Gesundheit Schweizer Bundesrat sorgt für Kontroverse zur Physiotherapie und will Leistungen massiv kürzen - PhysioSwiss in der Kritik

In der Schweiz hat der Vorschlag des Bundesrates, dass Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen pro Stunde drei Patienten behandeln sollen, eine lebhafte Debatte ausgelöst. Die Kritik an diesem Vorstoß kann grob in zwei Hauptaspekte unterteilt werden.

Bild eines Physiotherapeuten, der in seiner Praxis eine Patientin behandelt. Diese Grafik entwickelte NETZ-TRENDS.de mit Hilfe von Bings KI Image Creator.

Qualitätsminderung der Behandlungen

Besorgniserregend ist für viele die mögliche Qualitätsminderung der Physiotherapiebehandlungen. Die Sorge besteht darin, dass bei der Behandlung von drei Patienten pro Stunde nicht genügend Zeit für individuell zugeschnittene Therapien und die spezifischen Bedürfnisse der Patienten bleibt. Dies könnte zu Fehldiagnosen und unzureichenden Behandlungsergebnissen führen.

Verschärfung der Arbeitsbedingungen

Darüber hinaus befürchten Kritiker und Kritikerinnen, dass dieser Vorschlag die Arbeitsbedingungen der Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen erheblich verschärfen könnte. Die Befürchtung besteht darin, dass Therapeuten unter Druck gesetzt werden könnten, möglichst viele Patienten und Patientinnen pro Stunde zu behandeln. Diese Entwicklung könnte zu einer Überlastung, erhöhtem Stress und sogar Burnout bei den Fachkräften führen.

Weitere kritische Anmerkungen zu diesem Vorschlag beinhalten:

Die Einführung einer Zeitkomponente könnte die Qualität der Gesundheitsversorgung in der Schweiz beeinträchtigen. Einige halten die Maßnahme für unnötig, da die Kosten der Physiotherapie im Vergleich zu anderen Gesundheitsbereichen bereits gering sind. Die Vorgabe einer festen Zeitkomponente wird als Bevormundung der Patienten betrachtet, die ihrer Meinung nach in Rücksprache mit dem Arzt oder der Ärztin und dem behandelnden Physiotherapeuten oder der Physiotherapeutin gemeinsam Ziele festlegen sollten und daraus ableitend den Zeitaufwand.

Der Schweizer Bundesrat hat die Kritik an seinem Vorschlag zur Kenntnis genommen und angekündigt, die Einwände der Physiotherapeutenverbände zu überprüfen. Bis Ende 2023 soll eine endgültige Entscheidung über die mögliche Einführung einer Zeitkomponente getroffen werden.

Gesundheitspolitik in der Schweiz: Ein kritischer Blick auf die Physiotherapie

Die Bedeutung der Physiotherapie für die Genesung

Es gibt zahlreiche Studien, die belegen, dass eine Physiotherapie beispielsweise nach einem Schlaganfall deutlich die Besserungs- oder gar Heilungschancen erhöht. Wie man in 20 Minuten einen Patienten körperlich behandeln soll, mit diesem beispielsweise den Bewegungsapparat nachhaltig stabilisieren und verbessern soll und dies obendrein human und einfühlsam geschehen soll, bleibt ein Geheimnis des Schweizer Bundesrates.

Die Auswirkungen auf das Gesundheitspersonal

Der Kürzungs-Vorschlag würde bedeuten, dass ein einzelner Physiotherapeut pro Tag zwischen 25 und 30 Patienten und Patientinnen behandeln müsste. Dass dieses zu Burnouts führt, dafür braucht man kein Prophet zu sein.

Die Rolle der Krankenkassen

Der Schweizer Bundesrat lässt sich mal wieder, wie so oft, in das widerliche Geklüngele mit den Schweizer Krankenkassen ein, die in Europa eh nicht den besten Ruf genießen. Und auch als Patient fühlt man sich, gelinde gesagt, vergaukelt.

Die Herausforderungen für die Patienten

Wie soll man nach einem Schlaganfall, nach einem Sportunfall, Autounfall oder Fahrradunfall, auch nach einer möglichen Impf-Nebenwirkung von Corona, wie einer halbseitigen Gesichtslähmung [der Fall einer 58-jährigen Schweizerin ist uns aus dem Thurgau bekannt] hoch komplexe Dinge, die auch psychische erhebliche existentielle Belastungen bedeuten, in 20 Minuten Trainingseinheiten in den Griff bekommen? Und das, wo die Gesellschaft auch in der Schweiz immer älter wird. Es wäre ein Mehr an Behandlungen notwendig und nicht ein weniger.

Ein Vergleich mit Deutschland

In Deutschland gibt es fachlich abgestufte Zeitrahmen pro Behandlungssitzung. Diese wird vorab zwischen Physiotherapeut oder Physiotherapeutin und der Patientenschaft, wo es möglich ist, in Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin festgelegt. Die deutsche Techniker Krankenkasse nennt diese Zeitrahmen: Krankengymnastik dauert 15 - 25 Minuten; Massage dauert 15 - 20 Minuten; Manuelle Lymphdrainage dauert 30, 45 oder 60 Minuten - je nach Ihrer Verordnung; Manuelle Therapie dauert 15 - 25 Minuten.

Da der Mensch keine Maschine ist, macht ein Spielraum in der Länge von Behandlungen durchaus Sinn.

Ein abschließender Kommentar

In einem konkreten Fall wurde eine 70-jährige Frau von einer unachtsamen Autofahrerin im Kreisverkehr von Münsterlingen angefahren. Die schwerwiegenden Folgen dieses Unfalls führten dazu, dass die Frau zwei Wochen im Krankenhaus verbringen musste, gefolgt von einer vierwöchigen Rehabilitation. Trotz dieser Maßnahmen hatte sie über ein halbes Jahr hinweg immer noch mit den langwierigen Auswirkungen eines Beckenbruchs zu kämpfen, der ihren Bewegungsapparat erheblich beeinträchtigte. Ohne die Unterstützung eines Rollators und intensive Physiotherapie besteht die Möglichkeit, dass diese Beeinträchtigungen lebenslang anhalten könnten.

In diesem Zusammenhang wirft der Vorschlag des Schweizer Bundesrates, die Behandlungszeit in der Physiotherapie auf 20 Minuten zu begrenzen, wichtige Fragen auf. Die politische Entscheidung, die eine derartige Begrenzung vorsieht, erscheint in diesem Kontext bedenklich. Besonders bemerkenswert ist, dass eine ehemalige Bundesrätin, die selbst mit den gravierenden Folgen eines Schlaganfalls in ihrer eigenen Familie konfrontiert war, die Tragweite solcher Entscheidungen möglicherweise besonders gut nachvollziehen kann. Diese persönliche Erfahrung könnte dazu beitragen, die Diskussion über die Zukunft der Physiotherapie in der Schweiz zu vertiefen und zu sensibilisieren. Auch Sportverletzungen oder noch schlimmere Unfälle wie jener im Kreiselverkehr können für die Betroffenen sehr gravierende Veränderungen mit sich bringen. Die Politik ist gut beraten, auch solche Dinge in ihre Entscheidung einzubringen.

Schwache Interessenvertretung in der Schweizer Physiotherapie-Debatte

Die aktuelle Debatte

Die jüngsten Vorschläge des Schweizer Bundesrates zur Verkürzung der Behandlungszeit von Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen haben in der Schweiz eine lebhafte Debatte ausgelöst. Dabei wird deutlich, wie entscheidend eine starke Interessenvertretung in solchen Angelegenheiten ist.

Die Rolle von Physioswiss

Bedauerlicherweise hat der Schweizer Verband der Physiotherapeutschaft “Physioswiss,” in dieser Debatte eine äußerst schwache Rolle gespielt. Obwohl der Verband eine Petition gegen die Pläne des Bundesrates ins Leben gerufen hat, fällt die Qualität der Arbeit von Physioswiss in dieser Diskussion deutlich ab. Der Verband “Physioswiss” fällt derzeit vor allem mit seiner albernen exzessiv und für die Rezipientenschaft übergriffig wirkenden Gender-Sternchen-Sprache in der Kommunikation auf, was aber nicht über die inhaltlichen Schwächen des Verbandes in dieser Debatte hinwegtäuschen kann. Dafür zahlt man keine Mitgliederinnenbeiträge oder Mitgliederbeiträge.

Die Notwendigkeit einer starken Interessenvertretung

Es ist an der Zeit, dass Physioswiss seine Strategie überdenkt und sicherstellt, dass die Interessen und Bedürfnisse seiner Mitgliedschaft angemessen vertreten wird. Eine effektive Interessenvertretung erfordert mehr als nur Petitionen und Symbolpolitik; sie erfordert eine fundierte Argumentation und klare Kommunikation und eine Kampagnenfähigkeit. Es ist wichtig zu betonen, dass die Öffentlichkeitsarbeit eines Verbandes immer eine Strategie der gesamten Geschäftsleitung, aber auch seiner Aufsichtsgremien ist und dass der Gesamtverband dafür die Verantwortung trägt, dazu gehört auch eine Mitgliedschaft die Themen in einer Mitgliederversammlung nicht nur absegnet, sondern auch auf Konfrontation geht. Denn derzeit geht es um das Eingemacht, den Kern der Physiotherapie und Gesundheitsleistung in der Schweiz schlechthin.

Die Verantwortlichen im Verband

Ein genauerer Blick auf die Verantwortlichen im Verband, die die Strategie und Kommunikation gestalten, ist angebracht:

Osman Bešić ist als Geschäftsführer von Physioswiss maßgeblich für die strategische Ausrichtung des Verbandes verantwortlich.

Sonja Portmann unterstützt den Geschäftsführer in seiner Arbeit und trägt zur Umsetzung der Verbandsziele bei.

Cornelia Furrer spielt als stellvertretende Geschäftsführerin eine wichtige Rolle in der Berufspolitik und bei der Entwicklung von Grundlagen.

Anke Trittin ist Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für die Tarifpolitik und Qualität.

Florian Kurz verantwortet die Kommunikation und politischen Angelegenheiten des Verbandes.

Caroline Bavaud ist ebenfalls Mitglied der Geschäftsleitung und spielt eine Rolle in der Professionsentwicklung.

Pia Gianinazzi ist verantwortlich für rechtliche und politische Angelegenheiten des Verbandes.

Margrit Sahli kümmert sich um die finanziellen und personellen Belange von Physioswiss.

Saskia Burkhalter ist für die Mitgliederadministration zuständig und spielt eine wichtige Rolle in der Verwaltung des Verbandes.

Yvonne Zürcher, PhD, leitet das Projekt zur Datenerhebung und Tarifgestaltung und trägt dazu bei, wichtige Informationen für die Verbandsarbeit zu sammeln.

Severin Baumann ist für die Projektleitung im Bereich Tarif zuständig und spielt eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung und Umsetzung von Tarifstrukturen.

Fabienne Reinhard ist die Chefredakteurin von Physioswiss und spielt eine wichtige Rolle in der redaktionellen Arbeit des Verbandes.

Geschlechterverteilung innerhalb des Verbandes

Ein zusätzliches Anliegen ist die Geschlechterverteilung innerhalb des Verbandes. Von den 12 Personen mit nennenswerten Führungspositionen für Themen oder Projekte, die von NETZ-TRENDS.de auf der Webseite von Physio Swiss gefunden werden konnten, sind 9 Frauen und nur 3 Männer. Diese enorm hohe Frauenquote von 75 Prozent versus 25 Prozent Männer wirft Fragen zur Chancengleichheit der Geschlechter im Verband auf.

Der Zentralvorstand von Physioswiss: Im Dienste der Physiotherapie?

Der Zentralvorstand ist das Leitungs- und Lenkungsorgan von Physioswiss. Er nimmt die strategischen Aufgaben des Verbandes in seinen Handlungsfeldern wahr und setzt sich aktuell aus einer Präsidentin, einer Vizepräsidentin und vier weiteren Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder des Zentralvorstands sind für Physioswiss im Nebenamt tätig.

Präsidentin

Mirjam Stauffer führt den Zentralvorstand als Präsidentin an. Sie ist per E-Mail unter mirjam.stauffer@physioswiss.ch erreichbar.

Vizepräsidentin

Die Vizepräsidentin des Zentralvorstands ist Aline Descloux. Sie kann unter aline.descloux@physioswiss.ch kontaktiert werden.

Weitere Mitglieder des Zentralvorstands

Sandro Krüsi ist ein weiteres Mitglied des Zentralvorstands. Er ist per E-Mail unter sandro.kruesi@physioswiss.ch erreichbar.

Sophie Karoline Brandt ist ebenfalls Mitglied des Zentralvorstands. Sie kann unter sophie.brandt@physioswiss.ch kontaktiert werden.

Sébastien Gattlen ist ein weiteres Mitglied des Zentralvorstands. Er ist per E-Mail unter sebastien.gattlen@physioswiss.ch erreichbar.

Dr. Florian Liberatore ist ein weiteres Mitglied des Zentralvorstands. Er ist per E-Mail unter florian.liberatore@physioswiss.ch erreichbar.

Schlussfolgerung

Insgesamt ist es an der Zeit, dass Physioswiss seine Rolle als Interessenvertretung der Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen ernsthaft überdenkt und sicherstellt, dass die Belange seiner Mitglieder angemessen und effektiv vertreten werden. Die Diskussion um die Zukunft der Physiotherapie in der Schweiz erfordert eine starke Stimme, die diese Berufsgruppe angemessen schützt und fördert.

Möglicherweise unlautere Praktiken in der Physiotherapiebranche

Fragwürdige Tricksereien bei der Abrechnung?

Ein kürzlich erschienener Bericht der Neuen Zürcher Zeitung deutet darauf hin, dass es in der Physiotherapiebranche möglicherweise vereinzelt zu unlauteren Praktiken kommen könnte. In Einzelfällen könnten einige Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen versuchen, ihre Einkommen auf unehrliche Weise zu steigern, indem sie Leistungen gegenüber Krankenkassen möglicherweise nicht korrekt abrechnen.

Eventuell verkürzte Behandlungszeiten trotz vollem Abrechnungsbetrag

Darüber hinaus scheint es möglicherweise eine Tendenz zu verkürzten Behandlungszeiten zu geben, ohne dass dies sich auf die Abrechnung auswirkt. In Einzelfällen könnte es vorkommen, dass anstelle der verrechneten vollen 30 Minuten tatsächlich nur 15 Minuten Behandlungszeit erbracht werden. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass es sich wahrscheinlich eher um Einzelfälle handelt und nicht die gesamte Branche betrifft. Solche möglichen Vorgehensweisen würden nicht nur ethische Fragen aufwerfen, sondern könnten auch das Vertrauen der Patienten und Patientinnen in die Qualität der Physiotherapie beeinträchtigen.

Hintergrund

Hinweis: NETZ-TRENDS.de ist seit 2010 ein in Google News Deutschland, Österreich und der Schweiz gelistetes Nachrichtenportal mit durchschnittlich bis zu 450.000 Lesern und Leserinnen pro Jahr.

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