
Vor allem in den USA waren es die Kinder und Eltern gewöhnt: Kinder unter 14 Jahren durften alleine einen der zahlreichen Walt Disney World und Disneyland Resorts und Parks besuchen. Besonders berühmt sind die Disney Parks in Orlando, im US-Sonnenstaat Florida. Doch für Minderjährige unter 14 Jahren ist jetzt ein alleiniger Besuch ohne Aufsichtsperson in den Disney Parks Schluss. Disney hat eine neue Richtlinie herausgegeben, die das untersagt. Dem Unterhaltungs-Giganten, bekannt auch durch Figuren wie Donald Duck oder Mickey Mouse, ist die Verantwortung für Minderjährige, die sich alleine in den Unterhaltungsparks aufhalten, einfach zu groß.
Die neue Disney-Regel lautet ab sofort zumindest in den US-Disney-Parks: Kinder unter 14 Jahren müssen wenigstens eine Begleitperson aufweisen die über 14 Jahre alt ist.
Allerdings wird es Disney unter den geltenden Regeln nicht ganz einfach haben, die neue Zugangs-Policy durchzusetzten, da es keine generelle Ausweispflicht gibt. So gilt, dass die Angestellten an den Zulasskontrollen lediglich dann in Bezug auf das Alter nachhaken sollen, wenn die Person, die vor ihnen steht, "den Anschein erweckt, jünger als 14 zu sein". Nur: Da Kinder und Jugendliche immer früher bereits "erwachsen" wirken, dürfte das nicht allzu einfach sein. So gibt es 13 Jährige Mädchen oder Jungs die bereits über 1.70 oder 180 Meter groß sind und entsprechend älter aussehen.
Sollte also tatsächlich ein Gast um Park-Zutritt begehren, der oder die jünger erscheint als 14 Jahre, sollen, so Disney, die Mitarbeiter versuchen die minderjährige Person in eine Konversation zu verwickeln, um im Gespräch festzustellen, ob sie eben jünger als 14 ist oder älter. Letztlich wolle man die "child welfare", also die Fürsorge für die Kinder, erhöhen. Bislang soll die neue Regel jedoch lediglich in den Disney-Parks in den USA gelten. Ein Nachfragen nach einem Ausweis bringt in den USA nicht all zu viel, da Millionen Amerikaner über gar keine Ausweise verfügen, da sie die USA, das Land ohne Grenzen, sowieso niemals verlassen.