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BEA: Neue Plattform zur elektronische Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen an Arbeitsagenturen
Peter Tauf
Nürnberg - Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen für ihre Beschäftigten digital an die Bundesagentur für Arbeit (BA) übermitteln. Der neue Service "Bescheinigungen elektronisch annehmen" (BEA) ist auf der Website der BA unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea verfügbar.