Das Wichtigste in Kürze
- Smyths Toys ruft das „Cornhole Wurf-Set“ mit der Artikelnummer 233254 zurück. Nach Angaben des Unternehmens können im sandähnlichen Füllmaterial der sechs Wurfbeutel Spuren von Asbest stecken. Die Meldung lief am 12. September 2026 um 7:37 Uhr über das deutsche Verbraucherportal produktwarnung.eu.
- Es ist der dritte Asbest-Rückruf mit Smyths-Bezug seit Februar 2026. Im März zog der Händler fünf Ausgrabungssets aus dem deutschen Sortiment, im Februar rief der Hersteller HTI dehnbare Spielfiguren zurück, die unter anderem über Smyths verkauft worden waren.
- Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung kann das Gesundheitsrisiko bis heute nicht beziffern: Es fehlen Messungen dazu, wie viele Fasern aus dem Sand überhaupt in die Raumluft gelangen. Die Stiftung Warentest fand Asbest nach eigenen Angaben in zehn von 22 untersuchten Sandprodukten.
Ein Wurfspiel aus Holz, sechs bunte Stoffbeutel, gefüllt mit etwas, das aussieht wie Sand: Das „Cornhole Wurf-Set“ ist ein Spielzeug ohne Technik, ohne Batterie und ohne offensichtliches Gefahrenpotenzial. Genau dieses Füllmaterial ist der Grund, warum der Artikel mit der Nummer 233254 seit Samstagmorgen zurückgerufen wird.
Nach Angaben von Smyths Toys haben Untersuchungen ergeben, dass das sandähnliche Material im Inneren der Wurfbeutel Spuren von Asbest enthalten kann. Das deutsche Verbraucherportal produktwarnung.eu veröffentlichte die Meldung am 12. September 2026 um 7:37 Uhr. Bemerkenswert ist daran weniger der einzelne Rückruf als das, was sich seit Februar dahinter aufgebaut hat.
Was zurückgerufen wird – und was Betroffene mit dem Sand tun sollen
Betroffen ist nach der Rückrufmitteilung ein hölzernes Wurfspiel mit sechs Wurfbeuteln in Rot sowie in Blau und Weiß gestreift, geführt unter der Artikelnummer 233254. Eine Chargen- oder Losnummer nennt die Mitteilung nicht; maßgeblich ist damit allein die Artikelnummer.
Die Handlungsempfehlung des Unternehmens weicht von der üblichen Rückrufsprache ab, und zwar aus einem physikalischen Grund. Ist Füllmaterial bereits ausgetreten, soll es nach Angaben von Smyths Toys ausdrücklich nicht trocken zusammengefegt oder aufgewirbelt werden. Stattdessen soll der offene Inhalt angefeuchtet, in einen verschließbaren Beutel gegeben und über einen Recyclinghof entsorgt werden. Das Anfeuchten verhindert, dass möglicherweise vorhandene Fasern in die Luft geraten – und nur eingeatmete Fasern sind gesundheitlich relevant. Betroffene Sets können nach Unternehmensangaben in den Smyths-Toys-Superstores zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird erstattet. Fragen beantwortet der Kundenservice nach diesen Angaben unter ics@smythstoys.com. Eine über die Rückrufmitteilung hinausgehende Stellungnahme des Unternehmens lag zum Redaktionsschluss nicht vor.
Es ist der dritte Fall mit Smyths-Bezug seit Februar
Der aktuelle Rückruf steht nicht allein. Am 23. März 2026 veröffentlichte Smyths Toys einen deutschsprachigen Rückruf-Aushang für fünf Produkte der „Dig“-Linie – Ausgrabungssets mit den Artikelnummern 248772, 231105, 166403, 223521 und 187538. Der Wortlaut dort: „Untersuchungen haben ergeben, dass das Material in einigen Produkten Spuren von Asbest enthalten kann.“ Und weiter: „Das Risiko ist insgesamt gering, dennoch ruft Smyths Toys die betroffenen Artikel vorsorglich zurück.“
Die britische Produktsicherheitsbehörde OPSS führt denselben Vorgang unter dem Aktenzeichen 2603-0225 mit Rückrufdatum 1. April 2026 – dort allerdings mit sieben statt fünf Artikelnummern. Der deutsche Markt war also von einer Teilmenge betroffen. Die britische Behörde bewertet den Sachverhalt deutlich anders als der Händler: Asbest sei ein verbotener Stoff, weil er auch bei geringer Exposition ein Gesundheitsrisiko darstelle; das Produkt erfülle die Anforderungen der britischen Spielzeugsicherheitsverordnung von 2011 nicht. Eine Asbestart oder einen Gehalt nennt auch dieser Behördeneintrag nicht.
Noch früher, am 20. Februar 2026, meldete dasselbe Verbraucherportal einen Rückruf des Herstellers HTI für dehnbare Spielfiguren, die unter anderem über Smyths Toys verkauft worden waren – ebenfalls wegen asbestbelasteten Sandes. Die britische Alertliste führt zu diesem Datum einen entsprechenden Eintrag. Damit sind es innerhalb von sieben Monaten drei Rückrufe mit Bezug zu demselben Händler, zwei davon unter seinem eigenen Namen.
Beim aktuellen Fall ist die Informationslage dünner als im März
Auffällig ist, wie unterschiedlich gut die drei Fälle dokumentiert sind. Für den März-Rückruf existiert ein deutschsprachiger Aushang des Unternehmens mit Datum, Artikelnummern und Produktfotos, dazu ein Behördeneintrag in Großbritannien. Für das Cornhole-Set ließ sich beides am Samstagmittag nicht nachvollziehen: Die Rückrufseite von Smyths Toys blockiert automatisierte Abrufe und war für diese Recherche nicht auswertbar, und in der britischen Alertliste bleibt der jüngste zu Smyths geführte Vorgang der März-Rückruf.
Getragen wird die Information in Deutschland damit von privaten Verbraucherportalen. Deren Betreiber sehen das selbst kritisch: produktwarnung.eu vermerkt unter der Meldung, Hersteller oder Händler informierten Endkunden „unserer Meinung nach nicht ausreichend“. Das ist eine Einschätzung des Portals und keine behördliche Feststellung. Belegbar ist an dieser Stelle allein der Unterschied zur März-Dokumentation, für die ein datierter Aushang des Unternehmens und ein Behördeneintrag vorliegen. Anders als bei Lebensmittelrückrufen, die über das amtliche Portal lebensmittelwarnung.de laufen, gibt es für Spielzeug in Deutschland kein vergleichbares, allgemein bekanntes Behördenportal, auf das Haushalte im Zweifel sehen. Bei Lebensmitteln erscheint eine Rückrufmeldung dort binnen Stunden – wie zuletzt bei einem Rückruf von Bratwurst wegen möglicher Plastikteile. Bei einem Wurfspiel aus dem Spielwarenladen entscheidet dagegen, ob jemand zufällig auf einem privaten Portal nachsieht.
Ob der Rückruf auch für die österreichischen und Schweizer Filialen gilt, war den öffentlich zugänglichen Mitteilungen nicht zu entnehmen. Die Frage ist nicht akademisch: Smyths Toys übernahm 2018 die Märkte der Kette Toys „R“ Us im gesamten deutschsprachigen Raum. Nach der Mitteilung vom 21. April 2018 gingen 93 Märkte und vier Online-Shops in Deutschland, Österreich und der Schweiz an das irische Unternehmen, samt Hauptverwaltung in Köln.
Die Stiftung Warentest fand Asbest in zehn von 22 Sandprodukten
Der Einzelfall ist Teil einer Serie, die seit Anfang 2026 durch mehrere europäische Länder läuft. Die Stiftung Warentest untersuchte 22 Deko-, Spiel- und Bastelsande und wies nach eigenen Angaben in zehn davon Asbest nach. Gefunden wurden Tremolit und, in einem dunkelblauen Dekosand, zusätzlich Chrysotil. In neun Produkten lagen die Gehalte im Bereich von Spuren bis unter ein Prozent, in einem Fall bei ein bis fünf Prozent.
Die Prüfer formulieren den Maßstab, an dem sich alle weiteren Bewertungen messen lassen müssen, in einem Satz: „Eine unbedenkliche Dosis kann bei Asbest nicht angegeben werden, da theoretisch jede einzelne Faser Krebs auslösen könnte.“
Warum Asbest überhaupt in Spielsand landet
Asbest ist keine Zutat, sondern ein Begleitmineral. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung beschreibt Asbest als Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserförmige Silikatminerale mit Faserdurchmessern bis zu zwei Mikrometern. Solche Minerale kommen in unterschiedlichsten Lagerstätten vor, unter anderem in Gesteins- und Sandgruben. Beim Abbau kann es deshalb zu einem Eintrag in das gewonnene Material kommen. Unterschieden werden zwei Gruppen: Serpentine, dazu zählt Chrysotil, und Amphibole wie Tremolit, Aktinolith oder Anthophyllit. Die amphibolen Arten gelten als besonders problematisch.
In den Niederlanden hing der Befund an der Konsistenz des Sandes
Eine besonders umfangreiche Untersuchungskampagne hat die niederländische Lebensmittel- und Warenbehörde NVWA vorgelegt. Sie untersuchte 106 Produkte und wies in 40 davon Asbest nach. Aufschlussreich ist die Verteilung: Je loser das Material, desto häufiger der Befund.
| Produktart | untersucht | mit Asbestnachweis | Anteil |
|---|---|---|---|
| Sandfüllungen von Spielzeugen | 10 | 7 | 70 % |
| frei rieselfähiger Spiel- und Dekosand | 45 | 26 | 58 % |
| abgepackter Sandkastensand | 16 | 5 | 31 % |
| teilweise zusammenhaltender kinetischer Sand | 15 | 2 | 13 % |
| vollständig zusammenhaltender kinetischer Sand | 20 | 0 | 0 % |
Für den aktuellen Fall ist die oberste Zeile die interessanteste: Sandfüllungen von Spielzeugen – also genau die Bauart, um die es beim Cornhole-Set geht – waren in der niederländischen Stichprobe die am häufigsten belastete Kategorie. Bei vollständig zusammenhaltendem kinetischem Sand fand die Behörde dagegen in keiner der 20 Proben Asbest.
Das deutsche BfR kann das Risiko bis heute nicht beziffern
Die entscheidende Frage für Familien lautet: Wie gefährlich ist das nun? Die ehrliche Antwort der zuständigen deutschen Behörde ist, dass sie es nicht weiß. In der Mitteilung 018/2026 vom 22. Mai 2026 hält das Bundesinstitut für Risikobewertung fest: „Dem BfR liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht genügend Daten zur Risikobewertung von Asbest in Spielsand vor.“
Der Grund ist methodisch. Für eine schädigende Wirkung müssten die Fasern eingeatmet werden – der bloße Nachweis im Produkt sagt darüber nichts aus. Es fehlen sogenannte Verstaubungsmessungen, die zeigen, wie viele Fasern tatsächlich in die Raumluft übergehen. Die hängt laut BfR unter anderem von Fasergröße und Materialbeschaffenheit ab; Fasern in rieselfähigem Sand verhalten sich anders als in feuchtem oder kinetischem. Validierte Messmethoden dafür gibt es bisher nicht. Die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erprobt derzeit ein Verfahren, das ursprünglich für Nanofasern entwickelt wurde.
Auch die Gehaltsangaben selbst sind unsicherer, als Prozentzahlen suggerieren. Das BfR weist darauf hin, dass die Probenahme schwer reproduzierbar ist, weil Asbest im Material ungleichmäßig verteilt sein kann, und dass die gemessenen Spuren oft an der Nachweisgrenze liegen – kleine Unterschiede in der Faserzählung schlagen dann stark auf das Ergebnis durch.
„Geringes Risiko“ und „keine sichere Dosis“ widersprechen sich nicht
Die beiden Sätze, die in diesem Themenfeld am häufigsten gegeneinandergestellt werden, beantworten verschiedene Fragen. „Das Risiko ist insgesamt gering“ – so der Händler im März – ist eine Aussage über die erwartbare Exposition in diesem konkreten Fall. „Eine unbedenkliche Dosis kann nicht angegeben werden“ ist eine Aussage über die Wirkungsweise des Stoffes: Die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO stuft Asbestfasern als Karzinogen der Gruppe 1 ein, nach der EU-Verordnung über die Einstufung von Stoffen gelten sie als Karzinogene der Kategorie 1A. Für die Praxis heißt das: Eine Entwarnung für ein einzelnes Kind lässt sich daraus nicht ableiten, eine Panikmeldung ebenso wenig. Das niederländische Reichsinstitut RIVM kam zu dem Schluss, das Risiko durch Spielzeug mit Sandfüllung sei vernachlässigbar – hielt aber zugleich fest, dass für vier Produkte mit Gehalten über 0,1 Prozent das Risiko in einem hypothetischen Fall, in dem ein Kind über Jahre stets mit demselben Produkt spielt, inakzeptabel hoch wäre.
Verboten ist Asbest seit 2005 – der Rechtsweg führt trotzdem übers Spielzeugrecht
Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbestfasern sowie von Erzeugnissen, denen sie absichtlich zugesetzt werden, sind in der Europäischen Union seit dem Jahr 2005 verboten. Geregelt ist das in der EU-Chemikalienverordnung REACH. Auf diesen Wortlaut kommt es an: Er greift bei absichtlichem Zusatz. Eine natürliche Verunreinigung des Rohstoffs ist davon dem Wortlaut nach nicht unmittelbar erfasst. Bei Spielzeug greift deshalb ein zweiter Regelungsstrang: Die britische OPSS stützte ihren Rückruf nicht auf das Asbestverbot, sondern auf die dortige Spielzeugsicherheitsverordnung.
In der EU gilt für Spielsand als Spielzeug derzeit noch die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG; sie wird durch die EU-Spielzeugverordnung 2025/2509 abgelöst, die das BfR in seiner Mitteilung bereits als künftigen Rahmen nennt. Daneben greift die EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988. Die Marktüberwachung selbst ist in Deutschland Sache der Bundesländer, in Österreich fällt die Produktsicherheit in die Zuständigkeit des Sozialministeriums in Wien, in der Schweiz gilt Spielzeug als Gebrauchsgegenstand und fällt unter das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, vollzogen durch die kantonalen Laboratorien.
Für Betroffene bedeutet diese Aufteilung vor allem eines: Es gibt keine einzelne Stelle, die einen europaweiten Rückruf zentral sichtbar macht. Genau darin liegt der praktische Unterschied zwischen einem Rückruf, von dem man erfährt, und einem, von dem man nicht erfährt.
Was Betroffene jetzt konkret prüfen können
- Auf der Verpackung oder dem Kassenbon die Artikelnummer 233254 suchen. Eine Chargennummer nennt der Rückruf nicht.
- Das Spiel nicht weiter benutzen und außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren – so die Empfehlung des Unternehmens und, für die März-Produkte, auch der britischen Behörde.
- Ausgetretenes Füllmaterial nicht trocken kehren oder saugen, sondern anfeuchten, in einen verschließbaren Beutel geben und über den Recyclinghof entsorgen.
- Auch die im März zurückgerufenen Ausgrabungssets mit den Artikelnummern 248772, 231105, 166403, 223521 und 187538 prüfen – sie stehen erfahrungsgemäß länger im Kinderzimmer, als ein Rückruf alt ist.
Wie es weitergeht
Offen bleibt vorerst, welche Asbestart und welcher Gehalt in den Wurfbeuteln gefunden wurden – weder die Rückrufmitteilung noch die Unterlagen zu den beiden früheren Fällen nennen dazu Werte. Offen ist ebenso, ob der Rückruf über Deutschland hinaus für Österreich und die Schweiz ausgesprochen wurde.
Belastbar terminiert ist derzeit nur die Methodik: Das BfR hat angekündigt, die gesundheitlichen Risiken einzuschätzen, sobald Daten zur Faserfreisetzung vorliegen, und verweist dafür auf das Verfahren, das die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erprobt. Bis dahin bleibt die Lage, wie sie das Bundesinstitut beschreibt: Asbest wurde nachgewiesen, die Menge, die ein Kind davon tatsächlich einatmet, ist nicht gemessen – und das ist keine Entwarnung, aber auch kein Befund.
Haben Sie eines der zurückgerufenen Spielzeuge zu Hause gefunden – und über welchen Weg haben Sie von dem Rückruf erfahren? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Smyths Toys: Rückrufmeldung „Cornhole Wurf-Set“, Artikelnummer 233254, wiedergegeben auf produktwarnung.eu, veröffentlicht am 12. September 2026 um 7:37 Uhr
- Smyths Toys: Produktsicherheitsrückruf der „Dig“-Linie, deutschsprachiger Aushang vom 23. März 2026 (PDF)
- Office for Product Safety and Standards, Großbritannien: Product recall: Smyths Toys Dig Products, Aktenzeichen 2603-0225, Rückrufdatum 1. April 2026
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Asbest in Spielsand: Weitere Daten für Risikobewertung erforderlich, Mitteilung 018/2026 vom 22. Mai 2026 (PDF), mit den Ergebnissen der Untersuchungskampagnen aus den Niederlanden und Belgien
- Stiftung Warentest: Deko-, Spiel- und Bastelsand: Asbest-Alarm in Sandprodukten, abgerufen am 12. September 2026
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Spielsand und Bastelsand: Ist Asbest enthalten?, abgerufen am 12. September 2026
- Amtsblatt der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2025/2509 über die Sicherheit von Spielzeug
- APA-OTS: Irischer Spielwarenhändler Smyths Toys übernimmt Toys„R“Us in der DACH-Region, Presseaussendung vom 21. April 2018, 11:31 Uhr
- Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schweiz: Kinderartikel und Spielzeug, abgerufen am 12. September 2026
- Sozialministerium, Österreich: Produktsicherheit, abgerufen am 12. September 2026
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.