Redtube, Youporn: Abmahner Thomas Urmann kein Anwalt mehr

Als Begründung wird angegeben, wonach Urmann seine Anwalts-Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer in Nürnberg entzogen worden sei. Doch sei die Einziehung der Anwaltslizenz für Urmann nicht mit der im Nachhinein als illegal eingestuften Abmahn-Welle gegen Redtube-Nutzer begründet worden. Vielmehr sei der offizielle Grund für den Einzug der Anwaltslizenz der Vorwurf einer vorsätzlichen Insolvenzverschleppung:

Der Spuk ist erst einmal zu Ende: Massen-Abmahnungen von Streaming-Nutzern auf Erotik-Portalen.

Es ist die Nachricht des Tages: Der durch massenhaft verschickte Abmahnungen gegen Streaming-Nutzer der Erotik-Portale "Redtube" und "Youporn" deutschlandweit bekannt gewordene Regensburger Anwalt Thomas Urmann ist kein Anwalt mehr.

So war Redtube-Abmahner Thomas Urmann bereits im Herbst 2014 zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Ein Gericht hatte ihm vorgeworfen, er hätte als Geschäftsführer einer Wurstwarenfabrik in Gundelfingen im Kreis Dillingen eine Firma, die eigentlich schon Konkurs gewesen wäre, weiter geführt und den Gang zum Konkurs-Gericht nicht getätigt, was man landläufig als Insolvenzverschleppung bezeichnet.

Durch diese Tätigkeit habe Thomas Urmann in seiner Funktion als Geschäftsführer beispielsweise die Hinterziehung von Sozialbeiträge für Mitarbeiter zu verantworten. Außerdem war er in seiner Funktion als Geschäftsführer in diesem Zusammenhang auch wegen "versuchten Betruges" schuldig gesprochen worden. Allerdings sind solche Verurteilungen für Geschäftsführer schneller möglich, als vielen, die diese Verantwortung tragen, bewusst ist.

Doch bekannt geworden war Urmann mit seinen an Tausende Bürger verschickte Abmachungen wegen Streamings von Erotik-Videos auf Redtube. Urmann hatte aggressiv behauptet, die Nutzer dieses Portals hätten angeblich Urheberrechtsverstöße begangen.

Juristen waren bezüglich Redtube recht schnell anderer Auffassung als Urmann

Dem entgegneten nicht wenige Juristen, wonach das bloße Ansehen eines Videos über einen Stream keine Urheberrechtsverletzung darstellen könne, da der Nutzer gar nicht wissen könne, welches Video nun urheberrechtlich zulässig sei und welches nicht.

Jedenfalls schreibt Joachim Jahn, Redakteur für Recht und Steuern bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), wonach der "Ex-Advokat.... sich denn auch vorsichtshalber hinter einem Geflecht von Firmen und Kanzleien" versteckt habe, "um die letztliche Verantwortung abwälzen zu können".

Mit Urmann war auch das Landgericht Köln Dank eines dort arbeitenden oberflächigen Richters in Verruf geraten. So hatte ein Richter des Landgericht Köln dem Abmahn-Anwalt Urmann (einige sagen auch Abzock-Anwalt) erlaubt, von Tausenden unbescholtenen Bürgern mittels heimlich abgefangener IP-Adressen bei Telekommunikationsunternehmen deren vollen Namen und Adressen abfragen zu dürfen – die Basis für eine beispiellosen Abmahnwelle in Deutschland:

Doch steht das Landgericht Köln nicht alleine da, wenn es um fragwürdige Urteile bezüglich des Internets geht. Auch das Landgericht Stuttgart ist bezüglich teils völlig überzogener und auch voreilig ausgesprochener Rechtsprechung in Sachen Internet-Veröffentlichungen in der Internetszene berüchtigt.

So sind Streitwerte von 500.000 Euro selbst gegen kleinste Internet-Blogs beim Landgericht Stuttgart keine Seltenheit – selbst wenn Veröffentlichungen eigentlich vom deutschen Grundgesetz in Artikel 5 bezüglich der Meinungsfreiheit gedeckt sind.

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