Recht Flickr Fotos für Pressearbeit: Eher nicht die Creative Commons Lizenz Fotos nehmen

Mal waren es Fotos, die sie selber dort hochgeladen hatten, dann Fotos von anderen Fotografen, die dort ihre Pressematerial anboten. Was vor sechs Jahren noch problemlos ging, wird aber heute zunehmend zum Problem: Zwar sind die Fotos auf Flickr, einer Tochterplattform von Yahoo, nach wie vor offiziell frei.

Einstmals nutzten Pressestellen von Unternehmen, Behörden oder Vereinen gerne Fotos, welche auf Flickr hochgeladen worden sind.

Doch immer mehr Fotoagenturen und Fotografen schleichen sich dort ein, um die einstmals freie Fotoplattform dafür zu nutzen, um Geschäften nachzugehen. Das bedeutet: Ein Großteil der Fotos auf Flickr ist längst nicht mehr kostenfrei für Redaktionen oder zur Bebilderung von Pressematerial der Redaktionen nutzbar.

Besonders ärgerlich: Da die Personen, welche auf Flickr ihre Fotos hochladen – Fotografen, Agenturen für Prominente, Unternehmen, Privatleute – jederzeit ihre Lizenzberechtigungen für Fotos auf Flickr auch wieder ändern können, ist folgendes Szenario möglich: Eine Pressestelle schickt eine Studie an Medien und bedient sich zur Bebilderung der Flickr-Fotodatenbank. Das Foto ist zum Zeitpunkt der Nutzung lizenzrechtlich scheinbar kostenlos. Doch Monate später ändert sich der Lizenzvertrag zum Foto. Wer trägt dann die Schuld? Wer die Beweislast?

Doch selbst wenn dort im Rahmen der CC-Lizenzen, der sogenannten Creative Commons Lizenzen, angegeben wird, man dürfe die Fotos nutzen, so gibt es doch immer stärkere Einschränkungen: Mal steht drin, das Foto dürfe teils genutzt werden, dann wieder es dürfe unentgeltlich überhaupt nicht genutzt werden oder nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Person, das Unternehmen oder die Fotoagentur, welche das Foto auf Flickr hochgeladen hat. Da es hier aber meist keine Antwort gibt, wenn man diese Personen kontaktiert, begibt man sich auf ein juristisches Minenfeld, wenn ein Flickr-Foto dennoch genutzt wird, dessen Lizenz nicht restlos geklärt ist.

Ein weiteres Problem ergibt sich aus Fotos, welche mit der Creative Commons Lizenz versehen sind. So steht in den Lizenzbedingungen bei vielen Fotos, man dürfe ein Flickr-Foto nicht ohne Bezahlung nutzen, wenn es der kommerziellen Verwertung gilt.

Creative Commons Lizenzen sind nicht immer eindeutig

Doch hier scheiden sich die Geister. Was ist denn kommerziell? Denn gleichzeitig schreiben die Creative Commons-Lizenzgeber sinngemäß, wonach mehr oder weniger alles kommerziell sei, was nicht überwiegend journalistisch sei. Doch was ist, wenn ein Foto von einer Redaktion, einem Blog genutzt wird, daneben aber ein Werbebanner von Plista, Amazon der Google Adsense eingeblendet wird? Ist das dann eine kommerzielle Nutzung des Fotos oder nicht?

Dass ein Blog heute selbst mit 100.000 Nutzern im Monat häufig aus Google Adsense-Werbung kaum 200 bis 300 Euro monatlich einnimmt, steht auf einem anderen Blatt. Auch, dass solche Blogs meist ein privates Hobby von wenigen Autoren oder Journalisten sind, deren primäres Ziel nicht die Gewinnerzielung ist.

Deshalb: Egal was auf Flickr-Fotos steht, es ist am ehesten davon auszugehen, dass die Creative Commons Lizenzen in Deutschland für Fotos, welche Pressestellen oder Blogs nutzen möchten, eher zu unklar sind, da es einfach nicht klar ist, wann darf nun ein Flickr-Foto unentgeltlich genutzt werden und wann nicht. Bevor man sich aber eine teure Abmahnung zum Beispiel von einer der berühmten Fotoagenturen wie Getty Images einhandelt, sollte man lieber die Finger von Flickr-Fotos als Blog-Betreiber (mit Werbung), als Pressestelle eines Unternehmens, einer Behörde oder eines Vereins lassen. Das gleiche gilt für die zunehmend gerne von Pressestellen via Instagram verbreiteten Fotos – beispielsweise zur neuesten Werbekampagne mit einem prominenten Testimonial.

Am einfachsten ist es oft mit historischen Fotos auf Flickr

Auf Instagram gilt: Solange die das Foto anbietende Pressestelle nicht auch ausdrücklich zu den Fotos im Nebentext schreibt, dass die Fotos für redaktionelle Berichterstattung kostenlos genutzt werden dürfen (am besten solche Hinweise zum Beweis mit Screenshot sichern), sollte man tendenziell in Deutschland die Finger davon lassen. In den USA ist der Umgang mit Fotos und Texten urheberrechtlich nicht ganz so streng eingeschränkt wie hierzulande, weshalb gerade US-Unternehmen durchaus Fotos auf Instagram hochladen und stillschweigend davon ausgehen und das auch zum Ziel haben, dass sich Journalisten dann dort zur weiteren Berichterstattung über neue Produkte zur Firma dort auch mit Fotos eindecken.

Am einfachsten ist es noch bei historischen Fotos, welche beispielsweise Museen auf Flickr hochgeladen haben. Wenn bei solchen Fotos steht "Keine bekannten Urheberrechtseinschränkungen" ist man auf einer recht sicheren Seite, dass man solche Fotos nutzen darf - unentgeltlich.

Wir raten tendenziell: Es gibt mittlerweile unzählige auch durchaus bezahlbare digitale Spiegelreflexkameras, welche sehr gute Pressebilder machen (zum Beispiel die Canon EOS 100D). Mit solchen Kameras kann man recht einfach gute Fotos selber machen, als 2.500 Euro Abmahngebühren wegen eines einzigen möglicherweise nicht restlos rechtlich geklärten Fotos zu kassieren, welches man auf Flickr oder Instagram zur Bebilderung eines Artikels oder einer Presseaktion der Pressestelle nutzt. Ebenfalls hoch riskant:

Beispielsweise eine Unternehmens-Pressemitteilung zu Ostern mit Fotos schmücken, welche Lindt-Osterhasen aus Schokolade zeigen. Hier können Markenrechte verletzt werden, die leicht bis zu 40.000 Euro kosten können. Deshalb auch hier: Am besten erst einmal die Pressestelle von Unternehmen wie Lindt fragen oder einen ausgewiesenen Fachanwalt, ob ein solches Fotos – selbst wenn es selber aufgenommen wurde – zur Bebilderung genutzt werden darf oder nicht.


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