Screenshots von YouTube auf Webseite einbinden - Rechtslage

Die Grafik-Redaktion entwickelte mit Hilfe von MidJourney dieses Bild zur Dokumentation der Nutzung von Social Media auf einem Apple Computer / midjourney.com/app/.

Die Veröffentlichung von Screenshots aus YouTube auf einer Webseite ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Die Videos, aus denen die Screenshots stammen, sind urheberrechtlich geschützt, und Screenshots sind eine Form der Kopie. Um Screenshots aus YouTube auf einer Webseite veröffentlichen zu dürfen, ist daher in der Regel die Zustimmung des Urhebers erforderlich.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen vom Urheberrecht, die die Veröffentlichung von Screenshots aus YouTube ermöglichen können. Eine Ausnahme ist das Zitatrecht. Nach dem Zitatrecht ist es zulässig, urheberrechtlich geschützte Werke zu zitieren, wenn dies zur Erläuterung, Kritik oder Auseinandersetzung mit dem Werk erforderlich ist. Ein Screenshot kann als Zitat verwendet werden, wenn er zur Veranschaulichung eines bestimmten Aspekts des Videos verwendet wird.

Eine weitere Ausnahme ist das Recht der Berichterstattung über Tagesereignisse. Nach diesem Recht ist es zulässig, urheberrechtlich geschützte Werke zu verbreiten, wenn dies zur Berichterstattung über aktuelle Ereignisse erforderlich ist. Ein Screenshot kann als Berichterstattung über aktuelle Ereignisse verwendet werden, wenn er zur Veranschaulichung eines bestimmten Ereignisses verwendet wird.

Darüber hinaus kann die Veröffentlichung von Screenshots aus YouTube unter das Recht der Karikatur fallen. Nach diesem Recht ist es zulässig, urheberrechtlich geschützte Werke zu parodieren oder zu karikieren. Ein Screenshot kann als Karikatur verwendet werden, wenn er zur Satire oder Kritik an einem bestimmten Werk verwendet wird.

Letztendlich hängt die Frage, ob die Veröffentlichung von Screenshots aus YouTube urheberrechtlich zulässig ist, von den Umständen des Einzelfalls ab. Es ist daher ratsam, sich vor der Veröffentlichung von Screenshots aus YouTube rechtlich beraten zu lassen.

Hier sind einige Tipps zur Veröffentlichung von Screenshots aus YouTube auf einer Webseite:

  • Verwende nur Screenshots, die für die Erläuterung, Kritik oder Auseinandersetzung mit dem Video erforderlich sind.
  • Verwende nur Screenshots, die zur Veranschaulichung eines bestimmten Ereignisses erforderlich sind.
  • Verwende nur Screenshots, die zur Satire oder Kritik an einem bestimmten Werk verwendet werden.
  • Gib den Urheber des Videos an.
  • Setze einen Link zum Originalvideo.

Indem du diese Tipps befolgst, kannst du die Wahrscheinlichkeit verringern, dass du mit rechtlichen Problemen konfrontiert wirst.

Nichts unterschreiben, aber zeitnah Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin kontaktieren

Dies ist ein Rechtstipp. Im Zweifelsfall frage aber Deinen Rechtsanwalt oder Deine Rechtsanwältin. Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit unserer Angaben geben. Allerdings ist es im Wesentlichen das, was wir von unserem Rechtsanwalt ebenfalls so mitgeteilt bekommen haben. Und Achtung: Eine Verwendung von Screenshots kann zu Abmahnkosten von 500 Euro führen. Falls es Dich erwischt, nicht gleich unterschreiben, Rechtsanwalt kontaktieren. Du musst vor allem auch dafür sorgen, dass die Bilder aus den Suchmaschinen entfernt werden und nicht nur auf Deiner Webseite entfernt sind. Dafür bieten Google, Bing.com oder Yahoo spezielle Antragsformulare.

Du kannst die Bilder über die Bildersuche noch ausfindig machen und dann auf nofollow setzen lassen in den Suchmaschine, beziehungsweise öffentlich zeitnah entfernen lassen. Keinesfalls unterschreibe dubiose Vertragsstrafen von wegen für jede Woche wo das Bild noch irgendwo ist, zahlst Du 100 oder 1000 Euro. So etwas verlangen nur kriminelle Anwälte, die es aber auch gibt, beispielsweise in Österreich. Wir kennen zum Beispiel so einen kriminellen Anwalt der versucht so sich zu refinanzieren.

Gefällt mir
1