Das Wichtigste in Kürze

  • Der AfD-Bundestagsabgeordnete Malte Kaufmann hat am Sonntag ein Foto veröffentlicht, das den Regierungsjet mit der Kennung 14+03 auf dem Flughafen der Seychellen-Insel Mahé zeigen soll, und vermutet dort Bundeskanzler Friedrich Merz oder ein Regierungsmitglied.
  • Unabhängig belegbar ist bisher nur die Identität des Luftfahrzeugs: 14+03 ist eine Bombardier Global 5000 der Flugbereitschaft des Verteidigungsministeriums, stationiert in Köln/Wahn.
  • Das Verteidigungsministerium bestätigte gegenüber der BILD eine unplanmäßige Landung wegen einer technischen Störung auf einem Flug nach La Réunion.
  • Die Einsatzrichtlinien der Flugbereitschaft erlauben Flüge ausdrücklich nur „in Ausübung der amtlichen oder mandatierten Tätigkeit“ – für Privatreisen sind sie nicht vorgesehen.

Ein weißer Geschäftsreisejet auf einer Rollfläche, im Hintergrund tropische Vegetation, am Rumpf der Schriftzug „Bundesrepublik Deutschland“ und die militärische Kennung 14+03: Dieses Foto hat der AfD-Bundestagsabgeordnete Malte Kaufmann am Sonntag auf der Plattform X veröffentlicht. Aufgenommen worden sein soll es auf Mahé, der Hauptinsel der Seychellen. Dazu schreibt Kaufmann, entweder Bundeskanzler Friedrich Merz oder ein Minister halte sich seit dem 11. August dort auf, und die Maschine stehe seit mehreren Tagen auf der Insel.

Der Beitrag verbreitete sich schnell: Am frühen Nachmittag wies er rund 294.000 Aufrufe, etwa 900 Weiterleitungen und knapp 4.900 Zustimmungen aus. Kaufmann formuliert dabei keinen Vorwurf gegen den Urlaub selbst. „Jeder darf seinen Sommerurlaub machen, keine Frage“, schreibt er – seine Frage zielt auf die Nutzung des Regierungsfliegers.

Im Lauf des Sonntags griff auch der frühere Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, das Thema auf. Er verwies in einem eigenen Beitrag auf die Richtlinie vom 10. März 2021, die den Einsatz der Flugbereitschaft regelt, und leitete mit der Frage ein: „Mit dem Regierungsflieger in den Urlaub?“ Damit verschob sich die Debatte binnen Stunden von einer Beobachtung am Flughafen auf die Frage nach dem Regelwerk.

Damit stand eine Frage im Raum, die sich anhand öffentlich zugänglicher Quellen nur teilweise überprüfen ließ. Es lohnt sich, beides sauber zu trennen: was belegbar ist, und was Vermutung blieb.

Belegbar ist die Maschine – nicht ihre Insassen

Die Kennung 14+03 lässt sich eindeutig zuordnen. Sie gehört zu einer Bombardier Global 5000, einem Geschäftsreiseflugzeug, das die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung betreibt. Der Verband unterhält 18 Luftfahrzeuge in acht Mustern, darunter drei Global 5000 und drei Global 6000; Hauptstandort ist Köln-Wahn, der Regierungsflugbetrieb läuft zusätzlich über Berlin-Schönefeld. Der Auftrag umfasst nicht nur den Transport von Regierungsmitgliedern, sondern auch Personal- und Materialflüge sowie medizinische Notfallevakuierungen.

Technisch ist eine Verbindung nach Mahé ohne Zwischenstopp darstellbar. Die Luftlinie zwischen Köln/Bonn und dem Flughafen der Seychellen beträgt nach eigener Berechnung rund 7.700 Kilometer, die Reichweite der Global-Baureihe wird mit etwa 8.900 Kilometern angegeben. Dass ein solcher Flug möglich ist, sagt allerdings nichts darüber aus, ob und in welchem Auftrag er stattgefunden hat.

Und genau hier endete die überprüfbare Faktenlage. Wer an Bord war, ob es sich um einen Transportflug, eine Bereitstellung, einen Rückflug ohne Passagiere oder eine Reise mit Regierungsmitgliedern handelte, ließ sich von außen nicht feststellen. Militärische Luftfahrzeuge senden ihre Position häufig nicht öffentlich aus, weshalb die gängigen Flugverfolgungsdienste in solchen Fällen keine belastbare Auskunft geben. Ein Foto eines abgestellten Flugzeugs belegt, dass die Maschine dort stand – mehr nicht.

Was die Richtlinien erlauben

Für die Nutzung der Flugbereitschaft gibt es ein festes Regelwerk. Die „Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs“ sind in der über die Transparenzplattform FragDenStaat veröffentlichten Fassung auf den 10. März 2021 datiert. Sie regeln, wer Maschinen anfordern darf, zu welchem Zweck und wer die Kosten trägt.

Frage Regelung Fundstelle
Wer darf anfordern? Bundespräsident, Bundeskanzler, Präsidenten von Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht, Bundesminister, Fraktionsvorsitzende; Abgeordnete auf Anforderung des Bundestagspräsidenten Ziffer 2
Für welchen Zweck? Nur für Reisen „in Ausübung ihrer amtlichen/mandatierten Tätigkeit“ – ein dienstlicher Anlass ist Voraussetzung Ziffer 3.1
Wer entscheidet? Das Verteidigungsministerium entscheidet über den Antrag und darüber, ob eine Maschine bereitgestellt wird Ziffer 4.2
Wer zahlt? Erstattet werden die Aufwendungen, die bei Nutzung eines Beförderungsmittels Dritter angefallen wären; für Kanzlerkandidaten gilt der Preis der 1. Klasse, ersatzweise Business Class Ziffer 5.3, 5.4
Quelle: Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg, Fassung vom 10.03.2021, veröffentlicht über FragDenStaat. Ob zwischenzeitlich eine neuere Fassung gilt, ist öffentlich nicht dokumentiert.

Der entscheidende Satz steht in Ziffer 3.1: Der Einsatz setzt eine amtliche oder mandatierte Tätigkeit voraus. Eine Urlaubsreise als solche ist davon nicht gedeckt. Das Regelwerk beantwortet damit die Frage, die im Netz diskutiert wurde – allerdings nur abstrakt. Ob im konkreten Fall überhaupt jemand befördert wurde, für wen und mit welcher Begründung, steht in keinem öffentlich zugänglichen Dokument.

Wo der Kanzler ist, sagt die Regierung nicht

Zum Aufenthalt des Kanzlers gibt es bislang nur allgemeine Angaben. Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur dts vom 12. August teilte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille mit, dass in der Woche darauf keine Kabinettssitzung stattfinde; zur regulären Sitzung am 26. August unter Leitung des Kanzlers sei „davon auszugehen“. Der letzte öffentliche Auftritt von Merz datiert auf den 29. Juli. Bereits die Kabinettssitzung am 12. August hatte Vizekanzler Lars Klingbeil geleitet.

Den Urlaubsort nennt das Kanzleramt nicht und begründet das mit der Sicherheit. Diese Praxis ist nicht neu und für sich genommen nachvollziehbar. Wie konkret die Frage ist, zeigte sich im März dieses Jahres: Am Flughafen Arnsberg-Menden nahm die Polizei drei Personen fest, die nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Arnsberg das Privatflugzeug von Merz unbrauchbar machen wollten; eine Gruppe namens „Resistance Collective“ beanspruchte die Aktion für sich. Der Aufenthaltsort und das Fluggerät eines Regierungschefs sind damit kein abstraktes Schutzgut.

Bemerkenswert ist eine Formulierung, die der Regierungssprecher Anfang August wählte: Der Kanzler versuche „ein paar Tage, auszuspannen“, sei aber „natürlich immer im Dienst“ und „jederzeit erreichbar, verfügbar“. Diese Beschreibung berührt genau die Kategorie, auf die es nach den Richtlinien ankommt. Wenn ein Kanzler auch im Urlaub durchgehend im Dienst ist, verschwimmt die Grenze zwischen privater Reise und amtlicher Tätigkeit – und mit ihr die Grundlage dafür, ob der Einsatz eines Regierungsfliegers gedeckt wäre und wer welche Kosten zu erstatten hätte.

Auflösung: eine Notlandung auf dem Weg nach La Réunion

Am Sonntag ist eine Erklärung für den Aufenthalt der Maschine bekannt geworden. Nach Informationen der „Bild“ soll die 14+03 auf einem Flug der Flugbereitschaft von Luxor nach La Réunion unterwegs gewesen sein und auf Mahé notlanden müssen. Die Seychellen wären damit nicht das Reiseziel gewesen, sondern ein unplanmäßiger Zwischenstopp.

Geografisch fügt sich diese Darstellung. Zwischen dem ägyptischen Luxor und dem Flughafen von La Réunion liegen nach eigener Berechnung rund 5.730 Kilometer Luftlinie. Mahé liegt fast genau auf dieser Linie – nach etwa 4.180 Kilometern und damit rund 73 Prozent der Strecke. Von dort wären es noch etwa 1.800 Kilometer bis zum Ziel gewesen. Der internationale Flughafen der Insel verfügt über eine ausreichend lange Piste; als Ausweichziel im westlichen Indischen Ozean kommt kaum ein anderer Platz infrage. Auch dass eine Maschine nach einer außerplanmäßigen Landung mehrere Tage stehen bleibt, wäre nichts Ungewöhnliches: Technik und Ersatzteile müssen an einen solchen Ort erst gebracht werden.

Festhalten lässt sich dennoch: Die Vermutung, die den Vorgang durch die sozialen Netzwerke getragen hat – ein Regierungsmitglied im Badeurlaub auf den Seychellen –, wird von dieser Darstellung nicht gestützt.

Einordnung: Wer die Lücke füllt

Es gibt in diesem Fall zwei berechtigte Interessen, die sich gegenseitig blockieren. Der Schutz des Aufenthaltsorts eines Regierungschefs ist begründet. Die Frage, ob und wie ein aus Steuermitteln finanziertes Luftfahrzeug für eine Reise eingesetzt wurde, ist es ebenfalls.

Was jetzt zu klären wäre

Der übliche Weg führt über das Parlament. Abgeordnete können schriftliche Einzelfragen an die Bundesregierung richten, die binnen einer Woche zu beantworten sind, oder eine Kleine Anfrage stellen. Zur Nutzung der Flugbereitschaft hat es solche Anfragen in der Vergangenheit wiederholt gegeben, unter anderem zu Leerflügen, zu mitreisenden Angehörigen und zu den Kosten je Flugstunde. Die Antworten der Bundesregierung sind über das Dokumentations- und Informationssystem des Bundestages öffentlich abrufbar.

Bis dahin gilt für die Berichterstattung dieselbe Trennlinie, die dieser Text zieht. Belegt sind ein Foto und die Zuordnung eines Luftfahrzeugs. Nicht amtlich belegt ist alles Weitere: die Insassen, der Anlass, die Rechtsgrundlage, die Kosten – und auch die Notlandung, die den Aufenthalt auf Mahé erklären soll.

Auffällig ist dabei ein Muster, das über diesen Einzelfall hinausreicht: Die Regeln, an denen sich staatliches Handeln messen lassen muss, sind der Öffentlichkeit häufig nur über Umwege zugänglich. Die hier zitierten Richtlinien stehen nicht auf der Seite des Verteidigungsministeriums, sondern auf einer Transparenzplattform, die sie per Auskunftsersuchen erstritten hat. Ein ähnliches Problem beschrieb NETZ-TRENDS bei der Reform des Nachrichtendienstrechts, deren Gesetzestext die Öffentlichkeit nicht kannte. Und wie schnell fehlende Nachvollziehbarkeit eine Debatte prägt, zeigte sich zuletzt auch bei der Bilanz des Tankrabatts, bei dem sich die Wirkung von 1,6 Milliarden Euro erst im Nachhinein beziffern ließ.

Der Flugzeugtyp: Bombardier Global 5000

Hersteller und Herkunft. Gebaut wird die Global-Familie von Bombardier in Kanada. Die Endmontage sitzt seit 2023 am Flughafen Toronto-Pearson, zuvor im inzwischen geschlossenen Werk Downsview; Rumpf- und Strukturteile kommen unter anderem aus Belfast. Die Global 5000 flog 2004 zum ersten Mal und wurde ab 2005 ausgeliefert. Seit 2020 tritt die weiterentwickelte Global 5500 an ihre Stelle.

Preis. Der Listenpreis der Global 5000 lag zuletzt bei rund 50 Millionen US-Dollar (Stand 2018); die Nachfolgerin Global 5500 wird mit etwa 47 Millionen US-Dollar geführt. Zum Vergleich: Die größere Global 6000 stand mit gut 62 Millionen US-Dollar in der Liste. Gebrauchte Maschinen wechseln je nach Alter und Ausstattung deutlich darunter den Besitzer. Was die Bundeswehr für ihre Exemplare gezahlt hat, ist öffentlich nicht ausgewiesen.

Verbreitung. Von der gesamten Global-Familie wurden knapp 900 Maschinen verkauft; 2018 waren über 750 im Einsatz, davon 224 Global 5000. Der Typ ist damit weltweit verbreitet, der Schwerpunkt liegt bei Unternehmen und Charterflotten in Nordamerika und Europa. Staatliche und militärische Nutzer sind neben der deutschen Luftwaffe unter anderem die britische Royal Air Force (fünf Aufklärer Sentinel R1 auf Basis der Global 5000, 2021 ausgemustert), die US-Luftwaffe (E-11A auf Basis der Global 6000) und die indischen Luftstreitkräfte.

Sicherheit. Bis Januar 2020 gingen sechs Maschinen der Global-Express-Familie irreparabel verloren – bei knapp 900 gebauten Flugzeugen eine niedrige Quote. Der einzige Totalverlust mit Todesopfern war der Absturz einer E-11A der US-Luftwaffe am 27. Januar 2020 in der afghanischen Provinz Ghazni; zwei Besatzungsmitglieder starben. Die Untersuchung führte ihn nicht auf einen Konstruktionsfehler zurück, sondern auf eine gebrochene Fanschaufel und darauf, dass die Besatzung anschließend das falsche Triebwerk abschaltete.

Notlandungen. Eine Statistik, wie oft ein bestimmtes Geschäftsreisemuster außerplanmäßig landen musste, wird öffentlich nicht geführt. Meldepflichtig sind solche Vorgänge zwar, typbezogen abrufbar sind sie nicht – belastbare Zahlen existieren nur für Unfälle mit Totalschaden. Dokumentiert ist der schwerste deutsche Fall, und er betraf ein Schwesterflugzeug der jetzt auf Mahé gestrandeten Maschine: Am 16. April 2019 musste die Global 5000 mit der Kennung 14+01 kurz nach dem Start in Berlin-Schönefeld umkehren, weil sie in rund 7.000 Metern Höhe unkontrolliert nach links und rechts kippte. Bei der Landung schrammten beide Tragflächen über die Bahn, die Maschine war ein Totalschaden. Ursache war kein Fehler des Flugzeugs, sondern ein fehlerhaft gewechseltes Bauteil in der Steuerung und eine unzureichende Funktionsprüfung nach der Wartung.

Die häufigsten Gründe. Bei den Zwischenfällen der Flugbereitschaft seit 2018 dominieren keine Konstruktionsmängel, sondern Technik- und Wartungsprobleme: Hydraulikschäden, Reifenplatzer bei der Landung, ausgefallene Funk- und Elektroniksysteme sowie gerissene Cockpitscheiben – letzteres traf im Juni 2023 eine Global 6000 auf einem Flug nach Niger. Das deckt sich mit dem Bild in der zivilen Luftfahrt, wo außerplanmäßige Landungen überwiegend auf Triebwerks- und Systemstörungen, Druckabfall in der Kabine sowie medizinische Notfälle an Bord zurückgehen.

Quellen: Bombardier-Global-Familie (Wikipedia), Bombardier Global Express (Wikipedia, Stückzahlen und Listenpreise), aeroTELEGRAPH und Flug Revue zum Vorfall 14+01, t-online-Chronik der Regierungsflieger-Pannen, Air Force Times zum Untersuchungsbericht der E-11A.

Wie beurteilen Sie den Umgang mit solchen Auskünften – sollte die Bundesregierung Einsätze der Flugbereitschaft nachträglich offenlegen? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Der Beitrag wurde am 16. August 2026 um die Darstellung zur Notlandung und um einen Abschnitt zum Flugzeugtyp ergänzt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

Kommentar schreiben