Immer mehr Anwälte tricksen mit Anwaltswerbung / Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft sagt was erlaubt ist
Immer mehr Rechtsanwälte und Anwälte tricksen mit Anwaltswerbung, testen aus, was die Konkurrenz durchgehen lässt und was nicht. Da sind Klingelschilder manchmal erstaunlich groß und erinnern an Plakate. Oder es werden versteckte Gastbeiträge mit eindeutig primär werblichem Charakter gestreut. Deshalb wollte netz-trends.de von einer Rechtsanwältin des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), wissen: Was ist eigentlich an Rechtsanwalts-Werbung erlaubt und was ist nicht erlaubt?