushalt unverändert seit
Österreich ORF-Beitrag 15,30 € / Monat 2024
Deutschland Rundfunkbeitrag 18,36 € / Monat August 2021
Schweiz Radio- und TV-Abgabe 335 CHF / Jahr 1. Januar 2021
Quellen: KommAustria/RTR zur Festsetzung des ORF-Beitrags 2024 bis 2026; Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio; Bundesamt für Kommunikation der Schweiz, Stand 27. August 2026. Der deutsche Betrag gilt laut Beitragsservice bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Anpassung weiter. Beträge nicht umgerechnet.

750 Millionen, 800 Millionen, 681,71 Millionen: drei Zahlen zu einer Abgabe

Bei der Pressekonferenz kritisierte Hafenecker „die Summe von 750 Millionen Euro jährlich“. Im Text des von der FPÖ getragenen Volksbegehrens steht dagegen, die ORF-Zwangsgebühr habe „jährliche Einnahmen von rund 800 Millionen Euro“. In keinem der beiden Dokumente ist eine Quelle für die Zahl angegeben.

Der Rechnungshof-Bericht zur Einhebung des ORF-Beitrags weist für 2024 Erträge von 681,71 Millionen Euro aus – nach Abzug von Einhebungskosten, aufkommensabhängigen Kosten und Rücklagen; für 2025 nennt er eine ORF-Annahme von 686,67 Millionen Euro. Als durchschnittlicher Nettofinanzierungsbedarf für 2024 bis 2026 waren 710 Millionen Euro im Jahr festgelegt. Ende 2024 zahlten laut Bericht rund 3,81 Millionen Haushalte und etwa 245.000 Unternehmen.

Offen bleibt: brutto oder netto?

Die Differenz zwischen 681,71 Millionen Euro im Rechnungshof-Bericht und 750 beziehungsweise 800 Millionen Euro in den FPÖ-Angaben lässt sich rechnerisch erklären: Aus 3,81 Millionen Haushalten zu 15,30 Euro im Monat ergibt sich bereits ein Bruttoaufkommen von etwa 700 Millionen Euro, bevor Unternehmensbeiträge hinzukommen und, wie im Bericht des Rechnungshofes beschrieben, Einhebungskosten, aufkommensabhängige Kosten und Rücklagen abgezogen werden. Ob die FPÖ Bruttoeinnahmen meint, bleibt offen – sie hat weder bei der Pressekonferenz noch im Text des Volksbegehrens eine Bezugsgröße oder eine Quelle angegeben.

Was die FPÖ zu Gehältern sagt – und was der Transparenzbericht ausweist

Ein zweiter Schwerpunkt der Kritik sind die Gehälter am Wiener Küniglberg. Hafenecker sagte, mehr als 60 ORF-Beschäftigte verdienten über 170.000 Euro im Jahr, während das Durchschnittsjahreseinkommen in Österreich bei rund 51.000 Euro liege; das Durchschnittseinkommen beim ORF bezifferte er mit 100.000 Euro. Zwei Beschäftigte nannte er namentlich mit Jahresbezügen von 469.000 und 275.000 Euro.

Die Schwelle von 170.000 Euro ist kein Zufall: § 7a des österreichischen ORF-Gesetzes verpflichtet den Sender, Personen mit einem Brutto-Jahresgehalt über diesem Betrag namentlich und mit dem konkreten Betrag in einem öffentlich zugänglichen Transparenzbericht auszuweisen. Die Zahl lässt sich dort also prüfen – und im Transparenzbericht 2025 steht sie: Die Zahl der Personen im ORF-Konzern mit Jahresbruttogehältern über 170.000 Euro sank von 75 im Jahr 2024 auf 65, im ORF selbst von 71 auf 62. Das ist ein Rückgang um rund 13 Prozent. Der Bericht ordnet ein, dass damit weniger als zwei Prozent der rund 4.000 Beschäftigten über dieser Schwelle liegen.

Die von Hafenecker genannte Größenordnung deckt sich insoweit mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Bericht des Senders; die Entwicklung nach unten kam bei der Pressekonferenz nicht vor. Die beiden namentlich genannten Einzelbezüge und die Angabe eines ORF-Durchschnittseinkommens von 100.000 Euro hat NETZ-TRENDS bis zum Erscheinen dieses Beitrags nicht unabhängig überprüfen können; der Transparenzbericht weist Einkommen in Bandbreiten und für Personen über der Schwelle einzeln aus, nicht als Durchschnittswert.

Zur Bezahlung von Clemens Pig, der nach Darstellung der FPÖ als künftiger Generaldirektor sein Amt noch nicht angetreten hat, sagte Hafenecker, man habe sich bereits darauf geeinigt, dass dieser einen Jahresbezug von 430.000 Euro erhalten solle; zuständig für die Festlegung sei der Vergütungsausschuss des Stiftungsrats. Eine Bestätigung dieser Zahl durch den ORF oder den Stiftungsrat lag nicht vor, ein Vorwurf gegen Pig selbst ist damit nicht verbunden. Überprüfbar wird der Betrag erst mit dem Transparenzbericht für das Jahr, in dem er ausgezahlt wird – die Ausweispflicht nach § 7a ORF-Gesetz gilt auch für die Geschäftsführung. Auch zum Vorwurf, das ORF-Gesetz solle in Verfassungsrang gehoben werden, gibt es bislang nur die Darstellung der FPÖ.

Was als Nächstes passiert

Belegbar ist derzeit dreierlei. Erstens: Beide Begehren können weiter Unterstützungserklärungen sammeln; wird bis zum 31. Dezember 2027 kein Einleitungsantrag eingebracht, werden die Registrierungen gelöscht. Zweitens: Ein Eintragungszeitraum ist für keines von beiden verlautbart – er kommt erst, wenn ein Einleitungsantrag eingebracht und bewilligt ist, und muss dann mindestens acht Wochen vorher angekündigt werden. Drittens: Der ORF hatte sich bis Mittwochmittag öffentlich nicht zu dem Volksbegehren geäußert; die FPÖ kündigte für die kommenden Wochen eine „große Kampagne“ an.

Für Haushalte in Österreich ändert sich durch den Kampagnenstart zunächst nichts. Die 15,30 Euro im Monat je Privatadresse bleiben fällig, und selbst ein erfolgreiches Volksbegehren führt nur dazu, dass sich der Nationalrat mit dem Anliegen befassen muss – eine Gesetzesänderung folgt daraus nicht automatisch. Wer öffentlich-rechtliche Finanzierung im deutschsprachigen Vergleich verfolgt: In Deutschland hat der rbb kürzlich sein Sparprogramm für abgeschlossen erklärt, und das deutsche Bundeskartellamt hat geplante Kooperationsprivilegien für den privaten Rundfunk kritisiert.

Wie beurteilen Sie die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Ihrem Land? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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