Begrenzung Xing Abofalle, Handytarife und neue gesetzliche Regeln gegen Abzockverträge

Das deutsche Bundesjustizministerium veröffentlichte die neuen "Bedingungen für die Wirksamkeit längerer Vertragslaufzeiten" bei Abo-Verträgen. So schreibt das Berliner Ministerium:

Es gibt immer noch viel zu viele schwarze Schafe im Internet, der sonstigen Wirtschaft, die Verbraucher mit niedrigen Preisen in teure Abofallen locken. (Bild: pixabay.com free)

Die "Wirksamkeit einer Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über eine bindende Vertragslaufzeit von über einem Jahr bis zu zwei Jahren" werde nun "an zusätzliche Bedingungen geknüpft".

So sei eine Abo-Vertragslaufzeitvereinbarung von über einem Jahr zukünftig nur wirksam, "wenn dem Verbraucher auch ein Angebot über die gleiche Leistung mit einer Laufzeit von einem Jahr gemacht werde".

Oft unseriöse hohe Preissteigerungen bei Abos

Dies müsse "zu einem Preis gemacht werden, welcher den Preis für den Vertrag mit der längeren Laufzeit nicht um mehr als 25 Prozent im Monatsdurchschnitt übersteigt."

Die neuen Bedingungen für die Wirksamkeit automatischer Vertragsverlängerungen seien unter anderem:

Künftig können Abo-Verträge automatisch über drei Monaten bis zu einem Jahr nur verlängert werden, wenn das Unternehmen den Kunden rechtzeitig auf seine Kündigungsmöglichkeit hinweist.

Diese Regelungen zu Vertragslaufzeit und Verlängerungen werden ergänzt durch eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat.

Kommentar

Eine entscheidende Frage bleibt aber offen meint Netz-trends.de: Was meint die Bundesregierung unter "hinweist". Reicht eine kurze Notiz in den AGBs oder ein Schreiben, in dem in Arial 8 auf Seite 5 in unscheinbaren Nebensätzen von den Kündigungsrechten bei teurer Aboverlängerung hingewiesen wird?

Oder muss dazu eine extra Mail oder ein extra Brief an den Verbraucher gesendet werden. Das wäre die einzig richtige Lösung, um Abzock-Unternehmen wie Xing, Handy-Tarif-Anbietern & Co einen Riegel vorzuschieben.

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