Fubus, Infinus AG, wehrt sich gegen Vorwürfe Staatsanwaltschaft

Vor gut einer Woche hatte nun der Mutterkonzern Future Business (Fubus) mitgeteilt, er habe in Folge des drastischen Vorgehens der Dresdner Staatsanwaltschaft Insolvenz anmelden müssen. Rund 2.500 Versicherungsagenten sollen für die Gruppe gearbeitet haben. Betroffen sei auch das Emissionshaus Prosavus. Grund: Die Staatsanwaltschaft habe sämtliche Vermögenswerte und alle Geschäftskonten beschlagnahmt, beziehungsweise eingefroren. Zudem seien die wichtigsten handelnden Personen des Unternehmens in Untersuchungshaft genommen worden - in der Regel handelt es sich dabei um isolierende Einzelhaft unter sehr harten Bedingungen. Insgesamt, heißt es, seien 8 Führungskräfte der Future Business KGaA Fubus, Infinus Gruppe, seit über einer Woche in U-Haft. Doch das Unternehmen wehrt sich gegen die Anschuldigungen. Im September hatte fondsprofessionell.de geschrieben, wonach seit Unternehmensgründung bis Ende Juni 2013 Anleger des Dresdener Finanzkonzerns Future Business KGaA Anleihen "für sage und schreibe 1,8 Milliarden Euro gezeichnet hätten". 1,1 Milliarden Euro davon seien "über die Jahre wieder zurückgezahlt" worden – "stets pünktlich und vollständig."

Screenshot: Webseite Infinus PR & Marketing GmbH
In der Infinus PR & Marketing GmbH wurden vor allem die Werbematerialen des Finanzdienstleisters erstellt.

Hat die Staatsanwaltschaft Dresden möglicherweise zu schnell geschossen, als sie bei dem Dresdner Finanzdienstleister Future Business KGaA Fubus, Infinus AG (Infinus Gruppe), gleich acht Führungsmitglieder in U-Haft genommen hat? Jörg Biehl, der persönlich haftende Gesellschafter der Future Business KGaA, gilt als äußerst talentierter und auch geachteter Kopf des Konzerns. Ihm gehörten rund 41 Prozent der Stammaktien des Unternehmens, berichtet Fonds Online. Zur Gruppe gehören auch die IFP Infinus Financial Partner AG und MAS Finanz AG. Angeblich habe das Unternehmen, schreibt Fonds Online, alleine 2012 gut 192,9 Millionen Euro Provisionen eingenommen. 154,6 Millionen Euro entfielen auf Edelmetallvermittlungen. Für verunsicherte Anleger haben Rechtsschutzversicherer Hotlines eingerichtet.

Der Vorwurf der Dresdner Staatsanwaltschaft an die Future Business KGaA (Fubus), die zur Infinus Gruppe gehört: Sie könnte möglicherweise unter anderem falsche Angaben im Verkaufsprospekt gemacht haben und könnte damit bis zu 25.000 Anleger potentiell einer massiven Schädigungsgefahr ausgesetzt haben. Grund: Der Finanzdienstleister könne teilweise möglicherweise, so steht die Befürchtung, ein Schneeballsystem aufgebaut haben, welches hochristikant und in fast allen Wirtschaftsnationen auf dem Globus deshalb als illegal gilt. Das betroffene Anlagevermögen könne bis zu 400 Millionen Euro betragen - also nicht das gesamte Anlagevermögen.

Werbematerialien wurden von der INFINUS PR & Marketing GmbH erstellt. Dort heißt es: "Die INFINUS PR ist eine Serviceeinheit und Inhouse-Agentur und betreut das gesamte Spektrum der Marketing-, PR- und Kommunikationsprojekte. Angefangen bei der Erstellung sämtlicher Druckstücke, wie z. B. Broschüren und Prospekte bis hin zu Messeorganisation, Veranstaltungsmanagement sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit."

Die Bild-Zeitung Dresden schreibt: "Dass bis zur Razzia immer pünktlich die extrem hohen Renditen an die Kunden ausgezahlt werden konnten, sei leicht zu erklären. 'Die Finanzblase funktionierte über Jahre, weil die Infinus-Gruppe jährlich 30 Prozent Neukunden gewinnen konnte, die neue Einlagen brachten.'

Der Horror mit der U-Haft und das üble Spiel vieler Strafverteidiger mit den betroffenen Familien

Die in U-Haft befindlichen Führungskräfte von Fubus und Infinus haben es nicht gerade angenehm: "Selbst für das Duschen muss tags zuvor ein Antrag gestellt werden, im Gemeinschafts-TV der Gefangenen laufen fast nur Beiträge in ausländischer Sprache", kritisiert ein Anstaltsbereit der Justizvollzugsanstalt. Und weiter: "Wer beispielsweise Freitags in U-Haft kommt und keinen Antrag auf Duschen umgehend stellt, kann frühestens Dienstags wieder duschen, da am Wochenende solche Anträge nicht bearbeitet werden." Angeblich sei in einigen Zellen sogar das Waschbecken-Wasser ausschließlich kalt. "Von 24 Stunden am Tag gibt es nur 1 Stunde Freilauf. Den Rest schmort man allein in einer Zelle."

Außerdem, erklärt der Anstaltsbereit der Justizvollzugsanstalt, könne beispielsweise selbst die Ehefrau nur nach einem Antrag auf Besuch im Gefängnis vorbeikommen - sofern er genehmigt werde. Das Handy des Gefangenen bleibt an - aber beim Staatsanwalt. "Er wartet darauf, dass jemand verräterisch anruft", sagt der Anstaltsbeirat weiter. Weiter führt er aus: "Für viele Manager in U-Haft stellt es ein großes Problem dar, innerhalb weniger Tage hunderttausende Euro bar als Kaution aufzutreiben. Das Geld darf nämlich nicht der Firmenkasse entnommen werden, sondern einem Privatkonto - doch viele haben so viel Bargeld gar nicht parat. Wer nicht zahlen kann, bleibt im Knast."

Ebenfalls eine große Belastung: "Hat beispielsweise die Ehefrau keine eigene Kreditkarte und kein eigenes Konto, geht auch familiär schnell das Geld aus", berichtet ein Anwalt. Weiter sagt er: "Wer nicht schon vorher einen guten Strafverteidiger hat, der muss sich erst einmal aus dem Gefängnis heraus einen guten besorgen. Und das ist extrem schwierig, da man ja nicht einfach unzählige Personen anrufen darf - sondern nur eine Person." Doch ein Anruf bei der Ehefrau oder einer anderen Person des Vertrauens muss erst einmal genehmigt werden - und werde häufig abgelehnt.

Schwierig außerdem: Viele Strafverteidiger forderten von in U-Haft befindlichen Personen gerne gleich 20.000 Euro Anzahlung, berichtet der Anwalt weiter: "Viele Strafverteidiger nutzen eine U-Haft schamlos zum üblen Spiel mit den Gefangenen und der in Not geratenen Familie aus." Und ob der Strafverteidiger dann auch wirklich sein Geld wert ist - das merken viele oftmals erst viel zu spät. Dieses Problem ist für die in U-Haft befindlichen Personen, besonders wenn sie noch niemals ein Gefängnis von innen gesehen haben, wie die Familien und Freunde, eine kaum auszuhaltende psychische Belastung.

Während der Ermittlungsphase benötigt dann ein Top-Manager leicht drei Strafverteidiger im Monat. Pro Strafverteidiger gehen aber häufig monatlich dann Rechnungen von gut 20.000 oder 30.000 Euro und mehr ein. Leicht ist insgesamt die Grenze von 100.000 Euro und mehr pro Monat gesprengt. Eine Kostenspirale ohne Ende... Dieses Geld muss eine Firma oder eine Privatperson erst einmal haben. Wer es nicht hat, kann bei massiven Anschuldigungen keine vernünftige Verteidigungsstrategie aufbauen - ein Dilemma.

Seit Monaten gibt es Gerüchte über Fubus und Infinus

Schon seit Monaten rumort es rund um Fubus und Infinus. Vor allem Konkurrenten sollen zunehmend der Staatsanwaltschaft Hinweise und Tipps gegeben haben, da ihnen der Erfolg der Konzerngruppe nicht mehr geheuer war. Möglicherweise war auch Neid einer der Gründe. Das Onlinemagazin Fonds Online hatte jedenfalls bereits in einem im September erschienen Artikel recht ausführlich auf das mögliche Finanzmodell bei Fubus hingewiesen - und möglicheweise die Ermittlungen damit zum Laufen gebracht, vielleicht auch durch Konkurrenten angefüttert. So schreibt das Finanzmagazin fondsprofessionell.de am 13. September 2013:

"Was wäre nun passiert, wenn Future Business das Sparplankarussell im vergangenen Jahr nicht gedreht hätte, alle anderen Zahlen und Wertansätze aber gleich geblieben wären? Der Umsatz hätte konzernweit nicht fast 196 Millionen Euro betragen, sondern nur rund 114 Millionen. Der Konzern hätte – andere Maßnahmen außen vor gelassen – keinen Gewinn ausgewiesen, sondern einen hohen Verlust. Und auch der operative Cashflow wäre mit einem zweistelligen Millionenbetrag ins Minus gerutscht. Aus dem laufenden Geschäft hätte der Konzern seine Zinsen also nicht bedienen können, stattdessen hätte er hierzu auf frisch eingeworbenes Geld zurückgreifen müssen. Ähnliche Auswirkungen wären 2011 zu beobachten gewesen."

Und genau hier könnte nun der Verdacht der Staatsanwaltschaft liegen, dass möglicherweise nicht einwandfrei gearbeitet worden ist. In den USA hatte man im Jahr 2009 den "Milliarden-Betrüger" Bernard Madoff zu 150 Jahren Haft verurteilt, da er in einem illegalen Schneeballsystem rund 20 Milliarden Dollar eingesammelt habe. Allerdings lag der Fall damals anders: Denn bei Madoff war das System zusammengebrochen, als die Weltwirtschaftskrise in den USA an Fahrt gewann und Anleger über Nacht hohe Beträge zurück haben wollten - und Madoff zum ersten Mal in über 30 Jahren nicht mehr ausbezahlen konnte. Das war ja bislang im Falle von Fubus und Infinus wohl noch nie der Fall gewesen. Im Gegensatz: Hier scheint immer alles pünktlich mit sehr hohen Renditen ausbezahlt worden zu sein. Deshalb lief das System so phantastisch gut. Deshalb auch weisen Fubus und Infinus die Vorwürfe in einer Stellungnahme zurück.

Stellungnahme der Infinus Gruppe

"Nachdem die Fubus-Gruppe durch das drastische Vorgehen der Staatsanwaltschaft nun teils in den Konkurs getrieben wurde, ist nun ein vorläufiger Insolvenzverwalter vom Amtsgericht Dresden für die Future Business KGaA (Fubus) bestellt worden", sagte ein Finanzfachmann gegenüber Netz-Trends. Doch noch ist nicht einmal klar, ob die Vorwürfe wirklich juristisch wasserdicht sind und dauerhaft vor Gericht Bestand haben. Die INFINUS GRUPPE wehrt sich jedenfalls mit dem folgenden Statement:

"Völlig überrascht waren... die Mitarbeiter der INFINUS GRUPPE und ihrer Tochterunternehmen, als um 10 Uhr an allen Standorten des namhaften Finanzdienstleisters plötzlich Polizeikräfte sowie die Staatsanwaltschaft auftauchten und mit der Durchsuchung der jeweiligen Büroräume begannen. Neben der Durchsuchung wurden auch Unterlagen sowie elektronische Datenträger und Computer sichergestellt.

Grund für die bundesweite Aktion ist der Vorwurf des 'Betruges und der Schädigung von Anlegern und Investoren'. 'Wir stehen diesen angeblichen Vorwürfen mehr als ratlos gegenüber', so Prof. Dr. Kewan Kadkhodai, Vorstandsmitglied der INFINUS GRUPPE und langjähriger Mitarbeiter des Hauses INFINUS. 'Aus unserer Sicht sind die Vorwürfe haltlos und durch nichts zu begründen, denn gerade in einem so sensiblen Bereich wie dem unseren ist es unausweichlich, nicht nur absolut auf dem Boden der Gesetze, sondern auch aufs Engste mit den zuständigen Behörden wie beispielweise auch der BaFin zusammenzuarbeiten. Dies haben wir zum Wohle unserer Kunden bis zum heutigen Tage für jedermann nachvollziehbar und auch transparent getan. Umso unverständlicher ist deshalb die heutige Aktion, die ja in ihrer Dramatik kaum noch zu steigern ist!'

Weiter heißt es in der Stellungnahme der Future Business KGaA Fubus, Infinus Gruppe: "Natürlich werden wir alles in unserer Macht Stehende unternehmen, um gegenüber den zuständigen Behörden schnell und unmissverständlich auf eine schnelle Aufklärung der gegen unser Haus gerichteten Vorwürfe zu dringen. Dabei werden wir schon aus eigenem Interesse umfassend und ergebnisorientiert mit den diesbezüglichen Stellen zusammenarbeiten, damit wir sobald wie möglich wieder unsere normale Geschäftstätigkeit aufnehmen können."

Rechtsanwalt erklärt die Vorwürfe

Die konkreten Ermittlungen der Dresdener Staatsanwaltschaft erklärt der Frankfurter Rechtsanwalt Klaus Hünlein, der gerne Anleger vertreten möchte, so:

"Im Blickpunkt der Ermittlungen stehen insbesondere die Orderschuldverschreibungen, bei denen es sich möglicherweise um sog. Insichgeschäfte handelt. Hier besteht der Verdacht, dass mit Bilanztricks die Ertragslage deutlich besser dargestellt wurde, als diese tatsächlich war. Möglicherweise haben die Verantwortlichen hierzu in den Verkaufsprospekten unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage gemacht."

Ob dieses Vorgehen legal gewesen sei, das werde derzeit von der Staatsanwaltschaft geprüft. Der Anwalt geht von mehreren Monaten der Ermittlungen aus, wenn nicht gar von Jahren.

Der Finanzdienstleister hätten "allzu oft ihren zumeist langjährigen Kunden, deren Vertrauen sie genossen, empfohlen, ihre Ersparnisse in diese Orderschuldverschreibungen der FuBus zu investieren, obgleich (oder gerade weil) diese Kunden keinerlei oder allenfalls geringe Erfahrungen im Kapitalanlagebereich hatten. Hierbei wurde den Kunden neben einer sicheren Kapitalanlage auch noch eine Verzinsung von 6 bis 7 % p.a. in Aussicht gestellt."

Weiter schreibt der Anwalt: "Offensichtlich wurden die FuBus-Kunden von den Anlagevermittlern nicht ordnungsgemäß aufgeklärt". Dabei sei angeblich weder über die Ertragslage der FuBus noch das allgemeine Emittentenrisiko, beispielsweise das Risiko eines Totalverlustes, ausreichend kenntlich gemacht worden.

Mangelnde Beratung, hohe Zinsversprechungen - das ist in der Branche üblich, nicht die Ausnahme

Nur: Netz-Trends kennt zahlreiche Fälle in der Finanzdienstleistungs-Wirtschaft, in denen Finanzdienstleister häufig Kunden das Blaue vom Himmel erzählen - ebenfalls ohne ausreichende Beratung. Die Fachberatung mit ordentlichem Beratungsprotokoll ist nach wie vor in Deutschland nicht die Regel bei Finanzdienstleistern, sondern eher die Ausnahme. Auch war von 1990 bis 2007 es der Standard, dass den anlagewilligen oft naiven Anlegern eine Verzinsung von "mindestens 7 bis 8 Prozent" in Aussicht gestellt wurde.

Selbst bei großen Versicherungen oder Finanzdienstleistern stand und steht aber häufig ein fettes Minus bei einem Anlageprodukt - ohne, dass vorher dem Anleger hier ausreichend das transparent gemacht würde, wie viele Kosten absolut abgezogen werden oder wie hoch das Risiko eines Minusgeschäftes ist. Denn würde es so gemacht, würde häufig erst gar keine Anlage stattfinden.

Netz-Trends.de nennt hier ein Beispiel: So hatte beispielsweise die WWK Lebensversicherung (der Werbespruch heißt zynisch "auf Gegenseitigkeit") mit einem Sparer fürs Alter einen Sparvertrag zum 1.1.2004 abgeschlossen - und zwar für den Fonds Templeton Global (Euro). Der Sparer hatte im Zeitraum von 1.1.2004 bis zum Oktober 2012 insgesamt 6.821,40 Euro einbezahlt - also in rund 9 Jahren.

Von diesem Betrag hat sich die WWK saftige 1.036,23 Euro als sogenannte "Erstkosten" abgezogen. Weitere 885,95 Euro wurden als "Verwaltungskosten" von der WWK abgeführt und noch einmal ein "Risikobeitrag" von 195,76 Euro wurde ebenfalls von der WWK abgezogen. Das macht einen fetten angeblichen "Kostenblock" der WWK von insgesamt 2.117,94 Euro oder ein Kostenabzug von fast 31% in 9 Jahren! Eigentlich sollte es für den Sparer eine kleinere WWK-Fondspolice fürs Alter werden – ergänzend zu sonstigen Vorsorgeprodukten. Mittlerweile wurde sie von dem Kunden gekündigt, da, so nennt es ein Wirtschaftsfachmann, für den Sparer letztlich eine "WWK-Abzockpolice" gewesen sei. Alle Versicherungsunterlagen zu dem Fall liegen Netz-Trends vor.

Ähnlich sieht es mit Altersvorsorgeprodukten aus, die ein Wirtschaftsingenieur in insgesamt rund 15 Jahren über den Heidelberger Finanzdienstleister MLP (MLP Lebensversicherung) abgeschlossen hatte - unter anderem Heidelberger Leben. In dem Artikel hatte Netz-Trends geschrieben: "Kritik: 'Abzocke bei MLP und Heidelberger Lebensversicherung AG' / 'Von 103.000 Euro Altersvorsorge nur 84.000 übrig'". Auch hier liegen Netz-Trends alle Versicherungsunterlagen vor.

Im Angesicht dieser nur wenigen Fallbeispiele stellt sich die Frage: Der Schutz von Anlegern sollte stets im Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses stehen. Nur ob dabei gleich ein Unternehmen durch Razzien und U-Haft noch vor Abschluss eines Gerichtsverfahrens in den möglichen Konkurs getrieben werden muss, bleibt stark diskussionswürdig.

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